Die kleindeutsche Lösung
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Die kleindeutsche Lösung
Die kleindeutsche Lösung der deutschen Frage war eine von zwei diskutierten Lösungen während der Revolutionszeit von 1848/1849 und danach. Die andere wurde großdeutsche Lösung genannt. Nachdem die kleindeutsche Lösung 1867-1871 realisiert worden ist, verlor die Bezeichnung an Bedeutung: Seitdem wird Deutschland im Wesentlichen mit diesem Kleindeutschland gleichgesetz. Weiterverwendet wurde der andere Begriff, großdeutsch, für eine Einbeziehung von Österreich.
Revolutionszeit 1848/1849
Einwohner im Deutschen Bund 1848, nach Einzelstaaten. Ein deutscher Bundesstaat auf dieser Grundlage hätte im Wesentlichen der so genannten großdeutschen Lösung entsprochen. Jeweils zirka ein Drittel der Einwohner hätte in Österreich, Preußen bzw. den übrigen Staaten gelebt.
Der Deutsche Bund von 1815 war die Grundlage für die Diskussionen in der Frankfurter Nationalversammlung 1848/1849 für das entstehende Deutsches Reich. Die meisten Abgeordneten gingen wie selbstverständlich davon aus, dass das Bundesgebiet zum Reichsgebiet werden sollte. Teilweise sollte es darüber hinausgehen, nämlich auch die Provinzen im Osten Preußens umfassen, die der Bund schon vor Zusammentritt der Nationalversammlung aufgenommen hatte. Hinzu kam ferner Schleswig, das nicht zum Bund gehörte, aber in der Vorstellung der deutschen Nationalbewegung untrennbar mit dem Bundesglied Holstein verbunden war.
Im Oktober 1848, spätestens im März 1849, wurde überdeutlich, dass das Kaisertum Österreich kein Teil des Reiches werden konnte. Die österreichische Regierung lehnte es ab, dass nur ein Teil des österreichischen Gesamtstaats sich anschließen durfte. Eine wichtige Vorentscheidung war im Dezember 1848 der Sturz des Kabinetts Schmerling: Der Vorsitzende des gesamtdeutschen Ministerrats, Anton von Schmerling, war Österreicher und wurde nun durch den Hessen Heinrich von Gagern ausgetauscht.
Der neue Reichsministerpräsident Gagern befürwortete einen Doppelbund: Deutschland ohne Österreich sollte ein Bundesstaat werden. Dieser engere Bund wurde später Kleindeutschland genannt, was die geografische Ausdehnung betraf. Kleindeutschland sollte dann in einem weiteren Bund, einem Staatenbund, mit ganz Österreich verbunden sein.[1]
Die Frage großdeutsch/kleindeutsch spaltete die Nationalversammlung und die deutsche Öffentlichkeit. Je feindseliger Österreich sich verhielt,[2] desto mehr Anhang gewann aber die kleindeutsche Lösung, wie sie dann in der Frankfurter Reichsverfassung erkennbar ist. Die Verfassung hielt theoretisch den Beitritt der österreichischen Gebiete offen, die zuvor zum Deutschen Bund gehört hatten, also die großdeutsche Lösung.
Erfurter Union und Deutsches Kaiserreich
Deutsche Einigungspläne 1848–1850
Karte des Deutschen Kaiserreichs von 1871-1918
1849/1850 bemühte Preußen sich, Kleindeutschland als Erfurter Union zu verwirklichen. Dieser Bundesstaat sollte alle deutschen Gebiete außer Österreich umfassen, aber insgesamt konservativer und föderalistischer als das Reich der Frankfurter Nationalversammlung sein. Allerdings gelang es Preußen schon zu Beginn nicht, Bayern und Württemberg für diese Politik zu gewinnen, und später sprangen mit Hannover und Sachsen weitere Mittelstaaten ab. Nach der Herbstkrise 1850, in der es fast zum Krieg zwischen Preußen bzw. der Union und vor allem Österreich und Bayern gekommen wäre, musste Preußen die Unionspolitik aufgeben.
Im Deutscher Krieg 1866 siegte Preußen über den Deutschen Bund, der von Österreich angeführt worden war. Preußen konnte seine kleindeutschen Vorstellungen nun teilweise verwirklichen, mit dem Norddeutschen Bund von 1867. Allerdings schlossen sich die verbleibenden süddeutschen Staaten diesem Nationalstaat erst 1870/1871 an, so entstand das Deutsche Kaiserreich (1871-1918).
Da Österreich und Liechtenstein nicht dazugehörten, war das Kaiserreich also die Verwirklichung von Kleindeutschland. Im Gegensatz zu 1848-1850 fehlten aber Luxemburg und Limburg, zum Reich gehörten aber außer Schleswig auch Elsass-Lothringen, das im Krieg gegen Frankreich erobert worden war.
Nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg
Deutschösterreich
Zwischen den Weltkriegen des 20. Jahrhunderts wurde die Frage „kleindeutsche oder großdeutsche Lösung“ noch einmal aufgeworfen. Nach der Auflösung Österreich-Ungarns am Ende des Ersten Weltkriegs entstand eine neue politische Landkarte. Die nichtdeutschen Gebiete machten sich selbstständig, während die Politiker und die Bevölkerung von Deutschösterreich sich Deutschland anschließen wollten. Dies hätte in etwa der großdeutschen Lösung von 1848 entsprochen, allerdings ohne den vornehmlich tschechisch bewohnten Teil Böhmens. Dieser Zusammenschluss wurde jedoch durch die Pariser Vorortverträge (Vertrag von Saint-Germain, Vertrag von Versailles) ausdrücklich verboten.
1938 erzwang Adolf Hitler den sogenannten Anschluss Österreichs an das nationalsozialistische Deutschland, das von da an (amtlich 1943) als Großdeutsches Reich bezeichnet wurde. Nach der Niederlage im Zweiten Weltkrieg brach dieses Reich wieder auseinander, und Österreichs Selbständigkeit wurde wiederhergestellt.
Deutschland wurde, wie auch Österreich bis 1955, in Besatzungszonen geteilt, aus denen 1949 die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik hervorgingen. Seit der Vereinigung 1990 mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland entspricht das deutsche Staatsgebiet wieder der kleindeutschen Lösung, mit Ausnahme der Ostgebiete des Deutschen Reiches und einiger kleinerer Gebiete im Westen.
Belege
Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band II: Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 800/801.
Frank Möller: Heinrich von Gagern. Eine Biographie. Habilitationsschrift, Universität Jena 2004, S. 324/325.
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Revolutionszeit 1848/1849
Einwohner im Deutschen Bund 1848, nach Einzelstaaten. Ein deutscher Bundesstaat auf dieser Grundlage hätte im Wesentlichen der so genannten großdeutschen Lösung entsprochen. Jeweils zirka ein Drittel der Einwohner hätte in Österreich, Preußen bzw. den übrigen Staaten gelebt.
Der Deutsche Bund von 1815 war die Grundlage für die Diskussionen in der Frankfurter Nationalversammlung 1848/1849 für das entstehende Deutsches Reich. Die meisten Abgeordneten gingen wie selbstverständlich davon aus, dass das Bundesgebiet zum Reichsgebiet werden sollte. Teilweise sollte es darüber hinausgehen, nämlich auch die Provinzen im Osten Preußens umfassen, die der Bund schon vor Zusammentritt der Nationalversammlung aufgenommen hatte. Hinzu kam ferner Schleswig, das nicht zum Bund gehörte, aber in der Vorstellung der deutschen Nationalbewegung untrennbar mit dem Bundesglied Holstein verbunden war.
Im Oktober 1848, spätestens im März 1849, wurde überdeutlich, dass das Kaisertum Österreich kein Teil des Reiches werden konnte. Die österreichische Regierung lehnte es ab, dass nur ein Teil des österreichischen Gesamtstaats sich anschließen durfte. Eine wichtige Vorentscheidung war im Dezember 1848 der Sturz des Kabinetts Schmerling: Der Vorsitzende des gesamtdeutschen Ministerrats, Anton von Schmerling, war Österreicher und wurde nun durch den Hessen Heinrich von Gagern ausgetauscht.
Der neue Reichsministerpräsident Gagern befürwortete einen Doppelbund: Deutschland ohne Österreich sollte ein Bundesstaat werden. Dieser engere Bund wurde später Kleindeutschland genannt, was die geografische Ausdehnung betraf. Kleindeutschland sollte dann in einem weiteren Bund, einem Staatenbund, mit ganz Österreich verbunden sein.[1]
Die Frage großdeutsch/kleindeutsch spaltete die Nationalversammlung und die deutsche Öffentlichkeit. Je feindseliger Österreich sich verhielt,[2] desto mehr Anhang gewann aber die kleindeutsche Lösung, wie sie dann in der Frankfurter Reichsverfassung erkennbar ist. Die Verfassung hielt theoretisch den Beitritt der österreichischen Gebiete offen, die zuvor zum Deutschen Bund gehört hatten, also die großdeutsche Lösung.
Erfurter Union und Deutsches Kaiserreich
Deutsche Einigungspläne 1848–1850
Karte des Deutschen Kaiserreichs von 1871-1918
1849/1850 bemühte Preußen sich, Kleindeutschland als Erfurter Union zu verwirklichen. Dieser Bundesstaat sollte alle deutschen Gebiete außer Österreich umfassen, aber insgesamt konservativer und föderalistischer als das Reich der Frankfurter Nationalversammlung sein. Allerdings gelang es Preußen schon zu Beginn nicht, Bayern und Württemberg für diese Politik zu gewinnen, und später sprangen mit Hannover und Sachsen weitere Mittelstaaten ab. Nach der Herbstkrise 1850, in der es fast zum Krieg zwischen Preußen bzw. der Union und vor allem Österreich und Bayern gekommen wäre, musste Preußen die Unionspolitik aufgeben.
Im Deutscher Krieg 1866 siegte Preußen über den Deutschen Bund, der von Österreich angeführt worden war. Preußen konnte seine kleindeutschen Vorstellungen nun teilweise verwirklichen, mit dem Norddeutschen Bund von 1867. Allerdings schlossen sich die verbleibenden süddeutschen Staaten diesem Nationalstaat erst 1870/1871 an, so entstand das Deutsche Kaiserreich (1871-1918).
Da Österreich und Liechtenstein nicht dazugehörten, war das Kaiserreich also die Verwirklichung von Kleindeutschland. Im Gegensatz zu 1848-1850 fehlten aber Luxemburg und Limburg, zum Reich gehörten aber außer Schleswig auch Elsass-Lothringen, das im Krieg gegen Frankreich erobert worden war.
Nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg
Deutschösterreich
Zwischen den Weltkriegen des 20. Jahrhunderts wurde die Frage „kleindeutsche oder großdeutsche Lösung“ noch einmal aufgeworfen. Nach der Auflösung Österreich-Ungarns am Ende des Ersten Weltkriegs entstand eine neue politische Landkarte. Die nichtdeutschen Gebiete machten sich selbstständig, während die Politiker und die Bevölkerung von Deutschösterreich sich Deutschland anschließen wollten. Dies hätte in etwa der großdeutschen Lösung von 1848 entsprochen, allerdings ohne den vornehmlich tschechisch bewohnten Teil Böhmens. Dieser Zusammenschluss wurde jedoch durch die Pariser Vorortverträge (Vertrag von Saint-Germain, Vertrag von Versailles) ausdrücklich verboten.
1938 erzwang Adolf Hitler den sogenannten Anschluss Österreichs an das nationalsozialistische Deutschland, das von da an (amtlich 1943) als Großdeutsches Reich bezeichnet wurde. Nach der Niederlage im Zweiten Weltkrieg brach dieses Reich wieder auseinander, und Österreichs Selbständigkeit wurde wiederhergestellt.
Deutschland wurde, wie auch Österreich bis 1955, in Besatzungszonen geteilt, aus denen 1949 die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik hervorgingen. Seit der Vereinigung 1990 mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland entspricht das deutsche Staatsgebiet wieder der kleindeutschen Lösung, mit Ausnahme der Ostgebiete des Deutschen Reiches und einiger kleinerer Gebiete im Westen.
Belege
Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band II: Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1988, S. 800/801.
Frank Möller: Heinrich von Gagern. Eine Biographie. Habilitationsschrift, Universität Jena 2004, S. 324/325.
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