Fraktion und Circoscrizione
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Fraktion und Circoscrizione
Eine Fraktion (italienisch: frazione) ist eine Ortschaft, die zu einer größeren Gemeinde Italiens gehört.
Zu dieser Fraktion können noch andere verstreute Häuser und Weiler gehören, die territorial zu dieser Ortschaft gehören. Oft befinden sich in der Fraktion eigene Infrastrukturen, wie eine Kirche, eine Schule, Geschäfte oder Außenstellen der Gemeindeverwaltung.
Da die Gemeindeordnung in Italien den Regionen überlassen ist und die Einrichtung von Fraktionen oder Ortsbezirken den Gemeinden,[1] gibt es keine einheitlichen Regelungen für die territoriale Abgrenzung bzw. Verwaltung dieser Fraktionen.
Viele Fraktionen entsprechen ehemaligen Gemeinden, die im Laufe der Zeit eingemeindet wurden, haben aber keine Rechtspersönlichkeit.
In Trentino-Südtirol und anderen Provinzen/Gemeinden, die bis 1918 zu Österreich gehörten, entsprechen die Fraktionen gelegentlich den Katastralgemeinden, die auch ehemaligen Gemeinden entsprechen können.
Viele Gemeinden definieren die Fraktionen in ihrer Gemeindesatzung.[2]
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff frazione oft auf Ortschaften allgemein angewendet, die nicht Hauptort der Gemeinde sind.
Rechtliche Bestimmungen
Fraktionen können eine gewisse Eigenständigkeit gegenüber der Gemeinde entwickeln; so haben sie oft einen Ortsvorsteher, der oft „Prosindaco“ (etwa Vorbürgemeister), in Südtirol „Fraktionsvorsteher“ genannt wird; dieser wird aus den Reihen der Gemeindeausschüsse (giunta comunale) oder des Gemeinderates ernannt.[2]
In San Marino werden die Fraktionen „Curazie“ genannt.
Circoscrizioni und andere Abgrenzungen
Städte mit mehr als 30.000 Einwohnern können und Großstädte müssen ihr Stadtgebiet in Stadtviertel/Stadtbezirke aufteilen. Diese müssen nicht das ganze Gemeindegebiet umfassen, wenn die Vororte eher ländlich geprägt sind.
In Großstädten wird zusammen mit dem Gemeinderat auch der Rat des Stadtbezirkes (consiglio di circoscrizione) gewählt. Die mittleren Städte können auch eine andere Form der Verwaltung des Stadtbezirkes wählen. In Rom und Genua heißen die Stadtbezirke municipi, in Neapel und Venedig Municipalità und in Florenz Quartieri (Stadtviertel).
Wenn die Fraktion Teil eines Gemeindebezirkes ist, übernimmt dessen Vorsitzender die Funktion des Fraktionsvorstehers.
Manche Städte, wie z. B Trient und Verona haben sowohl Stadtbezirke als auch als Fraktion geführte Vororte. Andere, wie Bozen, haben das ganze Gemeindegebiet auf Stadtviertel aufgeteilt und ganz auf Ausweisung von Fraktionen verzichtet.[3]
Außer den Circoscrizioni gibt es noch historische Unterteilungen, wie Terzi (Drittel) und Contrade in Siena, Quartieri/Rioni (Stadtviertel/Stadtteil) und Borgate (meist [ehemals] von einer Stadtmauer umgebene Stadtkerne), die mehr historische, folkloristische Bedeutung haben und keine Verwaltungseinheiten im modernen Sinn sind.
Comunelli und Vermögen der Fraktion
In einigen Regionen können Fraktionen eine eigene Verwaltung entwickeln und besitzen ein eigenes Vermögen. Dieses Vermögen besteht oft aus Wald oder Weidegründen. Die Erlöse aus der Bewirtschaftung dieser Güter müssen in der Fraktion verwendet werden. Diese Fraktionen werden oft Comunelli genannt. In L’Aquila existieren solche Comunelli, die aus 1927 eingemeindeten Orten entstanden sind. Diese haben eine eigene Satzung und eigene gewählte Organe.[4] Solche Eigenverwaltungen[5] gibt es auch in Südtirol, in diesen wird ein Leitungskomitee direkt gewählt[6] in den anderen Fraktionen werden die Fraktionsvorsteher aus den (gewählten) Gemeinderäten der Fraktion ernannt.[2]
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Zu dieser Fraktion können noch andere verstreute Häuser und Weiler gehören, die territorial zu dieser Ortschaft gehören. Oft befinden sich in der Fraktion eigene Infrastrukturen, wie eine Kirche, eine Schule, Geschäfte oder Außenstellen der Gemeindeverwaltung.
Da die Gemeindeordnung in Italien den Regionen überlassen ist und die Einrichtung von Fraktionen oder Ortsbezirken den Gemeinden,[1] gibt es keine einheitlichen Regelungen für die territoriale Abgrenzung bzw. Verwaltung dieser Fraktionen.
Viele Fraktionen entsprechen ehemaligen Gemeinden, die im Laufe der Zeit eingemeindet wurden, haben aber keine Rechtspersönlichkeit.
In Trentino-Südtirol und anderen Provinzen/Gemeinden, die bis 1918 zu Österreich gehörten, entsprechen die Fraktionen gelegentlich den Katastralgemeinden, die auch ehemaligen Gemeinden entsprechen können.
Viele Gemeinden definieren die Fraktionen in ihrer Gemeindesatzung.[2]
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff frazione oft auf Ortschaften allgemein angewendet, die nicht Hauptort der Gemeinde sind.
Rechtliche Bestimmungen
Fraktionen können eine gewisse Eigenständigkeit gegenüber der Gemeinde entwickeln; so haben sie oft einen Ortsvorsteher, der oft „Prosindaco“ (etwa Vorbürgemeister), in Südtirol „Fraktionsvorsteher“ genannt wird; dieser wird aus den Reihen der Gemeindeausschüsse (giunta comunale) oder des Gemeinderates ernannt.[2]
In San Marino werden die Fraktionen „Curazie“ genannt.
Circoscrizioni und andere Abgrenzungen
Städte mit mehr als 30.000 Einwohnern können und Großstädte müssen ihr Stadtgebiet in Stadtviertel/Stadtbezirke aufteilen. Diese müssen nicht das ganze Gemeindegebiet umfassen, wenn die Vororte eher ländlich geprägt sind.
In Großstädten wird zusammen mit dem Gemeinderat auch der Rat des Stadtbezirkes (consiglio di circoscrizione) gewählt. Die mittleren Städte können auch eine andere Form der Verwaltung des Stadtbezirkes wählen. In Rom und Genua heißen die Stadtbezirke municipi, in Neapel und Venedig Municipalità und in Florenz Quartieri (Stadtviertel).
Wenn die Fraktion Teil eines Gemeindebezirkes ist, übernimmt dessen Vorsitzender die Funktion des Fraktionsvorstehers.
Manche Städte, wie z. B Trient und Verona haben sowohl Stadtbezirke als auch als Fraktion geführte Vororte. Andere, wie Bozen, haben das ganze Gemeindegebiet auf Stadtviertel aufgeteilt und ganz auf Ausweisung von Fraktionen verzichtet.[3]
Außer den Circoscrizioni gibt es noch historische Unterteilungen, wie Terzi (Drittel) und Contrade in Siena, Quartieri/Rioni (Stadtviertel/Stadtteil) und Borgate (meist [ehemals] von einer Stadtmauer umgebene Stadtkerne), die mehr historische, folkloristische Bedeutung haben und keine Verwaltungseinheiten im modernen Sinn sind.
Comunelli und Vermögen der Fraktion
In einigen Regionen können Fraktionen eine eigene Verwaltung entwickeln und besitzen ein eigenes Vermögen. Dieses Vermögen besteht oft aus Wald oder Weidegründen. Die Erlöse aus der Bewirtschaftung dieser Güter müssen in der Fraktion verwendet werden. Diese Fraktionen werden oft Comunelli genannt. In L’Aquila existieren solche Comunelli, die aus 1927 eingemeindeten Orten entstanden sind. Diese haben eine eigene Satzung und eigene gewählte Organe.[4] Solche Eigenverwaltungen[5] gibt es auch in Südtirol, in diesen wird ein Leitungskomitee direkt gewählt[6] in den anderen Fraktionen werden die Fraktionsvorsteher aus den (gewählten) Gemeinderäten der Fraktion ernannt.[2]
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