Acta Apostolicae Sedis
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Acta Apostolicae Sedis
Acta Apostolicae Sedis (AAS) ist seit 1909 das Amtsblatt des Heiligen Stuhls.
Sein Vorgänger war von 1869 bis 1908 das bis 1904 halbamtliche Blatt Acta Sanctae Sedis (ASS).
Am 29. September 1908 promulgierte Papst Pius X. feierlich mit einer Apostolischen Konstitution die Herausgabe der AAS. Seit Januar 1909 erscheinen hier alle Verlautbarungen des Vatikans in lateinischer Sprache. Das Blatt erschien früher jährlich, seit 2003 monatlich.[2]
In anderen Veröffentlichungen publizierte Dokumente gelten nicht unbedingt uneingeschränkt. Anders ist es bei den hier veröffentlichten: Sie gelten ohne Vorbehalt, gegebenenfalls mit Gesetzeskraft. Im Codex Iuris Canonici ist bestimmt: Allgemeine kirchliche Gesetze werden durch Veröffentlichung im offiziellen Publikationsorgan Acta Apostolicae Sedis promulgiert, wenn nicht in einzelnen Fällen eine andere Promulgationsweise vorgeschrieben ist [...][3]
Den Vatikanstaat betreffende Gesetze und Verordnungen werden in der Beilage Leggi e disposizioni dello Stato della Città del Vaticano. Supplemento ad „Acta Apostolicae Sedis“, die seit 1929 veröffentlicht werden, wie zum Beispiel das seit 2001 geltende Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt.
Ein Teil der Kurienbehörden verfügt über eigene Publikationsorgane, in denen ihre (auch wichtigen) Verlautbarungen veröffentlicht werden. Päpstliche Verlautbarungen fanden sich im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts häufig in kirchlichen Amtsblättern als Abdruck wieder, gegenwärtig stehen hier durch die Bischofskonferenzen gesonderte Publikationsreihen zur Verfügung.
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Sein Vorgänger war von 1869 bis 1908 das bis 1904 halbamtliche Blatt Acta Sanctae Sedis (ASS).
Am 29. September 1908 promulgierte Papst Pius X. feierlich mit einer Apostolischen Konstitution die Herausgabe der AAS. Seit Januar 1909 erscheinen hier alle Verlautbarungen des Vatikans in lateinischer Sprache. Das Blatt erschien früher jährlich, seit 2003 monatlich.[2]
In anderen Veröffentlichungen publizierte Dokumente gelten nicht unbedingt uneingeschränkt. Anders ist es bei den hier veröffentlichten: Sie gelten ohne Vorbehalt, gegebenenfalls mit Gesetzeskraft. Im Codex Iuris Canonici ist bestimmt: Allgemeine kirchliche Gesetze werden durch Veröffentlichung im offiziellen Publikationsorgan Acta Apostolicae Sedis promulgiert, wenn nicht in einzelnen Fällen eine andere Promulgationsweise vorgeschrieben ist [...][3]
Den Vatikanstaat betreffende Gesetze und Verordnungen werden in der Beilage Leggi e disposizioni dello Stato della Città del Vaticano. Supplemento ad „Acta Apostolicae Sedis“, die seit 1929 veröffentlicht werden, wie zum Beispiel das seit 2001 geltende Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt.
Ein Teil der Kurienbehörden verfügt über eigene Publikationsorgane, in denen ihre (auch wichtigen) Verlautbarungen veröffentlicht werden. Päpstliche Verlautbarungen fanden sich im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts häufig in kirchlichen Amtsblättern als Abdruck wieder, gegenwärtig stehen hier durch die Bischofskonferenzen gesonderte Publikationsreihen zur Verfügung.
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