Das ägyptische Totenbuch
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Das ägyptische Totenbuch
Das ägyptische Totenbuch (Originaltitel Heraustreten in das Tageslicht) ist eine Sammlung von Zaubersprüchen, Beschwörungsformeln und liturgischen Anweisungen. Eine Zusammenstellung wurde 1842 von Karl Richard Lepsius als „Totenbuch der alten Aegypter“ nach der großen ptolemäischen Handschrift aus Turin herausgegeben. Dieser Name wurde von Edouard Naville beibehalten, der 1883 eine Sammlung dieser Bücher aus dem Neuen Reich publizierte.
Szene aus dem Totenbuch
Im Gegensatz zu den Unterweltbüchern Amduat, Höhlen-, Grüfte- und Pfortenbuch erbittet der Verstorbene als Ba-Seele um Einlass in die Unterwelt. Der Verstorbene befindet sich als „Angehöriger der nichtköniglichen Erdbewohner“ und Sohn des Osiris im Gefolge „des Stiers im Westen“. Die verschiedenen Tore dienen dem Schutz von Osiris, da nur jene Verstorbene in die Unterwelt eintreten dürfen, die „rein sind und die Namen der Tore kennen“.
Bevor sich die Ba-Seele mit seinem Leichnam (Mumie) in der Unterwelt vereinigen kann, müssen zahlreiche Prüfungen bestanden werden. Den Abschluss bildet das Totengericht, das über die erbrachten Leistungen im Leben urteilt und nach positiver Einschätzung die Ba-Seele des Verstorbenen in „das Gefolge des Sonnengottes Re“ übertreten lässt. In der 18. Dynastie entwickelte sich der Brauch, dieses Spruchgut auf Papyrusrollen zu schreiben und diese in den Sarg zu legen oder in Mumien einzuwickeln.[1] In der Ptolemäerzeit endete die Tradierung des altägyptischen Totenbuches.
Entstehung
Bereits um 2500 v. Chr. in der 5. Dynastie und 6. Dynastie entstanden die ersten Sprüche dieser Art, sie sind auf den Innenwänden der Grabkammern der Pyramiden angebracht gewesen und werden deshalb als Pyramidentexte bezeichnet. Diese Sprüche waren also zuerst nur Pharaonen zugänglich. Gegen Ende des Alten Reiches kam es zu einem Umbruch. Die Sprüche und Rituale, die ehedem ausschließlich in den großen Einweihungszentren praktiziert wurden, waren von nun an auch anderen Menschen zugänglich.
Um 2000 v. Chr. wurden solche Texte deshalb verbreitet auch auf Särgen angebracht. Diese Texte werden, obwohl oftmals identisch mit den Pyramidentexten, als Sargtexte bezeichnet. Am Beginn der 18. Dynastie wurden religiöse Texte bezüglich des Toten dann oftmals auf die Binden der Mumien geschrieben.
Die Entstehung des Totenbuchs als Sammlung von 190 Zaubersprüchen geht zu einem großen Teil auf diese Periode zurück. Wie wichtig die Rituale waren, zeigt ein Auszug aus einer Rubrik zu Kapitel 162 [3]. Es geht um einen Spruch, der auf einer Papyrusrolle unter den Kopf des Verstorbenen gelegt werden soll, um ihn Wärme im Jenseits empfinden zu lassen:
O Amon, Amon! Vom Himmelsgewölbe
Schaust du zur Erde herab.
Wende dein strahlendes Antlitz zur starren, leblosen Hülle
Deines Sohnes, des vielgeliebten!
Mache ihn kräftig und siegesbewusst
In den Unteren Welten!
Dieser Spruch bedeutete für die alten Ägypter ein großes Mysterium. Niemand sollte ihn nach Ausfertigung jemals vor oder nach der Beerdigung des Verstorbenen erneut sehen, und im Glauben der Ägypter wäre es fürchterlich gewesen, wenn er allgemein bekannt geworden wäre. Deshalb galt es ihn vor der Beerdigung zu verbergen, da seine Bezeichnung auch lautete: „Der Spruch der verborgenen Wohnstätte“.
Inhalt
Totengericht: Der schakalköpfige Anubis führt den toten Hunefer zum Gericht. Er wiegt das Herz des Verstorbenen gegen die Feder der Maat auf (Psychostasie), während Ammit wartet, ob sie das Herz des verurteilten Toten fressen soll oder nicht. Thot protokolliert. Am Ende wird Hunefer, der bestanden hat, von Horus dem Osiris präsentiert, der in seinem Schrein mit Isis und Nephthys sitzt (Papyrus des Hunefer (19. Dynastie), British Museum). Die Vorstellung des Totengerichts war zunächst nur auf den Pharao selbst und seine engsten Vertrauten beschränkt. Im Mittleren Reich sollte nach erfolgreicher Prüfung durch das Totengericht die Ba-Seele als Träger der unvergänglichen Kräfte im Jenseits wieder mit dem Körper des Toten vereint werden. Die oftmals als Vogel dargestellte Seele hatte zunächst eine von Dämonen und anderen Gefahren bedrohte Reise durch die Unterwelt zu bestehen. Im Neuen Reich erhielt das Totengericht erstmals kanonische Vorschriften. Die möglichen „Anklagepunkte“ waren nunmehr bekannt, das Leben vor dem Tod konnte an die Gesetze des Totengerichts angepasst werden. Das Gericht wurde von Osiris geleitet; 42 auch dämonisch aufgefasste Totenrichter (Gaugötter) entschieden, welche Ba-Seelen in das Duat, das Jenseits übertreten durften. Bei einem Scheitern drohte der Aufenthalt in der Keku-semau, der Finsternis, die nicht von den lebensbringenden Strahlen der Nachtsonne erreicht werden konnte. Der Besitz des Totenbuchs stellte dabei bereits einen magischen Schutz dar, um die 82 negativen Schuldbekenntnisse gemäß Kapitel 125 des Totenbuches zu bestehen. Als Vorläufer des Totenbuchspruches 125 diente das wohl aus dem Mittleren Reich stammende Buch vom Tempel,[2] das ähnliche negative Schuldbekenntnisse für Priester enthält.
Das Ägyptische Totenbuch ist eine wichtige Dokumentation der ägyptischen Mythologie. Es zeigt, dass der Tod nicht nur ein wichtiger Teil des alltäglichen Lebens war, sondern auch, dass die Menschen eine gänzlich andere Vorstellung vom Sterben hatten als heute. Viele der Sprüche sollen dem Toten helfen göttlich zu werden, ein Leben im Jenseits wie vorher im Diesseits führen zu können und sogar in die Beziehungen zwischen Göttern einzugreifen (beispielsweise der Kampf Seth – Horus). Als Ziel des Toten gilt auch, im Jenseits Unsterblichkeit zu erlangen, was nicht selbstverständlich war, und sich in jedes beliebige Geschöpf verwandeln zu können – durch jeweilige Zaubersprüche. Die Sprüche sollten weiterhin den Verstorbenen:
vor Dämonen schützen
vor Fallen der Götter schützen
vor dem Feuersee, der Hölle bewahren
befähigen, zwischen Diesseits und Jenseits zu pendeln
befähigen, im Jenseits zu wohnen
befähigen, Wasser, Nahrung, Opfergaben etc. im Jenseits zu nutzen
ins Jenseits geleiten, durch geographische Kenntnis der Orte im Jenseits, der Namen der Götter und wichtiger Gegenstände (wie beispielsweise der Pforte ins Jenseits)
den Göttern gleichstellen und ihnen bekanntmachen
Trotz grundlegender Verschiedenheiten zwischen den Vorstellungen der aktuellen Religionen vom Tod und den Altägyptischen gibt es Parallelen. Im ägyptischen Totenbuch kann unter anderem das „negative Sündenbekenntnis“ nachgelesen werden. Der Tote berichtet dabei den 42 Richtergöttern beim Totengericht, welche Freveltaten er „nicht“ begangen hat:[3]
Nicht hab ich bewirkt das Leiden der Menschen,
Noch meinen Verwandten Zwang und Gewalt angetan.
Nicht habe ich das Unrecht an die Stelle des Rechtes gesetzt,
Noch Verkehrs gepflegt mit dem Bösen.
Negatives Sündenbekenntnis I, aus: Kapitel 124 [3]
Viele der Sprüche enthalten eine Rubrik, die ihren Zweck beschreibt und die Art, wie sie rezitiert werden sollen. Ein Beispiel aus Kapitel 135 [3]:
Wenn der Verstorbene dieses Kapitel kennt, wird er in der Unterwelt zu einem geheiligten Geiste werden;
er wird dort nicht zum zweiten Male sterben; zu Osiris Füßen sitzend wird er dort seine Nahrung empfangen …
Totenrichter
Siehe auch: Liste der Richtergottheiten des Totengerichts im ägyptischen Totenbuch
Insgesamt gab es 43 verschiedene Götter im Totengericht des ägyptischen Totenbuchs, die in der Halle der Vollständigen Wahrheit über die Verstorbenen richteten. Jede Gottheit besaß einen individuellen Namen und war für ein bestimmtes Verbrechen verantwortlich. Diese reichten von Mord und Habgier bis zu religiösen Übertretungen wie Gotteslästerung oder Beschädigung des Bildnisses eines Gottes. Außerdem war jeder Totenrichter nach einer geographischen Region oder einem anderen bestimmenden Merkmal aufgeführt. Manche Namen erinnerten auch an bekannte Götter, z. B. „Du mit dem Schnabel […] aus Hermopolis“ (= Thot) oder „Weißzahn“ (= Sobek).[4]
Bereits in den Pyramidentexten wurden jenseitige Urteile möglicherweise durch ein Göttertribunal ausgesprochen (PT 317, PT 386). Eindeutige Hinweise gibt es allerdings erst seit den Sargtexten und im Totenbuch. Erst dort galt das gefällte Urteil als entscheidender Punkt beim Eintritt des Toten ins Jenseits. Im Spruch 125 musste der Verstorbene durch das negative Sündenbekenntnis vor jedem der 42 beisitzenden Totenrichter seine Unschuld beteuern.
Darstellungen der Totenrichter finden sich häufig auf Vignetten des 125. Totenbuchspruchs, wobei meist nur eine repräsentative Auswahl der Gottheiten gezeigt wird. Die Götter werden meist hockend als „sitzende Gottheit“ oder stehend dargestellt und tragen entweder Messer oder Maat-Federn als richterliche Symbole.[4]
Siehe auch
Bestattungsritus (Altägypten)
Die drei großen Einweihungszentren:
Heliopolis
Hermopolis
Abydos
Tibetisches Totenbuch
Papyrus des Nu
Quelle - Literatur & einzelnachweise
Szene aus dem Totenbuch
Im Gegensatz zu den Unterweltbüchern Amduat, Höhlen-, Grüfte- und Pfortenbuch erbittet der Verstorbene als Ba-Seele um Einlass in die Unterwelt. Der Verstorbene befindet sich als „Angehöriger der nichtköniglichen Erdbewohner“ und Sohn des Osiris im Gefolge „des Stiers im Westen“. Die verschiedenen Tore dienen dem Schutz von Osiris, da nur jene Verstorbene in die Unterwelt eintreten dürfen, die „rein sind und die Namen der Tore kennen“.
Bevor sich die Ba-Seele mit seinem Leichnam (Mumie) in der Unterwelt vereinigen kann, müssen zahlreiche Prüfungen bestanden werden. Den Abschluss bildet das Totengericht, das über die erbrachten Leistungen im Leben urteilt und nach positiver Einschätzung die Ba-Seele des Verstorbenen in „das Gefolge des Sonnengottes Re“ übertreten lässt. In der 18. Dynastie entwickelte sich der Brauch, dieses Spruchgut auf Papyrusrollen zu schreiben und diese in den Sarg zu legen oder in Mumien einzuwickeln.[1] In der Ptolemäerzeit endete die Tradierung des altägyptischen Totenbuches.
Entstehung
Bereits um 2500 v. Chr. in der 5. Dynastie und 6. Dynastie entstanden die ersten Sprüche dieser Art, sie sind auf den Innenwänden der Grabkammern der Pyramiden angebracht gewesen und werden deshalb als Pyramidentexte bezeichnet. Diese Sprüche waren also zuerst nur Pharaonen zugänglich. Gegen Ende des Alten Reiches kam es zu einem Umbruch. Die Sprüche und Rituale, die ehedem ausschließlich in den großen Einweihungszentren praktiziert wurden, waren von nun an auch anderen Menschen zugänglich.
Um 2000 v. Chr. wurden solche Texte deshalb verbreitet auch auf Särgen angebracht. Diese Texte werden, obwohl oftmals identisch mit den Pyramidentexten, als Sargtexte bezeichnet. Am Beginn der 18. Dynastie wurden religiöse Texte bezüglich des Toten dann oftmals auf die Binden der Mumien geschrieben.
Die Entstehung des Totenbuchs als Sammlung von 190 Zaubersprüchen geht zu einem großen Teil auf diese Periode zurück. Wie wichtig die Rituale waren, zeigt ein Auszug aus einer Rubrik zu Kapitel 162 [3]. Es geht um einen Spruch, der auf einer Papyrusrolle unter den Kopf des Verstorbenen gelegt werden soll, um ihn Wärme im Jenseits empfinden zu lassen:
O Amon, Amon! Vom Himmelsgewölbe
Schaust du zur Erde herab.
Wende dein strahlendes Antlitz zur starren, leblosen Hülle
Deines Sohnes, des vielgeliebten!
Mache ihn kräftig und siegesbewusst
In den Unteren Welten!
Dieser Spruch bedeutete für die alten Ägypter ein großes Mysterium. Niemand sollte ihn nach Ausfertigung jemals vor oder nach der Beerdigung des Verstorbenen erneut sehen, und im Glauben der Ägypter wäre es fürchterlich gewesen, wenn er allgemein bekannt geworden wäre. Deshalb galt es ihn vor der Beerdigung zu verbergen, da seine Bezeichnung auch lautete: „Der Spruch der verborgenen Wohnstätte“.
Inhalt
Totengericht: Der schakalköpfige Anubis führt den toten Hunefer zum Gericht. Er wiegt das Herz des Verstorbenen gegen die Feder der Maat auf (Psychostasie), während Ammit wartet, ob sie das Herz des verurteilten Toten fressen soll oder nicht. Thot protokolliert. Am Ende wird Hunefer, der bestanden hat, von Horus dem Osiris präsentiert, der in seinem Schrein mit Isis und Nephthys sitzt (Papyrus des Hunefer (19. Dynastie), British Museum). Die Vorstellung des Totengerichts war zunächst nur auf den Pharao selbst und seine engsten Vertrauten beschränkt. Im Mittleren Reich sollte nach erfolgreicher Prüfung durch das Totengericht die Ba-Seele als Träger der unvergänglichen Kräfte im Jenseits wieder mit dem Körper des Toten vereint werden. Die oftmals als Vogel dargestellte Seele hatte zunächst eine von Dämonen und anderen Gefahren bedrohte Reise durch die Unterwelt zu bestehen. Im Neuen Reich erhielt das Totengericht erstmals kanonische Vorschriften. Die möglichen „Anklagepunkte“ waren nunmehr bekannt, das Leben vor dem Tod konnte an die Gesetze des Totengerichts angepasst werden. Das Gericht wurde von Osiris geleitet; 42 auch dämonisch aufgefasste Totenrichter (Gaugötter) entschieden, welche Ba-Seelen in das Duat, das Jenseits übertreten durften. Bei einem Scheitern drohte der Aufenthalt in der Keku-semau, der Finsternis, die nicht von den lebensbringenden Strahlen der Nachtsonne erreicht werden konnte. Der Besitz des Totenbuchs stellte dabei bereits einen magischen Schutz dar, um die 82 negativen Schuldbekenntnisse gemäß Kapitel 125 des Totenbuches zu bestehen. Als Vorläufer des Totenbuchspruches 125 diente das wohl aus dem Mittleren Reich stammende Buch vom Tempel,[2] das ähnliche negative Schuldbekenntnisse für Priester enthält.
Das Ägyptische Totenbuch ist eine wichtige Dokumentation der ägyptischen Mythologie. Es zeigt, dass der Tod nicht nur ein wichtiger Teil des alltäglichen Lebens war, sondern auch, dass die Menschen eine gänzlich andere Vorstellung vom Sterben hatten als heute. Viele der Sprüche sollen dem Toten helfen göttlich zu werden, ein Leben im Jenseits wie vorher im Diesseits führen zu können und sogar in die Beziehungen zwischen Göttern einzugreifen (beispielsweise der Kampf Seth – Horus). Als Ziel des Toten gilt auch, im Jenseits Unsterblichkeit zu erlangen, was nicht selbstverständlich war, und sich in jedes beliebige Geschöpf verwandeln zu können – durch jeweilige Zaubersprüche. Die Sprüche sollten weiterhin den Verstorbenen:
vor Dämonen schützen
vor Fallen der Götter schützen
vor dem Feuersee, der Hölle bewahren
befähigen, zwischen Diesseits und Jenseits zu pendeln
befähigen, im Jenseits zu wohnen
befähigen, Wasser, Nahrung, Opfergaben etc. im Jenseits zu nutzen
ins Jenseits geleiten, durch geographische Kenntnis der Orte im Jenseits, der Namen der Götter und wichtiger Gegenstände (wie beispielsweise der Pforte ins Jenseits)
den Göttern gleichstellen und ihnen bekanntmachen
Trotz grundlegender Verschiedenheiten zwischen den Vorstellungen der aktuellen Religionen vom Tod und den Altägyptischen gibt es Parallelen. Im ägyptischen Totenbuch kann unter anderem das „negative Sündenbekenntnis“ nachgelesen werden. Der Tote berichtet dabei den 42 Richtergöttern beim Totengericht, welche Freveltaten er „nicht“ begangen hat:[3]
Nicht hab ich bewirkt das Leiden der Menschen,
Noch meinen Verwandten Zwang und Gewalt angetan.
Nicht habe ich das Unrecht an die Stelle des Rechtes gesetzt,
Noch Verkehrs gepflegt mit dem Bösen.
Negatives Sündenbekenntnis I, aus: Kapitel 124 [3]
Viele der Sprüche enthalten eine Rubrik, die ihren Zweck beschreibt und die Art, wie sie rezitiert werden sollen. Ein Beispiel aus Kapitel 135 [3]:
Wenn der Verstorbene dieses Kapitel kennt, wird er in der Unterwelt zu einem geheiligten Geiste werden;
er wird dort nicht zum zweiten Male sterben; zu Osiris Füßen sitzend wird er dort seine Nahrung empfangen …
Totenrichter
Siehe auch: Liste der Richtergottheiten des Totengerichts im ägyptischen Totenbuch
Insgesamt gab es 43 verschiedene Götter im Totengericht des ägyptischen Totenbuchs, die in der Halle der Vollständigen Wahrheit über die Verstorbenen richteten. Jede Gottheit besaß einen individuellen Namen und war für ein bestimmtes Verbrechen verantwortlich. Diese reichten von Mord und Habgier bis zu religiösen Übertretungen wie Gotteslästerung oder Beschädigung des Bildnisses eines Gottes. Außerdem war jeder Totenrichter nach einer geographischen Region oder einem anderen bestimmenden Merkmal aufgeführt. Manche Namen erinnerten auch an bekannte Götter, z. B. „Du mit dem Schnabel […] aus Hermopolis“ (= Thot) oder „Weißzahn“ (= Sobek).[4]
Bereits in den Pyramidentexten wurden jenseitige Urteile möglicherweise durch ein Göttertribunal ausgesprochen (PT 317, PT 386). Eindeutige Hinweise gibt es allerdings erst seit den Sargtexten und im Totenbuch. Erst dort galt das gefällte Urteil als entscheidender Punkt beim Eintritt des Toten ins Jenseits. Im Spruch 125 musste der Verstorbene durch das negative Sündenbekenntnis vor jedem der 42 beisitzenden Totenrichter seine Unschuld beteuern.
Darstellungen der Totenrichter finden sich häufig auf Vignetten des 125. Totenbuchspruchs, wobei meist nur eine repräsentative Auswahl der Gottheiten gezeigt wird. Die Götter werden meist hockend als „sitzende Gottheit“ oder stehend dargestellt und tragen entweder Messer oder Maat-Federn als richterliche Symbole.[4]
Siehe auch
Bestattungsritus (Altägypten)
Die drei großen Einweihungszentren:
Heliopolis
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Tibetisches Totenbuch
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