Die Einheitsübersetzung
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Die Einheitsübersetzung
Die Einheitsübersetzung (EÜ) ist eine deutsche Bibelübersetzung für den liturgischen Gebrauch im römisch-katholischen Gottesdienst. Sie wird vom Katholischen Bibelwerk herausgegeben und ist 1962 bis 1980 von katholischen Theologen unter Beteiligung evangelischer Theologen erarbeitet worden. Gemeinsam verantwortet waren das Neue Testament und die Psalmen. Die evangelische Seite zog sich 2005 aus dem Projekt einer Revision der Einheitsübersetzung zurück.
Anlass
Die Erarbeitung der Einheitsübersetzung ist eine Folge der Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils. Das Zweite Vatikanum ließ neben dem der lateinischen Sprache auch den Gebrauch der jeweiligen Landessprache in der Liturgie zu. Dadurch wurde auch die Erarbeitung neuer Bibelübersetzungen für den liturgischen Gebrauch in den Landessprachen dringlich: „Darum bemüht sich die Kirche, dass brauchbare und genaue Bibelübersetzungen in die verschiedenen Sprachen erarbeitet werden.“ (Dei Verbum Nr. 22).
Name und Zielsetzung
Die Einheitsübersetzung sollte die einheitliche Bibel aller deutschsprachigen Bistümer werden. Der Name „Einheitsübersetzung“ spiegelt dieses Ziel wider. Entgegen einem verbreiteten Missverständnis bedeutet der Name nicht, dass eine gemeinsame Bibelübersetzung der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche erstellt werden sollte. Zwar waren evangelische Theologen seit Beginn an den Arbeiten beteiligt, aber eine Ablösung der in der evangelischen Kirche gebräuchlichen Lutherübersetzung wurde von evangelischer Seite zu keinem Zeitpunkt angestrebt.
Sprachlich sollte sowohl auf eine gute Verständlichkeit wie auf einen gehobenen Stil geachtet werden. Um die umfassende Verwendbarkeit sicherzustellen, arbeiteten neben Theologen auch Sprachwissenschaftler sowie Experten für Liturgik, Katechetik, Didaktik, Medienpädagogik und Kirchenmusik bei der Ausarbeitung mit.
Dem Ziel einer guten Verständlichkeit und breiter Einsatzmöglichkeiten dienen auch die ausführlichen Einleitungen zu den einzelnen biblischen Büchern, die auch Erträge der historisch-kritischen Bibelwissenschaft aufgreifen, sowie die zahlreichen Erklärungen, die dem laufenden Text als Fußnoten beigegeben sind.
Textgrundlage
Die Zielvorgabe des Zweiten Vatikanums, eine „brauchbare und genaue“ Übersetzung zu erstellen, beinhaltete eine Erarbeitung „mit Vorrang aus dem Urtext der Heiligen Bücher“ (Dei Verbum Nr. 22). Die bis dahin gültige Vorrangstellung der lateinischen Vulgata in der römisch-katholischen Kirche wurde damit aufgegeben. Das stellte die katholischen Theologen vor die Herausforderung, entgegen der bisher üblichen Praxis nicht mehr die lateinische Bibel ins Deutsche zu übertragen, sondern aus dem Hebräischen, Aramäischen und Griechischen ins Deutsche zu übersetzen. Die römisch-katholische Kirche verwirklichte damit eine Forderung der Reformation, die eine Rückkehr von der Vulgata zu den Quellen gefordert hatten.
Erprobung und Approbation
Die Übersetzungsarbeit dauerte von 1962 bis 1974. Anschließend wurde die Übersetzung in der Praxis erprobt und von 1975 bis 1978 erneut überarbeitet. 1978 approbierte die Deutsche Bischofskonferenz die endgültige Fassung. Seitdem hat sich die Einheitsübersetzung in ihrer Zielsetzung bewährt und ist zur einheitlichen Textgrundlage der liturgischen Bücher der deutschsprachigen Bistümer geworden.
Ökumenische Bedeutung und Revision
Von Anfang an hatten evangelische Theologen an der Einheitsübersetzung mitgewirkt, zunächst Michaelsbrüder aus der Berneuchener Bewegung. An der Übersetzung der Psalmen und des Neuen Testaments wirkte dann auf Bitten der Deutschen Bischofskonferenz die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) offiziell mit. 1970 schlossen die Bischofskonferenz und die EKD einen Vertrag über die gemeinsame Arbeit an der Einheitsübersetzung, die damit zu einem besonderen Zeichen der Ökumene in Deutschland wurde. Seit 1980 ist die Einheitsübersetzung auch für den Gebrauch in der evangelischen Kirche freigegeben und wird insbesondere in ökumenischen Veranstaltungen neben der Lutherbibel verwendet.
Seit einigen Jahren bemüht sich die Bischofskonferenz um eine Revision der Übersetzung. Auch sie sollte ursprünglich ein gemeinsames Projekt mit der evangelischen Kirche sein. Im Zuge der Revisionsarbeiten kam es aber zu einem Konflikt zwischen der römisch-katholischen und der evangelischen Seite, in dessen Folge die EKD den 1970 geschlossenen Vertrag aufkündigte (2005), weil die römisch-katholische Kirche auf eine stärkere Gewichtung der kirchlichen Traditionen gegenüber dem Urtext drängte[1] und das bis dahin praktizierte Konsensprinzip nicht mehr gelten sollte, nach dem bei strittigen Fragen eine Gemeinsamkeit zwischen den Konfessionen erreicht werden musste. Zudem soll die Revision nach ihrem Abschluss einer päpstlichen Approbation unterzogen werden, was die EKD ebenfalls ablehnte. Der aktuelle Stand der Neufassung (Februar 2010) bevorzugt geschlechtsneutrale Formulierungen und verzichtet konsequent auf die Wiedergabe des Gottesnamens Jahwe.[2]
Die Reaktionen auf das Scheitern der gemeinsamen Übersetzung waren unterschiedlich. Die katholische Kirche reagierte mit Unverständnis. Der damalige Vorsitzende der katholischen deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, sprach von einer „erheblichen Belastung“[3] für die Ökumene und warf den EKD-Vertretern einen zu plötzlichen Rückzug ohne Klärungsversuch vor. Auch der Rat der EKD bedauerte die Entwicklung, erklärte aber, er habe „alle erdenklichen Anstrengungen unternommen, um das jetzt eingetretene Ergebnis zu vermeiden“.[4]
Nach Informationen von Februar 2010 war die Revisionsarbeit am Neuen Testament zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen und die Arbeit am Alten Testament war soweit fortgeschritten, dass ein Abschluss der Arbeiten im Jahre 2011 erwartet wurde. Danach müssen die Texte allerdings noch von den entsprechenden Gremien der deutschsprachigen Bischofskonferenzen und des Vatikans genehmigt werden. Die Dauer des Genehmigungsprozesses war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abzusehen, weshalb ein Erscheinungsdatum noch nicht angegeben werden konnte. [5] Bei der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2012 wurde eine Approbationsvorlage des Neuen Testamentes vorgelegt und angenommen.[6] Ein Jahr später nahm die Vollversammlung die revidierten Approbationsvorlagen für das Neue und das Alte Testament an.[7]
Siehe auch
Zur allgemeinen Geschichte der Übersetzung der Bibel siehe den Hauptartikel: Geschichte der Bibelübersetzung
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Anlass
Die Erarbeitung der Einheitsübersetzung ist eine Folge der Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils. Das Zweite Vatikanum ließ neben dem der lateinischen Sprache auch den Gebrauch der jeweiligen Landessprache in der Liturgie zu. Dadurch wurde auch die Erarbeitung neuer Bibelübersetzungen für den liturgischen Gebrauch in den Landessprachen dringlich: „Darum bemüht sich die Kirche, dass brauchbare und genaue Bibelübersetzungen in die verschiedenen Sprachen erarbeitet werden.“ (Dei Verbum Nr. 22).
Name und Zielsetzung
Die Einheitsübersetzung sollte die einheitliche Bibel aller deutschsprachigen Bistümer werden. Der Name „Einheitsübersetzung“ spiegelt dieses Ziel wider. Entgegen einem verbreiteten Missverständnis bedeutet der Name nicht, dass eine gemeinsame Bibelübersetzung der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche erstellt werden sollte. Zwar waren evangelische Theologen seit Beginn an den Arbeiten beteiligt, aber eine Ablösung der in der evangelischen Kirche gebräuchlichen Lutherübersetzung wurde von evangelischer Seite zu keinem Zeitpunkt angestrebt.
Sprachlich sollte sowohl auf eine gute Verständlichkeit wie auf einen gehobenen Stil geachtet werden. Um die umfassende Verwendbarkeit sicherzustellen, arbeiteten neben Theologen auch Sprachwissenschaftler sowie Experten für Liturgik, Katechetik, Didaktik, Medienpädagogik und Kirchenmusik bei der Ausarbeitung mit.
Dem Ziel einer guten Verständlichkeit und breiter Einsatzmöglichkeiten dienen auch die ausführlichen Einleitungen zu den einzelnen biblischen Büchern, die auch Erträge der historisch-kritischen Bibelwissenschaft aufgreifen, sowie die zahlreichen Erklärungen, die dem laufenden Text als Fußnoten beigegeben sind.
Textgrundlage
Die Zielvorgabe des Zweiten Vatikanums, eine „brauchbare und genaue“ Übersetzung zu erstellen, beinhaltete eine Erarbeitung „mit Vorrang aus dem Urtext der Heiligen Bücher“ (Dei Verbum Nr. 22). Die bis dahin gültige Vorrangstellung der lateinischen Vulgata in der römisch-katholischen Kirche wurde damit aufgegeben. Das stellte die katholischen Theologen vor die Herausforderung, entgegen der bisher üblichen Praxis nicht mehr die lateinische Bibel ins Deutsche zu übertragen, sondern aus dem Hebräischen, Aramäischen und Griechischen ins Deutsche zu übersetzen. Die römisch-katholische Kirche verwirklichte damit eine Forderung der Reformation, die eine Rückkehr von der Vulgata zu den Quellen gefordert hatten.
Erprobung und Approbation
Die Übersetzungsarbeit dauerte von 1962 bis 1974. Anschließend wurde die Übersetzung in der Praxis erprobt und von 1975 bis 1978 erneut überarbeitet. 1978 approbierte die Deutsche Bischofskonferenz die endgültige Fassung. Seitdem hat sich die Einheitsübersetzung in ihrer Zielsetzung bewährt und ist zur einheitlichen Textgrundlage der liturgischen Bücher der deutschsprachigen Bistümer geworden.
Ökumenische Bedeutung und Revision
Von Anfang an hatten evangelische Theologen an der Einheitsübersetzung mitgewirkt, zunächst Michaelsbrüder aus der Berneuchener Bewegung. An der Übersetzung der Psalmen und des Neuen Testaments wirkte dann auf Bitten der Deutschen Bischofskonferenz die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) offiziell mit. 1970 schlossen die Bischofskonferenz und die EKD einen Vertrag über die gemeinsame Arbeit an der Einheitsübersetzung, die damit zu einem besonderen Zeichen der Ökumene in Deutschland wurde. Seit 1980 ist die Einheitsübersetzung auch für den Gebrauch in der evangelischen Kirche freigegeben und wird insbesondere in ökumenischen Veranstaltungen neben der Lutherbibel verwendet.
Seit einigen Jahren bemüht sich die Bischofskonferenz um eine Revision der Übersetzung. Auch sie sollte ursprünglich ein gemeinsames Projekt mit der evangelischen Kirche sein. Im Zuge der Revisionsarbeiten kam es aber zu einem Konflikt zwischen der römisch-katholischen und der evangelischen Seite, in dessen Folge die EKD den 1970 geschlossenen Vertrag aufkündigte (2005), weil die römisch-katholische Kirche auf eine stärkere Gewichtung der kirchlichen Traditionen gegenüber dem Urtext drängte[1] und das bis dahin praktizierte Konsensprinzip nicht mehr gelten sollte, nach dem bei strittigen Fragen eine Gemeinsamkeit zwischen den Konfessionen erreicht werden musste. Zudem soll die Revision nach ihrem Abschluss einer päpstlichen Approbation unterzogen werden, was die EKD ebenfalls ablehnte. Der aktuelle Stand der Neufassung (Februar 2010) bevorzugt geschlechtsneutrale Formulierungen und verzichtet konsequent auf die Wiedergabe des Gottesnamens Jahwe.[2]
Die Reaktionen auf das Scheitern der gemeinsamen Übersetzung waren unterschiedlich. Die katholische Kirche reagierte mit Unverständnis. Der damalige Vorsitzende der katholischen deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, sprach von einer „erheblichen Belastung“[3] für die Ökumene und warf den EKD-Vertretern einen zu plötzlichen Rückzug ohne Klärungsversuch vor. Auch der Rat der EKD bedauerte die Entwicklung, erklärte aber, er habe „alle erdenklichen Anstrengungen unternommen, um das jetzt eingetretene Ergebnis zu vermeiden“.[4]
Nach Informationen von Februar 2010 war die Revisionsarbeit am Neuen Testament zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen und die Arbeit am Alten Testament war soweit fortgeschritten, dass ein Abschluss der Arbeiten im Jahre 2011 erwartet wurde. Danach müssen die Texte allerdings noch von den entsprechenden Gremien der deutschsprachigen Bischofskonferenzen und des Vatikans genehmigt werden. Die Dauer des Genehmigungsprozesses war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abzusehen, weshalb ein Erscheinungsdatum noch nicht angegeben werden konnte. [5] Bei der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2012 wurde eine Approbationsvorlage des Neuen Testamentes vorgelegt und angenommen.[6] Ein Jahr später nahm die Vollversammlung die revidierten Approbationsvorlagen für das Neue und das Alte Testament an.[7]
Siehe auch
Zur allgemeinen Geschichte der Übersetzung der Bibel siehe den Hauptartikel: Geschichte der Bibelübersetzung
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