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Die Gemeinsame Armee

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Die Gemeinsame Armee Empty Die Gemeinsame Armee

Beitrag  Andy Sa Mai 30, 2015 10:01 pm

Die von der k.u.k. Militäradministratur offiziell Gemeinsame Armee genannten Streitkräfte, vom Kaiser und in Gesetzen in Friedenszeiten einfach als Heer bezeichnet,[1] nach 1918 umgangssprachlich meist k.u.k. Armee genannt, waren der größte Teil der österreichisch-ungarischen Landstreitkräfte, zu denen noch die k.k. Landwehr und der k.u. Honvéd (ungarische Landwehr) gehörten.

Die Gemeinsame Armee 220px-Bielsko-Bia%C5%82a%2C_Garnizon_3
Noch heute von den Polnischen Streitkräften genutzte ehemalige Kaserne des k.u.k. Ulanen-Regiments Nr. 3 in Bielitz. Derzeit ist dort das 18 Bielski Batalion Powietrznodesantowy (18. Luftlandebataillon) stationiert

Die Gemeinsame Armee 220px-Adjustierungsvorschrift
Adjustierungsvorschrift von 1867 (Ausgabe von 1911/12).

Errichtet am 15. März 1867 und aufgelöst am 31. Oktober 1918 durch den Austritt der ungarischen Truppenteile, stellte die Gemeinsame Armee bis dahin das Hauptkontingent der Bewaffneten Macht (oder auch Wehrmacht) der neuen Doppelmonarchie, zu der neben den Landstreitkräften auch die k.u.k. Kriegsmarine gehörte. Im Ersten Weltkrieg unterstanden sämtliche Land- und Seestreitkräfte der Monarchie dem 1914 eingerichteten Armeeoberkommando.

Die Gemeinsame Armee zählte zu den Prärogativen des Kaisers und Königs, der den Allerhöchsten Oberbefehl innehatte. Die administrativen Agenden des Heeres wurden vom k.u.k. Kriegsministerium wahrgenommen, das dem Monarchen unmittelbar unterstand. Der Monarch ernannte und enthob den Kriegsminister und alle Offiziere. Nur er war staatsrechtlich befugt, einen Krieg zu erklären.

Geschichte
Namensgebung

Bis zum Jahr 1889 trugen die Streitkräfte, wie vor 1867, das Prädikat k.k. (kaiserlich-königlich, seit 1867 für eine gemeinsame Institution beider Reichshälften eigentlich irreführend). Erst auf ausdrücklichen Wunsch Ungarns wurde mit dem Gesetz vom 11. April 1889 die Bezeichnung k.u.k. auch für das Heer eingeführt, um den Unterschied zur k.k. Landwehr und zum k.u. Honved deutlicher zu machen. (Bei der Kriegsmarine wurde k.u.k. seltener verwendet, da es ohnedies nur diese eine Formation von Seestreitkräften gab.)
Gemeinsame Institution

Nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich vom 15. März 1867 waren Heer und Kriegsmarine nicht mehr Institutionen eines Einheitsstaates, sondern der neuen Doppelmonarchie, die aus zwei gleichberechtigten Teilen bestand: dem Kaisertum Österreich (Cisleithanien) und dem diesem nicht mehr untergeordneten, aber in Realunion verbundenen Königreich Ungarn (Transleithanien).

Kaiser Franz Joseph I. – bis dahin Kaiser von Österreich, König von Ungarn, Böhmen, Kroatien, Dalmatien und Galizien etc. – führte fortan die Bezeichnung Kaiser von Österreich und König von Ungarn.[2] Der Oberbefehl lag weiterhin beim Monarchen, der mit dem Heer über die neu eingerichtete Militärkanzlei Seiner Majestät des Kaisers und Königs kommunizierte. Für die Verwaltung und Systemerhaltung des Heeres (und der Kriegsmarine) war das k.u.k. Kriegsministerium, bis 1911 Reichskriegsministerium genannt, verantwortlich, für die Strategie der diesem zugehörige Generalstab. Der Generalstabschef hatte das Recht, dem Monarchen direkt vorzutragen.
Hauptteil der bewaffneten Macht

Das österreichische Gesetz vom 11. April 1889,[3] mit dem das Wehrgesetz von 1868, novelliert 1882, erneuert wurde (ein Gesetz gleichen Inhalts wurde in Ungarn beschlossen), legte in § 2 fest:

Die bewaffnete Macht gliedert sich in das Heer, in die Kriegsmarine, in die Landwehr und in den Landsturm.

In § 14 wurde das jährliche Rekrutenkontingent für Heer und Kriegsmarine auf 103.000 Mann festgelegt; davon hatten 60.389 aus den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern zu kommen. Das Rekrutenkontingent für die zur Territorialverteidigung berufene österreichische Landwehr betrug 10.000 Mann. Die Kontingente waren durch politische Vereinbarungen zwischen Österreich und Ungarn und durch entsprechende Gesetze alle zehn Jahre an den Bedarf anzupassen. Die österreichische Landwehr und der ungarische Honvéd unterstanden nicht dem Kriegsminister, sondern dem k.k. Minister für Landesverteidigung (Landwehrminister) bzw. seinem königlich-ungarischen Pendant, inoffiziell Honvédminister genannt.
Finanzierung

Bei allen gemeinsamen Angelegenheiten, also auch bei der gemeinsamen Armee, gab es eine festgelegte Kostenaufteilung zwischen den beiden Reichsteilen. Von 1867 an waren das für Ungarn 30 % der Gesamtkosten. Diese Quote wurde bei den Ausgleichsverhandlungen 1888 auf 31,4 % und 1907 auf 36,4 % erhöht.[4] Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das waren weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für ihre Streitkräfte.[5]
Vernachlässigung und Teilungswünsche

In der langen Friedenszeit der letzten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts wurden Heer und Kriegsmarine zunehmend vernachlässigt. Militärausgaben waren im österreichischen Reichsrat wie im ungarischen Reichstag, zumindest für die gemeinsamen Streitkräfte, wenig populär. Die dringend notwendige Modernisierung des Heeres wurde immer wieder hinausgezögert. Dies sollte sich bei der Mobilmachung 1914 negativ bemerkbar machen. (Die Gebirgstruppe der k.k. Landwehr hingegen war eine Ausnahme und sehr gut ausgestattet.)

Die ungarischen Politiker forderten immer wieder ein separates ungarisches Heer. Der Monarch stimmte im Ausgleich von 1867 einem Kompromiss zu: Die beiden Reichshälften sollten zusätzlich zum gemeinsamen Heer eigene Territorialstreitkräfte aufstellen dürfen. Ungarn begann daraufhin sofort mit der Aufstellung der königlich-ungarischen Landwehr, auch auf Deutsch zumeist mit ihrem magyarischen Namen Honvéd bezeichnet.

Kaiser und König Franz Joseph I. blieb aber in der Hauptsache bei der im Ausgleich fixierten Einheitlichkeit des Heeres und der Kriegsmarine und bekräftigte dies nach neuerlichen Vorstößen der Ungarn 1903 im Armeebefehl von Chlopy (einem Manöverort in Galizien):[6]

Getreu ihrem Eide wird Meine gesamte Wehrmacht fortschreiten auf dem Wege ernster Pflichterfüllung, durchdrungen von jenem Geist der Einigkeit und Harmonie, welcher jede nationale Eigenart achtet und alle Gegensätze löst, indem er die besonderen Vorzüge jedes Volksstammes zum Wohle des großen Ganzen verwertet. […] Gemeinsam und einheitlich, wie es ist, soll Mein Heer bleiben.[7]

Franz Ferdinands Reformen

Als Erzherzog Thronfolger Franz Ferdinand 1898 vom Kaiser mit einer Analyse der bewaffneten Macht der Monarchie betraut wurde, wurde ihm der Nachholbedarf sehr rasch klar, ebenso das Erfordernis, den überalterten Generalstab zu verjüngen. Der 76-jährige Kaiser stimmte 1906 Franz Ferdinands Vorschlag zu, den ebenfalls 76-jährigen Generalstabschef Friedrich von Beck-Rzikowsky durch den 54-jährigen Franz Conrad von Hötzendorf zu ersetzen, und der Thronfolger machte sich mit Conrad sofort daran, Strukturen und Abläufe zu modernisieren.

Auch der 65-jährige Kriegsminister Heinrich von Pitreich wurde 1906 auf Wunsch des Thronfolgers ausgetauscht.[8] 1913 ernannte der Kaiser den Thronfolger zum Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht.

Die Investitionsvorschläge des Thronfolgers wurden aber aus politischen Gründen nur zum kleineren Teil realisiert; im Ersten Weltkrieg war die österreichisch-ungarische Armee deutlich schlechter ausgestattet als die Streitkräfte des verbündeten Deutschen Reiches.
Der Kriegsfall

Die Landstreitkräfte hatten von 1867 bis 1914 nur einen Ernstfall erlebt: den Okkupationsfeldzug in Bosnien und Herzegowina nach der vom Berliner Kongress 1878 bewilligten Okkupation. Der Einsatz ergab sich, weil bewaffneter Widerstand zu überwinden war. 1908 wurden Teile der Gemeinsamen Armee zur Niederschlagung des Aufstandes in Bosnien-Herzegowina mobilisiert.

Nach der Ermordung Franz Ferdinands bestellte der 84-jährige Kaiser im Sommer 1914 Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten, da er selbst den Oberbefehl im Krieg bereits seit 1859 nicht mehr beanspruchte. Vereinbarungsgemäß überließ Friedrich alle operativen Entscheidungen seinem Generalstabschef Conrad. Karl I. übernahm nach seiner Thronbesteigung im November 1916 den Oberbefehl am 2. Dezember 1916 wieder selbst.

Zur Rolle der österreichisch-ungarischen Armee im Ersten Weltkrieg siehe:
→ Hauptartikel: Österreich-Ungarns Armee im Ersten Weltkrieg
Organisation
→ Hauptartikel: k.u.k. Kriegsministerium

Die Gemeinsame Armee KuK_Kavallerie_1898
k.u.k. Kavallerie um 1900

Neben der Gemeinsamen Armee bestanden:

k.u.k. Kriegsmarine
königlich ungarische Landwehr (Király Honvédség oder auch nur Honvéd)
kaiserlich-königliche Landwehr (in Cisleithanien)

Die Gemeinsame Armee und die Kriegsmarine wurden vom Reichskriegsminister (ab 20. September 1911 k.u.k. Kriegsminister) in Wien verwaltet, der dem Kaiser und König unmittelbar unterstand. Die beiden Landwehren wurden vom Landesverteidigungsminister der k.k. Regierung in Wien und seinem Pendant in der k.u. Regierung in Budapest verwaltet. Im Jahre 1915 entfielen alle Zusatzbezeichnungen und Ehrennamen der Regimenter, die von da an nur noch mit ihrer Nummer bezeichnet werden sollten, was sich aber in der Praxis nicht durchsetzen ließ, einerseits, da sich niemand darum kümmerte und andererseits da die sehr sparsame k.u.k. Militärverwaltung angeordnet hatte, dass erst alle vorhandenen Stempel und Briefbögen aufgebraucht werden müssten.
Rekrutierung und Garnisonierung

Im Gegensatz zur k.k. Landwehr und k.u. Landwehr rekrutierten die Gemeinsame Armee und die Kriegsmarine (der größte Teil der Mannschaften der Kriegsmarine kam allerdings aus dem Gebiet um Triest und dem übrigen Küstenland - in der Marine wurde größtenteils Italienisch gesprochen) ihre Soldaten aus der gesamten Doppelmonarchie, also sowohl aus der cisleithanischen als auch aus der transleithanischen Reichshälfte. Alle Truppenteile, die nicht aus dem Königreich Ungarn (inklusive Oberungarn, Siebenbürgen und Banat) oder aus dem zu den Ländern der ungarischen Krone zählenden Königreich Kroatien und Slawonien stammten, wurden als „deutsche Regimenter“ bezeichnet, unabhängig davon, ob es sich um Polen oder Kroaten oder italienisch sprechende Tiroler handelte, alle anderen bezeichnete man als „ungarische Regimenter“. Die „deutschen Regimenter“ und die „ungarischen Regimenter“ unterschieden sich in der Uniformierung; die Bezeichnung sagte jedoch nichts über die in den Regimentern verwendeten Sprachen aus (siehe Abschnitt Sprachen).

57 Infanterie-Regimenter wurden als „deutsche Regimenter“
45 Infanterie-Regimenter wurden als „ungarische Regimenter“ bezeichnet.
4 Infanterie-Regimenter (Bosnisch-Herzegowinische Infanterie) nahmen sowohl in Uniform als auch Sprachregelung eine Sonderstellung ein.
Die zur Infanterie zählenden Jägerbataillone waren nach dem gleichen System organisiert
Artillerie, Pioniere, Train und Kavallerie waren ebenfalls meistens nach landsmannschaftlichen Schwerpunkten zusammengestellt, es fehlte jedoch die bezeichnenden Zusätze an den Einheitsnamen.
Bei der Kavallerie stammten alle Husaren aus den Ländern der ungarischen Krone (mit ungarischer, slowakischer, rumänischer, kroatischer und deutscher Muttersprache), die Ulanen aus Galizien (mit polnischer und ukrainischer Muttersprache), die Dragoner alle aus den deutschösterreichischen Kronländern und aus Böhmen und Mähren (mit tschechischer und deutscher Muttersprache).

Die „Bewaffnete Macht“ (Heer, Kriegsmarine, Landwehr, Honvéd) stand unter dem Oberbefehl des Kaisers und Königs in seiner Funktion als „allerhöchster Kriegsherr“. Diese Bezeichnung hatte nach der glücklosen Truppenführung von Kaiser Franz Joseph I. 1859 in Italien vor allem formale Bedeutung, da sich der Monarch danach von der aktiven Truppenführung zurückzog und der tatsächliche Oberbefehl von da an in Friedenszeiten beim Kriegsministerium in Wien und im Ersten Weltkrieg beim nur für den Krieg bestellten Armeeoberkommandanten Erzherzog Friedrich und seinem Generalstabschef Conrad lag. Am 2. Dezember 1916 übernahm Kaiser Karl I. wieder persönlich den Oberbefehl. Franz Joseph I. hatte zwar keine Truppenbesuche durchgeführt, aber bei seinen Reisen in der Monarchie Kontakt mit den dortigen Regimentern und bis ins hohe Alte an den jährlichen Kaisermanövern teilgenommen; außerdem zeigte er sich im Inland ausschließlich in Feldmarschallsuniform, um die Verbundenheit mit seinen Soldaten zu bezeugen. Der 30-jährige Kaiser Karl I. nahm, mitten im Krieg auf den Thron gelangt, den Begriff Oberbefehlshaber sehr ernst und besuchte unermüdlich Front und Truppe.

Eine Besonderheit des gemeinsamen Heeres war der in den ersten Jahrzehnten häufige Wechsel der Truppenstandorte. Die Bataillone der einzelnen Regimenter wurden in sehr kurzen Intervallen an andere Standorte verlegt. (1910 waren nur drei Infanterieregimenter der Gemeinsamen Armee komplett in einer Garnison stationiert: das Infanterieregiment Nr. 14 in Linz, das Infanterieregiment Nr. 30 in Lemberg und das Infanterieregiment Nr. 41 in Czernowitz.) So konnte sich kein traditionelles Verhältnis der Regimenter zu bestimmten Orten und deren Bevölkerung bilden (wie es z. B. in den einzelnen Armeen des Deutschen Reiches durchaus gefördert wurde). Die verlegten Soldaten dienten oft am anderen Ende des Reiches, womit man erreichen wollte, dass es im Falle innerer Unruhen zu keinen Fraternisierungen mit der Bevölkerung kommen würde.

Die gefächerte Dislozierung war allerdings auch das Ergebnis fehlender Kasernen. Das führte soweit, dass sogar einzelne Kompanien von ihren Bataillonen abgetrennt und separat untergebracht werden mussten. Nachdem in den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg größere Anstrengungen beim Bau neuer Kasernen und zur Sanierung der vorhandenen unternommen worden waren, konnte diese Praxis stark eingeschränkt werden.

Hier unterbrechen wir,wer sich weiter dafür interessiert,dem sei der link empfohlen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsame_Armee
Andy
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