Der Reichsritter
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Der Reichsritter
Reichsritter ist eine Standesbezeichnung aus dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Damit bezeichnete man zum einen die Mitglieder der Reichsritterschaft, zum anderen die Inhaber des Adelstitels Ritter, sofern der Titel als Briefadel durch den römisch-deutschen Kaiser verliehen und daher im ganzen Reich gültig war.
Mitglieder der Reichsritterschaft
→ Hauptartikel: Reichsritterschaft
Die Reichsritterschaft war im Heiligen Römischen Reich die Gemeinschaft des freien Adels, der auf seinen Besitzungen vor allem in Schwaben, Franken und im Rheinland die unmittelbare Unterordnung unter Kaiser und Reich bewahren oder neu erlangen konnte. Er hatte auf den Reichstagen jedoch weder Sitz noch Stimme. Die Reichsritterschaft gehörte damit zum niederen Adel ohne Reichsstandschaft.[1] Am Ende des Alten Reiches umfasste die Reichsritterschaft etwa 350 Familien mit ungefähr 450.000 Untertanen.
Reichsritter als Briefadel
→ Hauptartikel: Briefadel
Als Reichsritter bezeichnete man auch solche Adelige, die ihren Ritterstand durch eine Urkunde des römisch-deutschen Kaisers oder eines Reichsvikars verliehen bekommen hatten (Briefadel). Die entsprechenden Diplome sprechen häufig von der Verleihung des rittermäßigen Reichsadels oder davon, dass der Kaiser den Betreffenden zum Ritter des römischen Reiches erhoben habe.
Eine durch den Kaiser ausgesprochene Standeserhöhung war, soweit nicht ausdrücklich anders vorgesehen, im ganzen Reich anerkannt und bedurfte keiner weiteren Naturalisierung durch die reichsunmittelbaren Fürsten. Demgegenüber galten Standeserhöhungen, die nicht durch den Kaiser vorgenommen wurden, grundsätzlich nur auf den Ländereien des nobilitierenden Landesherrn. Ein Kurfürst von Brandenburg etwa konnte nur einen Titel mit Gültigkeit innerhalb seiner Herrschaftsgebiete verleihen, ein römisch-deutscher Kaiser aus dem Haus Habsburg hingegen konnte entweder (in seiner Eigenschaft als Regent der Erblande) einen erbländisch-österreichischen Titel verleihen – oder (in seiner Eigenschaft als Kaiser) einen Titel des Heiligen Römischen Reiches.
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Mitglieder der Reichsritterschaft
→ Hauptartikel: Reichsritterschaft
Die Reichsritterschaft war im Heiligen Römischen Reich die Gemeinschaft des freien Adels, der auf seinen Besitzungen vor allem in Schwaben, Franken und im Rheinland die unmittelbare Unterordnung unter Kaiser und Reich bewahren oder neu erlangen konnte. Er hatte auf den Reichstagen jedoch weder Sitz noch Stimme. Die Reichsritterschaft gehörte damit zum niederen Adel ohne Reichsstandschaft.[1] Am Ende des Alten Reiches umfasste die Reichsritterschaft etwa 350 Familien mit ungefähr 450.000 Untertanen.
Reichsritter als Briefadel
→ Hauptartikel: Briefadel
Als Reichsritter bezeichnete man auch solche Adelige, die ihren Ritterstand durch eine Urkunde des römisch-deutschen Kaisers oder eines Reichsvikars verliehen bekommen hatten (Briefadel). Die entsprechenden Diplome sprechen häufig von der Verleihung des rittermäßigen Reichsadels oder davon, dass der Kaiser den Betreffenden zum Ritter des römischen Reiches erhoben habe.
Eine durch den Kaiser ausgesprochene Standeserhöhung war, soweit nicht ausdrücklich anders vorgesehen, im ganzen Reich anerkannt und bedurfte keiner weiteren Naturalisierung durch die reichsunmittelbaren Fürsten. Demgegenüber galten Standeserhöhungen, die nicht durch den Kaiser vorgenommen wurden, grundsätzlich nur auf den Ländereien des nobilitierenden Landesherrn. Ein Kurfürst von Brandenburg etwa konnte nur einen Titel mit Gültigkeit innerhalb seiner Herrschaftsgebiete verleihen, ein römisch-deutscher Kaiser aus dem Haus Habsburg hingegen konnte entweder (in seiner Eigenschaft als Regent der Erblande) einen erbländisch-österreichischen Titel verleihen – oder (in seiner Eigenschaft als Kaiser) einen Titel des Heiligen Römischen Reiches.
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