Die Zwangsarbeit
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Die Zwangsarbeit
Als Zwangsarbeit wird eine Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gegen seinen Willen gezwungen wird. Sie ist – mit verschwimmenden Übergängen – die schärfste Form der Arbeitspflicht. Sklaverei und Leibeigenschaft beschreiben ein ähnliches Abhängigkeitsverhältnis, bei dem der Mensch als Eigentum und Objekt des Menschenhandels im Vordergrund steht.
Definition und internationale Vereinbarungen
Unterzeichnerstaaten der ILO-Konvention zur Abschaffung der Zwangsarbeit von 1957
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Die Zwangsarbeit sollte bis auf die in Abs. 2 des Übereinkommens aufgeführten Tatbestände abgeschafft werden: Militärdienst, übliche Bürgerpflichten, Arbeit im Strafvollzug, notwendige Arbeit in Fällen höherer Gewalt und Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient.[1]
Die ILO verbietet den Einsatz von Zwangsarbeit
als Mittel politischen Zwanges oder politischer Erziehung oder als Strafe gegenüber Personen, die gewisse politische Ansichten haben oder äußern oder die ihre ideologische Gegnerschaft gegen die bestehende politische, soziale oder wirtschaftliche Ordnung bekunden;
als Methode der Rekrutierung und Verwendung von Arbeitskräften für Zwecke der wirtschaftlichen Entwicklung;
als Maßnahme der Arbeitsdisziplin;
als Strafe für die Teilnahme an Streiks;
als Maßnahme rassischer, sozialer, nationaler oder religiöser Diskriminierung.[2]
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Abkommen, die sich mit verschiedenen Ausprägungen der Zwangsarbeit befassen:
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
UNO Menschenrechtsabkommen, Pakt II, Artikel 8
Kinderrechtskonvention, Art. 32ff und Fakultativprotokolle zur Verhinderung von Kinderhandel, Kinderprostitution, Kinder- und Zwangsarbeit
Wanderarbeiterkonvention
Behindertenrechtskonvention
Internationale Abkommen gegen Menschenhandel
Haager Landkriegsordnung und Genfer Konvention regeln die Rechte von Kriegsgefangenen und Zivilisten im Kriegsfall
Aktuelle Zahlen
Es existieren nur Schätzungen über das Ausmaß der Zwangsarbeit, wobei die Systematik und jeweilige Definition zu beachten ist.
Die ILO veröffentlichte im Mai 2014 den Bericht Profite und Armut, wonach
weltweit etwa 21 Mio. Menschen unter Zwang arbeiteten, darunter ca. 55 Prozent Frauen und 5,5 Mio. Kinder,
die Auftraggeber dieser Zwangsarbeit ca. 110 Mrd. Euro Einnahmen erzielen, davon 99 Mrd. Dollar aus Zwangsprostitution, 9 Mrd. in der Land- und Forstwirtschaft, 8 Mrd. in privaten Haushalten sowie 33 Mrd. aus anderen Branchen wie Bauwesen, verarbeitendes Gewerbe oder Bergbau.
90 Prozent aller Zwangsarbeit werde in der Privatwirtschaft verrichtet. 2,2 Mio Menschen würden staatlich als Gefängnisinsassen und Soldaten zur Arbeit gezwungen.[3]
Historie Deutschland
Erster Weltkrieg
→ Hauptartikel: Zwangsarbeit im Ersten Weltkrieg
Zwangsarbeit gab es bereits während des Ersten Weltkrieges. Neben Kriegsgefangenen waren es belgische und polnische bzw. litauische Zivilisten, die zur Zwangsarbeit in Industrie, Bergbau und Landwirtschaft nach Deutschland deportiert wurden. Die zwangsweise Aushebung vor allem von ca. 61.000 belgischen Arbeitern war für das Ansehen des Kaiserreiches katastrophal und führte zu zahlreichen Protesten neutraler Staaten. Die polnischen Zwangsarbeiter wurden deutlich diskriminiert.[4]
Zeit des Nationalsozialismus
Schutzhaftlager Dachau, Häftlinge bei der Zwangsarbeit, 24. Mai 1933
Die Nationalsozialisten inhaftierten beginnend ab 1933 willkürlich politische Gegner und später auch "Asoziale", Landfahrer, Homosexuelle und angeblich "rassisch minderwertige" Juden, Sinti und Roma (sogenannte "Zigeuner") und Zeugen Jehovas (sogenannte Bibelforscher) in Arbeitslagern. Die Bezeichnungen der Lager waren euphemistisch und je nach Zweck und Zuständigkeit auch im Zeitablauf unterschiedlich.[5] Die ersten größeren Konzentrationslager wie das KZ Dachau und das KZ Oranienburg wurden ursprünglich "Schutzhaftlager" genannt. In fast allen Konzentrationslagern, Arbeitslagern und Umerziehungslagern war harte Zwangsarbeit, willkürliche Misshandlung und teilweise auch Vernichtung durch Arbeit an der Tagesordnung.
Bereits am 28. November 1933 befürchtete die lokale Handwerkskammer eine unerträgliche Konkurrenz für die örtlichen Handwerksbetriebe durch die Zwangsarbeit in Dachau.[6]
Zweiter Weltkrieg
U-Boot-Bunker Valentin (Bremen)
Bei seinem Bau 1943 bis April 1945 kamen etwa 6000 der insgesamt dort eingesetzten 13.000 Zwangsarbeiter um.
Während des Zweiten Weltkrieges wurden im Deutschen Reich mehrere Millionen Menschen zur Zwangsarbeit gezwungen, meist Kriegsgefangene, KZ-Häftlinge und Zivilpersonen der besetzten Gebiete. Sie mussten die fehlenden Arbeiter, die im Krieg waren, ersetzen und vor allem die Kriegsproduktion aufrechterhalten. Besonders in Osteuropa wurden sie großenteils mittels Razzien rekrutiert. Die Zwangsarbeiter wurden als Fremdarbeiter oder, sofern sie aus der Sowjetunion (meist Ukraine oder Russland) stammten, als Ostarbeiter bezeichnet. Unter den Zwangsarbeitern waren auch Jugendliche oder Kinder, die häufig ihren Eltern entrissen oder verschleppt wurden. Zwangsarbeiter wurden in der Landwirtschaft und (Rüstungs-)Industrie eingesetzt, aber auch öffentliche Einrichtungen, die Kirche und Privatpersonen forderten Zwangsarbeiter an. Zwangsarbeiter wurden häufig demütigend behandelt, schlecht ernährt und erhielten oft keinen Lohn. Sie mussten schwerste Arbeit verrichten. Die Unterbringung erfolgte in Zwangsarbeiterlagern, den Stammlagern (im nationalsozialistischen Sprachgebrauch als Stalag bezeichnet), oft Barackenlager, mit Stacheldraht eingezäunt. Die sanitären und hygienischen Bedingungen in diesen Baracken waren äußerst schlecht, wie auch die Bekleidung. So lebten besonders die Ostarbeiter in notdürftig selbstgebauten Baracken und waren gezwungen, „auch im Winter unbeschuht zur Arbeit zu gehen“. Außerdem wurden sie häufig von den Deutschen misshandelt: „Die Leute wälzten sich oft vor Schmerzen wegen des dauernden Schlagens mit Gummiknüppeln und Ochsenziemern“. Für Zwangsarbeiter galt kein Arbeitsschutz, so dass sie am Arbeitsplatz allen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt waren. Sie durften bei Bombenalarm keine Schutzräume aufsuchen. Bei Verstößen gegen die Anordnungen und Befehle der Deutschen drohte ihnen eine Einweisung in ein „Arbeitserziehungslager“, in denen KZ-ähnliche Zustände herrschten.
Schwangere Zwangsarbeiterinnen, insbesondere solche aus Osteuropa, wurden häufig zur Abtreibung gezwungen. Kinder solcher Frauen wurden in Ausländerkinder-Pflegestätten untergebracht, die keinen anderen Zweck hatten, als diese unerwünschten Kinder unbemerkt von der Öffentlichkeit verhungern zu lassen.
Polnische und sowjetische Zwangsarbeiter wurden noch schlechter behandelt als die italienischen und französischen Zwangsarbeiter, da sie in der NS-Rassenideologie als slawische Untermenschen galten. Für sie galten besondere Polen- und Ostarbeitererlasse, durch die sie weitestgehend entrechtet wurden. So war zum Beispiel der Besitz von Geld, Wertsachen, Fahrrädern und Feuerzeugen und der Erwerb von Fahrkarten verboten. Verkehr mit Deutschen wurde streng bestraft, teilweise sogar mit der Todesstrafe. Für die Zwangsarbeiter war der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel zuständig, während der Generalgouverneur des besetzten Polens, Hans Frank und die Reichskommissare Hinrich Lohse (Ostland) und Erich Koch (Ukraine) die Razzien organisierten um genügend Zwangsarbeiter zusammen zu treiben. Das Programm der Zwangsarbeit fügte sich in das Programm Heinrich (Himmler) zur Dezimierung der slawischen Völker um circa 30 Millionen.
Da die Zwangsarbeiter vielen Vorschriften (zum Beispiel über Sicherheit am Arbeitsplatz) nicht unterlagen, waren sie häufig so begehrt, dass das Deutsche Reich eine Ostarbeiterabgabe einführen musste um die vollständige Verdrängung von deutschen Arbeitern durch Zwangsarbeiter zu vermeiden. Einen Sonderverlauf nahm die Zwangsarbeit in den Grenzzonen, wo beispielsweise spezifische Traditionen der Grenzgängerbeschäftigung wirksam blieben, der Einsatz von Kriegsgefangenen erst zeitlich versetzt begann und grenzspezifische Eigenheiten in Form von Repression bestanden.
Siehe auch:
Polen-Erlasse
NS-Zwangsarbeit im Bereich Büdingen
NS-Zwangsarbeit im Münsterland
„Sklaven der Kirche“ in der Berliner Hermannstraße
Deutsche Wiedergutmachungspolitik
Online-Archiv Zwangsarbeit 1939–1945
Aufarbeitung nach 1945
Angeklagte im Krupp-Prozess: Alfried Krupp von Bohlen und Halbach, Ewald Löser, Eduard Houdremont, Erich Müller, Friedrich Janssen, Karl Pfirsch, Karl Eberhardt und Heinrich Korschan (von links), Dezember 1947
Nach dem Krieg wurden exemplarische Prozesse gegen das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS (es hatte Zwangsarbeiter gegen Prämien an Firmen vermietet) und die Firmenverantwortlichen von Flick, I.G.-Farben und Krupp (sie hatten die Zwangsarbeiter zu tausenden von der SS gemietet) durchgeführt. Es kam in den Nürnberger Nachfolgeprozessen zu Verurteilungen wegen Versklavung, Misshandlung, Einschüchterung, Folterung und Ermordung der Zivilbevölkerung und dem planmäßigem Einsatz von Zwangsarbeitern.
Im Zuge des Kalten Krieges ebbte das Interesse an einer koordinierten Strafverfolgung ab und es kam hauptsächlich in den am meisten ausgebeuteten also osteuropäischen Ländern, zu weiteren Prozessen.
Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter in den USA gegen deutsche Unternehmen, die sie beschäftigt hatten, führten zur Gründung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Bund und Wirtschaft brachten je zur Hälfte 10 Milliarden D-Mark (circa 5,1 Milliarden Euro) ein. Im Gegenzug sind in den USA solche Klagen gegen einzelne Unternehmen jetzt ausgeschlossen. Die Auszahlungen begannen am 15. Juni 2001 und endeten im Juni 2007. 1,66 Millionen Zwangsarbeiter oder ihre Erben erhielten jeweils bis zu 7.500 Euro. Insgesamt wurden 4,37 Milliarden Euro ausgezahlt. Die Stiftung will mit dem Restkapital von 400 Millionen Euro Bildungs- und Verständigungsprojekte fördern. Damit ist die finanzielle Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter in Deutschland abgeschlossen. Kriegsgefangene, die im Deutschen Reich Zwangsarbeit verrichten mussten, wurden jedoch nicht entschädigt.
Deutsche Zwangsarbeiter nach 1945
→ Hauptartikel: Deutsche Zwangsarbeiter nach 1945
Eine unmittelbare Folge des Zweiten Weltkrieges war die Verpflichtung deutscher Kriegsgefangener und Zivilisten zur Zwangsarbeit. In erster Linie sollten die Deutschen Wiedergutmachung leisten. Dabei gestaltete sich das Schicksal der Betroffenen unter den einzelnen Siegermächten unterschiedlich.
Jährlich erzielte die DDR in den 1980er Jahren etwa 200 Millionen DM mit Waren aus Zwangsarbeit von politischen Häftlingen und von Häftlingen erzwungenen Blutspenden.[7][8] Der Historiker Tobias Wunschik untersuchte das in seiner 2014 veröffentlichten Studie mit dem Titel „Knastware für den Klassenfeind. Häftlingsarbeit in der DDR, der Ost-West-Handel und die Staatssicherheit (1970-1989)“.[9]
Historie Österreich
In der Ostmark, offiziell Alpen- und Donau-Reichsgaue, waren im Herbst 1944 fast eine Million Zwangsarbeiter eingesetzt, während die Zahl der inländischen Arbeitskräfte bei 1,7 Millionen lag.[10] Siehe hierzu Liste der Außenlager des KZ Mauthausen.
Der Österreichische Fonds für Versöhnung, Frieden und Zusammenarbeit (kurz auch Versöhnungsfonds) besteht seit dem Jahr 2000 und leistete bis 2005 freiwillige Zahlungen an Zwangsarbeiter in Österreich während der Zeit des Nationalsozialismus. Bisher haben rund 132.000 Menschen weltweit Leistung aus diesem Fonds erhalten. Es wurde eine Gesamtsumme von 439.254.087 Euro in den Fonds gespeist. Bei einigen Firmen wie beispielsweise Swarovski, Österreichische Bundesbahnen und Steyr Daimler Puch ist die Rolle während der NS-Zeit großteils noch unerforscht und Gegenstand aktueller historischer Forschung.[11]
Historie weitere Länder
Japan
Befragung einer chinesischen "Trostfrau", Rangoon, 8. August 1945
Auch in Japan wurden während des Zweiten Weltkrieges Zivilpersonen der besetzten Gebiete zur Zwangsarbeit gezwungen. So wurden Hunderttausende von Koreanern nach Japan verschleppt und mussten in japanischen Minen und Fabriken arbeiten. Viele Männer aus den damaligen japanischen Kolonien Korea und Taiwan wurden ins japanische Militär zwangsrekrutiert, während viele Frauen in den besetzten Gebieten zur Zwangsprostitution beziehungsweise zur sexuellen Sklaverei gezwungen wurden und als so genannte Trostfrauen japanischen Soldaten dienen mussten. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Japan – und zwar mit stillschweigender Billigung der Siegermacht USA – koreanische Zwangsarbeiter in den Kohlebergwerken eingesetzt.
Siehe auch: Death Railway
Sowjetunion
Zwangsarbeiter beim Bau des Weißmeer-Ostsee-Kanals, 1932
In die sowjetischen Zwangsarbeitslager des Gulag wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Millionen sowjetischer Bürger deportiert. Politische Oppositionelle, Gegner des kommunistischen Systems, Angehörige von Gruppen, die in Misskredit geraten sind (so genannte Klassenfeinde) sowie Teile der besiegten Volksgruppen wie beispielsweise die Polen im Zweiten Weltkrieg zwischen 1939 und 1941 und ganze Völkerschaften wurden nach Kolyma, Workuta und zum Weißmeer-Ostsee-Kanal verschleppt.[12] Aus diesen Orten sind große Städte und Industriezentren entstanden.[13]
Bereits vor der Gründung der Sowjetunion bestand zwischen 1696 und 1917 im russischen Kaiserreich das System der Katorga, das gewissermaßen als Vorläufer des Gulgasystems betrachtet werden kann. Auch hier wurden Menschen nach Sibirien zum Leisten von Zwangsarbeit verbannt. Allerdings war die Zahl der Betroffenen deutlich geringer als in der Sowjetunion.
Kambodscha
Unter den Roten Khmer Pol Pots starben Millionen Kambodschaner durch Folter, Hinrichtungen und Zwangsarbeit.
Rumänien
Beim Bau des Donau-Schwarzmeer-Kanals in Rumänien wurden zwischen 1949 und 1954 mehrere zehntausend Häftlinge zur Zwangsarbeit herangezogen. Erst zwischen 1976 und 1984 wurde der Kanal ohne Zwangsarbeit fertiggestellt.
Weiteres
Strafrecht
Grundsätzlich sind Gefangene verpflichtet, Arbeit, die ihren körperlichen Fähigkeiten angemessen sind, auszuüben, sofern sie dazu in der Lage sind. Das deutsche Grundgesetz erklärt bei Freiheitsentziehung explizit Zwangsarbeit als zulässig.
Die Verpflichtung zu Arbeitsleistungen im Jugendstrafrecht als Auflage hat Strafcharakter, und bleibt im Rahmen des Art. 12 Abs. 2 und 3 GG verfassungsgemäß, so wie auch die Arbeitspflichten gemäß § 56b StGB nicht gegen Verfassung und Menschenwürde verstoßen.
Im IAO-Abkommen heißt es dazu: 2. Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit“ im Sinne dieses Übereinkommens gelten jedoch nicht [...] c) jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person auf Grund einer gerichtlichen Verurteilung verlangt wird, jedoch unter der Bedingung, daß diese Arbeit oder Dienstleistung unter Überwachung und Aufsicht der öffentlichen Behörden ausgeführt wird und daß der Verurteilte nicht an Einzelpersonen oder privaten Gesellschaften und Vereinigungen verdingt oder ihnen sonst zur Verfügung gestellt wird.
Siehe auch
Arbeitsarmee
Arbeitslager
Menschenhandel, Menschenrechte, Menschenwürde, Menschenversuch
Reichsarbeitsdienst
Service du travail obligatoire
Zwangsheirat, Zwangssterilisation
Filme
Esclaves d'Hitler / Hitlers Sklaven: Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene in Schweizer Fabriken. (Frédéric Gonseth Schweiz 1997)
Zwangsarbeit! Travail force! Französische Zwangsarbeiter in Österreich. (Siegfried Steinlechner und Wolfgang Peschl, Österreich 2008)[16]
Rundfunkbeiträge
Isabell Fannrich-Lautenschläger: DDR-ZWANGSARBEITER – Ausbeutung nach Plan, Deutschlandfunk „Hintergrund“ vom 15. Juni 2014
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Definition und internationale Vereinbarungen
Unterzeichnerstaaten der ILO-Konvention zur Abschaffung der Zwangsarbeit von 1957
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Die Zwangsarbeit sollte bis auf die in Abs. 2 des Übereinkommens aufgeführten Tatbestände abgeschafft werden: Militärdienst, übliche Bürgerpflichten, Arbeit im Strafvollzug, notwendige Arbeit in Fällen höherer Gewalt und Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient.[1]
Die ILO verbietet den Einsatz von Zwangsarbeit
als Mittel politischen Zwanges oder politischer Erziehung oder als Strafe gegenüber Personen, die gewisse politische Ansichten haben oder äußern oder die ihre ideologische Gegnerschaft gegen die bestehende politische, soziale oder wirtschaftliche Ordnung bekunden;
als Methode der Rekrutierung und Verwendung von Arbeitskräften für Zwecke der wirtschaftlichen Entwicklung;
als Maßnahme der Arbeitsdisziplin;
als Strafe für die Teilnahme an Streiks;
als Maßnahme rassischer, sozialer, nationaler oder religiöser Diskriminierung.[2]
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Abkommen, die sich mit verschiedenen Ausprägungen der Zwangsarbeit befassen:
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
UNO Menschenrechtsabkommen, Pakt II, Artikel 8
Kinderrechtskonvention, Art. 32ff und Fakultativprotokolle zur Verhinderung von Kinderhandel, Kinderprostitution, Kinder- und Zwangsarbeit
Wanderarbeiterkonvention
Behindertenrechtskonvention
Internationale Abkommen gegen Menschenhandel
Haager Landkriegsordnung und Genfer Konvention regeln die Rechte von Kriegsgefangenen und Zivilisten im Kriegsfall
Aktuelle Zahlen
Es existieren nur Schätzungen über das Ausmaß der Zwangsarbeit, wobei die Systematik und jeweilige Definition zu beachten ist.
Die ILO veröffentlichte im Mai 2014 den Bericht Profite und Armut, wonach
weltweit etwa 21 Mio. Menschen unter Zwang arbeiteten, darunter ca. 55 Prozent Frauen und 5,5 Mio. Kinder,
die Auftraggeber dieser Zwangsarbeit ca. 110 Mrd. Euro Einnahmen erzielen, davon 99 Mrd. Dollar aus Zwangsprostitution, 9 Mrd. in der Land- und Forstwirtschaft, 8 Mrd. in privaten Haushalten sowie 33 Mrd. aus anderen Branchen wie Bauwesen, verarbeitendes Gewerbe oder Bergbau.
90 Prozent aller Zwangsarbeit werde in der Privatwirtschaft verrichtet. 2,2 Mio Menschen würden staatlich als Gefängnisinsassen und Soldaten zur Arbeit gezwungen.[3]
Historie Deutschland
Erster Weltkrieg
→ Hauptartikel: Zwangsarbeit im Ersten Weltkrieg
Zwangsarbeit gab es bereits während des Ersten Weltkrieges. Neben Kriegsgefangenen waren es belgische und polnische bzw. litauische Zivilisten, die zur Zwangsarbeit in Industrie, Bergbau und Landwirtschaft nach Deutschland deportiert wurden. Die zwangsweise Aushebung vor allem von ca. 61.000 belgischen Arbeitern war für das Ansehen des Kaiserreiches katastrophal und führte zu zahlreichen Protesten neutraler Staaten. Die polnischen Zwangsarbeiter wurden deutlich diskriminiert.[4]
Zeit des Nationalsozialismus
Schutzhaftlager Dachau, Häftlinge bei der Zwangsarbeit, 24. Mai 1933
Die Nationalsozialisten inhaftierten beginnend ab 1933 willkürlich politische Gegner und später auch "Asoziale", Landfahrer, Homosexuelle und angeblich "rassisch minderwertige" Juden, Sinti und Roma (sogenannte "Zigeuner") und Zeugen Jehovas (sogenannte Bibelforscher) in Arbeitslagern. Die Bezeichnungen der Lager waren euphemistisch und je nach Zweck und Zuständigkeit auch im Zeitablauf unterschiedlich.[5] Die ersten größeren Konzentrationslager wie das KZ Dachau und das KZ Oranienburg wurden ursprünglich "Schutzhaftlager" genannt. In fast allen Konzentrationslagern, Arbeitslagern und Umerziehungslagern war harte Zwangsarbeit, willkürliche Misshandlung und teilweise auch Vernichtung durch Arbeit an der Tagesordnung.
Bereits am 28. November 1933 befürchtete die lokale Handwerkskammer eine unerträgliche Konkurrenz für die örtlichen Handwerksbetriebe durch die Zwangsarbeit in Dachau.[6]
Zweiter Weltkrieg
U-Boot-Bunker Valentin (Bremen)
Bei seinem Bau 1943 bis April 1945 kamen etwa 6000 der insgesamt dort eingesetzten 13.000 Zwangsarbeiter um.
Während des Zweiten Weltkrieges wurden im Deutschen Reich mehrere Millionen Menschen zur Zwangsarbeit gezwungen, meist Kriegsgefangene, KZ-Häftlinge und Zivilpersonen der besetzten Gebiete. Sie mussten die fehlenden Arbeiter, die im Krieg waren, ersetzen und vor allem die Kriegsproduktion aufrechterhalten. Besonders in Osteuropa wurden sie großenteils mittels Razzien rekrutiert. Die Zwangsarbeiter wurden als Fremdarbeiter oder, sofern sie aus der Sowjetunion (meist Ukraine oder Russland) stammten, als Ostarbeiter bezeichnet. Unter den Zwangsarbeitern waren auch Jugendliche oder Kinder, die häufig ihren Eltern entrissen oder verschleppt wurden. Zwangsarbeiter wurden in der Landwirtschaft und (Rüstungs-)Industrie eingesetzt, aber auch öffentliche Einrichtungen, die Kirche und Privatpersonen forderten Zwangsarbeiter an. Zwangsarbeiter wurden häufig demütigend behandelt, schlecht ernährt und erhielten oft keinen Lohn. Sie mussten schwerste Arbeit verrichten. Die Unterbringung erfolgte in Zwangsarbeiterlagern, den Stammlagern (im nationalsozialistischen Sprachgebrauch als Stalag bezeichnet), oft Barackenlager, mit Stacheldraht eingezäunt. Die sanitären und hygienischen Bedingungen in diesen Baracken waren äußerst schlecht, wie auch die Bekleidung. So lebten besonders die Ostarbeiter in notdürftig selbstgebauten Baracken und waren gezwungen, „auch im Winter unbeschuht zur Arbeit zu gehen“. Außerdem wurden sie häufig von den Deutschen misshandelt: „Die Leute wälzten sich oft vor Schmerzen wegen des dauernden Schlagens mit Gummiknüppeln und Ochsenziemern“. Für Zwangsarbeiter galt kein Arbeitsschutz, so dass sie am Arbeitsplatz allen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt waren. Sie durften bei Bombenalarm keine Schutzräume aufsuchen. Bei Verstößen gegen die Anordnungen und Befehle der Deutschen drohte ihnen eine Einweisung in ein „Arbeitserziehungslager“, in denen KZ-ähnliche Zustände herrschten.
Schwangere Zwangsarbeiterinnen, insbesondere solche aus Osteuropa, wurden häufig zur Abtreibung gezwungen. Kinder solcher Frauen wurden in Ausländerkinder-Pflegestätten untergebracht, die keinen anderen Zweck hatten, als diese unerwünschten Kinder unbemerkt von der Öffentlichkeit verhungern zu lassen.
Polnische und sowjetische Zwangsarbeiter wurden noch schlechter behandelt als die italienischen und französischen Zwangsarbeiter, da sie in der NS-Rassenideologie als slawische Untermenschen galten. Für sie galten besondere Polen- und Ostarbeitererlasse, durch die sie weitestgehend entrechtet wurden. So war zum Beispiel der Besitz von Geld, Wertsachen, Fahrrädern und Feuerzeugen und der Erwerb von Fahrkarten verboten. Verkehr mit Deutschen wurde streng bestraft, teilweise sogar mit der Todesstrafe. Für die Zwangsarbeiter war der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel zuständig, während der Generalgouverneur des besetzten Polens, Hans Frank und die Reichskommissare Hinrich Lohse (Ostland) und Erich Koch (Ukraine) die Razzien organisierten um genügend Zwangsarbeiter zusammen zu treiben. Das Programm der Zwangsarbeit fügte sich in das Programm Heinrich (Himmler) zur Dezimierung der slawischen Völker um circa 30 Millionen.
Da die Zwangsarbeiter vielen Vorschriften (zum Beispiel über Sicherheit am Arbeitsplatz) nicht unterlagen, waren sie häufig so begehrt, dass das Deutsche Reich eine Ostarbeiterabgabe einführen musste um die vollständige Verdrängung von deutschen Arbeitern durch Zwangsarbeiter zu vermeiden. Einen Sonderverlauf nahm die Zwangsarbeit in den Grenzzonen, wo beispielsweise spezifische Traditionen der Grenzgängerbeschäftigung wirksam blieben, der Einsatz von Kriegsgefangenen erst zeitlich versetzt begann und grenzspezifische Eigenheiten in Form von Repression bestanden.
Siehe auch:
Polen-Erlasse
NS-Zwangsarbeit im Bereich Büdingen
NS-Zwangsarbeit im Münsterland
„Sklaven der Kirche“ in der Berliner Hermannstraße
Deutsche Wiedergutmachungspolitik
Online-Archiv Zwangsarbeit 1939–1945
Aufarbeitung nach 1945
Angeklagte im Krupp-Prozess: Alfried Krupp von Bohlen und Halbach, Ewald Löser, Eduard Houdremont, Erich Müller, Friedrich Janssen, Karl Pfirsch, Karl Eberhardt und Heinrich Korschan (von links), Dezember 1947
Nach dem Krieg wurden exemplarische Prozesse gegen das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS (es hatte Zwangsarbeiter gegen Prämien an Firmen vermietet) und die Firmenverantwortlichen von Flick, I.G.-Farben und Krupp (sie hatten die Zwangsarbeiter zu tausenden von der SS gemietet) durchgeführt. Es kam in den Nürnberger Nachfolgeprozessen zu Verurteilungen wegen Versklavung, Misshandlung, Einschüchterung, Folterung und Ermordung der Zivilbevölkerung und dem planmäßigem Einsatz von Zwangsarbeitern.
Im Zuge des Kalten Krieges ebbte das Interesse an einer koordinierten Strafverfolgung ab und es kam hauptsächlich in den am meisten ausgebeuteten also osteuropäischen Ländern, zu weiteren Prozessen.
Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter in den USA gegen deutsche Unternehmen, die sie beschäftigt hatten, führten zur Gründung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Bund und Wirtschaft brachten je zur Hälfte 10 Milliarden D-Mark (circa 5,1 Milliarden Euro) ein. Im Gegenzug sind in den USA solche Klagen gegen einzelne Unternehmen jetzt ausgeschlossen. Die Auszahlungen begannen am 15. Juni 2001 und endeten im Juni 2007. 1,66 Millionen Zwangsarbeiter oder ihre Erben erhielten jeweils bis zu 7.500 Euro. Insgesamt wurden 4,37 Milliarden Euro ausgezahlt. Die Stiftung will mit dem Restkapital von 400 Millionen Euro Bildungs- und Verständigungsprojekte fördern. Damit ist die finanzielle Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter in Deutschland abgeschlossen. Kriegsgefangene, die im Deutschen Reich Zwangsarbeit verrichten mussten, wurden jedoch nicht entschädigt.
Deutsche Zwangsarbeiter nach 1945
→ Hauptartikel: Deutsche Zwangsarbeiter nach 1945
Eine unmittelbare Folge des Zweiten Weltkrieges war die Verpflichtung deutscher Kriegsgefangener und Zivilisten zur Zwangsarbeit. In erster Linie sollten die Deutschen Wiedergutmachung leisten. Dabei gestaltete sich das Schicksal der Betroffenen unter den einzelnen Siegermächten unterschiedlich.
Jährlich erzielte die DDR in den 1980er Jahren etwa 200 Millionen DM mit Waren aus Zwangsarbeit von politischen Häftlingen und von Häftlingen erzwungenen Blutspenden.[7][8] Der Historiker Tobias Wunschik untersuchte das in seiner 2014 veröffentlichten Studie mit dem Titel „Knastware für den Klassenfeind. Häftlingsarbeit in der DDR, der Ost-West-Handel und die Staatssicherheit (1970-1989)“.[9]
Historie Österreich
In der Ostmark, offiziell Alpen- und Donau-Reichsgaue, waren im Herbst 1944 fast eine Million Zwangsarbeiter eingesetzt, während die Zahl der inländischen Arbeitskräfte bei 1,7 Millionen lag.[10] Siehe hierzu Liste der Außenlager des KZ Mauthausen.
Der Österreichische Fonds für Versöhnung, Frieden und Zusammenarbeit (kurz auch Versöhnungsfonds) besteht seit dem Jahr 2000 und leistete bis 2005 freiwillige Zahlungen an Zwangsarbeiter in Österreich während der Zeit des Nationalsozialismus. Bisher haben rund 132.000 Menschen weltweit Leistung aus diesem Fonds erhalten. Es wurde eine Gesamtsumme von 439.254.087 Euro in den Fonds gespeist. Bei einigen Firmen wie beispielsweise Swarovski, Österreichische Bundesbahnen und Steyr Daimler Puch ist die Rolle während der NS-Zeit großteils noch unerforscht und Gegenstand aktueller historischer Forschung.[11]
Historie weitere Länder
Japan
Befragung einer chinesischen "Trostfrau", Rangoon, 8. August 1945
Auch in Japan wurden während des Zweiten Weltkrieges Zivilpersonen der besetzten Gebiete zur Zwangsarbeit gezwungen. So wurden Hunderttausende von Koreanern nach Japan verschleppt und mussten in japanischen Minen und Fabriken arbeiten. Viele Männer aus den damaligen japanischen Kolonien Korea und Taiwan wurden ins japanische Militär zwangsrekrutiert, während viele Frauen in den besetzten Gebieten zur Zwangsprostitution beziehungsweise zur sexuellen Sklaverei gezwungen wurden und als so genannte Trostfrauen japanischen Soldaten dienen mussten. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Japan – und zwar mit stillschweigender Billigung der Siegermacht USA – koreanische Zwangsarbeiter in den Kohlebergwerken eingesetzt.
Siehe auch: Death Railway
Sowjetunion
Zwangsarbeiter beim Bau des Weißmeer-Ostsee-Kanals, 1932
In die sowjetischen Zwangsarbeitslager des Gulag wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Millionen sowjetischer Bürger deportiert. Politische Oppositionelle, Gegner des kommunistischen Systems, Angehörige von Gruppen, die in Misskredit geraten sind (so genannte Klassenfeinde) sowie Teile der besiegten Volksgruppen wie beispielsweise die Polen im Zweiten Weltkrieg zwischen 1939 und 1941 und ganze Völkerschaften wurden nach Kolyma, Workuta und zum Weißmeer-Ostsee-Kanal verschleppt.[12] Aus diesen Orten sind große Städte und Industriezentren entstanden.[13]
Bereits vor der Gründung der Sowjetunion bestand zwischen 1696 und 1917 im russischen Kaiserreich das System der Katorga, das gewissermaßen als Vorläufer des Gulgasystems betrachtet werden kann. Auch hier wurden Menschen nach Sibirien zum Leisten von Zwangsarbeit verbannt. Allerdings war die Zahl der Betroffenen deutlich geringer als in der Sowjetunion.
Kambodscha
Unter den Roten Khmer Pol Pots starben Millionen Kambodschaner durch Folter, Hinrichtungen und Zwangsarbeit.
Rumänien
Beim Bau des Donau-Schwarzmeer-Kanals in Rumänien wurden zwischen 1949 und 1954 mehrere zehntausend Häftlinge zur Zwangsarbeit herangezogen. Erst zwischen 1976 und 1984 wurde der Kanal ohne Zwangsarbeit fertiggestellt.
Weiteres
Strafrecht
Grundsätzlich sind Gefangene verpflichtet, Arbeit, die ihren körperlichen Fähigkeiten angemessen sind, auszuüben, sofern sie dazu in der Lage sind. Das deutsche Grundgesetz erklärt bei Freiheitsentziehung explizit Zwangsarbeit als zulässig.
Die Verpflichtung zu Arbeitsleistungen im Jugendstrafrecht als Auflage hat Strafcharakter, und bleibt im Rahmen des Art. 12 Abs. 2 und 3 GG verfassungsgemäß, so wie auch die Arbeitspflichten gemäß § 56b StGB nicht gegen Verfassung und Menschenwürde verstoßen.
Im IAO-Abkommen heißt es dazu: 2. Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit“ im Sinne dieses Übereinkommens gelten jedoch nicht [...] c) jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person auf Grund einer gerichtlichen Verurteilung verlangt wird, jedoch unter der Bedingung, daß diese Arbeit oder Dienstleistung unter Überwachung und Aufsicht der öffentlichen Behörden ausgeführt wird und daß der Verurteilte nicht an Einzelpersonen oder privaten Gesellschaften und Vereinigungen verdingt oder ihnen sonst zur Verfügung gestellt wird.
Siehe auch
Arbeitsarmee
Arbeitslager
Menschenhandel, Menschenrechte, Menschenwürde, Menschenversuch
Reichsarbeitsdienst
Service du travail obligatoire
Zwangsheirat, Zwangssterilisation
Filme
Esclaves d'Hitler / Hitlers Sklaven: Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene in Schweizer Fabriken. (Frédéric Gonseth Schweiz 1997)
Zwangsarbeit! Travail force! Französische Zwangsarbeiter in Österreich. (Siegfried Steinlechner und Wolfgang Peschl, Österreich 2008)[16]
Rundfunkbeiträge
Isabell Fannrich-Lautenschläger: DDR-ZWANGSARBEITER – Ausbeutung nach Plan, Deutschlandfunk „Hintergrund“ vom 15. Juni 2014
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