Der Ballhausschwur
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Der Ballhausschwur
Im Ballhausschwur (französisch : le serment du Jeu de paume, deutsch: der Schwur in der Ballsport-(Jeu de Paume)-Halle) vom 20. Juni 1789 gelobten die Abgeordneten des Dritten Standes der französischen Generalstände in Versailles, nicht auseinanderzugehen, bevor sie Frankreich eine Verfassung gegeben hätten. Der Schwur wurde in einem provisorischen Sitzungssaal, einer Ballsport-Halle, geleistet und war eines der entscheidenden Ereignisse zu Beginn der Französischen Revolution.
Der Ballhausschwur. Kupferstich von Pierre-Gabriel Berthault nach einer Zeichnung von Jean-Louis Prieur, 1789
Vorgeschichte
Der Ballhausschwur. Lavierte Federzeichnung von Jacques-Louis David, 1791
Zur Behebung einer schweren Finanzkrise des Staates hatte König Ludwig XVI. die Generalstände einberufen, die im Mai 1789 zum ersten Mal seit 175 Jahren wieder zusammentraten. [1]
Gemäß den Gepflogenheiten der Generalstände kam den Kollektivstimmen der drei Stände – Geistlichkeit, Adel, Dritter Stand – das gleiche Gewicht zu. Die Vertreter des Dritten Standes, die zuvor bereits durchgesetzt hatten, die doppelte Anzahl an Vertretern zu stellen, beanspruchten nun, einen neuen Abstimmungsmodus – die Zählung nach Köpfen – einzuführen, was entsprechend ihr Stimmgewicht erhöht hätte. Sie begründeten dies damit, dass sie rund 98 Prozent der Bevölkerung repräsentierten.[1]
Nachdem die Anträge des Dritten Standes mehrfach abgelehnt wurden, erklärten sie sich am 17. Juni zur Nationalversammlung. Damit beanspruchten sie, die gesamte französische Nation zu repräsentieren. Um weitere Zusammenkünfte der Abgeordneten zu verhindern, verfügte der König die Schließung ihres Sitzungssaals im Schloss von Versailles. Als Vorwand wurde angeführt, Handwerker sollten den Saal für eine gemeinsame Tagung aller drei Stände vorbereiten.[2]
Der Schwur
Am 20. Juni 1789 begaben sich die Angehörigen der Nationalversammlung, der inzwischen auch einige Vertreter des Klerus, des 1. Standes, beigetreten waren, kurzerhand zum Salle du Jeu de Paume in Versailles. Dort schworen sie nun, „sich niemals zu trennen, bis der Staat eine Verfassung hat […] und nur der Gewalt der Bajonette zu weichen“. Mit diesem Eid erklärten sie sich selbst zur Verfassunggebenden Versammlung.[3]
Der König gab ihrem Druck schließlich am 27. Juni 1789 nach und gestand ihnen zu, als Vertretung der Nation anstelle der Generalstände zu tagen. So bildeten die Abgeordneten des 3. und viele weitere des 1. und 2. Standes am 9. Juli 1789 die Verfassunggebende Nationalversammlung, in der nicht mehr nach Ständen, sondern nach Köpfen abgestimmt werden sollte. Da die nachträgliche Zustimmung des Königs nur unter Druck zustande kam, gilt der Ballhausschwur – nach der Erklärung vom 17. Juni – als zweiter revolutionärer Schritt, der nicht mehr im Ordnungsrahmen des Ancien Regime erfolgte. Der so beschrittene Weg führte schließlich zum Sturz der Monarchie.[1]
Siehe auch: Konstituante und Verfassunggebende Versammlung
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Der Ballhausschwur. Kupferstich von Pierre-Gabriel Berthault nach einer Zeichnung von Jean-Louis Prieur, 1789
Vorgeschichte
Der Ballhausschwur. Lavierte Federzeichnung von Jacques-Louis David, 1791
Zur Behebung einer schweren Finanzkrise des Staates hatte König Ludwig XVI. die Generalstände einberufen, die im Mai 1789 zum ersten Mal seit 175 Jahren wieder zusammentraten. [1]
Gemäß den Gepflogenheiten der Generalstände kam den Kollektivstimmen der drei Stände – Geistlichkeit, Adel, Dritter Stand – das gleiche Gewicht zu. Die Vertreter des Dritten Standes, die zuvor bereits durchgesetzt hatten, die doppelte Anzahl an Vertretern zu stellen, beanspruchten nun, einen neuen Abstimmungsmodus – die Zählung nach Köpfen – einzuführen, was entsprechend ihr Stimmgewicht erhöht hätte. Sie begründeten dies damit, dass sie rund 98 Prozent der Bevölkerung repräsentierten.[1]
Nachdem die Anträge des Dritten Standes mehrfach abgelehnt wurden, erklärten sie sich am 17. Juni zur Nationalversammlung. Damit beanspruchten sie, die gesamte französische Nation zu repräsentieren. Um weitere Zusammenkünfte der Abgeordneten zu verhindern, verfügte der König die Schließung ihres Sitzungssaals im Schloss von Versailles. Als Vorwand wurde angeführt, Handwerker sollten den Saal für eine gemeinsame Tagung aller drei Stände vorbereiten.[2]
Der Schwur
Am 20. Juni 1789 begaben sich die Angehörigen der Nationalversammlung, der inzwischen auch einige Vertreter des Klerus, des 1. Standes, beigetreten waren, kurzerhand zum Salle du Jeu de Paume in Versailles. Dort schworen sie nun, „sich niemals zu trennen, bis der Staat eine Verfassung hat […] und nur der Gewalt der Bajonette zu weichen“. Mit diesem Eid erklärten sie sich selbst zur Verfassunggebenden Versammlung.[3]
Der König gab ihrem Druck schließlich am 27. Juni 1789 nach und gestand ihnen zu, als Vertretung der Nation anstelle der Generalstände zu tagen. So bildeten die Abgeordneten des 3. und viele weitere des 1. und 2. Standes am 9. Juli 1789 die Verfassunggebende Nationalversammlung, in der nicht mehr nach Ständen, sondern nach Köpfen abgestimmt werden sollte. Da die nachträgliche Zustimmung des Königs nur unter Druck zustande kam, gilt der Ballhausschwur – nach der Erklärung vom 17. Juni – als zweiter revolutionärer Schritt, der nicht mehr im Ordnungsrahmen des Ancien Regime erfolgte. Der so beschrittene Weg führte schließlich zum Sturz der Monarchie.[1]
Siehe auch: Konstituante und Verfassunggebende Versammlung
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