Der magister militum
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Der magister militum
Der magister militum (Heermeister) war in der spätantiken römischen Armee in der Zeit zwischen Konstantin I. und Herakleios die Bezeichnung für den Oberbefehlshaber eines Verbandes des beweglichen Feldheeres.
Entstehung und Funktion
Entstanden war dieser neue Titel, als man den praefectus praetorio 312 seiner militärischen Kompetenzen entbunden, ihn mit zivilen Verwaltungsaufgaben betraut und dadurch seine Macht eingeschränkt hatte. Ursprünglich gab es je einen magister militum für:
die Infanterie (magister peditum) und
die Reiterei (magister equitum),
bevor diese Funktionen seit etwa 400 in der Regel unter einem einzigen magister militum bzw. einen magister utriusque militiae zusammengefasst wurden; diese magistri kommandierten Verbände, die sich aus Kavallerie und Infanterie zusammensetzten.
Seit Constantius II. (337 bis 361) wurden für die jeweiligen regionalen Heeresverbände separate magistri militum eingesetzt:
per Gallias,
per Illyricum,
per Italiam et Africam,
per Orientem und
per Thracias,
dazu zwei magistri militum praesentales als Kommandeure der Hofarmeen (palatini bzw. obsequium). Etwa seit dieser Zeit gehörte das Amt des Heermeisters zu den höchsten Stellungen im Imperium Romanum.
Im Oströmischen Reich wurden unter Kaiser Justinian um 550 weitere Militärprovinzen mit entsprechenden magistri militum geschaffen:
der magister militum per Africam (im oströmischen Nordafrika)
der magister militum per Armeniam (teilweise auf dem Gebiet des magister militum per Orientem), sowie
der magister militum Spaniae (im oströmischen Südspanien).
Unter gewissen Umständen wurden den östlichen Heermeistern Sondervollmachten (στρατηγòς αὐτοκράτωρ) eingeräumt, mit denen sie Entscheidungen faktisch unmittelbar und im Namen des Kaisers treffen konnten. Vereinzelt wurde den magistri militum auch die Kontrolle über die zivile Verwaltung übertragen. Mit einiger Berechtigung können daher die späteren magistri militum als Vorstufe der Exarchen angesehen werden, auch wenn den Ersteren nur in Ausnahmefällen zivile Gewalt übertragen wurde.
Neben bzw. unter den eigentlichen obersten Heermeistern existierten zahlreiche magistri militum vacantes (Singular: vacans), die kein Regionalkommando innehatten, sondern nur die Befehlsgewalt über kleinere bis mittlere Verbände des Feldheeres ausübten.
Entwicklung in West und Ost
Der ranghöchste magister militum wurde im 5. Jahrhundert endgültig zum Regenten und Oberbefehlshaber in der westlichen Reichshälfte und trug seit Constantius III. den Titel eines patricius. Bereits ab der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts gewannen die Heermeister in Westrom einen folgenschweren Einfluss auf die Politik (siehe etwa Arbogast der Ältere, Aëtius und Ricimer), auch wenn sich viele von ihnen weiter loyal zum regierenden Kaiser verhielten (wie etwa Bauto oder Stilicho). Mit der Auflösung des weströmischen Heeres um 470 kam es auch zum Verschwinden der regulären westlichen magistri militum. Nach dem Ende des weströmischen Kaisertums verlieh der oströmische Kaiser den Heermeistertitel allerdings auch an einige germanische Heerführer und Könige des Westens, etwa an die der Burgunden, nun jedoch eher als Ehrentitel.
In Ostrom gelang es den Herrschern und der zivilen Administration zumindest nach dem Sturz Aspars (471) insgesamt sehr viel besser, auch mächtige Heermeister wie Belisar unter Kontrolle zu halten. Das Amt, das gerade im Westen oft von Männern „barbarischer“ Abstammung bekleidet wurde, bestand im Osten noch während der gesamten restlichen Spätantike fort, verschwand dann aber im Laufe des 7. Jahrhunderts auch in der oströmischen Armee, als die bislang von den Heermeistern Thrakiens, Armeniens und des Orients befehligten Verbände von den Grenzen abgezogen wurden und in ihren neuen kleinasiatischen Aufstellungsräumen die Streitkräfte der neuen mittelbyzantinischen Themenordnung bildeten. Die letzte sicher bezeugte Erwähnung eines oströmischen magister militum bezieht sich auf das Jahr 662.
Magistri militum (in Auswahl)
Siehe auch: Liste der römischen Heermeister
Aegidius
Aëtius
Amalafrid
Arbogast der Ältere
Aspar
Avitus
Bauto
Belisar
Flavius Felix
Merobaudes
Flavius Saturninus
Flavius Theodosius
Fravitta
Hypatius
Germanus
Herakleios der Ältere
Justinian (nicht mit dem gleichnamigen Kaiser zu verwechseln, der allerdings vor seiner Thronbesteigung ebenfalls Heermeister war)
Philippikos
Ricimer
Sittas
Stilicho
Johannes Troglita
Valentinos
Vitalian
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Entstehung und Funktion
Entstanden war dieser neue Titel, als man den praefectus praetorio 312 seiner militärischen Kompetenzen entbunden, ihn mit zivilen Verwaltungsaufgaben betraut und dadurch seine Macht eingeschränkt hatte. Ursprünglich gab es je einen magister militum für:
die Infanterie (magister peditum) und
die Reiterei (magister equitum),
bevor diese Funktionen seit etwa 400 in der Regel unter einem einzigen magister militum bzw. einen magister utriusque militiae zusammengefasst wurden; diese magistri kommandierten Verbände, die sich aus Kavallerie und Infanterie zusammensetzten.
Seit Constantius II. (337 bis 361) wurden für die jeweiligen regionalen Heeresverbände separate magistri militum eingesetzt:
per Gallias,
per Illyricum,
per Italiam et Africam,
per Orientem und
per Thracias,
dazu zwei magistri militum praesentales als Kommandeure der Hofarmeen (palatini bzw. obsequium). Etwa seit dieser Zeit gehörte das Amt des Heermeisters zu den höchsten Stellungen im Imperium Romanum.
Im Oströmischen Reich wurden unter Kaiser Justinian um 550 weitere Militärprovinzen mit entsprechenden magistri militum geschaffen:
der magister militum per Africam (im oströmischen Nordafrika)
der magister militum per Armeniam (teilweise auf dem Gebiet des magister militum per Orientem), sowie
der magister militum Spaniae (im oströmischen Südspanien).
Unter gewissen Umständen wurden den östlichen Heermeistern Sondervollmachten (στρατηγòς αὐτοκράτωρ) eingeräumt, mit denen sie Entscheidungen faktisch unmittelbar und im Namen des Kaisers treffen konnten. Vereinzelt wurde den magistri militum auch die Kontrolle über die zivile Verwaltung übertragen. Mit einiger Berechtigung können daher die späteren magistri militum als Vorstufe der Exarchen angesehen werden, auch wenn den Ersteren nur in Ausnahmefällen zivile Gewalt übertragen wurde.
Neben bzw. unter den eigentlichen obersten Heermeistern existierten zahlreiche magistri militum vacantes (Singular: vacans), die kein Regionalkommando innehatten, sondern nur die Befehlsgewalt über kleinere bis mittlere Verbände des Feldheeres ausübten.
Entwicklung in West und Ost
Der ranghöchste magister militum wurde im 5. Jahrhundert endgültig zum Regenten und Oberbefehlshaber in der westlichen Reichshälfte und trug seit Constantius III. den Titel eines patricius. Bereits ab der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts gewannen die Heermeister in Westrom einen folgenschweren Einfluss auf die Politik (siehe etwa Arbogast der Ältere, Aëtius und Ricimer), auch wenn sich viele von ihnen weiter loyal zum regierenden Kaiser verhielten (wie etwa Bauto oder Stilicho). Mit der Auflösung des weströmischen Heeres um 470 kam es auch zum Verschwinden der regulären westlichen magistri militum. Nach dem Ende des weströmischen Kaisertums verlieh der oströmische Kaiser den Heermeistertitel allerdings auch an einige germanische Heerführer und Könige des Westens, etwa an die der Burgunden, nun jedoch eher als Ehrentitel.
In Ostrom gelang es den Herrschern und der zivilen Administration zumindest nach dem Sturz Aspars (471) insgesamt sehr viel besser, auch mächtige Heermeister wie Belisar unter Kontrolle zu halten. Das Amt, das gerade im Westen oft von Männern „barbarischer“ Abstammung bekleidet wurde, bestand im Osten noch während der gesamten restlichen Spätantike fort, verschwand dann aber im Laufe des 7. Jahrhunderts auch in der oströmischen Armee, als die bislang von den Heermeistern Thrakiens, Armeniens und des Orients befehligten Verbände von den Grenzen abgezogen wurden und in ihren neuen kleinasiatischen Aufstellungsräumen die Streitkräfte der neuen mittelbyzantinischen Themenordnung bildeten. Die letzte sicher bezeugte Erwähnung eines oströmischen magister militum bezieht sich auf das Jahr 662.
Magistri militum (in Auswahl)
Siehe auch: Liste der römischen Heermeister
Aegidius
Aëtius
Amalafrid
Arbogast der Ältere
Aspar
Avitus
Bauto
Belisar
Flavius Felix
Merobaudes
Flavius Saturninus
Flavius Theodosius
Fravitta
Hypatius
Germanus
Herakleios der Ältere
Justinian (nicht mit dem gleichnamigen Kaiser zu verwechseln, der allerdings vor seiner Thronbesteigung ebenfalls Heermeister war)
Philippikos
Ricimer
Sittas
Stilicho
Johannes Troglita
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