Gelenkte Volkswirtschaft
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Gelenkte Volkswirtschaft
Als eine gelenkte Volkswirtschaft bezeichnet man einen Wirtschaftsraum, in dem der Staat stark in die privaten wirtschaftlichen Prozesse eingreift. Es handelt sich dabei dennoch nicht um Zentralverwaltungswirtschaft oder Abkömmlinge dieser, da immer eine Marktwirtschaft im Hintergrund wirkt. Man spricht auch von einer „vom Staat gelenkten Privatwirtschaft“ (etatistische Volkswirtschaft).[1]
Gelenkte Volkswirtschaften sind unter anderem gekennzeichnet durch eine hohe Verzahnung von Wirtschaft und Politik, eine große Beteiligung des Staates an öffentlich bedeutsamen Unternehmen (typischerweise: Post, Telekommunikation, Eisenbahn, neue Technologien), eine wirtschaftlich aktive Bürokratie, starke Regulierung sowie starke staatliche Eingriffe in die Wirtschaft,[2] zum Beispiel durch die Vorgaben der Wirtschafts-, Wettbewerbs-, Forschungs- und Arbeitsmarktpolitik.
Ein starker staatlicher Eingriff wird vor allem in Entwicklungsländern oft damit begründet, dass ein Prozess der Industrialisierung in Gang gesetzt werden soll. Gelingt dies, ist oft ein Verharren des Staates als Kontrollinstanz zu beobachten (beispielsweise in Italien, Südkorea oder Singapur). Auch kommt es vor, dass nach gelungenem Aufbau bestimmter Industrien notwendige Rationalisierungen unterbleiben. Im Zuge der fortschreitenden Handelsliberalisierung und der zunehmenden Globalisierung wächst jedoch der Druck auf gelenkte Volkswirtschaften, die Märkte zu öffnen und die Verflechtungen zwischen Staat und Wirtschaft zu lösen, zum Beispiel durch Privatisierungen und Deregulierungen wie etwa in Frankreich nach 1983.
Siehe auch
Globalsteuerung
Dirigismus
Korporatismus
Staatsinterventionismus
Quelle - literatur & Enzelnachweise
Gelenkte Volkswirtschaften sind unter anderem gekennzeichnet durch eine hohe Verzahnung von Wirtschaft und Politik, eine große Beteiligung des Staates an öffentlich bedeutsamen Unternehmen (typischerweise: Post, Telekommunikation, Eisenbahn, neue Technologien), eine wirtschaftlich aktive Bürokratie, starke Regulierung sowie starke staatliche Eingriffe in die Wirtschaft,[2] zum Beispiel durch die Vorgaben der Wirtschafts-, Wettbewerbs-, Forschungs- und Arbeitsmarktpolitik.
Ein starker staatlicher Eingriff wird vor allem in Entwicklungsländern oft damit begründet, dass ein Prozess der Industrialisierung in Gang gesetzt werden soll. Gelingt dies, ist oft ein Verharren des Staates als Kontrollinstanz zu beobachten (beispielsweise in Italien, Südkorea oder Singapur). Auch kommt es vor, dass nach gelungenem Aufbau bestimmter Industrien notwendige Rationalisierungen unterbleiben. Im Zuge der fortschreitenden Handelsliberalisierung und der zunehmenden Globalisierung wächst jedoch der Druck auf gelenkte Volkswirtschaften, die Märkte zu öffnen und die Verflechtungen zwischen Staat und Wirtschaft zu lösen, zum Beispiel durch Privatisierungen und Deregulierungen wie etwa in Frankreich nach 1983.
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