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Stufenbau der Rechtsordnung

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Stufenbau der Rechtsordnung Empty Stufenbau der Rechtsordnung

Beitrag  Andy Sa Aug 22, 2015 11:19 pm

Der vom österreichisch-amerikanischen Juristen Hans Kelsen geprägte Begriff des Stufenbaus der Rechtsordnung bezeichnet das System von Normen, die je durch Normen einer höheren Stufe erzeugt sind. Kelsens Konzept basiert seinerseits auf Arbeiten von Adolf Julius Merkl.

Nach Kelsen könnte der Stufenbau der Rechtsordnung beispielsweise umfassen

die historisch erste (revolutionäre) Verfassung, die die Erzeugung
der aktuellen Verfassung regelt, die die Erzeugung
der Gesetze regelt, die die Erzeugung
der Urteile regelt.

Die historisch erste Verfassung wird dabei nicht durch eine "positive" Norm, sondern nur die "vorgestellte" Grundnorm erzeugt.
Normenhierarchie
→ Hauptartikel: Normenhierarchie

Auf dem Stufenbau der Rechtsordnung basiert die Vorstellung der Normenhierarchie.
Rückgrat der widerspruchsfreien Ordnung des Rechts

Das Rückgrat der widerspruchsfreien Strukturierung einer staatlichen Rechtsordnung liegt in der rational abgestuften Ordnung der rechtlichen Regelungsbefugnisse (Kompetenzen): Kompetenzen eröffnen rechtliche Gestaltungsspielräume: Vorschriften zu erlassen, konkrete Pflichten zu begründen und Kompetenzen weiter zu übertragen. So begründet die Verfassung die Kompetenzen des Gesetzgebers; Gesetze begründen die Kompetenzen der Verordnunggeber. Auch pflichtenbegründende oder -ändernde Einzelakte bedürfen einer rechtsgültigen Ermächtigung, um rechtswirksam zu sein. Das gilt nicht nur für Rechtsprechungs- und Verwaltungsakte, sondern auch für Akte der Privatautonomie; hier liegt eine Ermächtigung z. B. in dem Recht, durch Abschluss eines Vertrages konkrete Rechtspflichten für sich und den Vertragspartner zu begründen (§ 311 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Rangordnung der Kompetenzen entspricht eine Rangordnung der Vorschriften, die auf dieser Grundlage erlassen werden. Eine Rechtsnorm, die einer höherrangigen Norm widerspricht, ist ungültig; gleichrangige Normen, die sich widersprechen, sind es ebenfalls. So ist auch insoweit dafür gesorgt, dass Rechtspflichten nicht einander widersprechen.[1]

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