Julius Binder
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Julius Binder
Julius Binder (* 12. Mai 1870 in Würzburg; † 28. August 1939 in Göttingen) war ein deutscher Rechtsphilosoph.
Leben
Nach dem Jurastudium in Würzburg mit Promotion (1894) und Habilitation (1898) wurde er Professor in Rostock (1900), Erlangen (1903), Würzburg (1913) und Göttingen (1919). Er gründete den Internationalen Hegelbund mit und wurde zum Mitglied der Göttinger Akademie der Wissenschaften.
Nachdem er in früheren Werken auf den Rechtsbegriff Immanuel Kants zurückgegriffen hatte (so noch in: Rechtsbegriff und Rechtidee aus dem Jahre 1915), wurde er später zu einem entschiedenen Kritiker der neukantischen Rechtsphilosophie, insbesondere der Rechtsphilosophie Rudolf Stammlers. Seit den zwanziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts vertrat Julius Binder – ebenso wie später Karl Larenz, Gerhard Dulckeit und Walther Schönfeld – einen neuhegelianischen rechtsphilosophischen Ansatz, das System des sogenannten Objektiven Idealismus. Binder war der akademische Lehrer des deutschen Rechtsphilosophen und Zivilrechtlers Karl Larenz. Den Rechtspositivismus lehnte er ab.
Zudem gilt Binder wie Carl Schmitt, Karl Larenz oder Ernst Forsthoff zu den Rechtsphilosophen, die nicht nur das nationalsozialistische Rechtssystem nicht kritisierten, sondern aktiv durch ihre Ideen zu unterstützen versuchten.[1] Vor der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ hatte Binder noch mit u.a. Max Pohlenz, Ludwig Prandtl, Hermann Thiersch, Hugo Willrich und Hermann Kees zu einer Gruppe von Göttinger Professoren gehört, die am 8. und 11. März des Jahres anlässlich der bevorstehenden preußischen Gemeinderatswahlen im Göttinger Tageblatt veröffentlichte Wahlaufrufe für die Kampffront Schwarz-Weiß-Rot unterschrieben hatten.[2] Am 5. April 1933 ließ sich Binder dann als Mitglieder der NSDAP einschreiben (Mitglieds-Nr. 3.551.565).[3] Er war auch Mitglied im Ausschuss für Rechtsphilosophie in der Akademie für Deutsches Recht unter Hans Frank.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Binders Schrift Der deutsche Volksstaat (Mohr, Tübingen 1934) in der Sowjetischen Besatzungszone auf die Liste der auszusondernden Literatur gesetzt.[4] In der Deutschen Demokratischen Republik folgte auf diese Liste noch sein Der 28. Juni und die Kriegsschuldfrage (H. Beyer & Söhne, Langensalza 1929).[5]
Seit 1890 war er Mitglied des Corps Bavaria Würzburg.[6]
Schriften (Auswahl)
Das Problem der Juristischen Persönlichkeit (1907).
Rechtsbegriff und Rechtsidee, Leipzig 1915.
Philosophie der Rechts, Berlin 1925.
Grundlegung zur Rechtsphilosophie, Tübingen 1935.
System der Rechtsphilosophie, Berlin 1937.
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Leben
Nach dem Jurastudium in Würzburg mit Promotion (1894) und Habilitation (1898) wurde er Professor in Rostock (1900), Erlangen (1903), Würzburg (1913) und Göttingen (1919). Er gründete den Internationalen Hegelbund mit und wurde zum Mitglied der Göttinger Akademie der Wissenschaften.
Nachdem er in früheren Werken auf den Rechtsbegriff Immanuel Kants zurückgegriffen hatte (so noch in: Rechtsbegriff und Rechtidee aus dem Jahre 1915), wurde er später zu einem entschiedenen Kritiker der neukantischen Rechtsphilosophie, insbesondere der Rechtsphilosophie Rudolf Stammlers. Seit den zwanziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts vertrat Julius Binder – ebenso wie später Karl Larenz, Gerhard Dulckeit und Walther Schönfeld – einen neuhegelianischen rechtsphilosophischen Ansatz, das System des sogenannten Objektiven Idealismus. Binder war der akademische Lehrer des deutschen Rechtsphilosophen und Zivilrechtlers Karl Larenz. Den Rechtspositivismus lehnte er ab.
Zudem gilt Binder wie Carl Schmitt, Karl Larenz oder Ernst Forsthoff zu den Rechtsphilosophen, die nicht nur das nationalsozialistische Rechtssystem nicht kritisierten, sondern aktiv durch ihre Ideen zu unterstützen versuchten.[1] Vor der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ hatte Binder noch mit u.a. Max Pohlenz, Ludwig Prandtl, Hermann Thiersch, Hugo Willrich und Hermann Kees zu einer Gruppe von Göttinger Professoren gehört, die am 8. und 11. März des Jahres anlässlich der bevorstehenden preußischen Gemeinderatswahlen im Göttinger Tageblatt veröffentlichte Wahlaufrufe für die Kampffront Schwarz-Weiß-Rot unterschrieben hatten.[2] Am 5. April 1933 ließ sich Binder dann als Mitglieder der NSDAP einschreiben (Mitglieds-Nr. 3.551.565).[3] Er war auch Mitglied im Ausschuss für Rechtsphilosophie in der Akademie für Deutsches Recht unter Hans Frank.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Binders Schrift Der deutsche Volksstaat (Mohr, Tübingen 1934) in der Sowjetischen Besatzungszone auf die Liste der auszusondernden Literatur gesetzt.[4] In der Deutschen Demokratischen Republik folgte auf diese Liste noch sein Der 28. Juni und die Kriegsschuldfrage (H. Beyer & Söhne, Langensalza 1929).[5]
Seit 1890 war er Mitglied des Corps Bavaria Würzburg.[6]
Schriften (Auswahl)
Das Problem der Juristischen Persönlichkeit (1907).
Rechtsbegriff und Rechtsidee, Leipzig 1915.
Philosophie der Rechts, Berlin 1925.
Grundlegung zur Rechtsphilosophie, Tübingen 1935.
System der Rechtsphilosophie, Berlin 1937.
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