Erich I., Herzog von Braunschweig-Grubenhagen
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Erich I., Herzog von Braunschweig-Grubenhagen
Erich I., Herzog von Braunschweig-Grubenhagen, genannt der Sieger (* um 1383; † 28. Mai 1427), regierte das Fürstentum Grubenhagen, ein Teilfürstentum des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg.
Leben und Wirken
Erich war der einzige Sohn des 1383 verstorbenen Herzogs Albrecht I. von Grubenhagen und stand bis 1401 unter Vormundschaft seines Onkels, Herzog Friedrich von Grubenhagen-Osterode. 1402 schloss er mit ihm einen Vertrag über die Regierung des Landes und verlegte seinen Wohnsitz nach Salzderhelden.
Streitigkeiten mit seinen Vettern Bernhard I. und Friedrich I. von Lüneburg, mit der Stadt Braunschweig, mit seinem bisherigen Vormund, mit den Grafen von Schwarzburg und dem Landgrafen von Thüringen wurden bald wieder beigelegt.
1406 wurde Erich in einer Fehde mit den Herren von Hardenberg in Lindau (Eichsfeld) gefangen genommen und nach Ausstellung einer schriftlichen Urfehde und einer Bürgschaft der Stadt Osterode am Harz wieder freigelassen.
1415 bekriegte Erich die Grafen von Hohnstein wegen beiderseitiger Ansprüche an die Grafschaft Lauterberg oder Grenzstreitigkeiten und besiegte sie beim Dorf Osterhagen. Graf Günther von Hohnstein fiel, die Grafen Heinrich und Ernst wurden gefangen genommen und mussten sich unter Entsagung auf ihre Ansprüche mit 8000 Gulden freikaufen.
Weitere Streitigkeiten mit den Herren von Bortfeld, gegen die Erich ein Bündnis mit der Stadt Braunschweig schloss, und 1424 mit dem Landgrafen Friedrich der Friedfertige von Thüringen wegen der Stadt Einbeck wurden bald geschlichtet.
1422 erhielt Erich von der Äbtissin von Gandersheim, seiner Tochter Agnes, das Schloss und den Forst Elbingerode als Lehen. 1424 empfing er Duderstadt, Gieboldehausen und die Goldene Mark als Lehen von der Äbtissin von Quedlinburg, Adelheid von Isenburg.
Nachkommen
Mit seiner Frau Elisabeth, Tochter des Herzogs Otto des Quaden von Göttingen, hatte Erich fünf Töchter und drei Söhne. Heinrich III. und Albrecht II. folgten ihm nach, Ernst III. wurde Propst am Alexanderstift in Einbeck, wo die Herzöge von Grubenhagen das Recht hatten, wichtige Ämter wie das des Propstes zu besetzen.
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Leben und Wirken
Erich war der einzige Sohn des 1383 verstorbenen Herzogs Albrecht I. von Grubenhagen und stand bis 1401 unter Vormundschaft seines Onkels, Herzog Friedrich von Grubenhagen-Osterode. 1402 schloss er mit ihm einen Vertrag über die Regierung des Landes und verlegte seinen Wohnsitz nach Salzderhelden.
Streitigkeiten mit seinen Vettern Bernhard I. und Friedrich I. von Lüneburg, mit der Stadt Braunschweig, mit seinem bisherigen Vormund, mit den Grafen von Schwarzburg und dem Landgrafen von Thüringen wurden bald wieder beigelegt.
1406 wurde Erich in einer Fehde mit den Herren von Hardenberg in Lindau (Eichsfeld) gefangen genommen und nach Ausstellung einer schriftlichen Urfehde und einer Bürgschaft der Stadt Osterode am Harz wieder freigelassen.
1415 bekriegte Erich die Grafen von Hohnstein wegen beiderseitiger Ansprüche an die Grafschaft Lauterberg oder Grenzstreitigkeiten und besiegte sie beim Dorf Osterhagen. Graf Günther von Hohnstein fiel, die Grafen Heinrich und Ernst wurden gefangen genommen und mussten sich unter Entsagung auf ihre Ansprüche mit 8000 Gulden freikaufen.
Weitere Streitigkeiten mit den Herren von Bortfeld, gegen die Erich ein Bündnis mit der Stadt Braunschweig schloss, und 1424 mit dem Landgrafen Friedrich der Friedfertige von Thüringen wegen der Stadt Einbeck wurden bald geschlichtet.
1422 erhielt Erich von der Äbtissin von Gandersheim, seiner Tochter Agnes, das Schloss und den Forst Elbingerode als Lehen. 1424 empfing er Duderstadt, Gieboldehausen und die Goldene Mark als Lehen von der Äbtissin von Quedlinburg, Adelheid von Isenburg.
Nachkommen
Mit seiner Frau Elisabeth, Tochter des Herzogs Otto des Quaden von Göttingen, hatte Erich fünf Töchter und drei Söhne. Heinrich III. und Albrecht II. folgten ihm nach, Ernst III. wurde Propst am Alexanderstift in Einbeck, wo die Herzöge von Grubenhagen das Recht hatten, wichtige Ämter wie das des Propstes zu besetzen.
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