Das Gefälle
Braunschweig-aktuell :: Nachrichten :: Aufklärung :: Deutsche NS Geschichte :: Mittelalter & Co. Deutschland
Seite 1 von 1
Das Gefälle
Das Gefälle ist im Steuerwesen des Mittelalters und der frühen Neuzeit der Name für verschiedene obrigkeitliche, kirchliche oder gerichtliche Erträge, Einkünfte oder Abgaben.
Im Steuerwesen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts bezeichnete es eine Monopol- oder Verbrauchssteuer (vor allem in Verbindungen wie Salzgefälle, Biergefälle, Tabakgefälle, Gerichtsgefälle), siehe auch Akzise.
Wortherkunft
Gefälle (in einigen oberdeutschen Gegenden ehedem nur Velle) sind der Ertrag bzw. die Einkünfte, welche von einem Grundstücke "fallen" (im Sinne von Abgaben, welche man dem Grundherren oder der Obrigkeit von einem Gute oder von einer Sache entrichtet).[1]
Andere Begriffe lt. Adelung:
Herrengefäll (Einkünfte des Grund- oder Landesherren);
Holzgefäll (Einkünfte aus einem Wald oder Gehölz);
Gerichtsgefälle (Ertrag eines Gerichtes in Ansehung des Gerichtsherren);
Mastgefäll (Einkünfte von der Holzmast in einem Wald);
Wildgefäll (Einkünfte vom gejagten oder geschossenen Wild).
Leibfall (auch Gewandfall oder Lass, Personen ohne Nachkommen mussten nach Ableben das jeweils beste Gewand an den Lehnsherr abgeben, Nichtsesshafte das Beste was sie hatten)
Hauptfall oder Bestfall (das wertvollste Tier; Haupt = Kopf, zumeist Zugochse oder Kuh, fiel bei dem Tod des Lehensnehmers an den Lehensherr)
Siehe auch
Gefällsstrafrecht (Österreich)
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Im Steuerwesen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts bezeichnete es eine Monopol- oder Verbrauchssteuer (vor allem in Verbindungen wie Salzgefälle, Biergefälle, Tabakgefälle, Gerichtsgefälle), siehe auch Akzise.
Wortherkunft
Gefälle (in einigen oberdeutschen Gegenden ehedem nur Velle) sind der Ertrag bzw. die Einkünfte, welche von einem Grundstücke "fallen" (im Sinne von Abgaben, welche man dem Grundherren oder der Obrigkeit von einem Gute oder von einer Sache entrichtet).[1]
Andere Begriffe lt. Adelung:
Herrengefäll (Einkünfte des Grund- oder Landesherren);
Holzgefäll (Einkünfte aus einem Wald oder Gehölz);
Gerichtsgefälle (Ertrag eines Gerichtes in Ansehung des Gerichtsherren);
Mastgefäll (Einkünfte von der Holzmast in einem Wald);
Wildgefäll (Einkünfte vom gejagten oder geschossenen Wild).
Leibfall (auch Gewandfall oder Lass, Personen ohne Nachkommen mussten nach Ableben das jeweils beste Gewand an den Lehnsherr abgeben, Nichtsesshafte das Beste was sie hatten)
Hauptfall oder Bestfall (das wertvollste Tier; Haupt = Kopf, zumeist Zugochse oder Kuh, fiel bei dem Tod des Lehensnehmers an den Lehensherr)
Siehe auch
Gefällsstrafrecht (Österreich)
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
checker- Moderator
- Anzahl der Beiträge : 49390
Anmeldedatum : 03.04.11
Ort : Braunschweig
Braunschweig-aktuell :: Nachrichten :: Aufklärung :: Deutsche NS Geschichte :: Mittelalter & Co. Deutschland
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Gestern um 9:33 pm von Andy
» R.I.P. Heiko Reineke
Sa Sep 21, 2024 8:03 am von Admin
» BossHoss V8 DLT in Mecklenburg-Vorpommern, Texas MV, Elefantenhof, Rauchhaus, BossHoss motorcycle
So Jun 16, 2024 5:16 am von Andy
» R.I.P. Karin
Sa Mai 18, 2024 12:04 am von Admin
» R.I.P. Marcus
Fr Mai 17, 2024 8:07 am von Admin
» Metallfilter Reinigung Dunstabzugshaube
Mo Mai 06, 2024 12:17 am von Admin
» Telefunken S950 Settings
So Apr 28, 2024 7:24 am von Admin
» Füllstandanzeige
So Apr 28, 2024 7:16 am von Admin
» ebike controller tester - E-Scooter Fehlersuche Diagnose - Motor / Controller / Gashebel prüfen
Mo März 18, 2024 6:23 am von checker