Die Halacha
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Die Halacha
Die Halacha [-ˈχaː] (hebr. הלכה; deutsch: „gehen“, „wandeln“) ist der Name des rechtlichen Teils der Überlieferung des Judentums, im Unterschied zur Aggada.
Auslegung
In diesen rechtlichen[1][2] Auslegungen des schriftlichen Kanons der Tora spiegeln sich die unterschiedlichen Meinungen der Rabbiner, Weisen und Gelehrten wider. Sie zielen auf Verhaltensregeln, die das gesamte Leben der Gläubigen betreffen. Historisch ist die Halacha ein Teil des Talmuds. Sie gehört zur sogenannten mündlichen Überlieferung, die sowohl in Jerusalem als auch in Babylon seit der Zeit nach der Zerstörung des ersten Jerusalemer Tempels und dem babylonischen Exil festgehalten wurde.
„Die Halakhah besteht aus verschiedenen Komponenten. Manche sind sinajitischen, manche sind rabbinischen Ursprungs. Die Verbindlichkeit einer halachischen Anweisung hängt von verschiedenen Kriterien ab. Von maßgeblicher Bedeutung ist der Nachweis einer langen Tradition und die Berufung auf eine anerkannte Autorität. Unter gewissen Umständen kann ein Brauch (Minhag), wenn er einer bestimmten Halacha widerspricht, diese ersetzen.“[3]
Unterscheidung in de-oraita und de-rabbanan
Eine grundlegende Unterscheidung in der jüdischen Rechtsphilosophie ist die Unterscheidung von Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen (Halachot und Taqqanot) in solche, die direkt göttlichen Ursprungs sind und die anderen, die der späteren Diskussion der Gegenstände durch Rabbiner und Rechtsgelehrte entspringen.[4] Dabei bedeutet de-oraitam, (aramäisch: דְאוֹרָיְתָא, hebräisch שֶׁל הַתּוֹרָה) aus der Tora und de-rabbaban (aramäisch:דְרַבָּנָן, hebräisch שֶׁל רַבּוֹתֵינוּ) von den Rabbinern. Die Unterscheidung ist dabei häufig nicht einfach, da unter de-oraita nicht nur die in der Tora schriftlich fixierten Vorschriften gezählt werden, sondern auch diejenigen, die mit Hilfe der Auslegung (Midrasch, hebräisch מִדְרָשׁ) aus dem Text gewonnen werden können, sowie die der mündlichen Überlieferung zugerechneten Gesetze von Moses am Sinai[4] (hebräisch הֲלָכָה לְמֹשֶׁה מִסִּינַי – Halacha le–Mosche mi–Sinai).
Siehe auch
Mischna
Gemara
Gebote des Judentums (Mitzwa)
De-oraita und de-rabbanan
Liste halachischer Literatur
Quelle - Literatur & einzelnachweise
Auslegung
In diesen rechtlichen[1][2] Auslegungen des schriftlichen Kanons der Tora spiegeln sich die unterschiedlichen Meinungen der Rabbiner, Weisen und Gelehrten wider. Sie zielen auf Verhaltensregeln, die das gesamte Leben der Gläubigen betreffen. Historisch ist die Halacha ein Teil des Talmuds. Sie gehört zur sogenannten mündlichen Überlieferung, die sowohl in Jerusalem als auch in Babylon seit der Zeit nach der Zerstörung des ersten Jerusalemer Tempels und dem babylonischen Exil festgehalten wurde.
„Die Halakhah besteht aus verschiedenen Komponenten. Manche sind sinajitischen, manche sind rabbinischen Ursprungs. Die Verbindlichkeit einer halachischen Anweisung hängt von verschiedenen Kriterien ab. Von maßgeblicher Bedeutung ist der Nachweis einer langen Tradition und die Berufung auf eine anerkannte Autorität. Unter gewissen Umständen kann ein Brauch (Minhag), wenn er einer bestimmten Halacha widerspricht, diese ersetzen.“[3]
Unterscheidung in de-oraita und de-rabbanan
Eine grundlegende Unterscheidung in der jüdischen Rechtsphilosophie ist die Unterscheidung von Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen (Halachot und Taqqanot) in solche, die direkt göttlichen Ursprungs sind und die anderen, die der späteren Diskussion der Gegenstände durch Rabbiner und Rechtsgelehrte entspringen.[4] Dabei bedeutet de-oraitam, (aramäisch: דְאוֹרָיְתָא, hebräisch שֶׁל הַתּוֹרָה) aus der Tora und de-rabbaban (aramäisch:דְרַבָּנָן, hebräisch שֶׁל רַבּוֹתֵינוּ) von den Rabbinern. Die Unterscheidung ist dabei häufig nicht einfach, da unter de-oraita nicht nur die in der Tora schriftlich fixierten Vorschriften gezählt werden, sondern auch diejenigen, die mit Hilfe der Auslegung (Midrasch, hebräisch מִדְרָשׁ) aus dem Text gewonnen werden können, sowie die der mündlichen Überlieferung zugerechneten Gesetze von Moses am Sinai[4] (hebräisch הֲלָכָה לְמֹשֶׁה מִסִּינַי – Halacha le–Mosche mi–Sinai).
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Mischna
Gemara
Gebote des Judentums (Mitzwa)
De-oraita und de-rabbanan
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