Defekte Demokratie
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Defekte Demokratie
Als defekte Demokratie werden in der vergleichenden Politikwissenschaft politische Systeme bezeichnet, in denen zwar demokratische Wahlen stattfinden, die jedoch gemessen an den normativen Grundlagen liberaler Demokratien (Teilhaberechte, Freiheitsrechte, Gewaltenkontrolle etc.) verschiedene Defekte aufweisen. Dabei handelt es sich meist um politische Systeme, die im Zuge der dritten Demokratisierungswelle entstanden sind.
Entstehung des Konzepts
Das Konzept der „defekten Demokratien“ wurde Anfang des 21. Jahrhunderts von den Politikwissenschaftlern Wolfgang Merkel, Hans-Jürgen Puhle und Aurel Croissant entwickelt. Ziel war es zum einen, die bisher in der Politikwissenschaft gängige Unterscheidung zwischen totalitären, autoritären und demokratischen Systeme zu verfeinern. Insbesondere die in der Transformation befindlichen Länder des ehemaligen Ostblocks passten in keine der bisherigen Kategorien, da sie einerseits noch nicht alle Standards der rechtsstaatlich-liberalen Demokratie erfüllten, andererseits aber nicht mehr als totalitär bzw. autoritär einzustufen waren. Zum anderen sollte die empirische Analyse und Vergleichbarbarkeit von Regierungssystemen gestärkt werden, indem Defekte in Bezug auf die Demokratisierung quantitativ bewertet werden können. Auf Grundlage eines solchen analytischen Konzepts ließen sich ferner Demokratisierungs- bzw. Entdemokratisierungsprozesse einzelner Staaten messen und Indizes („Rankings“) bilden.
Definition
Die Theorie der defekten Demokratie baut auf dem ebenfalls von Wolfgang Merkel entwickelten Konzept der „eingebetteten Demokratie“ auf. Dieses theoretische Modell begreift weit entwickelte, stabil funktionierende Demokratien als Herrschaftssysteme, die aus einem Gefüge von fünf ineinander verzahnten Teilregimen bestehen: a) ein demokratisches Wahlregime, b) das Regime politischer Partizipationsrechte, c) das Regime bürgerlicher Freiheitsrechte, d) die institutionelle Sicherung der Gewaltenkontrolle sowie e) die Garantie, dass die effektive Regierungsgewalt den demokratisch gewählten Repräsentanten obliegt.[1] Von diesem Konzept abweichend, werden verkürzt auch Systeme als Demokratie bezeichnet, in denen zwar der Herrschaftszugang durch demokratische Wahlen gesichert ist, aber eine rechtsstaatliche Gewaltenkontrolle und gesicherte Grundrechte fehlen. In anderen Fällen liegt das tatsächliche Gewaltmonopol nicht bei den gewählten Repräsentanten, sondern ermöglicht es Lobbyisten, dem Militär oder einer Guerilla auf bestimmten Gebieten ihr Veto einzulegen. So lassen sich zahlreiche Kombinationen von „funktionierenden“ und „defekten“ Teildimensionen eines Herrschaftssystems beschreiben. Demzufolge ist das Konzept der defekten Demokratie ein Instrumentarium um bestehende reale Staaten empirisch zu klassifizieren.
Nach der vielzitierten Definition von Wolfgang Merkel, Hans-Jürgen Puhle, Aurel Croissant et al. sind defekte Demokratien „Herrschaftssysteme, die sich durch das Vorhandensein eines weitgehend funktionierenden demokratischen Wahlregimes zur Regelung des Herrschaftszugangs auszeichnen, aber durch Störungen in der Funktionslogik eines oder mehrerer der übrigen Teilregime die komplementären Stützen verlieren, die in einer funktionierenden Demokratie zur Sicherung von Freiheit, Gleichheit und Kontrolle unabdingbar sind.“[2]
Merkel, Puhle, Croissant et al. unterscheiden folgende Typen defekter Demokratien:[3]
Typ Beschädigtes Teilregime Beispiele[4]
Exklusive Demokratie Wahlregime,
politische Partizipationsrechte Brasilien, Guatemala, Lettland, Thailand
Illiberale Demokratie bürgerliche Freiheitsrechte Albanien, Bangladesch, Brasilien, Bolivien, Guatemala, El Salvador, Honduras, Mazedonien, Mexiko, Moldawien, Nepal, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Russland, Thailand, Ukraine
Delegative Demokratie horizontale Gewaltenkontrolle Argentinien, Südkorea
Enklavendemokratie effektive Regierungsgewalt Chile, Ecuador, Indonesien
Kritik
Das Konzept der defekten Demokratie ist in der Politikwissenschaft umstritten.
Einige Kritiker bemängeln, der Demokratiebegriff werde zu weit gedehnt. Selbst Länder mit autoritären Zügen könnten danach noch als defekt demokratisch bezeichnet werden. Weiterhin könne man von einem Kernkonzept („root concept“ nach Sartori) keine Subtypen ableiten, die genau diesen dargelegten Kernprinzipien widersprechen. Wenn Merkel die freie und faire Wahl als Kernprinzip der Demokratie ansehe, so sei ein Land ohne freie und faire Wahl eben nicht als Demokratie, auch nicht als „defekte“ einzustufen.
Andere meinen, der Demokratiebegriff werde zu sehr eingeengt. Weil es neben den westlichen Ländern kaum Staaten mit vollständig funktionierenden Demokratien gäbe, müssten fast alle Demokratien als „defekt“ eingestuft werden (vgl. Krennerich 2005).
Weitere Kritik betrifft die Methodik:
Zum einen die reine Verwendung von Deduktion bei der Erarbeitung der „eingebetteten Demokratie“: Man könne unmöglich ein so entstandenes, rein „westliches“ Demokratiekonzept etwa auf asiatische Fälle anwenden.
Zum anderen die Bildung von Subtypen (also Idealtypen). So sei die Ausleuchtung der demokratischen Grauzone nicht adäquat möglich. Man dürfe solche Grauzonenregime nicht von den Polen Demokratie oder Autokratie her verstehen. Sie bildeten vielmehr eigene Formen, die als hybride Regime bezeichnet werden und deren Merkmale dementsprechend nur durch Induktion zu erschließen sind.
Siehe auch
Bertelsmann Transformation Index
Postdemokratie
Scheindemokratie
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Entstehung des Konzepts
Das Konzept der „defekten Demokratien“ wurde Anfang des 21. Jahrhunderts von den Politikwissenschaftlern Wolfgang Merkel, Hans-Jürgen Puhle und Aurel Croissant entwickelt. Ziel war es zum einen, die bisher in der Politikwissenschaft gängige Unterscheidung zwischen totalitären, autoritären und demokratischen Systeme zu verfeinern. Insbesondere die in der Transformation befindlichen Länder des ehemaligen Ostblocks passten in keine der bisherigen Kategorien, da sie einerseits noch nicht alle Standards der rechtsstaatlich-liberalen Demokratie erfüllten, andererseits aber nicht mehr als totalitär bzw. autoritär einzustufen waren. Zum anderen sollte die empirische Analyse und Vergleichbarbarkeit von Regierungssystemen gestärkt werden, indem Defekte in Bezug auf die Demokratisierung quantitativ bewertet werden können. Auf Grundlage eines solchen analytischen Konzepts ließen sich ferner Demokratisierungs- bzw. Entdemokratisierungsprozesse einzelner Staaten messen und Indizes („Rankings“) bilden.
Definition
Die Theorie der defekten Demokratie baut auf dem ebenfalls von Wolfgang Merkel entwickelten Konzept der „eingebetteten Demokratie“ auf. Dieses theoretische Modell begreift weit entwickelte, stabil funktionierende Demokratien als Herrschaftssysteme, die aus einem Gefüge von fünf ineinander verzahnten Teilregimen bestehen: a) ein demokratisches Wahlregime, b) das Regime politischer Partizipationsrechte, c) das Regime bürgerlicher Freiheitsrechte, d) die institutionelle Sicherung der Gewaltenkontrolle sowie e) die Garantie, dass die effektive Regierungsgewalt den demokratisch gewählten Repräsentanten obliegt.[1] Von diesem Konzept abweichend, werden verkürzt auch Systeme als Demokratie bezeichnet, in denen zwar der Herrschaftszugang durch demokratische Wahlen gesichert ist, aber eine rechtsstaatliche Gewaltenkontrolle und gesicherte Grundrechte fehlen. In anderen Fällen liegt das tatsächliche Gewaltmonopol nicht bei den gewählten Repräsentanten, sondern ermöglicht es Lobbyisten, dem Militär oder einer Guerilla auf bestimmten Gebieten ihr Veto einzulegen. So lassen sich zahlreiche Kombinationen von „funktionierenden“ und „defekten“ Teildimensionen eines Herrschaftssystems beschreiben. Demzufolge ist das Konzept der defekten Demokratie ein Instrumentarium um bestehende reale Staaten empirisch zu klassifizieren.
Nach der vielzitierten Definition von Wolfgang Merkel, Hans-Jürgen Puhle, Aurel Croissant et al. sind defekte Demokratien „Herrschaftssysteme, die sich durch das Vorhandensein eines weitgehend funktionierenden demokratischen Wahlregimes zur Regelung des Herrschaftszugangs auszeichnen, aber durch Störungen in der Funktionslogik eines oder mehrerer der übrigen Teilregime die komplementären Stützen verlieren, die in einer funktionierenden Demokratie zur Sicherung von Freiheit, Gleichheit und Kontrolle unabdingbar sind.“[2]
Merkel, Puhle, Croissant et al. unterscheiden folgende Typen defekter Demokratien:[3]
Typ Beschädigtes Teilregime Beispiele[4]
Exklusive Demokratie Wahlregime,
politische Partizipationsrechte Brasilien, Guatemala, Lettland, Thailand
Illiberale Demokratie bürgerliche Freiheitsrechte Albanien, Bangladesch, Brasilien, Bolivien, Guatemala, El Salvador, Honduras, Mazedonien, Mexiko, Moldawien, Nepal, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Russland, Thailand, Ukraine
Delegative Demokratie horizontale Gewaltenkontrolle Argentinien, Südkorea
Enklavendemokratie effektive Regierungsgewalt Chile, Ecuador, Indonesien
Kritik
Das Konzept der defekten Demokratie ist in der Politikwissenschaft umstritten.
Einige Kritiker bemängeln, der Demokratiebegriff werde zu weit gedehnt. Selbst Länder mit autoritären Zügen könnten danach noch als defekt demokratisch bezeichnet werden. Weiterhin könne man von einem Kernkonzept („root concept“ nach Sartori) keine Subtypen ableiten, die genau diesen dargelegten Kernprinzipien widersprechen. Wenn Merkel die freie und faire Wahl als Kernprinzip der Demokratie ansehe, so sei ein Land ohne freie und faire Wahl eben nicht als Demokratie, auch nicht als „defekte“ einzustufen.
Andere meinen, der Demokratiebegriff werde zu sehr eingeengt. Weil es neben den westlichen Ländern kaum Staaten mit vollständig funktionierenden Demokratien gäbe, müssten fast alle Demokratien als „defekt“ eingestuft werden (vgl. Krennerich 2005).
Weitere Kritik betrifft die Methodik:
Zum einen die reine Verwendung von Deduktion bei der Erarbeitung der „eingebetteten Demokratie“: Man könne unmöglich ein so entstandenes, rein „westliches“ Demokratiekonzept etwa auf asiatische Fälle anwenden.
Zum anderen die Bildung von Subtypen (also Idealtypen). So sei die Ausleuchtung der demokratischen Grauzone nicht adäquat möglich. Man dürfe solche Grauzonenregime nicht von den Polen Demokratie oder Autokratie her verstehen. Sie bildeten vielmehr eigene Formen, die als hybride Regime bezeichnet werden und deren Merkmale dementsprechend nur durch Induktion zu erschließen sind.
Siehe auch
Bertelsmann Transformation Index
Postdemokratie
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