Heinrich Kramer oder Heinrich Institoris OP
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Heinrich Kramer oder Heinrich Institoris OP
Heinrich Institoris OP, eigentlich Heinrich Kramer oder Krämer bzw. Henryk Instytor, lat. (frater) Henricus Institoris (* um 1430 in Schlettstadt, Elsass; † um 1505 in Brünn oder Olmütz), war der Autor des Hexenhammers und als Inquisitor einer der Wegbereiter der Hexenverfolgung der Frühen Neuzeit. Er wurde bekannt als Hexentheoretiker.
Die übliche lateinische Namensform, etwa in vielen Bibliotheksverzeichnissen, lautet Institoris. Das entsprach einer damals geübten Praxis, den Genitiv des Vaternamens zu latinisieren[1]. In den zeitgenössischen Quellen wird dieser Name als Nominativ Henricus Institoris gebraucht[2]. Die Verkürzung Institor erscheint zunächst in deutschsprachigen Quellen[3].
Leben
Heinrich Kramer, der später seinen Namen latinisierte, stammte aus ärmlichen Verhältnissen. Er trat um 1445 in seinem Geburtsort in den Orden der Dominikaner ein. Er besuchte die städtische Lateinschule und absolvierte ein Grundstudium der Philosophie, das er 1474 abschloss. 1479 wurde er auf sein eigenes Betreiben zum Inquisitor der Ordensprovinz Alemannia bestellt. Dieser Titel hatte allerdings zu dieser Zeit kaum mehr praktische Bedeutung. Im selben Jahr wurde er zum Doktor der Theologie promoviert. Nach einem Prozess gegen Juden in Trient, dem er beiwohnte, begann er seine Tätigkeit als Verfolger angeblicher Hexensekten. 1482 wurde er Prior des Dominikanerklosters in Schlettstadt. Bei einem ersten Hexenprozess in Ravensburg, zu dem er von dem dortigen Stadtrat angefordert wurde, brachte er zwei Frauen auf den Scheiterhaufen. Er entwarf den Text der Bulle Summis desiderantes affectibus (sog. Hexenbulle), die Papst Innozenz VIII. auf sein Betreiben herausgab.
Mit der Bulle veranlasste er zahlreiche Hexenprozesse, unter anderen einen in Innsbruck. Dort protestierten aber Vertreter aller sozialen Schichten gegen ihn, worauf Bischof Georg (II.) Golser eine Kommission einsetzte, die Kramers Arbeit untersuchte. Als die zu einem verheerenden Ergebnis kam, befahl der Bischof, die Verfolgung einzustellen, entließ die angeklagten Frauen und hob die Urteile der Inquisition auf.[4] Kramer wurde aufgefordert, das Land zu verlassen. Als Reaktion darauf, quasi als Rechtfertigung für seine Taten, verfasste Kramer gegen Dezember 1486 den berüchtigten Hexenhammer, welcher durch die aufkommende Buchdruckerkunst weite Verbreitung fand.
Bemerkenswert ist nicht nur der Inhalt dieses Werkes, sondern auch die Tatsache, dass Kramer seinen Ausführungen die päpstliche Bulle Summis desiderantes affectibus und die gefälschte Approbation mehrerer Kölner theologischer Professoren beigefügt hatte. Damit wurde dem Werk, das die unglaubliche hohe Auflage von 30'000 Exemplaren erreichte, der Anschein einer Empfehlung für weltliche Richter gegeben (die vom Inquisitor bevollmächtigt und beauftragt wurden, das gefällte Urteil zu vollstrecken). Auf diese Weise nahm der Hexenhammer als kasuistischer Kommentar den Rang eines kirchlichen „Hexengesetzbuches“ für Strafrichter an.
Kramer rühmte sich, 200 Hexen zur Strecke gebracht zu haben, und beschuldigte auch diejenigen als Ketzer, welche an der Existenz von Hexen zweifelten.
Vorgehen
Kramers Vorgehen bei seiner systematischen Inquisition war immer gleich. Schon durch sein Erscheinen säte er unter den Menschen Misstrauen und Angst. Bei der sogenannten Hexenpredigt warnte er vor der Bedrohung des Teufels, schüchterte die Menschen ein und drängte auf Denunziationen schon bei geringsten Beobachtungen und Auffälligkeiten, wie mutmaßlichen bösen Blicken oder ungewöhnlichen Krankheiten. Er bot sich als Anlaufstelle an und warnte eindringlich vor jeder Verheimlichung. Beschuldigungen ließen sich so praktisch immer finden. Diese bündelte er dann willkürlich und blähte sie systematisch auf. Er berief sich dabei auf eine Verschwörungstheorie, nach welcher der Teufel die Hexensekten leite und kurz davor stehe, das Ende der Welt herbeizuführen. Mit der Macht der Hexenbulle im Rücken, unter Einsatz von Folter während der peinlichen Befragung, strebte er im folgenden Prozess ausschließlich den Schuldspruch an.
Ausgaben des „Hexenhammers“
Malleus maleficarum, [Speyer] : [Peter Drach], [um 1492] (Digitalisat)
Malleus maleficarum, [Speyer] : [Peter Drach d. M.], [um 1489/94] (Digitalisat)
Malleus maleficarum, Nürnberg : Anton Koberger, 1496 (Digitalisat)
Der Hexenhammer. Malleus maleficarum. Kommentierte Neuübersetzung, herausgegeben und übersetzt von Günter Jerouschek und Wolfgang Behringer, München, dtv 2000, ISBN 3-423-30780-3
Anmerkungen
Paul Hinschius: Das Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten in Deutschland. Band VI. 1897. Nachdruck Guttentag, 1959.
Verteidigungsschrift zum Hexenhammer seitens der Gelehrten der Universität Köln Venerabilis & religiosus frater Henricus institoris (Der ehrwürdige und fromme Bruder Heinrich Institoris)
Z. B. Briefwechsel mit der Stadt Nürnberg: Stadtarchiv Nürnberg, 269 fol. 14
Laura Stokes: Im Bund mit dem Teufel. In: epoc, 05/2010, S. 69
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Die übliche lateinische Namensform, etwa in vielen Bibliotheksverzeichnissen, lautet Institoris. Das entsprach einer damals geübten Praxis, den Genitiv des Vaternamens zu latinisieren[1]. In den zeitgenössischen Quellen wird dieser Name als Nominativ Henricus Institoris gebraucht[2]. Die Verkürzung Institor erscheint zunächst in deutschsprachigen Quellen[3].
Leben
Heinrich Kramer, der später seinen Namen latinisierte, stammte aus ärmlichen Verhältnissen. Er trat um 1445 in seinem Geburtsort in den Orden der Dominikaner ein. Er besuchte die städtische Lateinschule und absolvierte ein Grundstudium der Philosophie, das er 1474 abschloss. 1479 wurde er auf sein eigenes Betreiben zum Inquisitor der Ordensprovinz Alemannia bestellt. Dieser Titel hatte allerdings zu dieser Zeit kaum mehr praktische Bedeutung. Im selben Jahr wurde er zum Doktor der Theologie promoviert. Nach einem Prozess gegen Juden in Trient, dem er beiwohnte, begann er seine Tätigkeit als Verfolger angeblicher Hexensekten. 1482 wurde er Prior des Dominikanerklosters in Schlettstadt. Bei einem ersten Hexenprozess in Ravensburg, zu dem er von dem dortigen Stadtrat angefordert wurde, brachte er zwei Frauen auf den Scheiterhaufen. Er entwarf den Text der Bulle Summis desiderantes affectibus (sog. Hexenbulle), die Papst Innozenz VIII. auf sein Betreiben herausgab.
Mit der Bulle veranlasste er zahlreiche Hexenprozesse, unter anderen einen in Innsbruck. Dort protestierten aber Vertreter aller sozialen Schichten gegen ihn, worauf Bischof Georg (II.) Golser eine Kommission einsetzte, die Kramers Arbeit untersuchte. Als die zu einem verheerenden Ergebnis kam, befahl der Bischof, die Verfolgung einzustellen, entließ die angeklagten Frauen und hob die Urteile der Inquisition auf.[4] Kramer wurde aufgefordert, das Land zu verlassen. Als Reaktion darauf, quasi als Rechtfertigung für seine Taten, verfasste Kramer gegen Dezember 1486 den berüchtigten Hexenhammer, welcher durch die aufkommende Buchdruckerkunst weite Verbreitung fand.
Bemerkenswert ist nicht nur der Inhalt dieses Werkes, sondern auch die Tatsache, dass Kramer seinen Ausführungen die päpstliche Bulle Summis desiderantes affectibus und die gefälschte Approbation mehrerer Kölner theologischer Professoren beigefügt hatte. Damit wurde dem Werk, das die unglaubliche hohe Auflage von 30'000 Exemplaren erreichte, der Anschein einer Empfehlung für weltliche Richter gegeben (die vom Inquisitor bevollmächtigt und beauftragt wurden, das gefällte Urteil zu vollstrecken). Auf diese Weise nahm der Hexenhammer als kasuistischer Kommentar den Rang eines kirchlichen „Hexengesetzbuches“ für Strafrichter an.
Kramer rühmte sich, 200 Hexen zur Strecke gebracht zu haben, und beschuldigte auch diejenigen als Ketzer, welche an der Existenz von Hexen zweifelten.
Vorgehen
Kramers Vorgehen bei seiner systematischen Inquisition war immer gleich. Schon durch sein Erscheinen säte er unter den Menschen Misstrauen und Angst. Bei der sogenannten Hexenpredigt warnte er vor der Bedrohung des Teufels, schüchterte die Menschen ein und drängte auf Denunziationen schon bei geringsten Beobachtungen und Auffälligkeiten, wie mutmaßlichen bösen Blicken oder ungewöhnlichen Krankheiten. Er bot sich als Anlaufstelle an und warnte eindringlich vor jeder Verheimlichung. Beschuldigungen ließen sich so praktisch immer finden. Diese bündelte er dann willkürlich und blähte sie systematisch auf. Er berief sich dabei auf eine Verschwörungstheorie, nach welcher der Teufel die Hexensekten leite und kurz davor stehe, das Ende der Welt herbeizuführen. Mit der Macht der Hexenbulle im Rücken, unter Einsatz von Folter während der peinlichen Befragung, strebte er im folgenden Prozess ausschließlich den Schuldspruch an.
Ausgaben des „Hexenhammers“
Malleus maleficarum, [Speyer] : [Peter Drach], [um 1492] (Digitalisat)
Malleus maleficarum, [Speyer] : [Peter Drach d. M.], [um 1489/94] (Digitalisat)
Malleus maleficarum, Nürnberg : Anton Koberger, 1496 (Digitalisat)
Der Hexenhammer. Malleus maleficarum. Kommentierte Neuübersetzung, herausgegeben und übersetzt von Günter Jerouschek und Wolfgang Behringer, München, dtv 2000, ISBN 3-423-30780-3
Anmerkungen
Paul Hinschius: Das Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten in Deutschland. Band VI. 1897. Nachdruck Guttentag, 1959.
Verteidigungsschrift zum Hexenhammer seitens der Gelehrten der Universität Köln Venerabilis & religiosus frater Henricus institoris (Der ehrwürdige und fromme Bruder Heinrich Institoris)
Z. B. Briefwechsel mit der Stadt Nürnberg: Stadtarchiv Nürnberg, 269 fol. 14
Laura Stokes: Im Bund mit dem Teufel. In: epoc, 05/2010, S. 69
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