Theodor von Baumann
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Theodor von Baumann
Johann Friedrich Theodor Baumann, seit 1828 von Baumann (* 24. Juni 1768 in Bodenteich, Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg; † 14. Oktober 1830 in Posen) war ein königlich preußischer Jurist und Beamter. Zuletzt war er Oberpräsident der Provinz beziehungsweise des Großherzogtums Posen.
Leben
Der Sohn eines Pastors wurde 1793 Assessor am Hofgericht in Bromberg. Im Jahr 1795 wurde er Rat der südpreußischen Regierung in Thorn. Ein Jahr später wurde Baumann zum Oberrichter in Warschau ernannt. Im Jahr 1806 wurde er zum Geheimen Justizrat ernannt. Seit 1801 war er Geheimer Regierungsrat in Liegnitz. Danach amtierte Baumann von 1815 bis 1818 als Vizepräsident der Regierung in Posen. Zwischen 1818 und 1824 war er Regierungspräsident in Königsberg.
Von 1825 bis 1830 war er Oberpräsident von Posen. In der verwaltungsinternen Debatte über die Kompetenzen der Oberpräsidenten sah er in diesem Amt wie auch Magnus Friedrich von Bassewitz oder Moritz von Schönberg keine eigenständige Zwischeninstanz zwischen Zentralregierung und Regierungspräsidenten. Eine andere Gruppe dagegen plädierte für eine größere Unabhängigkeit der Provinzen.
Der Historiker Manfred Laubert beurteilt Baumann in seiner Funktion als Oberpräsident als „geistloser Bürokrat reinsten Wassers“ und „konfliktscheu“. [1]
Baumann war Freimaurer.[2] Er blieb unverheiratet. Am 3. November 1828 wurde Baumann in Berlin in den preußischen Adelsstand erhoben.[3]
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Leben
Der Sohn eines Pastors wurde 1793 Assessor am Hofgericht in Bromberg. Im Jahr 1795 wurde er Rat der südpreußischen Regierung in Thorn. Ein Jahr später wurde Baumann zum Oberrichter in Warschau ernannt. Im Jahr 1806 wurde er zum Geheimen Justizrat ernannt. Seit 1801 war er Geheimer Regierungsrat in Liegnitz. Danach amtierte Baumann von 1815 bis 1818 als Vizepräsident der Regierung in Posen. Zwischen 1818 und 1824 war er Regierungspräsident in Königsberg.
Von 1825 bis 1830 war er Oberpräsident von Posen. In der verwaltungsinternen Debatte über die Kompetenzen der Oberpräsidenten sah er in diesem Amt wie auch Magnus Friedrich von Bassewitz oder Moritz von Schönberg keine eigenständige Zwischeninstanz zwischen Zentralregierung und Regierungspräsidenten. Eine andere Gruppe dagegen plädierte für eine größere Unabhängigkeit der Provinzen.
Der Historiker Manfred Laubert beurteilt Baumann in seiner Funktion als Oberpräsident als „geistloser Bürokrat reinsten Wassers“ und „konfliktscheu“. [1]
Baumann war Freimaurer.[2] Er blieb unverheiratet. Am 3. November 1828 wurde Baumann in Berlin in den preußischen Adelsstand erhoben.[3]
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