Die Frankfurter Dokumente
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Die Frankfurter Dokumente
Die sogenannten Frankfurter Dokumente waren ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Am 1. Juli 1948 übergaben die Vertreter der westalliierten Besatzungsmächte den Ministerpräsidenten und zwei regierenden Bürgermeistern aus den westlichen Besatzungszonen eine Anzahl Dokumente, in denen die Empfehlungen zur Gründung eines westdeutschen Staates enthalten waren. Das Hauptproblem dieser Empfehlungen bestand darin, dass sie keine gesamtdeutsche Lösung vorsahen, sondern nur einen westdeutschen Teilstaat. Die Frankfurter Dokumente bildeten eine der Arbeitsgrundlagen für die Arbeit am Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Sie waren auf der Londoner Sechsmächtekonferenz Anfang 1948 entstanden.
Teilnehmer der Frankfurter Konferenz: Leo Wohleb, Baden; Hans Ehard, Bayern; Wilhelm Kaisen, Bremen; Max Brauer, Hamburg; Christian Stock, Hessen; Karl Arnold, Nordrhein-Westfalen; Hinrich Wilhelm Kopf, Niedersachsen; Peter Altmeier, Rheinland-Pfalz; Reinhold Maier, Württemberg-Baden.
Die Übergabe fand im I.G.-Farben-Haus in Frankfurt am Main statt, daher stammt der Name der Dokumente. Die Militärgouverneure Lucius D. Clay (USA), Marie-Pierre Kœnig (Frankreich) und Sir Brian Robertson (Großbritannien) erteilten den Auftrag zur Gründung eines deutschen Weststaates. Anwesend waren Peter Altmeier (Rheinland-Pfalz), Karl Arnold (Nordrhein-Westfalen), Lorenz Bock (Württemberg-Hohenzollern), Max Brauer (Hamburg), Hans Ehard (Bayern), Wilhelm Kaisen (Bremen), Hinrich Wilhelm Kopf (Niedersachsen), Hermann Lüdemann (Schleswig-Holstein), Reinhold Maier (Württemberg-Baden), Christian Stock (Hessen) und Leo Wohleb (Baden).
Ein westdeutscher Staat sollte nach den folgenden Bedingungen gegründet werden:
Es sollte eine Verfassunggebende Versammlung einberufen werden, die bis zum 1. September 1948 zusammentreten und eine föderalistische Regierungsform schaffen sollte, welche „die Rechte der beteiligten Länder schützt, eine angemessene Zentralinstanz schafft und die Garantie der individuellen Rechte und Freiheiten enthält“.
Diese Verfassung sollte zunächst von den Militärregierungen genehmigt werden, anschließend sollte ein Referendum in den Ländern die Verfassung ratifizieren. Die jeweils einfache Mehrheit in zwei Dritteln aller elf westdeutschen Länder sollte für die Ratifizierung genügen.[1]
Verfassungsänderungen müssten von den Militärgouverneuren genehmigt werden.
Die Außenpolitik Deutschlands sollte weiterhin durch die Militärgouverneure in einem „Mindestmaß“ kontrolliert werden können, ebenso wie Ruhrgebietsfragen, Reparationen, Industrie und Rechte der alliierten Streitkräfte.
Die Grenzen der einzelnen Bundesländer sollten überprüft und es sollten, wenn nötig, unter Berücksichtigung „überlieferter Formen“ neue Länder geschaffen werden, wobei keines im Vergleich zu den anderen zu groß oder zu klein sein sollte.
Die Frankfurter Dokumente veranlassten die Ministerpräsidenten zur Rittersturz-Konferenz in Koblenz, auf der die Koblenzer Beschlüsse gefasst wurden.
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Teilnehmer der Frankfurter Konferenz: Leo Wohleb, Baden; Hans Ehard, Bayern; Wilhelm Kaisen, Bremen; Max Brauer, Hamburg; Christian Stock, Hessen; Karl Arnold, Nordrhein-Westfalen; Hinrich Wilhelm Kopf, Niedersachsen; Peter Altmeier, Rheinland-Pfalz; Reinhold Maier, Württemberg-Baden.
Die Übergabe fand im I.G.-Farben-Haus in Frankfurt am Main statt, daher stammt der Name der Dokumente. Die Militärgouverneure Lucius D. Clay (USA), Marie-Pierre Kœnig (Frankreich) und Sir Brian Robertson (Großbritannien) erteilten den Auftrag zur Gründung eines deutschen Weststaates. Anwesend waren Peter Altmeier (Rheinland-Pfalz), Karl Arnold (Nordrhein-Westfalen), Lorenz Bock (Württemberg-Hohenzollern), Max Brauer (Hamburg), Hans Ehard (Bayern), Wilhelm Kaisen (Bremen), Hinrich Wilhelm Kopf (Niedersachsen), Hermann Lüdemann (Schleswig-Holstein), Reinhold Maier (Württemberg-Baden), Christian Stock (Hessen) und Leo Wohleb (Baden).
Ein westdeutscher Staat sollte nach den folgenden Bedingungen gegründet werden:
Es sollte eine Verfassunggebende Versammlung einberufen werden, die bis zum 1. September 1948 zusammentreten und eine föderalistische Regierungsform schaffen sollte, welche „die Rechte der beteiligten Länder schützt, eine angemessene Zentralinstanz schafft und die Garantie der individuellen Rechte und Freiheiten enthält“.
Diese Verfassung sollte zunächst von den Militärregierungen genehmigt werden, anschließend sollte ein Referendum in den Ländern die Verfassung ratifizieren. Die jeweils einfache Mehrheit in zwei Dritteln aller elf westdeutschen Länder sollte für die Ratifizierung genügen.[1]
Verfassungsänderungen müssten von den Militärgouverneuren genehmigt werden.
Die Außenpolitik Deutschlands sollte weiterhin durch die Militärgouverneure in einem „Mindestmaß“ kontrolliert werden können, ebenso wie Ruhrgebietsfragen, Reparationen, Industrie und Rechte der alliierten Streitkräfte.
Die Grenzen der einzelnen Bundesländer sollten überprüft und es sollten, wenn nötig, unter Berücksichtigung „überlieferter Formen“ neue Länder geschaffen werden, wobei keines im Vergleich zu den anderen zu groß oder zu klein sein sollte.
Die Frankfurter Dokumente veranlassten die Ministerpräsidenten zur Rittersturz-Konferenz in Koblenz, auf der die Koblenzer Beschlüsse gefasst wurden.
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