Die Geschlossene Heimunterbringung
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Die Geschlossene Heimunterbringung
Die Geschlossene Heimunterbringung ist eine Sonderform der Heimerziehung.
Situation in Deutschland
Die geschlossene Heimunterbringung besteht in Deutschland neben den Formen Wohngruppen, Kinderdorf und Betreutes Jugendwohnen.
Rechtliche Voraussetzungen
Im wesentlichen Unterschied zu den oben genannten Gruppen kann ein Kind oder Jugendlicher nur mit richterlicher Genehmigung auf Antrag des Sorgeberechtigten (Eltern, -teil oder Vormund) in einem geschlossenen Heim untergebracht werden. Es handelt sich um eine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung nach § 1631b BGB.
Hintergrund für die geschlossene Unterbringung ist oft Jugenddelinquenz (siehe Jugendkriminalität), aber auch Selbst- und/oder Fremdgefährdungssituationen, die jedoch keine psychiatrische Unterbringung implizieren. Unter besonderen Umständen kann auch häufiges Entweichen und mangelnde Erreichbarkeit mit anderen Betreuungsformen der Anlass sein.
Die Kosten für die Unterbringung sind im Allgemeinen hoch. Sie können 300 bis 500 Euro pro Tag und untergebrachter Person betragen.
Umfang
In den letzten Jahren ist eine Zunahme der Unterbringung in geschlossenen Heimen zu beobachten, was sich u. a. in langen Wartezeiten bei bestehenden Einrichtungen bzw. in Neugründungen entsprechender Einrichtungen abbildet. Die Zahl der geschlossenen Unterbringungen lag 2013 in Deutschland bei 389 Kindern und Jugendlichen.[1] Darüber hinaus gibt es noch eine nicht unwesentliche Anzahl von Einrichtungen mit teilgeschlossener Unterbringung, welche innerhalb rechtlicher Grauzonen unter ähnlichen Bedingungen arbeiten.
Die taz berichtete:[2] „Seit 1980 ist ein starker Rückgang der Plätze zu verzeichnen, der ab 2004 wieder anstieg. Derzeit gibt es bundesweit etwa 370 Plätze, dabei etwa 110 für Mädchen, 160 für Jungen und 100 gemischte. Bundesländer, die geschlossene Heime haben, sind Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg und Bayern. Bayern hat mit 126 Plätzen die größte Anzahl.“
Zu ihnen zählen:[3]
Name Ort Bundesland Plätze[4] Träger Bemerkung
St. Franziskusheim Rheinmünster Baden-Württemberg
Sozialpädagogische Einrichtung Niefernburg Niefern-Öschelbronn Baden-Württemberg Diakonisches Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden
Schloss Dilborn - Die Jugendhilfe Brüggen Nordrhein-Westfalen Maria Hilf NRW gGmbH
Rummelsberger Dienste für junge Menschen gGmbH Rummelsberg Bayern Rummelsberger Diakonie e.V.
Martinistift gGmbH Nottuln Nordrhein-Westfalen
Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung Hamburg Hamburg kommunale Jugendhilfeträger der Freien und Hansestadt Hamburg
Kinderzentrum St. Vincent Regensburg Bayern Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.
Karl-Schreiner Haus Essen Nordrhein-Westfalen Diakoniewerk Essen gemeinnützige Jugend- und Familienhilfe GmbH
Jugendwerk Birkeneck gGmbH Hallbergmoos Bayern
Jugendhilfezentrum St. Anton Riegel am Kaiserstuhl Baden-Württemberg Gemeinnützige Einrichtung der öffentlichen Jugendhilfe im Sinne des §§ 51ff AO
Jugendhilfeeinrichtung „die Distel“ Deckenpfronn Baden-Württemberg Stiftung "Mensch Sucht Hilfe"
Jugendheim Mühlkopf Frankfurt am Main Hessen Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
Jugendeinrichtung Schloss Stutensee Stutensee Baden-Württemberg Kinder- und Jugendhilfe
Evang. Kinder- und Jugendhilfe Würzburg Würzburg Bayern Teil des Diakonischen Werks Würzburg e. V.
Caritas-Sozialwerk Lohne Lohne Niedersachsen Kirchliche milde Stiftung des privaten Rechts
Caritas Mädchenheim Gauting Gauting Bayern Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V.
Kritik
Die geschlossene Unterbringung als Form der sozialpädagogischen Betreuung wird stark kritisiert und in vielen Bundesländern nicht angewendet. Sie steht im SGB VIII weder als besondere Maßnahme, noch ist sie dort ausgeschlossen.
Seit Ende 2012 lösten die Heime der Trägergesellschaft Haasenburg in Brandenburg eine Debatte über Menschenrechtsverletzungen in geschlossenen Heimen aus.[5] Im November 2013 wurde aufgrund ihrer Zustände die Schliessung angekündigt.
Im Juli 2013 sprach sich ver.di gegen die geschlossene Heimunterbringung aus.[6] Der Kriminologe Christian Pfeiffer, ehemaliger Justizminister Niedersachsens, sprach sich im Juli 2013 gegen geschlossene Unterbringungen aus.[7]
Der Sozialwissenschaftler Timm Kunstreich, Sprecher des „Aktionsbündnisses gegen geschlossene Unterbringung“ (AGU) mit Sitz in Hamburg[8], schlägt vor, dass erfahrene Mitarbeiter verschiedener Träger in Pools kooperieren, um zusammen eine Lösung zu finden anstatt Jugendliche aus ihrem Umfeld zu reißen.[9]
Der Erziehungswissenschaftler Werner Thole hoffte nach der im November 2013 angekündigten Schliessung der Standorte des Unternehmens Haasenburg auf eine Wende.[10]
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Situation in Deutschland
Die geschlossene Heimunterbringung besteht in Deutschland neben den Formen Wohngruppen, Kinderdorf und Betreutes Jugendwohnen.
Rechtliche Voraussetzungen
Im wesentlichen Unterschied zu den oben genannten Gruppen kann ein Kind oder Jugendlicher nur mit richterlicher Genehmigung auf Antrag des Sorgeberechtigten (Eltern, -teil oder Vormund) in einem geschlossenen Heim untergebracht werden. Es handelt sich um eine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung nach § 1631b BGB.
Hintergrund für die geschlossene Unterbringung ist oft Jugenddelinquenz (siehe Jugendkriminalität), aber auch Selbst- und/oder Fremdgefährdungssituationen, die jedoch keine psychiatrische Unterbringung implizieren. Unter besonderen Umständen kann auch häufiges Entweichen und mangelnde Erreichbarkeit mit anderen Betreuungsformen der Anlass sein.
Die Kosten für die Unterbringung sind im Allgemeinen hoch. Sie können 300 bis 500 Euro pro Tag und untergebrachter Person betragen.
Umfang
In den letzten Jahren ist eine Zunahme der Unterbringung in geschlossenen Heimen zu beobachten, was sich u. a. in langen Wartezeiten bei bestehenden Einrichtungen bzw. in Neugründungen entsprechender Einrichtungen abbildet. Die Zahl der geschlossenen Unterbringungen lag 2013 in Deutschland bei 389 Kindern und Jugendlichen.[1] Darüber hinaus gibt es noch eine nicht unwesentliche Anzahl von Einrichtungen mit teilgeschlossener Unterbringung, welche innerhalb rechtlicher Grauzonen unter ähnlichen Bedingungen arbeiten.
Die taz berichtete:[2] „Seit 1980 ist ein starker Rückgang der Plätze zu verzeichnen, der ab 2004 wieder anstieg. Derzeit gibt es bundesweit etwa 370 Plätze, dabei etwa 110 für Mädchen, 160 für Jungen und 100 gemischte. Bundesländer, die geschlossene Heime haben, sind Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg und Bayern. Bayern hat mit 126 Plätzen die größte Anzahl.“
Zu ihnen zählen:[3]
Name Ort Bundesland Plätze[4] Träger Bemerkung
St. Franziskusheim Rheinmünster Baden-Württemberg
Sozialpädagogische Einrichtung Niefernburg Niefern-Öschelbronn Baden-Württemberg Diakonisches Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden
Schloss Dilborn - Die Jugendhilfe Brüggen Nordrhein-Westfalen Maria Hilf NRW gGmbH
Rummelsberger Dienste für junge Menschen gGmbH Rummelsberg Bayern Rummelsberger Diakonie e.V.
Martinistift gGmbH Nottuln Nordrhein-Westfalen
Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung Hamburg Hamburg kommunale Jugendhilfeträger der Freien und Hansestadt Hamburg
Kinderzentrum St. Vincent Regensburg Bayern Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.
Karl-Schreiner Haus Essen Nordrhein-Westfalen Diakoniewerk Essen gemeinnützige Jugend- und Familienhilfe GmbH
Jugendwerk Birkeneck gGmbH Hallbergmoos Bayern
Jugendhilfezentrum St. Anton Riegel am Kaiserstuhl Baden-Württemberg Gemeinnützige Einrichtung der öffentlichen Jugendhilfe im Sinne des §§ 51ff AO
Jugendhilfeeinrichtung „die Distel“ Deckenpfronn Baden-Württemberg Stiftung "Mensch Sucht Hilfe"
Jugendheim Mühlkopf Frankfurt am Main Hessen Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
Jugendeinrichtung Schloss Stutensee Stutensee Baden-Württemberg Kinder- und Jugendhilfe
Evang. Kinder- und Jugendhilfe Würzburg Würzburg Bayern Teil des Diakonischen Werks Würzburg e. V.
Caritas-Sozialwerk Lohne Lohne Niedersachsen Kirchliche milde Stiftung des privaten Rechts
Caritas Mädchenheim Gauting Gauting Bayern Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V.
Kritik
Die geschlossene Unterbringung als Form der sozialpädagogischen Betreuung wird stark kritisiert und in vielen Bundesländern nicht angewendet. Sie steht im SGB VIII weder als besondere Maßnahme, noch ist sie dort ausgeschlossen.
Seit Ende 2012 lösten die Heime der Trägergesellschaft Haasenburg in Brandenburg eine Debatte über Menschenrechtsverletzungen in geschlossenen Heimen aus.[5] Im November 2013 wurde aufgrund ihrer Zustände die Schliessung angekündigt.
Im Juli 2013 sprach sich ver.di gegen die geschlossene Heimunterbringung aus.[6] Der Kriminologe Christian Pfeiffer, ehemaliger Justizminister Niedersachsens, sprach sich im Juli 2013 gegen geschlossene Unterbringungen aus.[7]
Der Sozialwissenschaftler Timm Kunstreich, Sprecher des „Aktionsbündnisses gegen geschlossene Unterbringung“ (AGU) mit Sitz in Hamburg[8], schlägt vor, dass erfahrene Mitarbeiter verschiedener Träger in Pools kooperieren, um zusammen eine Lösung zu finden anstatt Jugendliche aus ihrem Umfeld zu reißen.[9]
Der Erziehungswissenschaftler Werner Thole hoffte nach der im November 2013 angekündigten Schliessung der Standorte des Unternehmens Haasenburg auf eine Wende.[10]
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
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