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Die Spruchstrafe und Tatstrafe

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Die Spruchstrafe und Tatstrafe Empty Die Spruchstrafe und Tatstrafe

Beitrag  Andy Mi Feb 11, 2015 10:25 pm

Die Spruchstrafe (lat. poena ferendae sententiae) ist im Strafrecht der römisch-katholischen Kirche, das einen Bestandteil des kanonischen Rechts bildet, eine der beiden grundlegenden Arten von Kirchenstrafen; die andere ist die Tatstrafe (lat. poena latae sententiae). Der Regelfall ist die Spruchstrafe.[1]

Der Unterschied zwischen Spruchstrafen und Tatstrafen liegt darin, dass eine Spruchstrafe ausdrücklich von einer hierfür zuständigen Stelle verhängt werden muss;[1] zuständig ist in erster Instanz in der Regel der Diözesanbischof oder ein von diesem bestelltes Gericht;[2] es gibt allerdings eine Reihe besonderer Zuständigkeiten anderer Instanzen, etwa des Papstes oder der Römischen Rota.[3]

Demgegenüber tritt die Tatstrafe mit Begehung der Tat von selbst ein, ohne dass sie ausdrücklich verhängt werden muss.[1] Ein Beispiel für eine Tatstrafe ist die Exkommunikation bei Anwendung physischer Gewalt gegen den Papst.[4]
Einzelnachweise

Canon 1314
Canones 1419, 1420
Canon 1405
Canon 1370 § 1

Quelle - literatur & Einzelnachweise
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