Beleidigung wiegt höher wie Tod
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Beleidigung wiegt höher wie Tod
Unglaubliches aus der Braunschweiger Justiz.
Wie einst zu Führers Zeiten werden Leute im Standgericht verurteilt wegen angeblicher Beleidigung,einen anderen ALG II Empfänger der von der ARGE heute Jobcenter Braunschweig das Geld verweigert wurde, haben die Ehrenwerten Richter bim Amtsgericht am lagen Arm verhungern lassen.Und heute am 25.06.11 kann man das lesen:
Kind ertrank – Keine Strafe für die Mutter vom Amtsrichter
Nach dem Ertrinkungstod eines neun Monate alten Jungen in der Badewanne ist die 25 Jahre alte Mutter am Freitagvormittag vor dem Braunschweiger Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Eine Strafe verhängte das Gericht wegen der geringen Schuld nicht.
Im vergangenen August hatte die Braunschweigerin ihre beiden neun Monate und zwei Jahre alten Söhne beim Baden kurz allein gelassen, weil sie sich plötzlich unwohl fühlte. Nach einem Kurzschlaf bei geöffneter Tür im Nachbarraum fand sie ihr jüngstes Kind leblos in der Wanne. "Der Tod ihres Kindes ist für die Mutter die Höchststrafe. Dagegen verblasst alles andere", begründete die Amtsrichterin den ebenfalls von Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragten Verzicht auf eine Bestrafung durch die Justiz.
Quelle
Unglaublich der Tod von 11 sogenannten 1 eurojobbern wird erst gar nicht untersucht.Hartz IV Empfänger werden in soganannten Standgerichten verurteilt, wegen beleidigung.
Andere Tötungsdelikte lässt man ebenfalls ungesünt.
Man kann anscheinen davon ausgehen das Tötung und Mord als normal angesehen werden in der Braunschweiger Justiz,ganz im Interesse der Agenda 2010.
Wie einst zu Führers Zeiten werden Leute im Standgericht verurteilt wegen angeblicher Beleidigung,einen anderen ALG II Empfänger der von der ARGE heute Jobcenter Braunschweig das Geld verweigert wurde, haben die Ehrenwerten Richter bim Amtsgericht am lagen Arm verhungern lassen.Und heute am 25.06.11 kann man das lesen:
Kind ertrank – Keine Strafe für die Mutter vom Amtsrichter
Nach dem Ertrinkungstod eines neun Monate alten Jungen in der Badewanne ist die 25 Jahre alte Mutter am Freitagvormittag vor dem Braunschweiger Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Eine Strafe verhängte das Gericht wegen der geringen Schuld nicht.
Im vergangenen August hatte die Braunschweigerin ihre beiden neun Monate und zwei Jahre alten Söhne beim Baden kurz allein gelassen, weil sie sich plötzlich unwohl fühlte. Nach einem Kurzschlaf bei geöffneter Tür im Nachbarraum fand sie ihr jüngstes Kind leblos in der Wanne. "Der Tod ihres Kindes ist für die Mutter die Höchststrafe. Dagegen verblasst alles andere", begründete die Amtsrichterin den ebenfalls von Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragten Verzicht auf eine Bestrafung durch die Justiz.
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Unglaublich der Tod von 11 sogenannten 1 eurojobbern wird erst gar nicht untersucht.Hartz IV Empfänger werden in soganannten Standgerichten verurteilt, wegen beleidigung.
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