Josef Kohler
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Josef Kohler
Josef Kohler (* 9. März 1849 in Offenburg; † 3. August 1919 in Charlottenburg) war ein deutscher Jurist.
Ein langhaariger Hippy wie Herr Wullbrandt sagen würde.
Leben
Er war der Sohn eines Volksschullehrers. er studierte an den Universitäten Heidelberg und Freiburg, bestand 1871 die erste und 1873 die zweite Staatsprüfung (beide mit Auszeichnung) und wurde ebenfalls 1873 promoviert (mit einer Arbeit über französisches Privatrecht). 1874 wurde er nach kurzer Praxis als Rechtsanwalt Kreisgerichtsrat in Mannheim. 1877/78 veröffentlichte er seine zweibändige Dissertation, eine grundlegende Darstellung des Patentrechts (das am 1. Juli 1877 in Kraft getreten war). 1878 wurde er - ohne sich je im formellen Sinne habilitiert zu haben - auf Fürsprache von Bernhard Windscheid an die Universität Würzburg berufen. Von dort wechselte er 1888 an die Universität Berlin, wo er Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Strafrecht, Zivilprozess und Rechtsphilosophie wurde.
Kohler forschte und arbeitete auf nahezu allen Gebieten des Rechts. Sein Publikationsverzeichnis umfasst etwa 2500 Einträge, darunter ca. 100 Monografien. Als grundlegend gelten insbesondere seine Arbeiten zum Immaterialgüterrecht - Patent-, Marken- und Urheberrecht - sowie zur Rechtsgeschichte und zur Rechtsvergleichung. Zudem war er ein musischer Mensch. Er dichtete und komponierte, freilich ohne hiermit in Erinnerung zu bleiben.
Sein internationaler Ruf war exzellent. 1886 erhielt er - damals sehr ungewöhnlich - ein hochdotiertes Angebot, als Professor nach Tokio zu gehen, das er ablehnte. 1904 verlieh ihm die Universität von Chicago die Ehrendoktorwürde. Der deutsche Kaiser Wilhelm II. sandte ihm zu diesem Anlass ein Glückwunschtelegramm. Bei der mit der Annahme verbundenen Amerikareise traf Kohler auch mit dem amerikanischen Präsidenten Theodore Roosevelt zusammen, der ihn im Weißen Haus empfing. Auch lernte er den bedeutenden amerikanischen Juristen Oliver Wendell Holmes kennen.
Werk
Die Werkliste Josef Kohlers umfasst ca. 2.500 Titel und weist ihn als äußerst fruchtbaren und vielseitigen Gelehrten aus. Sein besonderer Schwerpunkt war die vergleichende Rechtswissenschaft, die er auch schon in seinem Frühwerk von 1878 anwendet. Sie führte ihn auch zur ethnologischen Betrachtung von außereuropäischen Rechten, wie etwa der Keilschriftrechte. Bereits in diesem Jahr war er Mitbegründer der Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft. Seit 1909 gab er darüber hinaus zusammen mit Ernst Rabel die Rheinische Zeitschrift für Zivil- und Prozessrecht, eine rechtsvergleichende deutsch-französische Zeitschrift heraus.
Auf dem Gebiete des Patentrechts begründete er die Erschöpfungslehre, nach der die Rechte aus einem Patent erlöschen (erschöpft sind), wenn der geschützte Gegenstand mit Zustimmung des Patentinhabers im Inland in Verkehr gebracht wurde, → Patent. Seine Definition des Patents wurde noch 1959 in das japanische Patentgesetz übernommen.[1]
Ausgehend von seinen Forschungen zum Patentrecht widmete er sich auch dem Urheberrecht, wo er mit dem von ihm geprägten Begriff Immaterialgüterrecht den bis dahin rein vermögensrechtlichen Ansatz um persönlichkeitsrechtliche Aspekte ergänzte. Seine Lehre setzte sich gegen die von Rudolf Klostermann auf das Naturrecht gegründete Theorie vom geistigen Eigentum durch.
Er widmete sich auch besonders den Rechtsquellen, von denen er auch kritische Editionen erstellte. So gab er u.a. 1900 zusammen mit Willy Scheel das Strafgesetzbuch Constitutio Criminalis Carolina heraus, beteiligte sich aber auch an Editionen assyrischer, babylonischer und altgriechischer Rechtstexte.
In seinen späteren Jahren wandte er sich der Rechtsphilosophie zu. Seine Überlegungen führten im Anschluss an Gedanken von Hegel und Schopenhauer zu einer kulturwissenschaftlichen Interpretation des Rechts, das er als Naturrecht der jeweiligen Kulturperiode auffasste. 1907 war er zusammen mit Fritz Berolzheimer Begründer des Archiv für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie. Zwei Jahre später war er Mitbegründer der Internationale Vereinigung für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie (seit 1933: Internationale Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie).
Sein umfassender Überblick über die Rechtswissenschaft qualifizierte ihn nach dem Tode von Franz von Holtzendorff zum Herausgeber der Neubearbeitung von dessen Encyklopädie der Rechtswissenschaft, die 1904 erstmals und 1917 in zweiter Auflage erschien.
Sein Interesse an der Literatur führte ihn einerseits zu juristischen Betrachtungen über literarische Werke, z.B. von Shakespeare. Er war aber auch selbst literarisch tätig und veröffentlichte u.a. Nachdichtungen von Werken von Dante Alighieri und Francesco Petrarca, aber auch der Gedanken von Laotse. Ferner veröffentlichte er den autobiografisch inspirierten Roman "Eine Faustnatur".[2] Ein Theaterstück ist ebenfalls von ihm überliefert. Schließlich verfasste er auch eine Reihe von Beiträgen zu kulturellen Themen.
Der „Briefmarken-Kohler“
Ein Beispiel für Kohlers Bestreben, Gesetzgebung, Rechtsprechung und tägliche Geschäftspraxis seiner Zeit gegen die Begriffsjurisprudenz insbesondere auf neuen Rechtsgebieten zu erfassen, zu „konstruieren“ und in das System der Wissenschaft vom Recht einzufügen, ist seine Beschäftigung mit den Briefmarken. Eine von ihm selbst wohl als Nebenwerk eingestufte Veröffentlichung war sein Aufsatz über Post-Briefmarken von 1892, acht Jahre vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von 1900. Dieser Aufsatz[3] ist praktisch die erste umfassende Arbeit über den Rechtscharakter der damals 50-jährigen Briefmarke, der sowohl für das Zivil- als auch das Strafrecht von grundlegender Bedeutung ist. Kohler charakterisierte den Erwerb einer Briefmarke als Kauf einer bürgerlich-rechtlichen Urkunde im Sinne eines Inhaberpapiers, das einen schuldrechtlichen Anspruch verbriefe. Strafrechtlich unterlägen Briefmarken damit dem Recht der Urkundenfälschung. Josef Kohler prägte damit die herrschende Meinung der deutschen Rechtswissenschaft und -praxis für eine ganze Generation. Zuletzt wurde Kohlers privatrechtliche Briefmarkentheorie im Deutschen Reich 1929 vertreten, von dem Hamburger Juristen Oswald Lassally in seinem Aufsatz in der Fachzeitschrift "Juristische Rundschau".
Der Bundesgerichtshof befasste sich nach der Privatisierung des Postwesens in einer Entscheidung im Jahre 2005 mit der Rechtsnatur der Briefmarke und zitierte dabei Kohlers Arbeit als „grundlegend“ für den früheren Rechtszustand.[4] Für den Rechtszustand nach der Privatisierung definierte der BGH die Briefmarke als Inhaberpapier.
Sonstiges
An der Humboldt Universität zu Berlin besteht seit dem Frühjahr 2012 das Josef Kohler-Institut für Immaterialgüterrecht.[5]
Die Schweizer Historikerin Monika Dommann skizziert in der Einleitung ihrer 2014 publizierten Habilitationsschrift Kohlers Stellung in der Geschichte des Urheberrechts.[6][7]
Zur Rezeption Kohlers bzw. seines Werkes siehe Bernhard Großfeld (2010), S. 382f.
Werke in Auswahl
(1931 veröffentlichte Kohlers Sohn Arthur, ein jurist, eine vollständige Bibliografie[8])
Studien über Mentalreservation und Simulation. In: Jahrbücher für die Dogmatik des heutigen römischen und deutschen Privatrechts. 16 = NF 4 (1878), S. 91.
Deutsches Patentrecht : systematisch bearbeitet unter vergleichender Berücksichtigung des französischen Patentrechts. Bensheimer, Mannheim 1878.
Das Autorrecht : eine zivilistische Abhandlung ; zugleich ein Beitrag zur Lehre vom Eigenthum, vom Miteigenthum, vom Rechtsgeschäft und vom Individualrecht. Sonderdruck aus Jahrbücher für die Dogmatik des heutigen römischen und deutschen Privatrechts, Bd. 18 = N.F. 6 (1880) (Diss.)
Prozeßrechtliche Forschungen. Müller, Berlin 1889.[9]
Aus dem Babylonischen Rechtsleben. (zusammen mit Felix Peiser). Pfeiffer, Leipzig 1890.
Altindisches Prozessrecht : mit einem Anhang: Altindischer Eigenthumserwerb. Enke, Stuttgart 1891.
Lehrbuch des Konkursrechts. Enke, Stuttgart 1891.
Das literarische und artistische Kunstwerk und sein Autorschutz : Eine juridisch-ästhetische Studie. Bensheimer, Mannheim 1892.
Das Recht der Azteken. Enke, Stuttgart 1892.[10]
Melusine : dramat. Dichtung in 3 Akten. Bensheimer, Mannheim 1896.
Handels- und Seerecht und Binnenschiffahrtsrecht. Berlin 1896.
Zur Urgeschichte der Ehe : Totemismus, Gruppenehe, Mutterrecht. Enke, Stuttgart 1897.[11]
Das Strafrecht der italienischen Statuten vom 12. - 16. Jahrhundert. Bensheimer, Mannheim 1890-1897.
Handbuch des Deutschen Patentrechts in rechtsvergleichender Darstellung. J. Bensheimer, Mannheim 1900.
J. Kohler, Willy Scheel: Die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. Buchh. des Waisenhauses, Halle a. S. 1900.
Freie Nachdichtung der Divina Commedia : Dantes heilige Reise. 3 Bände. Berlin/ Köln/ Leipzig 1901.
Einführung in die Rechtswissenschaft. Deichert, Leipzig 1902.[12]
Aus Petrarcas Sonettenschatz : Freie Nachdichtungen. G. Reimer, Berlin 1902.
Das Verfahren des Hofgerichts Rottweil. Weber, Berlin 1904.[13]
Urheberrecht an Schriftwerken und Verlagsrecht. Stuttgart 1907.
Darstellung des talmudischen Rechtes. Berlin 1907.
Des Morgenlandes grösste Weisheit. Laotse. Rothschild Berlin u.a. 1908.
Aus vier Weltteilen : Reisebilder. Rothschild, Berlin/ Leipzig 1908.
Lehrbuch der Rechtsphilosophie. 3. Auflage. bearbeitet von Arthur Kohler (Sohn). 1923.
Recht und Persönlichkeit in der Kultur der Gegenwart. 1914.
Internationales Strafrecht. Enke, Stuttgart 1917.
Grundlagen des Völkerrechts. Stuttgart 1918.
Shakespeare vor dem Forum der Jurisprudenz. 2. Auflage. Rotschild, Berlin u. a. 1919.[14]
Aequitas gegen res judicata. Archiv für die Civilistische Praxis, 114. Band, J.C.B. Mohr 1916.
Quelle - Literatur & einzelnachweise
Ein langhaariger Hippy wie Herr Wullbrandt sagen würde.
Leben
Er war der Sohn eines Volksschullehrers. er studierte an den Universitäten Heidelberg und Freiburg, bestand 1871 die erste und 1873 die zweite Staatsprüfung (beide mit Auszeichnung) und wurde ebenfalls 1873 promoviert (mit einer Arbeit über französisches Privatrecht). 1874 wurde er nach kurzer Praxis als Rechtsanwalt Kreisgerichtsrat in Mannheim. 1877/78 veröffentlichte er seine zweibändige Dissertation, eine grundlegende Darstellung des Patentrechts (das am 1. Juli 1877 in Kraft getreten war). 1878 wurde er - ohne sich je im formellen Sinne habilitiert zu haben - auf Fürsprache von Bernhard Windscheid an die Universität Würzburg berufen. Von dort wechselte er 1888 an die Universität Berlin, wo er Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Strafrecht, Zivilprozess und Rechtsphilosophie wurde.
Kohler forschte und arbeitete auf nahezu allen Gebieten des Rechts. Sein Publikationsverzeichnis umfasst etwa 2500 Einträge, darunter ca. 100 Monografien. Als grundlegend gelten insbesondere seine Arbeiten zum Immaterialgüterrecht - Patent-, Marken- und Urheberrecht - sowie zur Rechtsgeschichte und zur Rechtsvergleichung. Zudem war er ein musischer Mensch. Er dichtete und komponierte, freilich ohne hiermit in Erinnerung zu bleiben.
Sein internationaler Ruf war exzellent. 1886 erhielt er - damals sehr ungewöhnlich - ein hochdotiertes Angebot, als Professor nach Tokio zu gehen, das er ablehnte. 1904 verlieh ihm die Universität von Chicago die Ehrendoktorwürde. Der deutsche Kaiser Wilhelm II. sandte ihm zu diesem Anlass ein Glückwunschtelegramm. Bei der mit der Annahme verbundenen Amerikareise traf Kohler auch mit dem amerikanischen Präsidenten Theodore Roosevelt zusammen, der ihn im Weißen Haus empfing. Auch lernte er den bedeutenden amerikanischen Juristen Oliver Wendell Holmes kennen.
Werk
Die Werkliste Josef Kohlers umfasst ca. 2.500 Titel und weist ihn als äußerst fruchtbaren und vielseitigen Gelehrten aus. Sein besonderer Schwerpunkt war die vergleichende Rechtswissenschaft, die er auch schon in seinem Frühwerk von 1878 anwendet. Sie führte ihn auch zur ethnologischen Betrachtung von außereuropäischen Rechten, wie etwa der Keilschriftrechte. Bereits in diesem Jahr war er Mitbegründer der Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft. Seit 1909 gab er darüber hinaus zusammen mit Ernst Rabel die Rheinische Zeitschrift für Zivil- und Prozessrecht, eine rechtsvergleichende deutsch-französische Zeitschrift heraus.
Auf dem Gebiete des Patentrechts begründete er die Erschöpfungslehre, nach der die Rechte aus einem Patent erlöschen (erschöpft sind), wenn der geschützte Gegenstand mit Zustimmung des Patentinhabers im Inland in Verkehr gebracht wurde, → Patent. Seine Definition des Patents wurde noch 1959 in das japanische Patentgesetz übernommen.[1]
Ausgehend von seinen Forschungen zum Patentrecht widmete er sich auch dem Urheberrecht, wo er mit dem von ihm geprägten Begriff Immaterialgüterrecht den bis dahin rein vermögensrechtlichen Ansatz um persönlichkeitsrechtliche Aspekte ergänzte. Seine Lehre setzte sich gegen die von Rudolf Klostermann auf das Naturrecht gegründete Theorie vom geistigen Eigentum durch.
Er widmete sich auch besonders den Rechtsquellen, von denen er auch kritische Editionen erstellte. So gab er u.a. 1900 zusammen mit Willy Scheel das Strafgesetzbuch Constitutio Criminalis Carolina heraus, beteiligte sich aber auch an Editionen assyrischer, babylonischer und altgriechischer Rechtstexte.
In seinen späteren Jahren wandte er sich der Rechtsphilosophie zu. Seine Überlegungen führten im Anschluss an Gedanken von Hegel und Schopenhauer zu einer kulturwissenschaftlichen Interpretation des Rechts, das er als Naturrecht der jeweiligen Kulturperiode auffasste. 1907 war er zusammen mit Fritz Berolzheimer Begründer des Archiv für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie. Zwei Jahre später war er Mitbegründer der Internationale Vereinigung für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie (seit 1933: Internationale Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie).
Sein umfassender Überblick über die Rechtswissenschaft qualifizierte ihn nach dem Tode von Franz von Holtzendorff zum Herausgeber der Neubearbeitung von dessen Encyklopädie der Rechtswissenschaft, die 1904 erstmals und 1917 in zweiter Auflage erschien.
Sein Interesse an der Literatur führte ihn einerseits zu juristischen Betrachtungen über literarische Werke, z.B. von Shakespeare. Er war aber auch selbst literarisch tätig und veröffentlichte u.a. Nachdichtungen von Werken von Dante Alighieri und Francesco Petrarca, aber auch der Gedanken von Laotse. Ferner veröffentlichte er den autobiografisch inspirierten Roman "Eine Faustnatur".[2] Ein Theaterstück ist ebenfalls von ihm überliefert. Schließlich verfasste er auch eine Reihe von Beiträgen zu kulturellen Themen.
Der „Briefmarken-Kohler“
Ein Beispiel für Kohlers Bestreben, Gesetzgebung, Rechtsprechung und tägliche Geschäftspraxis seiner Zeit gegen die Begriffsjurisprudenz insbesondere auf neuen Rechtsgebieten zu erfassen, zu „konstruieren“ und in das System der Wissenschaft vom Recht einzufügen, ist seine Beschäftigung mit den Briefmarken. Eine von ihm selbst wohl als Nebenwerk eingestufte Veröffentlichung war sein Aufsatz über Post-Briefmarken von 1892, acht Jahre vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von 1900. Dieser Aufsatz[3] ist praktisch die erste umfassende Arbeit über den Rechtscharakter der damals 50-jährigen Briefmarke, der sowohl für das Zivil- als auch das Strafrecht von grundlegender Bedeutung ist. Kohler charakterisierte den Erwerb einer Briefmarke als Kauf einer bürgerlich-rechtlichen Urkunde im Sinne eines Inhaberpapiers, das einen schuldrechtlichen Anspruch verbriefe. Strafrechtlich unterlägen Briefmarken damit dem Recht der Urkundenfälschung. Josef Kohler prägte damit die herrschende Meinung der deutschen Rechtswissenschaft und -praxis für eine ganze Generation. Zuletzt wurde Kohlers privatrechtliche Briefmarkentheorie im Deutschen Reich 1929 vertreten, von dem Hamburger Juristen Oswald Lassally in seinem Aufsatz in der Fachzeitschrift "Juristische Rundschau".
Der Bundesgerichtshof befasste sich nach der Privatisierung des Postwesens in einer Entscheidung im Jahre 2005 mit der Rechtsnatur der Briefmarke und zitierte dabei Kohlers Arbeit als „grundlegend“ für den früheren Rechtszustand.[4] Für den Rechtszustand nach der Privatisierung definierte der BGH die Briefmarke als Inhaberpapier.
Sonstiges
An der Humboldt Universität zu Berlin besteht seit dem Frühjahr 2012 das Josef Kohler-Institut für Immaterialgüterrecht.[5]
Die Schweizer Historikerin Monika Dommann skizziert in der Einleitung ihrer 2014 publizierten Habilitationsschrift Kohlers Stellung in der Geschichte des Urheberrechts.[6][7]
Zur Rezeption Kohlers bzw. seines Werkes siehe Bernhard Großfeld (2010), S. 382f.
Werke in Auswahl
(1931 veröffentlichte Kohlers Sohn Arthur, ein jurist, eine vollständige Bibliografie[8])
Studien über Mentalreservation und Simulation. In: Jahrbücher für die Dogmatik des heutigen römischen und deutschen Privatrechts. 16 = NF 4 (1878), S. 91.
Deutsches Patentrecht : systematisch bearbeitet unter vergleichender Berücksichtigung des französischen Patentrechts. Bensheimer, Mannheim 1878.
Das Autorrecht : eine zivilistische Abhandlung ; zugleich ein Beitrag zur Lehre vom Eigenthum, vom Miteigenthum, vom Rechtsgeschäft und vom Individualrecht. Sonderdruck aus Jahrbücher für die Dogmatik des heutigen römischen und deutschen Privatrechts, Bd. 18 = N.F. 6 (1880) (Diss.)
Prozeßrechtliche Forschungen. Müller, Berlin 1889.[9]
Aus dem Babylonischen Rechtsleben. (zusammen mit Felix Peiser). Pfeiffer, Leipzig 1890.
Altindisches Prozessrecht : mit einem Anhang: Altindischer Eigenthumserwerb. Enke, Stuttgart 1891.
Lehrbuch des Konkursrechts. Enke, Stuttgart 1891.
Das literarische und artistische Kunstwerk und sein Autorschutz : Eine juridisch-ästhetische Studie. Bensheimer, Mannheim 1892.
Das Recht der Azteken. Enke, Stuttgart 1892.[10]
Melusine : dramat. Dichtung in 3 Akten. Bensheimer, Mannheim 1896.
Handels- und Seerecht und Binnenschiffahrtsrecht. Berlin 1896.
Zur Urgeschichte der Ehe : Totemismus, Gruppenehe, Mutterrecht. Enke, Stuttgart 1897.[11]
Das Strafrecht der italienischen Statuten vom 12. - 16. Jahrhundert. Bensheimer, Mannheim 1890-1897.
Handbuch des Deutschen Patentrechts in rechtsvergleichender Darstellung. J. Bensheimer, Mannheim 1900.
J. Kohler, Willy Scheel: Die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. Buchh. des Waisenhauses, Halle a. S. 1900.
Freie Nachdichtung der Divina Commedia : Dantes heilige Reise. 3 Bände. Berlin/ Köln/ Leipzig 1901.
Einführung in die Rechtswissenschaft. Deichert, Leipzig 1902.[12]
Aus Petrarcas Sonettenschatz : Freie Nachdichtungen. G. Reimer, Berlin 1902.
Das Verfahren des Hofgerichts Rottweil. Weber, Berlin 1904.[13]
Urheberrecht an Schriftwerken und Verlagsrecht. Stuttgart 1907.
Darstellung des talmudischen Rechtes. Berlin 1907.
Des Morgenlandes grösste Weisheit. Laotse. Rothschild Berlin u.a. 1908.
Aus vier Weltteilen : Reisebilder. Rothschild, Berlin/ Leipzig 1908.
Lehrbuch der Rechtsphilosophie. 3. Auflage. bearbeitet von Arthur Kohler (Sohn). 1923.
Recht und Persönlichkeit in der Kultur der Gegenwart. 1914.
Internationales Strafrecht. Enke, Stuttgart 1917.
Grundlagen des Völkerrechts. Stuttgart 1918.
Shakespeare vor dem Forum der Jurisprudenz. 2. Auflage. Rotschild, Berlin u. a. 1919.[14]
Aequitas gegen res judicata. Archiv für die Civilistische Praxis, 114. Band, J.C.B. Mohr 1916.
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