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Deutsches Heer (Deutsches Kaiserreich)

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Deutsches Heer (Deutsches Kaiserreich) Empty Deutsches Heer (Deutsches Kaiserreich)

Beitrag  Andy Di Nov 04, 2014 10:19 pm

Deutsches Heer war die offizielle Bezeichnung der Landstreitkräfte des Deutschen Kaiserreiches gemäß Artikel 60 ff. der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871.

Deutsches Heer (Deutsches Kaiserreich) 300px-Kaiserstandarte.svg
Stander
des Deutschen Kaisers,
des Obersten Kriegsherrn

Das Deutsche Heer stand im Krieg unter dem Oberbefehl des Kaisers. Es bestand aus den Heeren der Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg. Die Truppenkontingente der anderen deutschen Bundesstaaten standen aufgrund von Militärkonventionen unter preußischem Kommando oder waren mit dem preußischen Heer verschmolzen.

Das bayerische, sächsische und württembergische Heer standen im Frieden unter dem Befehl ihrer Herrscher. Ihre Verwaltung unterstand eigenen Kriegsministerien. Das bayerische Heer war als eigenes nummeriertes Kontingent ins deutsche Heer eingegliedert, das sächsische und württembergische Heer bildeten in sich geschlossene Armeekorps innerhalb des deutschen Heeres. Auch die Kontingente der restlichen deutschen Staaten bildeten geschlossene Einheiten, zum Beispiel Regimenter oder wie beim Beispiel Fürstentum Lippe ein Bataillon. Württemberg stellte zu Ausbildungszwecken Offiziere zum preußischen Heer ab. Lediglich Bayern verfügte neben Preußen über eine eigene Kriegsakademie.

Unter direktem Oberbefehl des Kaisers und der Verwaltung des Reichs standen die Schutztruppe, die Marine und die drei Marineinfanterieregimenter. Der Kaiser hatte auch im Frieden das Recht, die Präsenzstärke festzulegen, die Garnisonen zu bestimmen, Festungen anzulegen und das Recht und die Pflicht für einheitliche Organisation und Formation, Bewaffnung und Kommando sowie Ausbildung der Mannschaften und Qualifikation der Offiziere zu sorgen. Das Militärbudget wurde durch die Parlamente der einzelnen Bundesstaaten festgelegt.

Deutsches Heer (Deutsches Kaiserreich) 600px-Cross-Pattee-Heraldry.svg
Eisernes Kreuz als Erkennungszeichen für deutsche und österreichisch-ungarische Flugzeuge sowie deutsche Panzer im Ersten Weltkrieg

Deutsches Heer (Deutsches Kaiserreich) Bundesarchiv_Bild_136-B0082%2C_Odenwald%2C_Kaiserman%C3%B6ver
Kaisermanöver im Odenwald 1888

Video:

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/transcoded/6/6e/Preussische_Soldaten_exerzieren.ogg/Preussische_Soldaten_exerzieren.ogg.480p.ogv

Einleitendes

Das Heer und die Marine blieben nach der Verfassung weitgehend dem Oberbefehl des Kaisers unterstellt. Eine parlamentarische Kontrolle erfolgte durch die Bewilligung der finanziellen Mittel durch den Reichstag. Die Grenzen der absolutistisch anmutenden „Kommandogewalt“ waren dabei kaum definiert. Das Militär blieb von daher eine der zentralen Stützen der Monarchie. Unterhalb des „obersten Kriegsherren“ existierten mit dem Militärkabinett, dem preußischen Kriegsministerium und dem Generalstab drei Institutionen, die zeitweise untereinander um Kompetenzen stritten. Insbesondere der Generalstab – bereits unter Helmuth Karl Bernhard von Moltke und später Alfred von Waldersee – versuchte, Einfluss auch auf politische Entscheidungen zu nehmen. Dasselbe gilt für Alfred von Tirpitz in Marinefragen.[1]

Die enge Verbundenheit mit der Monarchie spiegelte sich im anfangs noch sehr stark adlig geprägten Offizierskorps wider. Auch später behielt der Adel eine starke Stellung, insbesondere in den höheren Rängen. Allerdings stieg mit der Vergrößerung der Armee und Flotte auch dort der bürgerliche Anteil immer mehr an. Die Vorbildfunktion des Adels sorgte neben der inneren Sozialisation im Militär dafür, dass sich das Selbstverständnis der bürgerlichen Gruppe kaum von dem der adeligen Offiziere unterschied.

Zwischen 1848 und den 1860er Jahren hatte die Gesellschaft das Militär eher mit Misstrauen betrachtet. Dies änderte sich nach den Siegen in den Deutschen Einigungskriegen zwischen 1864 und 1871 fundamental. Das Militär wurde zu einem zentralen Element des entstehenden Reichspatriotismus. Kritik am Militär galt als unziemlich. Dennoch unterstützten die Parteien eine Vergrößerung der Armee nicht unbegrenzt. So erreichte die bewaffnete Macht erst 1890 mit einer Friedenspräsenzstärke von fast 490.000 Mann ihre von der Verfassung vorgegebene Stärke von einem Prozent der Bevölkerung (Zum Vergleich: vor der Wiedervereinigung betrug der Anteil der Bundeswehr rund 0,9 Prozent, der der Bewaffneten Organe der DDR rund 1,5 Prozent der Bevölkerung. Heute liegt er im wiedervereinigten Deutschland bei nur noch 0,3 Prozent). In den folgenden Jahren wurden die Landstreitkräfte weiter verstärkt. Zwischen 1898 und 1911 forderte die kostspielige Flottenrüstung Einschränkungen beim Landheer. Bemerkenswert ist, dass sich in dieser Zeit der Generalstab selbst gegen einen Ausbau der Truppenstärke gewandt hatte, weil er eine Verstärkung des bürgerlichen zu Lasten des adeligen Elements im Offizierskorps befürchtete. In dieser Zeit entstand mit dem Schlieffenplan das Konzept für einen möglichen Zweifrontenkrieg gegen Frankreich und Russland unter Berücksichtigung einer Teilnahme Großbritanniens auf Seiten der Gegner. Nach 1911 wurde die Heeresrüstung intensiv vorangetrieben. Die für die Durchführung des Schlieffenplanes notwendige Truppenstärke wurde dabei letztlich nicht erreicht.

Das Heer gewann während des Kaiserreichs einen sehr starken gesellschaftlichen Nimbus. Das Offizierskorps galt den tonangebenden Teilen der Bevölkerung als „Erster Stand im Staate“. Dessen Weltbild war dabei geprägt von der Treue zur Monarchie und der Verteidigung der Königsrechte, es war konservativ, antisozialistisch und grundsätzlich antiparlamentarisch geprägt. Der militärische Verhaltens- und Ehrenkodex wirkte weit in die Gesellschaft hinein. Auch für viele Bürger wurde der Status eines Reserveoffiziers nunmehr zu einem erstrebenswerten Ziel.

Von Bedeutung war das Militär zweifellos auch für die innere Nationsbildung. Der gemeinsame Dienst verbesserte etwa die Integration der katholischen Bevölkerung in das protestantisch geprägte Reich. Selbst die Arbeiter blieben gegenüber der Ausstrahlung des Militärs nicht immun. Dabei spielte der lange Wehrdienst von zwei bzw. drei Jahren bei der sogenannten „Schule der Nation“, als welche man die Armee zu sehen begann, eine prägende Rolle.

Überall im Reich wurden die neuen Kriegervereine zu Trägern militärischer Wertvorstellungen bzw. einer militaristisch geprägten Weltsicht. Welche Breitenwirkung diese Gruppen entfalteten, zeigt die Mitgliederzahl von 2,9 Millionen im Kyffhäuserbund 1913. Der Bund war damit die stärkste Massenorganisation des Reiches. Die vom Staat geförderten Vereine sollten eine militärfromme, nationale und monarchische Gesinnung pflegen und die Mitglieder gegenüber der Sozialdemokratie immunisieren.[2][3]
Geschichte

Bereits die Verfassung des Norddeutschen Bundes, des unmittelbaren Vorläufers des Deutschen Reiches, brachte die Vereinheitlichung der Streitkräfte durch Eingliederung der Truppen der kleineren Bündnisstaaten in die preußische Armee. Lediglich das Königreich Sachsen hatte sich beim Beitritt zum Norddeutschen Bund Sonderrechte für seine Armee vorbehalten. Nach dem Sieg über Frankreich 1871 traten auch die süddeutschen Staaten, also die Großherzogtümer Baden und Hessen, sowie die Königreiche Bayern und Württemberg, dem Norddeutschen Bund bei. Die Königreiche Württemberg und Bayern behielten sich aber einige Reservatrechte vor, zu denen auch die Beibehaltung einer eigenen Heeresorganisation gehörte. Erst im Bündnisfall, also im Krieg, erfolgte die Unterstellung der bayerischen Truppen, während die württembergischen und sächsischen Truppen schon im Frieden dem Großen Generalstab unterstellt waren. Die Verwaltung der württembergischen und sächsischen Truppen erfolgte jedoch von Kriegsministerien in Stuttgart und Dresden aus.

Dieses Nebeneinander war zu Beginn des Ersten Weltkrieges Ursache für erhebliche organisatorische Schwierigkeiten, da die Kriegsministerien in Berlin, Stuttgart, München und Dresden ihr Beschaffungswesen nicht koordiniert hatten und die Ausrüstung der einzelnen Armeen teilweise erheblich voneinander abwich. Dies führte schließlich 1917 zur Errichtung des „Normenausschusses der deutschen Industrie“, dem Vorläufer des Deutschen Institutes für Normung und der bekannten „DIN-Normen“.
Juristische Grundlagen

Die Grundzüge für die Stärke und Organisation des deutschen Heeres waren insbesondere festgelegt durch:

die Reichsverfassung vom 16. April 1871
den Bündnisvertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und Bayern vom 23. November 1870
die Militärkonvention zwischen dem Norddeutschen Bund und Württemberg vom 21./25. November 1870[4]
die Konventionen zwischen Preußen und Sachsen vom 7. Februar 1867
die Konventionen zwischen Preußen und den sonstigen Bundesstaaten
das Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874
die Gesetze betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres.

Führungsprinzipien im deutschen Heer

Deutsches Heer (Deutsches Kaiserreich) Moltke_TF_1869_1
Erste Seite Aus den Verordnungen für die höheren Truppenführer vom 24. Juni 1869 von Helmuth von Moltke

Der israelische Militärhistoriker Martin van Creveld bemerkte hierzu: Im Gegensatz zu den weitverbreiteten Klischees vom „Kadavergehorsam“ und der „preußischen Disziplin“ hatte das deutsche Heer spätestens seit der Zeit des älteren Moltke immer die entscheidende Bedeutung der Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit, selbst auf der untersten Ebene, betont.

Bereits seit Friedrich II. wurden die Offiziere konsequent zu selbständigem Handeln erzogen. Ein Ausspruch Friedrichs II. hierzu:

„Ich habe ihn zum General gemacht, damit er weiß, wann er ungehorsam sein muß.“

Als Beispiel für die Auslegung preußischen Gehorsams kann eine Begebenheit aus der Schlacht von Zorndorf herangezogen werden. Friedrich Wilhelm von Seydlitz verweigerte mehrmals den Befehl des Königs, mit seinen Kavallerieeinheiten in die Schlacht einzugreifen, obwohl ihm gedroht wurde „er hafte mit seinem Kopf für den Ausgang der Schlacht“. Seydlitz griff erst dann an, als er durch einen Angriff in die Flanke die maximale Wirkung erzielen konnte. Dies trug zum siegreichen Ausgang der Schlacht maßgeblich bei. Seydlitz gehorchte dem Befehl seines Königs nicht dem Wort nach, sondern nach dem Sinn.

Eine beschleunigte Entwicklung setzte in Preußen ab 1806 ein, ab 1888 wurde die Auftragstaktik mit dem „Exerzierreglement für die Infanterie“ verbindlich für die preußische Armee und wurde durch die anderen deutschen Armeen übernommen und später durch die Reichswehr weiter ausgebaut.

Weitere Elemente sind die Grundsätze wie beispielsweise des „Führens von vorne“. Auch hier ist eine große Selbständigkeit und Verantwortungsbewußtsein der Soldaten Voraussetzung. Der höheren Flexibilität und Reaktionsmöglichkeiten stehen hier die Gefahr des Abgeschnittenwerdens des Führers und die hohe Zahl von Offiziersverlusten gegenüber. Trotz dieses Risikos war es ein fester Grundsatz im deutschen Heer.

Ein weiterer Grundsatz aus dem Exerzierreglement von 1888: „Unterlassen belastet schwerer als ein Fehlgreifen in der Wahl der Mittel“. Dahinter verbarg sich die Erkenntnis, dass zögerliches und abwartendes Verhalten im Zweifel immer schlimmer sind als ein, vielleicht auch nicht optimales, Handeln. Die preußisch bzw. deutschen Soldaten wurden dazu erzogen, mit allen Mitteln die Initiative zu behalten. Eine englische Studie nach dem Deutsch-Französischen Krieg urteilte wie folgt: „Nirgends werden Unabhängigkeit des Urteils und Freiheit des Wollens, vom Kommandierenden General bis zum Unteroffizier, so gepflegt und gefördert wie in der deutschen Armee“. Verantwortungsfreude galt als wichtigste Führereigenschaft in der preußisch bzw. deutschen Armee, verpönt war das Abschieben von Verantwortung.

Der SPD-Abgeordnete im württembergischen Landtag Hermann Mattutat schrieb 1914 in den Sozialistischen Monatsheften: „Die heutige Art der Kriegführung unterscheidet sich ganz gewaltig von derjenigen früherer Zeiten. Vor allem werden an die Persönlichkeit der Offiziere wie der Soldaten ganz beträchtliche Anforderungen gestellt. Ein Kadavergehorsam würde vollständig versagen, da er ohne fortgesetzte Antreiberei und Beaufsichtigung zu keinerlei aktiven Handlungen befähigt. Stattdessen werden heute von den Soldaten verlangt: Ausdauer, Selbständigkeit, gutes Orientierungsvermögen, schnelles Anpassen an die jeweilige Lage […] sowie weitgehende Initiative auch ohne Führung. Alles das sind Eigenschaften, die nur auf Grund einer sorgfältigen geistigen und körperlichen Ausbildung erworben werden können.“[5]

Derartige Führungsprinzipien hatten ihren Anteil an der evidenten operativen Überlegenheit der preußisch-deutschen Armeen des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Die Bundeswehr und andere Streitkräfte werden bis heute nach diesem Beispiel geführt. Moderne Managementmethoden wie das Führen mit Zielen durch Treffen von Zielvereinbarungen sind auf diesen Grundsätzen aufgebaut.
Gliederung

In Friedenszeiten war die höchste Führungs-, Ausbildungs- und Verwaltungsebene das Armee-Korps. Die Überwachung aller Maßnahmen der Armee-Korps oblag den Armee-Inspizienten, die in Vertretung des Obersten Kriegsherrn ausschließlich Inspektionsrecht bis in die unterste Ebene, aber keinerlei Führungsaufgaben hatten. Insbesondere bei den jährlichen Manövern traten die Armee-Inspizienten in Erscheinung. Dafür wurde das Heer in Armee-Inspektionen mit zugeteilten Armee-Korps gegliedert. Ursprünglich waren fünf Inspektionen, 1914 dann acht Inspektionen vorhanden. Im Kriegsfall wurden diese Inspektionen in Armeen umgegliedert.[6] Der Stab bestand aus dem Armee-Inspizienten, einem Generalstabsoffizier sowie gegebenenfalls aus einem Adjutanten und einem weiteren Offizier; der Sitz war am jeweiligen Wohnort des Armee-Inspizienten.

Daneben existierten noch die General-Inspektionen und Inspektionen der Waffengattungen, die sich um waffengattungsspezifische Angelegenheiten (Ausrüstung, Remontierung etc.) zu kümmern hatten.

Inspektion Standort inspizierte Armeekorps
I. Armee-Inspektion Hannover,
ab 1900 Berlin,
ab 1914 Danzig 1871: I. Armee-Korps, II. Armee-Korps, IX. Armee-Korps, X. Armee-Korps
ab 1906: I. Armee-Korps, II. Armee-Korps, IX. Armee-Korps, X. Armee-Korps, XVII. Armee-Korps
ab 1914: I. Armee-Korps, II. Armee-Korps, XVII. Armee-Korps
II. Armee-Inspektion Dresden,
ab 1906 Meiningen,
ab 1914 Berlin 1871: V. Armee-Korps, VI. Armee-Korps, XII. Armee-Korps
ab 1906: V. Armee-Korps, VI. Armee-Korps, XII. Armee-Korps, XIX.Armee-Korps
ab 1914: Garde-Korps, XII. (1. Kgl. Sächsisches) Armee-Korps, XIX. (2. Kgl. Sächsisches) Armee-Korps
III. Armee-Inspektion Darmstadt,
ab 1906 Hannover 1871: VII. Armee-Korps, VIII. Armee-Korps, XI. Armee-Korps
ab 1906: VII. Armee-Korps, VIII. Armee-Korps, XI. Armee-Korps, XIII. Armee-Korps, XVIII. Armee-Korps
ab 1914: IX. Armee-Korps, X. Armee-Korps
IV. Armee-Inspektion Berlin,
ab 1906 München 1871: III. Armee-Korps, IV. Armee-Korps
zugeteilt I. Bayerisches Armee-Korps, II. Bayerisches Armee-Korps
ab 1906: III. Armee-Korps, IV. Armee-Korps
zugeteilt I. Bayerisches Armee-Korps, II. Bayerisches Armee-Korps
ab 1914: III. Armee-Korps
zugeteilt I. Bayerisches Armee-Korps, II. Bayerisches Armee-Korps, III. Bayerisches Armee-Korps
V. Armee-Inspektion Karlsruhe 1871: XIV. Armee-Korps, XV. Armee-Korps
ab 1906: XIV. Armee-Korps, XV. Armee-Korps, XVI. Armee-Korps
ab 1914: IX. Armee-Korps, XV. Armee-Korps
ab 1908
VI. Armee-Inspektion Stuttgart IV. Armee-Korps, XI.Armee-Korps, XIII. (Kgl. Württembergisches) Armee-Korps
ab 1913
VII. Armee-Inspektion Saarbrücken XVI. Armee-Korps, XVII. Armee-Korps, XXI. Armee-Korps
ab 1914
VIII. Armee-Inspektion Berlin XI. Armee-Korps, XVIII. Armee-Korps, XX. Armee-Korps

Daneben bestand ab 1898 die Generalinspektion der Kavallerie, der die Kavalleriebrigaden der Divisionen jedoch nicht unterstellt waren.[7]
Inspektion Standort
Generalinspektion der Kavallerie Berlin
Kavallerieinspektion 1 Posen
Kavallerieinspektion 2 Stettin
Kavallerieinspektion 3 Straßburg
Kavallerieinspektion 4 Saarbrücken

Deutsches Heer (Deutsches Kaiserreich) 800px-Deutsche_Korpsbereiche_1914
Deutsche Korpsbereiche 1914

Den 25 Armeekorps, davon drei bayerische mit separater Nummerierung, zwei sächsische und ein württembergisches, unterstanden in der Regel zwei Divisionen. Die Gesamtstärke eines Armeekorps betrug 1554 Offiziere, 43.317 Mann, 16.934 Pferde und 2933 Fahrzeuge.

Die Divisionen umfassten in der Regel zwei Infanteriebrigaden zu je zwei Regimentern, eine Kavalleriebrigade zu zwei Kavallerie-Regimentern und eine Feldartilleriebrigade zu zwei Regimentern. Ein Infanterie-Regiment bestand normalerweise aus drei Bataillonen zu je vier Kompanien, pro Regiment also zwölf Kompanien. Die Aufrüstung der Jahre 1912/1913 brachte für nahezu alle Regimenter die Aufstellung einer 13. (Maschinengewehr-)Kompanie. Ein Kavallerie-Regiment bestand aus fünf Eskadronen, in Bayern aus vier Eskadronen.

Daneben standen einem Armeekorps als Korpstruppen ein bis zwei Fußartillerieregimenter, ein Jägerbataillon, ein bis zwei Pionierbataillone, ein Trainbataillon sowie teilweise verschiedene weitere Verbände, wie beispielsweise ein Telegraphenbataillon, ein bis zwei Feldpionierkompanien, ein bis zwei Sanitätskompanien, Eisenbahnkompanien usw. zur Verfügung.

Ein Infanterieregiment hatte 1900 eine Friedensstärke von 69 Offizieren, 6 Ärzten, 1977 Unteroffizieren und Mannschaften sowie 6 Militärbeamte, insgesamt also 2058 Mann. Ein Kavallerieregiment kam auf 760 Mann und 702 Dienstpferde. Diese Stärke galt für Regimenter mit hohem Etat, Regimenter mit mittlerem oder niedrigerem Etat hatten eine geringere Stärke.

Eine Infanteriekompanie mit hohem Etat hatte 5 Offiziere und 159 Unteroffiziere und Mannschaften, mit niedrigerem Etat 4 Offiziere und 141 Unteroffiziere und Mannschaften.

Bei der Kavallerie bestanden im Frieden keine Korps, nur eine Division, die Garde-Kavallerie-Division. Bei der Mobilmachung zum Ersten Weltkrieg wurde die Kavallerie aufgeteilt in Heereskavallerie und Divisionskavallerie.

Das Reichsheer umfasste 1914:[8]

651 Infanteriebataillone in 217 Regimentern zu drei Bataillonen
18 Jäger-/Schützenbataillone
9 Unteroffiziersschulen, 1 Lehr-Infanteriebataillon, 1 Infanterie-Schießschule, 1 Gewehr-Prüfungskommission
11 MG-Abteilungen, 233 MG-Kompanien, 15 Festungs-MG Abteilungen
490 Kavallerieeskadronen in 98 Regimentern zu je fünf Eskadronen
48 Kavallerieeskadronen in 12 Regimentern zu je 4 Eskadronen (nur Bayern)
633 Feldartilleriebatterien in 100 Regimentern
1 Feldartillerieschießschule
1 Fußartillerieschießschule
48 Fußartilleriebataillone in 24 Regimentern zu je 2 Bataillonen
28 Pionierbataillone mit 26 Scheinwerferzügen
2 Pionierregimenter (Nr. 23 und Nr. 30)
8 Eisenbahnbataillone
9 Telegrafenbataillone
5 Luftschifferbataillone
5 Fliegerbataillone
1 Kraftfahrbataillon
25 Trainabteilungen
317 Bezirkskommandos

Entwicklung der Mannstärke des deutschen Heeres zu ausgewählten Zeitpunkten:[8]
Jahr 1875 1888 1891 1893 1899 1902 1906 1908 1911 1913 1914
Soldaten 420.000 487.000 507.000 580.000 591.000 605.000 610.000 613.000 617.000 663.000 794.000
Truppengattungen

Neben den bisherigen klassischen Truppengattungen Infanterie, Kavallerie und Artillerie entstanden auf Grund der technischen Entwicklungen neue Truppengattungen, teilweise durch Vergrößerung schon früher bestehender kleinerer Einheiten (Pioniere, Train), teilweise durch Verwendung neuer technischer Geräte und Anwendungen durch die Armee.
Rüstungsausgaben

Die Rüstungsausgaben werden nachrichtlich auch für die Marinen dargestellt und zwecks besserer Einordnung auch die Rüstungsausgaben der wichtigsten anderen Staaten aufgeführt.

Ausgaben der Großmächte für Rüstung 1905–1913 (Auszüge; Stand: 1914) Jahr Bevölkerung Armee Marine Bevölkerung Armee Marine
Insgesamt
in Millionen Insgesamt
in Mio. Mark pro Kopf
in Mark Insgesamt
in Mio. Mark pro Kopf
in Mark Insgesamt
in Millionen Insgesamt
in Mio. Mark pro Kopf
in Mark Insgesamt
in Mio. Mark pro Kopf
in Mark
Deutsches Reich Österreich-Ungarn
1905 60,6 697 11,5 231 3,8 47,4 419 8,8 97 2
1910 64,9 831 12,8 426 6,6 51,5 407 7,9 57 1,1
1913 67,5 1009 14,9 467 6,9 52,7 496 9,4 155 3
Frankreich Vereinigtes Königreich
1905 39,2 603 15,3 254 6,5 43 581 13,5 676 15,7
1910 39,5 698 17,7 301 7,6 45 560 12,4 825 18,3
1913 39,7 766 19,3 412 10,4 46 576 12,5 945 20,5
Japan Italien
1905 47,9 23 0,5 49 1 33,3 237 7,1 106 3,2
1910 52,4 180 3,4 158 3 34,5 381 11,1 192 5,6
1913 54,3 207 3,8 203 3,7 35,1 332 9,5 205 5,9
Russland Vereinigte Staaten von Amerika
1905 143 817 5,7 252 1,8 83,2 506 6,1 467 5,6
1910 151,5 1046 6,9 244 1,6 92,0 673 7,3 504 5,5
1913 157,8 1254 8 498 3,2 96,8 422 4,4 595 6,1

Sowohl bei den absoluten Rüstungsausgaben lag Deutschland deutlich hinter Großbritannien und Russland, als auch bei den Rüstungsausgaben pro Kopf deutlich hinter Großbritannien und Frankreich. Obwohl Deutschland ja in einer exponierten Stellung in Mitteleuropa liegt und deshalb immer mit einem Zweifrontenkrieg rechnen musste, lagen die Rüstungsausgaben deutlich unter denen der meisten anderen europäischen Großmächte. Besonders deutlich wird dies, wenn man die späteren Mittelmächte der seit 1907 bestehenden Triple Entente gegenüberstellt. Diesen Nachteil versuchte man auszugleichen durch bessere Organisation, Ausbildung und Führung. Im Verlauf des Ersten Weltkrieges zeigte sich aber, dass damit die quantitative Unterlegenheit nicht auszugleichen war.
Bewaffnung und Ausrüstung
Bewaffnung des einzelnen Soldaten

Die Bewaffnung der Infanterie bestand aus dem Gewehr 88, später Gewehr 98 ,beide im Kaliber 7,92 × 57 mm, das Gewehr 88 bewährte sich nicht und wurde relativ schnell durch die leistungsfähigere Konstruktion des Gewehrs 98 ersetzt, welches in der Karabiner-Version als Standardwaffe Karabiner 98k noch im Zweiten Weltkrieg geführt wurde, und dem Seitengewehr. Portepee-Unteroffiziere hatten den sogenannten Reichsrevolver und das Offizier-Seitengewehr. Jäger trugen statt des Seitengewehres einen Hirschfänger.

Bei der Kavallerie statt des Gewehres den Karabiner 88 bzw. Karabiner 98 und Degen, Portepee-Unteroffiziere stattdessen den Offizierssäbel. Dazu wurde auch noch die Lanze geführt. Die Karabinerversion des Gewehrs M98, auch 98a (az), ist nicht identisch mit dem späteren Gewehr des Zweiten Weltkrieges. Man kann den Karabiner in diversen Militärmuseen Europas besichtigen. Auffällig ist die vordere über dem Lauf geführte obere hölzerne Laufverkleidung bis vorne und bei vollständigen Exponaten der vordere Haken zum Aufstellen des Gewehre im Feld.
Eisenbahntruppen

Die Eisenbahntruppen konnten nicht nur bestehende Bahnlinien betreiben, sondern auch neue Bahnlinien – besonders Feldbahnen – einschließlich erforderlicher Brücken bauen. Zu ihrer Ausbildung war der Armee die Verwaltung der Bahnlinie Berlin – Zossen – Jüterbog (Königlich Preußische Militär-Eisenbahn) übertragen worden.[9]
Flieger

→ Hauptartikel: Luftstreitkräfte des Deutschen Kaiserreichs

Uniform

Zwar wurden die unterschiedlichen Kontingente des Heeres nach der Reichsgründung sukzessive nach einheitlichen Vorgaben ausgestattet, doch folgte man bei Kopfbedeckung sowie Farbgebung und Schnitt dem Grundsatz Vielfalt in der Einheitlichkeit.

Unterscheidungsmerkmale waren:

Abzeichenfarbe und Knopffarbe (nach dieser richtete sich in der Regel auch die Farbe der Tressen, Litzen, Helmbeschläge)
Achselklappen (Mannschaften und Unteroffiziere), Schulterstücke (Offiziere) und Epauletten
Form und Beschläge der Helme
Kokarden
Ärmelaufschläge


Infanterie

Deutsches Heer (Deutsches Kaiserreich) Sec.Lt._1.Ostpr.Rgt._Kronprinz_1864
Seconde-Leutnant des 1. Ostpreußischen Regiments Kronprinz, 2. Hälfte 19. Jh.

Die Grundfarbe der Uniformen war in Preußen Blau.

Die Kontingente der meisten deutschen Staaten waren bereits durch Militärkonventionen in der preußischen Armee aufgegangen oder ihr angegliedert und hatten nur noch kleine Reservatrechte, so den Anspruch auf eigene Kokarden an den Kopfbedeckungen, der unterschiedlichen Helmzier und sonstige Unterscheidungsmerkmale. Zu welchem Kontingent ein Soldat gehörte, konnte an der Landeskokarde der Kopfbedeckung, den Ärmelaufschlägen und den Schulterklappen erkannt werden. Im Jahre 1914 existierten insgesamt 272 verschiedene Variationen in der Uniformierung. Es handelte sich dabei zum Teil nur um Kleinigkeiten (zum Beispiel hatte einzig das Hessische Leibgarde-Infanterie-Regiment Nr. 115 die Knopfleisten der Gardelitzen nicht in der Grundfarbe der Ärmelaufschläge, sondern in Weiß unterlegt. Die fünf hessischen Infanterie-Regimenter trugen auf den Ärmelpatten nicht die Farbe ihres (XVIII.) Armeekorps, sondern jedes Regiment hatte eine andere Farbe, die jedoch eifersüchtig beachtet wurden). Die Landesfarben tauchten auch noch in anderen Bekleidungsstücken und Abzeichen auf, wie beispielsweise Schulterstücken, Feldbinden, Portepees, Einjährigenschnüren und den Auszeichnungsknöpfen für Unteroffiziere und Gefreite.

Größere Abweichungen in der Uniform gab es bei den sächsischen und bayerischen Kontingenten.

Sachsen hatte insbesondere folgende Abweichungen: die Schulterklappen waren eckig, der Vorstoß an der Vorderseite des Rockes wurde um die unteren Schoßkanten des Rockes herumgeführt, Teile des sächsischen Kontingents trugen dunkelgrüne Waffenröcke. Die bayerischen Fußtruppen hatten hellblaue Uniformen, die Ulanen dunkelgrüne Waffenröcke.

Der Waffenrock war einreihig mit acht Knöpfen. Die Hosen waren schwarz, im Sommer wurden auch weiße Hosen getragen. Stiefel waren die so genannten Knobelbecher.

Der deutsche Soldat bekam einmal im Jahr eine neue Uniform, insgesamt gab es bis zu fünf Garnituren. Die erste Garnitur wurde zur Parade angelegt, die zweite als Ausgehuniform, die dritte und vierte Garnitur zum täglichen Dienst und die fünfte Garnitur, sofern vorhanden, lag für den Kriegsfall in der Kammer.

Deutsches Heer (Deutsches Kaiserreich) Musketier_5._Brandenburg_IR_48_1900
Musketier des 5. Brandenburgischen Infanterie-Regiment Nr. 48, 2. Hälfte 19. Jh.

Die Kopfbedeckung war grundsätzlich die bekannte „Pickelhaube“, Jäger, Schützen und MG-Abteilungen trugen einen Tschako. Zur Parade trugen zwei preußische Garderegimenter Grenadiermützen in altpreußischem Stil. Für manche Anzugarten war die Schirmmütze oder für Mannschaften auch das „Krätzchen“ (Mütze ohne Schirm) vorgeschrieben.

Jäger und Schützen trugen einen dunkelgrünen Waffenrock. Die Artillerie trug einen dunkelblauen Waffenrock mit schwarzem Kragen. Die Helmspitze endete in einer Kugel. Die Soldaten des Trains trugen dunkelblaue Waffenröcke mit hellblauem Kragen und auch einen Tschako.

Die Uniformen blieben bis zum Kriegsausbruch weitgehend unverändert. Ab 1897 wurde neben der Landeskokarde nun auch die Reichskokarde getragen.

1907 wurde versuchsweise die erste feldgraue Uniform eingeführt, die nur im Kriegsfalle angelegt werden sollte, aber bereits seit 1909/1910 bei Manövern verwendet wurde. Bis Kriegsbeginn und während des Krieges erfuhr die feldgraue Uniform noch einige Änderungen; so wurde die Farbe beispielsweise eher graugrün, der Name „Feldgrau“ aber beibehalten. Im Weltkrieg wurde ausschließlich diese „feldgraue“ Uniform getragen, anfangs die „Pickelhaube“ mit Überzug, ab Mitte des Krieges wurde flächendeckend der Stahlhelm M1916 eingeführt.
Kavallerie
Siehe auch: Kavallerie
Husaren

Die Husaren trugen eine Attila in Regimentsfarben mit Schnurbesatz und Achselschnüren. Einige Regimenter trugen dazu einen Pelz.
Dragoner

Waffenrock der Dragoner ähnelte dem der Infanterie aus kornblumenblauem Tuch mit je nach Regiment verschiedenenfarbigen Kragen, Aufschlägen und Schulterklappen. Helm für Berittene mit Spitze (ähnlich dem der Infanterie). Die beiden hessischen Dragoner-Regimenter trugen dunkelgrüne Uniformen.
Ulanen

Ulanka aus dunkelblauem Tuch mit Epauletten und je nach Regiment verschiedenenfarbigen Kragen, Aufschlägen und Vorstößen. Als Kopfbedeckung wurde eine Tschapka getragen. Zur Parade legten die Ulanen eine sogenannte Paraderabatte an. Diese war in der Regimentsfarbe gehalten und wurde auf der Brust eingeknöpft. Am Tschapkahals wurde ebenfalls eine Paraderabatte angebracht.
Kürassiere

Koller aus weißem Kirsey mit gleichfarbigem Kragen und Schulterklappen, je nach Regiment mit verschiedenenfarbenen Ärmelaufschlägen, Borten, Vorstößen und Kragenpatten. Kopfbedeckung der Kürassiere war ein Stahlhelm (Kürassierhelm).
Schwere Reiter

In Sachsen und Bayern gab es keine Kürassiere, sondern stattdessen die schweren Reiter. In Bayern wurden die Kürassiere 1879 und in Sachsen 1876 umbenannt. Die sächsischen schweren Reiter hatten nahezu die gleiche Uniform wie die preußischen Kürassiere. Die bayerischen schweren Reiter hatten abweichend den Lederhelm für Berittene. Im Jahre 1909 wurde ein feldgrauer Waffenrock im Schnitt der Infanterie eingeführt.
Chevaulegers

Chevaulegers gab es nur in Bayern. Die Uniform ähnelte derjenigen der Ulanen, hatte aber z. B. eckige Schulterklappen. Als Helm trugen sie keine Tschapka, sondern den Helm für Berittene mit Spitze.
Jäger zu Pferde

Jäger zu Pferde trugen Koller und Waffenrock aus graugrünem Tuch. Schulterklappen und Aufschläge waren hellgrün und mit farbigen Paspeln abgesetzt. Die Regimenter Nr. 1 bis Nr. 6 trugen geschwärzte Kürassierhelme und Kürassierstiefel. Bei den Regimentern Nr. 7 bis Nr. 13 waren nur die Offiziere so ausgestattet, die Unteroffiziere und Mannschaften waren mit Dragonerhelmen und Dragonerstiefeln ausgerüstet. (Die Nachrüstung mit den Kürassierhelmen erfolgte erst 1915, bis dahin hatten diese Helme noch nicht zur Verfügung gestanden.)

Dienstgradgruppen

Im deutschen Heer gab es sechs Dienstgradgruppen:

Mannschaften (Gemeine)
Unteroffiziere (mit und ohne Portepee)
Subalternoffiziere,
Hauptleute,
Stabsoffiziere und
Generale.

Die Dienstgrade der preußischen Armee bildeten die Grundlage für die Dienstgrade des deutschen Heeres bis zur heutigen Bundeswehr.
Fußtruppen Kavallerie Artillerie Beschreibung
Mannschaften
Grenadier, Füsilier, Jäger, Musketier, Gardist, Infanterist, Soldat, Pionier Dragoner, Husar, Jäger, Kürassier, Ulan, Reiter, Chevauleger Kanonier, Fahrer Keine Befehlsgewalt. Der dienstgradlose Soldat wurde auch Gemeiner genannt.
Gefreiter Gefreiter Gefreiter Der Gefreite war der Stellvertreter des Corporals.
nicht vorhanden nicht vorhanden Obergefreiter / Bombardier Der Obergefreite ersetzte in der preußischen Fußartillerie 1859 die Unteroffizierscharge Bombardier. Beide Ränge zeichneten gewöhnlich die Richtschützen aus.
Unteroffiziere ohne Portepee
Unteroffizier / Corporal Unteroffizier / Corporal Unteroffizier / Corporal Der Corporal kommandierte eine bis zu 30 Mann starke „Korporalschaft“. Drei pro Kompanie. Bei den Jägern hieß der Unteroffizier Oberjäger.
Sergeant Sergeant Sergeant Gleich dem Unteroffizier stand der Sergeant einer Korporalschaft vor.
Unteroffiziere mit Portepee
Vizefeldwebel/

Vice-Feldwebel
Vizewachtmeister/

Vice-Wachtmeister
Vizewachtmeister/

Vice-Wachtmeister
Der Rang wurde 1873 im gesamten Heer eingeführt. In Kompanien mit nicht mehr als zwei Offizieren fungierten Vizefeldwebel als Zugführer – eine Dienststellung, die allgemein einem Leutnant oder Oberleutnant oblag.
Feldwebel Wachtmeister Wachtmeister Höchster Unteroffiziersrang. Der Feldwebel war mit dem inneren Dienst und Verwaltungsaufgaben betraut und arbeitete eng mit dem Kompaniechef zusammen.
Offizierstellvertreter Offizierstellvertreter Offizierstellvertreter Die Dienststellung wurde 1887 geschaffen. Dazu konnten aktive Vizefeldwebel und Feldwebel nach mindestens vier Jahren tadelsfreier Führung ernannt werden. Im Ersten Weltkrieg wurden zwei Planstellen pro Kompanie eingerichtet. Nach Kriegsende oder bei Entlassung war die Rückstufung in den alten Dienstgrad vorgesehen. Anrede war stets „Vizefeldwebel“ oder „Feldwebel“.
Fähnrich Fähnrich Fähnrich Offiziersanwärter im Unteroffiziersrang.
Subalternoffiziere
Feldwebelleutnant Feldwebelleutnant Feldwebelleutnant Seit 1877 der unterste Offiziersdienstgrad. Der Feldwebelleutnant hatte zwar den Rang eines Leutnants inne, rangierte jedoch stets hinter dem Inhaber des „wirklichen“ Dienstgrads, da er kein Offizierspatent besaß. Zwitterstellung zwischen Unteroffizier und Offizier. Zur Beförderung vorgesehen waren die Unteroffiziere des Beurlaubtenstandes (Reserve), nicht aber die „aktiven“ (d.h. die Berufs-)Unteroffiziere, die – allerdings nur im Kriegsfall – zu regulären Offizieren aufsteigen konnten.
Leutnant / Secondelieutenant Leutnant / Secondelieutenant Leutnant /

Feuerwerksleutnant
Stellvertreter des Hauptmanns, Kontrolle des praktischen Dienstes und der Unteroffiziere.
Oberleutnant /

Premierlieutenant
Oberleutnant /

Premierlieutenant
Oberleutnant /

Feuerwerksoberleutnant
Stellvertreter des Hauptmanns, Kontrolle des praktischen Dienstes und der Unteroffiziere.
Hauptleute und Rittmeister
Hauptmann / Kapitän Rittmeister Hauptmann / Kapitän Kompaniechef
Stabsoffiziere
Major Major Major Bataillonskommandeur
Oberstleutnant Oberstleutnant Oberstleutnant Vertreter des Regimentskommandeurs
Oberst Oberst Oberst Kommandeur eines Regiments
Generäle
Generalmajor Generalmajor Generalmajor Führer eines aus 3–6 taktischen Einheiten bestehenden Verbandes, Brigadekommandeur.
Generalleutnant Generalleutnant Generalleutnant Kommandeur eines Flügels bzw. einer Division, mit Anspruch auf Anrede „Exzellenz“.
General der Infanterie General der Kavallerie General der Artillerie Befehlshaber eines Treffens (Teil einer in Schlachtordnung aufgestellten Armee, normalerweise zwei Treffen in einer Schlacht) bzw. Kommandierender General eines Armeekorps (größter militärischer Verband in Friedenszeiten).
Generaloberst Generaloberst Generaloberst Seit 1854, Generaloberst war die Bezeichnung des höchsten regulär erreichbaren Generalsranges in der preußischen Armee. Oberbefehlshaber einer Armee (im Krieg) bzw. Inspekteur einer Armee-Inspektion (im Frieden).
Generaloberst (mit dem Rang als Generalfeldmarschall) Generaloberst (mit dem Rang als Generalfeldmarschall) Generaloberst (mit dem Rang als Generalfeldmarschall) Seit 1911, Verleihung ehrenhalber. Ersetzte den bis dahin verliehenen Titel „charakterisierter Generalfeldmarschall“.
Generalfeldmarschall Generalfeldmarschall Generalfeldmarschall Titel für besondere Verdienste, z. B. eine gewonnene Schlacht, eine erstürmte Festung oder einen erfolgreichen Feldzug.
Dienstgradabzeichen
Mannschaften

Die Gefreiten tragen an jeder Kragenseite einen Auszeichnungsknopf, den sog. Gefreitenknopf. Die Obergefreiten tragen an jeder Kragenseite den größeren Auszeichnungsknopf der Feldwebel und Sergeanten, außerdem die Säbeltroddel der Unteroffiziere.
Unteroffiziere ohne Portepee

Goldene oder silberne Tresse am Kragen und den Aufschlägen des Waffenrocks. Säbeltroddel oder Faustriemen mit einem in der Landesfarbe gemischten Quast.

Deutsches Heer (Deutsches Kaiserreich) 220px-Epauletten
Schulterstücke der Offiziere

Die Sergeanten tragen dazu einen großen Auszeichnungsknopf.
Unteroffiziere mit Portepee

Uniform wie Sergeanten. Feldwebel, Wachtmeister, Vizefeldwebel und Vizewachtmeister tragen dazu das Offiziersseitengewehr mit Portepee, Feldwebel außerdem eine zweite Metalltresse über den Ärmelaufschlägen („Kolbenringe“).
Offizierstellvertreter

Sie tragen die Abzeichen der Vizefeldwebel bzw. Vizewachtmeister mit dem Unterschnallkoppel der Offiziere und die Schulterklappen haben eine Tresseneinfassung in Knopffarbe.
Feldwebelleutnants

tragen die Uniform der Vizefeldwebel, dazu aber die Schulterstücke der Leutnante.
Leutnante und Oberleutnante

tragen Schulterstücke (Achselstücke) aus mehreren nebeneinander liegenden silbernen Pattschnüren. Diese sind mit dünnen Fäden in den Landesfarben durchwirkt (Preußen: schwarz, Bayern: blau, Sachsen: grün, Württemberg: schwarz-rot, Hessen: rot, Mecklenburg: blau-gelb-rot usw.). Darauf aus Metall geprägt die Nummern oder Namenszüge, die auch die Mannschaften tragen. Leutnant ohne Stern, Oberleutnant ein goldener Stern unterhalb der Nummern/Namenszüge. Die Epaulettenfelder und die Unterlagen der Schulterstücke (Vorstöße) haben in den meisten Fällen die Farbe der Schulterklappen der Mannschaften. Die Monde der Epauletten in Knopffarbe. Keine Fransen.
Hauptleute bzw. Rittmeister

Wie Oberleutnante, jedoch zwei Rangsterne. Einer oberhalb und einer unterhalb der Nummern/Namenszüge auf den Schulterstücken. Auf den Epauletten links und rechts davon.
Stabsoffiziere

Geflochtene silberne, mit Landesfarben durchzogene Schnüre. Major ohne Stern, Oberstleutnant ein goldener Stern unterhalb, Oberst je ein goldener Stern unter- und oberhalb der Nummern/Namenszüge. Auf den Epauletten jedoch links und rechts davon. Epauletts mit silbernen Fransen, sonst wie Leutnante und Hauptleute.
Generale

Am Kragen und den Aufschlägen eine Eichenlaubstickerei. Schulterstücke: Geflochtene goldene runde Schnüre mit einer silbernen Kantschnur dazwischen. Diese mit dünnen Fäden in den Landesfarben durchwirkt. Generalmajor ohne Stern, Generalleutnant ein Stern (mittig), General der Infanterie/Kavallerie/Artillerie zwei Sterne (übereinander), Generaloberst drei Sterne (unten zwei nebeneinander, oben einer), Generaloberst mit dem Rang als Generalfeldmarschall vier Sterne (jeweils zwei nebeneinander oben und unten) und der Generalfeldmarschall zwei gekreuzte Kommandostäbe (hochkant). Die Rangsterne und Kommandostäbe sind auf den Schulterstücken silbern und auf den Epauletts golden. Epauletten: Die Rangsterne des Generals der Infanterie usw. liegen nebeneinander. Beim Generaloberst sind sie im Dreieck angeordnet. Beim Generaloberst mit dem Rang als Generalfeldmarschall sind sie trapezförmig verteilt. Die Kommandostäbe des Generalfeldmarschalls liegen quer auf dem Epaulettenfeld. Die Monde sind silbern, ebenso die Felder. Dicke steife silberne Kantillen (Fransen).
Lebensverhältnisse im deutschen Heer
Verdienst und Unterhalt um 1900

Das Einkommen (Löhnung) der Mannschaften und Unteroffiziere bestand aus der alle zehn Tage im Voraus gezahlten Löhnung sowie dem Brotgeld, dem Beköstigungsgeld und der Bekleidung und Wohnung mit Heizung, Beleuchtung usw. In besonderen Fällen wurde hierfür eine finanzielle Entschädigung gezahlt. Dazu kostenlose ärztliche Behandlung und Arzneien. Verheiratete Unteroffiziere bekamen auch für ihre Familie kostenlose ärztliche Behandlung und Arzneien.[11]

Einige Unteroffiziere, wie z. B. Wallmeister und Zeugfeldwebel, bekamen ähnlich den Offizieren ein monatliches Gehalt.
Dienstgrad Gehalt oder Löhnung Beköstigungsgeld bzw. Servis Wohnungsgeldzuschuß
Mannschaften und Unteroffiziere – Löhnung monatlich in Mark
Gemeine 6,60 * ca. 9 Unterkunft wird gestellt
Gefreiter 8,10 ca. 9 Unterkunft wird gestellt
Unteroffizier 21,60 ca. 13 Unterkunft wird gestellt
Sergeant 32,10 ca. 13 Unterkunft wird gestellt
Vizefeldwebel 41,10 ca. 13 Unterkunft wird gestellt
Feldwebel 56,10 ca. 13 Unterkunft wird gestellt
Offiziere – Gehalt jährlich in Mark
Zeugfeldwebel
(kein Offizier, aber Gehaltsempfänger) 1104 bis 1404 300 Dienstwohnung
Leutnant 900 bis 1188 288 bis 420 216 bis 420 (unverheiratete Leutnante
6 Tischgeld)
Hauptleute und Rittmeister II. Klasse 3900 432 bis 972 360 bis 900
Hauptleute und Rittmeister I. Klasse 5850 432 bis 972 360 bis 900
Stabsoffiziere
(kein Regimentskommandeur) 5850 594 bis 1314 540 bis 1200
Stabsoffiziere
(als Regimentskommandeur) 7800 594 bis 1314 600 bis 1500
Kommandierender General 12.000 1188 bis 2520 Dienstwohnung mit Einrichtung

Dazu im Vergleich verdiente 1910 ein Metallarbeiter (Dreher, Schlosser, Eisenbieger, Schleifer usw.) wöchentlich zwischen 20 und 40 M,[12] das sind 1040 bis 2080 M pro Jahr.

* Mannschaften bekamen einen Tagessold von 22 Pfennig. Diese 22 Pfennige werden auch in dem volkstümlichen Text des Präsentiermarsches Friedrich Wilhelms III. besungen. Soldaten der Garde erhielten 1 Pfennig Gardezulage und kamen so auf 23 Pfennige.

Lebensumstände der Offiziere

Die finanziellen Verhältnisse der unteren Offiziersdienstgrade waren ausgesprochen karg. Die Leutnante waren auf Zulagen von zu Hause angewiesen. Je nach Exklusivität des Regiments und des daraus resultierenden Lebensstiles, waren Zulagen von M 50,-- bis M 200,-- monatlich nötig. Von seinem Gehalt konnte ein Leutnant nicht leben. Dies sorgte natürlich auch für eine soziale Auswahl. Die angehenden Offiziere stammten in der Regel aus Familien, die zur finanziellen Unterstützung ihrer Söhne in der Lage waren.

Im Regelfall vergingen bis zur Beförderung zum Hauptmann rund zehn Jahre, die nächste Beförderung zum Major dauerte dann noch einmal rund 15 Jahre. Die wenigsten Offiziere schafften es bis zum Stabsoffizier. Die meisten verließen vorher das Heer, was jederzeit problemlos möglich war. Feste Verpflichtungszeiten gab es nicht.

Für eine Ehe wurde ein Jahreseinkommen von wenigstens 4000 M als notwendig angesehen, was erst der ältere Hauptmann erreichte. Vorher konnte der Offizier nur heiraten, wenn die Braut genügend Geld mit in die Ehe brachte. Für die Eheschließung musste eine vom Vorgesetzten erteilte „Heiratserlaubnis“ vorliegen. Die finanzielle Lage war bei der Erteilung dieser Erlaubnis sehr wichtig, ebenso die „standesgemäße“ Herkunft der Braut.

Erst ab dem Hauptmann aufwärts wurden die Offiziersgehälter denen der höheren Beamten vergleichbar.[13]
Militärische Ausbildung, Alltag und Rekrutierung
Allgemeines

Jedes Armeekorps hatte seinen eigenen Ersatzbezirk, aus dem der Personalbedarf zum allergrößten Teil gedeckt wurde. Die allgemeine Wehrpflicht war aus heutiger Sicht in dem sich rapide modernisierenden deutschen Kaiserreich ein wichtiger Integrationsfaktor. Bei rund 200.000 bis 300.000 jährlich eingezogenen Männern wurden längst nicht alle Wehrpflichtigen gezogen; Rekruten vom Land waren deutlich bevorzugt. Die Einziehungsquote von "Großstädtern" oder Arbeitern war dagegen deutlich niedriger. Die jungen Männer erlebten eine Organisation mit strenger Disziplin, in der versucht wurde, Gerechtigkeit zu praktizieren. Die Anforderungen und Bedingungen des Dienstes waren im Allgemeinen hart. Missstände und Übergriffe gegen Wehrpflichtige wurden aber zunehmend von der Presse aufgegriffen und teilweise sogar im Reichstag diskutiert. Die obere Führung sah sich veranlasst, den gröbsten Fehlentwicklungen gegenzusteuern. Der Dienst im Heer wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts deutlich attraktiver und so meldeten sich 1912 bereits 64.000 Männer freiwillig.[14]

Die Masse der Unteroffiziere ging aus den Reihen der Kapitulanten hervor, Wehrpflichtige, die ihren zweijährigen Wehrdienst freiwillig um ein Jahr verlängert hatten. Ein Aufstieg zum Offizier war so gut wie ausgeschlossen. So dienten die meisten zwölf Jahre und wurden dann als sogenannte „Militäranwärter“ vorrangig in der gesamten unteren zivilen Verwaltung, bei Post und Eisenbahn usw. untergebracht.

Beim Offiziersnachwuchs musste immer mehr auf nichtadlige Bevölkerungsschichten zurückgegriffen werden. Voraussetzung war in Preußen für den Offiziersbewerber die Primareife, in Bayern das Abitur, vor dem Ersten Weltkrieg hatten aber bereits zwei Drittel der Offiziersbewerber das Abitur. 1913 waren 70 Prozent der Offiziere Bürgerliche.

Das Offizierskorps hatte vor allem in Preußen eine herausragende gesellschaftliche Stellung inne, weniger in den süddeutschen Bundesstaaten. So war in Preußen bereits der Leutnant hoffähig, in Bayern erst der Stabsoffizier. Das Renommée des Offiziers war hoch, beispielsweise wegen der großen Bedeutung der durch das Militär erkämpften Einheit Deutschlands. Dementsprechend stand in bürgerlichen Kreisen eine Reserveoffizierslaufbahn hoch im Kurs.

Wilhelm II. hatte nachdrücklich betont, dass die Reserveoffiziere nur den sogenannten „offizierfähigen Schichten“ entnommen werden sollten.[15] Juden zählten aufgrund eines ungeschriebenen Gesetzes nicht dazu. Nur in der bayerischen Armee waren es ihnen möglich, Reserveoffizier zu werden.

Jeder Offizier war verpflichtet, die Standesehre zu wahren und zu verteidigen. Sie war nicht nur etwas Persönliches und Individuelles, sondern Gemeingut des gesamten Korps. Die Standesehre beinhaltete Treue gegenüber dem Monarchen und Volk und Vaterland, das „preußische“ Pflichtbewusstsein unter dem Überbegriff des „Dienens“, aber auch Treue nach unten, eine persönliche Fürsorgepflicht für seine Untergebenen. Dieser Ehrbegriff führte zu einem homogenen Offizierskorps, welches über einheitliche Normen und Wertvorstellungen verfügte.[14]

Deutsches Heer (Deutsches Kaiserreich) 1898ZabernDeutschesHeerWehrpflichtige
Wehrpflichtige 1898 in Zabern

Wehrpflicht

Jeder Deutsche, sofern tauglich und nicht wegen entehrender Strafen ausgeschlossen, war vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr wehrpflichtig. Jeder Wehrpflichtige konnte vom 20. bis zum 39. Lebensjahr zum Dienst im Heer oder der Marine herangezogen werden.

Die Dienstpflicht gliederte sich in:

die aktive Dienstpflicht
die Reservepflicht
die Landwehrpflicht
die Ersatz-Reserve-Pflicht.

Wer keiner dieser Kategorien angehörte, gehörte zum Landsturm.
Aktive Dienstpflicht

Sie dauerte seit 1893 bei der Infanterie und allen übrigen Fußtruppen zwei Jahre, bei der Kavallerie und der reitenden Artillerie drei Jahre, beim Train ein oder zwei Jahre und bei der Marine drei Jahre.
Einjährig-Freiwillige

Junge Männer, die eine wissenschaftliche Befähigung (zum Beispiel Zeugnis nach einjährigem Besuch der Untersekunda, Reifezeugnis) nachweisen konnten oder die Einjährigen-Prüfung bestanden hatten, sowie finanziell in der Lage waren, sich selbst einzukleiden, konnten ihrer Dienstpflicht als sogenannte Einjährig-Freiwillige genügen. Sie mussten sich zwischen dem vollendeten 17. und 20. Lebensjahr freiwillig melden. Die Prüfung erstreckte sich auf drei Sprachen (Deutsch und zwei Fremdsprachen) sowie Geographie, Geschichte, Literatur, Mathematik, Physik und Chemie. Die Einstellung erfolgte zum 1. Oktober eines jeden Jahres, ausnahmsweise auch zum 1. April eines Jahres. Die Einjährig-Freiwilligen durften, sofern möglich, sich den Truppenteil selbst aussuchen und dienten ein Jahr. Nach sechs Monaten aktiver Dienstzeit konnten sie zum Gefreiten befördert werden.

Die Einjährig-Freiwilligen wurden, sofern sie sich eigneten, zu Offizieren der Reserve und der Landwehr ausgebildet, ansonsten zu Unteroffizieren der Reserve und Landwehr.
Reservepflicht

Die aus dem aktiven Dienst Entlassenen traten zur Reserve über. Die Reservepflicht dauerte so lange, bis zusammen mit der aktiven Dienstpflicht sieben Jahre erreicht waren. Reservisten waren zur Teilnahme an Übungen von acht Wochen Dauer verpflichtet.
Landwehrpflicht

Es gab bei der Landwehr das erste und das zweite Aufgebot. Nach der Reservezeit trat man zum ersten Aufgebot über. Bei bis zu zweijährigem aktivem Dienst dauerte die Dienstpflicht fünf Jahre. Männer mit mindestens dreijährigem Aktivdienst verblieben nur drei Jahre im ersten Aufgebot. Die Männer des ersten Aufgebotes konnten zu Übungen herangezogen werden.

Landwehrleute gehörten bis zum 31. März des Jahres, in welchem sie das 39. Lebensjahr vollendeten, zum zweiten Aufgebot. Für diejenigen, die vor dem 20. Lebensjahr mit dem Dienst begonnen hatten, endete die Dienstpflicht entsprechend früher.
Ersatz-Reserve-Pflicht

Männer, die zwar tauglich gemustert, aber nicht zum aktiven Wehrdienst herangezogen worden waren, wurden, soweit Bedarf vorlag, zur Ersatz-Reserve überwiesen. Diese Mannschaften waren zur Ergänzung des Heeres im Kriegsfalle bestimmt. Der Personenkreis war sehr umfangreich, denn 1914 war fast die Hälfte aller Tauglichen jedes Jahrgangs nicht zum Aktivdienst einberufen worden. Die Ersatzreservepflicht dauerte zwölf Jahre, vom 20. bis zum 32. Lebensjahr.
Landsturm

Alle Personen vom 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr, welche nicht zu den obigen Gruppen gehörten und wehrwürdig und -fähig waren, gehörten zum Landsturm. Außerdem wurden die Angehörigen der Landwehr nach vollendetem 39. Lebensjahr und die ungeübten Ersatzreservisten nach vollendetem 32. Lebensjahr dem Landsturm überwiesen. Geregelt wurde es nach den Paragraphen 14 und 20 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888. Übungen gab es in Friedenszeiten nicht.
Ersatzbezirke

Jedes Armeekorps hatte einen eigenen Ersatzbezirk, aus welchem die korpsangehörigen Truppen in erster Linie ergänzt wurden. Die Korpsbezirke waren weiter untergliedert in Landwehrbezirke, geführt von einem Bezirkskommando. Die Landwehrbezirke wiederum setzten sich aus mehreren unteren Verwaltungsbezirken (preußischen Landkreisen, bayerischen Bezirksämtern, sächsischen Amtshauptmannschaften usw.) zusammen. Darüber hinaus waren Meldeämter und Hauptmeldeämter zur Überwachung der Wehrpflichtigen eingerichtet. Das Gardekorps hatten keinen eigenen Korpsbezirk, der ausgesuchte Mannschaftsersatz der preußischen Garde kam aus ganz Preußen und den weiteren Bundesstaaten Nord- und Mitteldeutschlands.
Beginn des Wehrdienstes und Vereidigung

Der Wehrdienst begann im Oktober eines jeden Jahres. Die Vereidigung erfolgte, nach dem Verlesen der Kriegsartikel und Vorbereitung durch Geistliche, konfessionsweise in den Kirchen und Synagogen, mit der Hand auf der Fahne oder bei der Artillerie auf der Kanone. Jeder Bundesstaat hatte eine eigene Eidesformel. Die Vereidigung erfolgte auf den jeweiligen Landesherrn und den Kaiser. Elsässer und Lothringer wurden nur auf den Kaiser vereidigt. Leisteten Wehrpflichtige in einem anderen Bundesstaat ihren Wehrdienst ab, leisteten sie den Eid ihres eigenen Bundesstaates mit Belehrung, dem Landesherrn ihres Truppenteiles ebenfalls verpflichtet zu sein.
Freiwilliger Dienst

Es gab die Möglichkeit, sich freiwillig zu zwei-, drei- oder vierjährigem aktiven Dienst zu melden – mit dem Vorteil, die bevorzugte Waffengattung wählen zu dürfen, anstatt zugeteilt zu werden. Auch konnte der Wehrdienst freiwillig verlängert werden, diese Freiwilligen hießen dann Kapitulanten, aus ihnen wurden bevorzugt die Unteroffiziere rekrutiert.
Zivilversorgung ausgedienter Unteroffiziere

Unteroffiziere, die nach 12-jähriger Dienstzeit ausschieden, erhielten einen Zivilversorgungsschein, der ihnen eine bevorzugte Einstellung im Staatsdienst ermöglichte. Darüber hinaus erhielten Verabschiedete eine Dienstprämie (Unteroffiziersprämie) von (1911) 1000 Mark.

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