Die Gesetzgebende Nationalversammlung
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Die Gesetzgebende Nationalversammlung
Die Gesetzgebende Nationalversammlung (französisch Assemblée nationale législative) war, als Nachfolgerin der Verfassungsgebenden Nationalversammlung, vom 1. Oktober 1791 bis zum 21. September 1792 das erste als Legislative tätige Parlament Frankreichs.[1]
Die Gesetzgebende Nationalversammlung war ein zentrales Element in der französischen Verfassung von 1791.
Der Begriff „Gesetzgebende Nationalversammlung“ erklärt sich aus der Unterscheidung zur „Verfassungsgebenden Nationalversammlung“ (Konstituante), die die zugrundeliegende Verfassung des 3. September 1791, der ersten der Französischen Revolution ausgearbeitet hatte, die das revolutionäre Frankreich von einer absolutistischen in eine konstitutionelle Monarchie umwandelte, was allerdings nur rund ein Jahr Bestand hatte – bereits 1792 wurde die Französische Republik ausgerufen und ein Nationalkonvent eingesetzt (siehe auch Zeittafel zur Französischen Revolution). Die Mitglieder der verfassungsgebenden Nationalversammlung wurden nicht mehr zur Wahl in die gesetzgebende Nationalversammlung zugelassen.[1]
Das Wahlsystem (Zensuswahlrecht) war ebenfalls in der ersten Revolutionsverfassung von 1791 festgelegt. Demnach durften nur Aktivbürger wählen: französische Männer über 25 Jahre, deren Steueraufkommen dem Gegenwert von mindestens drei Arbeitstagen (2–5 Livres) entsprach. Die Zahl der wahlberechtigten Franzosen umfasste etwas mehr als 4 Millionen, bei einer Gesamtbevölkerung von ungefähr 20–25 Millionen Menschen. Diese 4 Millionen Wahlberechtigten wählten 50'000 Wahlmänner, die mindestens einen Besitz von 100–400 Arbeitstagen haben mussten. Diese Wahlmänner wählten 745 Abgeordnete in die gesetzgebende Nationalversammlung. Die Legislaturperiode sollte laut Verfassung 2 Jahre betragen. Der König konnte dieses Parlament nicht auflösen.[2]
Die Zusammensetzung der Gesetzgebenden Nationalversammlung war: ca. 136 Jakobiner (radikale und gemäßigte „Girondisten“), ca. 345 Unabhängige „Konstitutionalisten“, ca. 264 Liberale und adlige Bürger, sog. „Feuillants“.[2]
Die Gesetzgebende Nationalversammlung tagte zuerst im erzbischöflichen Palais in Paris, dann im Saal der Manège neben dem Palais des Tuileries, wobei die zwei benachbarten Klöster der Kapuziner und der Feuillanten miteinbezogen wurden. Die Versammlung blieb bis zu ihrer Auflösung am 21. September 1792 in diesen Räumlichkeiten. Während des Tuileriensturms am 10. August 1792 musste die französische Königsfamilie aus dem benachbarten Tuilerienpalast fliehen und bei der Versammlung Schutz suchen. Ihre Nachfolgeinstitution, der Nationalkonvent zog am 9. Mai 1793 in die Tuilerien um.[2]
Siehe auch
Nationalversammlung
Französische Nationalversammlung
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Die Gesetzgebende Nationalversammlung war ein zentrales Element in der französischen Verfassung von 1791.
Der Begriff „Gesetzgebende Nationalversammlung“ erklärt sich aus der Unterscheidung zur „Verfassungsgebenden Nationalversammlung“ (Konstituante), die die zugrundeliegende Verfassung des 3. September 1791, der ersten der Französischen Revolution ausgearbeitet hatte, die das revolutionäre Frankreich von einer absolutistischen in eine konstitutionelle Monarchie umwandelte, was allerdings nur rund ein Jahr Bestand hatte – bereits 1792 wurde die Französische Republik ausgerufen und ein Nationalkonvent eingesetzt (siehe auch Zeittafel zur Französischen Revolution). Die Mitglieder der verfassungsgebenden Nationalversammlung wurden nicht mehr zur Wahl in die gesetzgebende Nationalversammlung zugelassen.[1]
Das Wahlsystem (Zensuswahlrecht) war ebenfalls in der ersten Revolutionsverfassung von 1791 festgelegt. Demnach durften nur Aktivbürger wählen: französische Männer über 25 Jahre, deren Steueraufkommen dem Gegenwert von mindestens drei Arbeitstagen (2–5 Livres) entsprach. Die Zahl der wahlberechtigten Franzosen umfasste etwas mehr als 4 Millionen, bei einer Gesamtbevölkerung von ungefähr 20–25 Millionen Menschen. Diese 4 Millionen Wahlberechtigten wählten 50'000 Wahlmänner, die mindestens einen Besitz von 100–400 Arbeitstagen haben mussten. Diese Wahlmänner wählten 745 Abgeordnete in die gesetzgebende Nationalversammlung. Die Legislaturperiode sollte laut Verfassung 2 Jahre betragen. Der König konnte dieses Parlament nicht auflösen.[2]
Die Zusammensetzung der Gesetzgebenden Nationalversammlung war: ca. 136 Jakobiner (radikale und gemäßigte „Girondisten“), ca. 345 Unabhängige „Konstitutionalisten“, ca. 264 Liberale und adlige Bürger, sog. „Feuillants“.[2]
Die Gesetzgebende Nationalversammlung tagte zuerst im erzbischöflichen Palais in Paris, dann im Saal der Manège neben dem Palais des Tuileries, wobei die zwei benachbarten Klöster der Kapuziner und der Feuillanten miteinbezogen wurden. Die Versammlung blieb bis zu ihrer Auflösung am 21. September 1792 in diesen Räumlichkeiten. Während des Tuileriensturms am 10. August 1792 musste die französische Königsfamilie aus dem benachbarten Tuilerienpalast fliehen und bei der Versammlung Schutz suchen. Ihre Nachfolgeinstitution, der Nationalkonvent zog am 9. Mai 1793 in die Tuilerien um.[2]
Siehe auch
Nationalversammlung
Französische Nationalversammlung
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