Braunschweig-aktuell
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Neueste Themen
» R.I.P. Inge Beyer
Der Champagnerparagraph Icon_minitimeGestern um 9:33 pm von Andy

» R.I.P. Heiko Reineke
Der Champagnerparagraph Icon_minitimeSa Sep 21, 2024 8:03 am von Admin

» BossHoss V8 DLT in Mecklenburg-Vorpommern, Texas MV, Elefantenhof, Rauchhaus, BossHoss motorcycle
Der Champagnerparagraph Icon_minitimeSo Jun 16, 2024 5:16 am von Andy

» R.I.P. Karin
Der Champagnerparagraph Icon_minitimeSa Mai 18, 2024 12:04 am von Admin

» R.I.P. Marcus
Der Champagnerparagraph Icon_minitimeFr Mai 17, 2024 8:07 am von Admin

» Metallfilter Reinigung Dunstabzugshaube
Der Champagnerparagraph Icon_minitimeMo Mai 06, 2024 12:17 am von Admin

» Telefunken S950 Settings
Der Champagnerparagraph Icon_minitimeSo Apr 28, 2024 7:24 am von Admin

» Füllstandanzeige
Der Champagnerparagraph Icon_minitimeSo Apr 28, 2024 7:16 am von Admin

» ebike controller tester - E-Scooter Fehlersuche Diagnose - Motor / Controller / Gashebel prüfen
Der Champagnerparagraph Icon_minitimeMo März 18, 2024 6:23 am von checker

Navigation
 Portal
 Index
 Mitglieder
 Profil
 FAQ
 Suchen
Partner
free forum
Oktober 2024
MoDiMiDoFrSaSo
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031   

Kalender Kalender


Der Champagnerparagraph

Nach unten

Der Champagnerparagraph Empty Der Champagnerparagraph

Beitrag  Andy Mo Apr 13, 2015 9:06 pm

Champagnerparagraph wurden die Artikel 274 und 275 im Friedensvertrag von Versailles von 1919 genannt, die es deutschen Produkten faktisch verboten, fremde Herkunftsbezeichnungen zu führen. Besonders betraf dies Champagner und Cognac aus deutscher Herstellung, die aus französischer Sicht irreführend nach französischen Gegenden benannt waren. Seither werden diese Produkte als Sekt und Weinbrand bezeichnet.

Die Artikel befinden sich in Teil X, Abschnitt I des Vertrags und sind als „Kapitel 3. Unlauterer Wettbewerb“ überschrieben. In Artikel 274 heißt es, dass Deutschland sich verpflichte, „alle erforderlichen Gesetzes- oder Verwaltungsmaßnahmen zu treffen, um die Rohstoffe oder Fabrikate irgendeines der alliierten oder assoziierten Staaten gegen jede Form von unlauterem Wettbewerb in Handelsgeschäften zu schützen.“ Laut Artikel 275 „verpflichtet sich Deutschland zur Beachtung der Gesetze […], die in einem alliierten oder assoziierten Lande in Kraft sind […], und die das Recht einer örtlichen Herkunftsbezeichnung festsetzen oder regeln für Weine oder Spirituosen“. Damit wurde Deutschland zur Beachtung der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums von 1883 gezwungen.

Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Andy
Andy
Admin

Anzahl der Beiträge : 36060
Anmeldedatum : 03.04.11

Nach oben Nach unten

Nach oben


 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten