Die Puvogel-Affäre
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Die Puvogel-Affäre
Puvogel wurde am 12. Mai 1976 als niedersächsischer Justizminister in die von Ministerpräsident Ernst Albrecht geführte Landesregierung berufen. Als der Inhalt seiner Dissertation 1978 einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde, kam es zu einer politischen Affäre: Puvogel distanzierte sich nicht von seinen damaligen Äußerungen, sondern beharrte stattdessen öffentlich darauf. Der Rechtshistoriker und Richter am Oberlandesgericht Braunschweig (OLG), Helmut Kramer, verschickte daraufhin kommentarlos Auszüge aus Puvogels Arbeit an einige Kollegen, was letztlich am 24. März 1978 zu Puvogels Rücktritt als Justizminister und seiner Entlassung am 4. April 1978 führte. Puvogel blieb jedoch weiterhin Landrat des Landkreises Verden.
Der Präsident des OLG Braunschweig, Rudolf Wassermann, leitete kurz darauf auf Weisung von Ministerpräsident Albrecht ein förmliches Disziplinarverfahren gegen Kramer wegen der Versendung der Dissertationsauszüge ein. Kramer wurde vorgeworfen, er habe „seine Pflicht zu achtungswürdigem Verhalten gegenüber einem Dienstvorgesetzten verletzt". Das Verfahren wurde zwar eingestellt, enthielt jedoch die explizite Feststellung einer von Kramer begangenen Dienstpflichtverletzung. Der „so gemaßregelte Helmut Kramer“ wurde anschließend an einen Zivilsenat versetzt.[7]
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Der Präsident des OLG Braunschweig, Rudolf Wassermann, leitete kurz darauf auf Weisung von Ministerpräsident Albrecht ein förmliches Disziplinarverfahren gegen Kramer wegen der Versendung der Dissertationsauszüge ein. Kramer wurde vorgeworfen, er habe „seine Pflicht zu achtungswürdigem Verhalten gegenüber einem Dienstvorgesetzten verletzt". Das Verfahren wurde zwar eingestellt, enthielt jedoch die explizite Feststellung einer von Kramer begangenen Dienstpflichtverletzung. Der „so gemaßregelte Helmut Kramer“ wurde anschließend an einen Zivilsenat versetzt.[7]
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