Zensur oder Informationskontrolle
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Zensur oder Informationskontrolle
Zensur (lateinisch censura) ist der Versuch der Kontrolle der Information. Durch restriktive Verfahren – in der Regel durch staatliche Stellen – sollen Massenmedien und/oder persönlicher Informationsverkehr kontrolliert werden, um die Verbreitung unerwünschter oder ungesetzlicher Inhalte zu unterdrücken oder zu verhindern.[1][2] Oftmals wenden totalitäre Staaten die Zensur verschärft an.[2]
Ein von den iranischen Behörden im Februar 2006 zensiertes Exemplar des Magazins National Geographic. Das vom weißen Aufkleber verdeckte Titelfoto zeigt ein sich umarmendes Paar.
Etymologie
Der Begriff „Zensur“ ist abgeleitet vom lateinischen Wort censura, das eine strenge Prüfung bzw. Beurteilung bezeichnet sowie gleichzeitig auch das Amt eines Sittenrichters (Censors) im römischen Staat bezeichnete.[3]
Mit dem Wort Zins ist der Begriff Zensur ebenfalls verwandt (mit der man auch Schüler bewertet), und zwar über die gemeinsame lateinische Wurzel censere, die eigentlich „schätzen“ bedeutet. Zum Verb censere wurde das Substantiv censura gebildet, das „Prüfung, Begutachtung, Kritik“ bedeutet und im 15. oder 16. Jahrhundert ins Deutsche übernommen wurde.[4]
Brennende Bücher auf dem Titelblatt des katholischen Index – der göttliche Heilige Geist ist als Taube dargestellt.
Ziele und Begründungen von Zensur
Vor allem Nachrichten, künstlerische Äußerungen und Meinungsäußerungen sind Gegenstände der Zensur. Die Zensur dient dem Ziel, das Geistesleben in religiöser, sittlicher oder politischer Hinsicht zu kontrollieren. Diese Kontrolle wird damit begründet, man wolle oder müsse schutzlose oder schutzbedürftige Gesellschaftsgruppen vor der schädlichen Wirkung solcher Inhalte bewahren.
So begründete die katholische Kirche ihr Verbot häretischer Schriften (siehe auch Index Librorum Prohibitorum) mit dem Schutz des Glaubens (schon früh wurde auch Sittlichkeit als Argument herangezogen).
Sittlich begründet wird eine Zensur z. B. mit dem Schutz Minderjähriger vor Inhalten und Darstellungen, die deren seelische Entwicklung gefährden (zum Beispiel Gewaltdarstellungen oder menschenverachtende Formen der Sexualität), siehe hierzu auch Jugendschutz.
Politische Zensur bezweckt mit ihrer Kontrolle die Abwehr von die politische Ordnung bedrohenden Inhalten, etwa mit der Zensur pseudowissenschaftlicher Literatur (gemeint sind meist sich auf die nationalsozialistische Rassentheorie stützende Schriften) in Deutschland.[5]
Von Seiten der von Zensur Betroffenen und auch in wissenschaftlichen Untersuchungen wurde und wird der Vorwurf erhoben, der wahre Beweggrund der Zensuraktivität seien der Schutz und der Machterhalt der sie ausübenden Eliten.[6]
Karikatur von Luis Bagaría auf die spanische Zensur unter Diktator Primo de Rivera: „Zusammenarbeit – der Karikaturist: Herr Zensor: Bekanntlich ist ihr Stift besser als meiner. Also bitte ich Sie, mir die Karikatur anzufertigen. Wenn Sie wollen, mache ich Ihnen einen Vorschlag: Könnten Sie einen stämmigen und optimistischen Spanier zeichnen, der sagt: ‚Nie ging es mir besser als heute.‘?“
Maßnahmen zur Kontrolle
Maßnahmen zur Kontrolle:[7][8]
Die Schaffung von Zensurkommissionen,
Verbot von Medien,
Verzeichnisse verbotener Medien (Schwarze Liste),
Verbot des Besitzes periodischer Medien (Indices),
Beförderungs-, Verkaufs- und Erwerbsverbot von Medien,
Vorzensur (Maßnahme zur Prüfung von Schriften vor der Drucklegung),
Nachzensur (Kontrolle von bereits gedruckten und im Handel zugänglichen Druckwerken),
Untersagung bestimmter Inhalte und Aussageformen,
Impressumspflicht zur Identifikation von Urhebern,
Bindung der Herausgeber von Medien an Konzessionen und Privilegien, die auch wieder entzogen werden können,
Kautionszwang, d. h. die Verpflichtung, Geld bei der Zensurbehörde zu hinterlegen,
Zeitungssteuern (die sogenannte Stempelsteuer),
Beschränkungen von Berufszulassungen für Drucker,
Berufsverbote für Drucker und Entzug von Druckkonzessionen,
Geldbußen, Gefängnisstrafen sowie schließlich Landesverweis,
Einziehen einzelner Ausgaben von Medien,
Beschränkung der Erscheinungshäufigkeit periodischer Medien,
erhöhte Beförderungsgebühren für Medien.
Die Pressezensur umfasst das Verbot der Verbreitung (Ausstrahlung, Vertrieb) oder die inhaltliche Veränderung bzw. Kürzung. Bei Filmen werden beispielsweise zensurwürdige Szenen herausgeschnitten, Objekte verdeckt oder Ausdrücke mit einem Piepston (engl. Bleep) überlagert, letzteres auch bei der Wiedergabe von Tonaufnahmen.
Unterscheidungen
Häufig wird – wie etwa im Grundgesetz – unter Zensur die Kontrolle von Presseerzeugnissen vor ihrer Veröffentlichung verstanden. Zensur in diesem Sinne, die sogenannte „Vorzensur“, ist ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, das in Art. 5 Abs. 2 GG festgelegt ist. Davon unterscheidet man die „Nachzensur“, bei der erst nach der Veröffentlichung in die Meinungsfreiheit eingegriffen wird:[9]
Bei der Vorzensur müssen Medien (Filme, Bücher, Zeitschriften usw.) vor Veröffentlichung entsprechenden Institutionen zur Prüfung vorgelegt werden, die dann gegebenenfalls Abänderungen fordern oder das Werk indizieren.
Die Nachzensur ist Bestandteil auch jener Rechtssysteme, in denen Vorzensur laut Verfassung verboten ist. Jeder darf seine Meinung zum Ausdruck bringen, kann aber nachträglich zur Verantwortung gezogen werden, wenn er dabei gegen Gesetze verstößt. Die Konsequenzen können Einziehung und Indizierung des betreffenden Werkes oder Bestrafung der Person sein. Ein Beispiel aus der deutschen Nachkriegsgeschichte ist die Kontroverse um die sog. Lex Soraya.
Da Grundrechte traditionell als Abwehrrechte Privater gegenüber dem Staat zu verstehen sind,[10] ist in Deutschland eine verbotene Zensur im Sinne von Art. 5 Abs. 1, S. 3 Grundgesetz nur die Zensur durch den Staat oder dem Staat zurechenbare Stellen. Eine Vorauswahl privater Stellen, ob Beiträge veröffentlicht werden oder nicht (z. B. einer Zeitungsredaktion vor der Veröffentlichung von Leserbriefen oder eines Forenmoderators vor oder nach der Veröffentlichung von Beiträgen in Online-Foren), ist daher keine Zensur im Sinne des Grundgesetzes und verfassungsrechtlich unbedenklich, auch wenn sie umgangssprachlich gelegentlich ebenfalls als „Zensur“ bezeichnet wird. Allenfalls im Zuge der sogenannten mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten kommt je nach Sachverhalt der Stellenwert von Art. 5 Grundgesetz auch zwischen Privaten indirekt zum Tragen. Dabei handelt es sich dann allerdings um ein Auslegungsinstrument für andere Gesetze, nicht um eine direkte Anwendung des Zensurverbotes aus dem Grundgesetz.[11]
Literatur über Zensur
Eine als klassisch geltende Stellungnahme gegen die Vorzensur ist die 1644 erschienene Rede „Areopagitica“ von John Milton, ähnlich wie die 1859 von John Stuart Mill veröffentlichte Schrift On Liberty.[12] Die klassische soziologische Studie zur Zensur stammt aus dem Jahr 1911 und ist von Vilfredo Pareto: Le mythe vertuiste et la littérature immorale (dt. Der Tugendmythos und die unmoralische Literatur, 1968).
Heinrich Hubert Houben: Hier Zensur – Wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute. Der gefesselte Biedermeier. Literatur, Kultur, Zensur in der guten, alten Zeit. Philipp Reclam jun., Leipzig 1990, ISBN 3-379-00532-0. (Reclams Universal-Bibliothek 1340)
Werner Pieper (Hrsg.): 1000 Jahre Musik und Zensur in den diversen Deutschlands. Pieper & Die Grüne Kraft, Löhrbach 2001, ISBN 3-922708-09-9. (Der grüne Zweig 209)
Werner Pieper (Hrsg.): Musik & Zensur – weltweit. Pieper & Die Grüne Kraft, Löhrbach 1999, ISBN 3-922708-06-4. (Verfemt, verbannt, verboten 1 = Der Grüne Zweig 206)
Bodo Plachta: Zensur. Reclam, Stuttgart 2006, ISBN 3-15-017660-3 Inhaltsverzeichnis
Siegfried Lokatis u.a. (Hrsg.): Vom Autor zur Zensurakte. Abenteuer im Leseland DDR. Mitteldeutscher Verlag, Halle (Saale) 2014, ISBN 978-3-95462-110-1 Inhaltsverzeichnis
Siehe auch
Geschichte der Zensur
Pressefreiheit
Medienmanipulation
Filmzensur
Theaterzensur
Briefzensur
Zensur im Internet
Internetkontrolle in der Volksrepublik China
Sperrungen von Internetinhalten in Deutschland
Zensur von Landkarten
Selbstzensur
Verzeichnis der verbotenen Bücher der römischen Inquisition
Zensur in einzelnen Ländern
Zensur in Algerien
DA-Notice in Großbritannien
Zur Diskussion über mögliche Zensur in Ungarn siehe Nemzeti Média- és Hírközlési Hatóság
Zensur in Tunesien
Zensur in der Bundesrepublik Deutschland
Zensur in der DDR
Zensur in der Sowjetunion
Steyn-Kommission in Südafrika
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Ein von den iranischen Behörden im Februar 2006 zensiertes Exemplar des Magazins National Geographic. Das vom weißen Aufkleber verdeckte Titelfoto zeigt ein sich umarmendes Paar.
Etymologie
Der Begriff „Zensur“ ist abgeleitet vom lateinischen Wort censura, das eine strenge Prüfung bzw. Beurteilung bezeichnet sowie gleichzeitig auch das Amt eines Sittenrichters (Censors) im römischen Staat bezeichnete.[3]
Mit dem Wort Zins ist der Begriff Zensur ebenfalls verwandt (mit der man auch Schüler bewertet), und zwar über die gemeinsame lateinische Wurzel censere, die eigentlich „schätzen“ bedeutet. Zum Verb censere wurde das Substantiv censura gebildet, das „Prüfung, Begutachtung, Kritik“ bedeutet und im 15. oder 16. Jahrhundert ins Deutsche übernommen wurde.[4]
Brennende Bücher auf dem Titelblatt des katholischen Index – der göttliche Heilige Geist ist als Taube dargestellt.
Ziele und Begründungen von Zensur
Vor allem Nachrichten, künstlerische Äußerungen und Meinungsäußerungen sind Gegenstände der Zensur. Die Zensur dient dem Ziel, das Geistesleben in religiöser, sittlicher oder politischer Hinsicht zu kontrollieren. Diese Kontrolle wird damit begründet, man wolle oder müsse schutzlose oder schutzbedürftige Gesellschaftsgruppen vor der schädlichen Wirkung solcher Inhalte bewahren.
So begründete die katholische Kirche ihr Verbot häretischer Schriften (siehe auch Index Librorum Prohibitorum) mit dem Schutz des Glaubens (schon früh wurde auch Sittlichkeit als Argument herangezogen).
Sittlich begründet wird eine Zensur z. B. mit dem Schutz Minderjähriger vor Inhalten und Darstellungen, die deren seelische Entwicklung gefährden (zum Beispiel Gewaltdarstellungen oder menschenverachtende Formen der Sexualität), siehe hierzu auch Jugendschutz.
Politische Zensur bezweckt mit ihrer Kontrolle die Abwehr von die politische Ordnung bedrohenden Inhalten, etwa mit der Zensur pseudowissenschaftlicher Literatur (gemeint sind meist sich auf die nationalsozialistische Rassentheorie stützende Schriften) in Deutschland.[5]
Von Seiten der von Zensur Betroffenen und auch in wissenschaftlichen Untersuchungen wurde und wird der Vorwurf erhoben, der wahre Beweggrund der Zensuraktivität seien der Schutz und der Machterhalt der sie ausübenden Eliten.[6]
Karikatur von Luis Bagaría auf die spanische Zensur unter Diktator Primo de Rivera: „Zusammenarbeit – der Karikaturist: Herr Zensor: Bekanntlich ist ihr Stift besser als meiner. Also bitte ich Sie, mir die Karikatur anzufertigen. Wenn Sie wollen, mache ich Ihnen einen Vorschlag: Könnten Sie einen stämmigen und optimistischen Spanier zeichnen, der sagt: ‚Nie ging es mir besser als heute.‘?“
Maßnahmen zur Kontrolle
Maßnahmen zur Kontrolle:[7][8]
Die Schaffung von Zensurkommissionen,
Verbot von Medien,
Verzeichnisse verbotener Medien (Schwarze Liste),
Verbot des Besitzes periodischer Medien (Indices),
Beförderungs-, Verkaufs- und Erwerbsverbot von Medien,
Vorzensur (Maßnahme zur Prüfung von Schriften vor der Drucklegung),
Nachzensur (Kontrolle von bereits gedruckten und im Handel zugänglichen Druckwerken),
Untersagung bestimmter Inhalte und Aussageformen,
Impressumspflicht zur Identifikation von Urhebern,
Bindung der Herausgeber von Medien an Konzessionen und Privilegien, die auch wieder entzogen werden können,
Kautionszwang, d. h. die Verpflichtung, Geld bei der Zensurbehörde zu hinterlegen,
Zeitungssteuern (die sogenannte Stempelsteuer),
Beschränkungen von Berufszulassungen für Drucker,
Berufsverbote für Drucker und Entzug von Druckkonzessionen,
Geldbußen, Gefängnisstrafen sowie schließlich Landesverweis,
Einziehen einzelner Ausgaben von Medien,
Beschränkung der Erscheinungshäufigkeit periodischer Medien,
erhöhte Beförderungsgebühren für Medien.
Die Pressezensur umfasst das Verbot der Verbreitung (Ausstrahlung, Vertrieb) oder die inhaltliche Veränderung bzw. Kürzung. Bei Filmen werden beispielsweise zensurwürdige Szenen herausgeschnitten, Objekte verdeckt oder Ausdrücke mit einem Piepston (engl. Bleep) überlagert, letzteres auch bei der Wiedergabe von Tonaufnahmen.
Unterscheidungen
Häufig wird – wie etwa im Grundgesetz – unter Zensur die Kontrolle von Presseerzeugnissen vor ihrer Veröffentlichung verstanden. Zensur in diesem Sinne, die sogenannte „Vorzensur“, ist ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, das in Art. 5 Abs. 2 GG festgelegt ist. Davon unterscheidet man die „Nachzensur“, bei der erst nach der Veröffentlichung in die Meinungsfreiheit eingegriffen wird:[9]
Bei der Vorzensur müssen Medien (Filme, Bücher, Zeitschriften usw.) vor Veröffentlichung entsprechenden Institutionen zur Prüfung vorgelegt werden, die dann gegebenenfalls Abänderungen fordern oder das Werk indizieren.
Die Nachzensur ist Bestandteil auch jener Rechtssysteme, in denen Vorzensur laut Verfassung verboten ist. Jeder darf seine Meinung zum Ausdruck bringen, kann aber nachträglich zur Verantwortung gezogen werden, wenn er dabei gegen Gesetze verstößt. Die Konsequenzen können Einziehung und Indizierung des betreffenden Werkes oder Bestrafung der Person sein. Ein Beispiel aus der deutschen Nachkriegsgeschichte ist die Kontroverse um die sog. Lex Soraya.
Da Grundrechte traditionell als Abwehrrechte Privater gegenüber dem Staat zu verstehen sind,[10] ist in Deutschland eine verbotene Zensur im Sinne von Art. 5 Abs. 1, S. 3 Grundgesetz nur die Zensur durch den Staat oder dem Staat zurechenbare Stellen. Eine Vorauswahl privater Stellen, ob Beiträge veröffentlicht werden oder nicht (z. B. einer Zeitungsredaktion vor der Veröffentlichung von Leserbriefen oder eines Forenmoderators vor oder nach der Veröffentlichung von Beiträgen in Online-Foren), ist daher keine Zensur im Sinne des Grundgesetzes und verfassungsrechtlich unbedenklich, auch wenn sie umgangssprachlich gelegentlich ebenfalls als „Zensur“ bezeichnet wird. Allenfalls im Zuge der sogenannten mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten kommt je nach Sachverhalt der Stellenwert von Art. 5 Grundgesetz auch zwischen Privaten indirekt zum Tragen. Dabei handelt es sich dann allerdings um ein Auslegungsinstrument für andere Gesetze, nicht um eine direkte Anwendung des Zensurverbotes aus dem Grundgesetz.[11]
Literatur über Zensur
Eine als klassisch geltende Stellungnahme gegen die Vorzensur ist die 1644 erschienene Rede „Areopagitica“ von John Milton, ähnlich wie die 1859 von John Stuart Mill veröffentlichte Schrift On Liberty.[12] Die klassische soziologische Studie zur Zensur stammt aus dem Jahr 1911 und ist von Vilfredo Pareto: Le mythe vertuiste et la littérature immorale (dt. Der Tugendmythos und die unmoralische Literatur, 1968).
Heinrich Hubert Houben: Hier Zensur – Wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute. Der gefesselte Biedermeier. Literatur, Kultur, Zensur in der guten, alten Zeit. Philipp Reclam jun., Leipzig 1990, ISBN 3-379-00532-0. (Reclams Universal-Bibliothek 1340)
Werner Pieper (Hrsg.): 1000 Jahre Musik und Zensur in den diversen Deutschlands. Pieper & Die Grüne Kraft, Löhrbach 2001, ISBN 3-922708-09-9. (Der grüne Zweig 209)
Werner Pieper (Hrsg.): Musik & Zensur – weltweit. Pieper & Die Grüne Kraft, Löhrbach 1999, ISBN 3-922708-06-4. (Verfemt, verbannt, verboten 1 = Der Grüne Zweig 206)
Bodo Plachta: Zensur. Reclam, Stuttgart 2006, ISBN 3-15-017660-3 Inhaltsverzeichnis
Siegfried Lokatis u.a. (Hrsg.): Vom Autor zur Zensurakte. Abenteuer im Leseland DDR. Mitteldeutscher Verlag, Halle (Saale) 2014, ISBN 978-3-95462-110-1 Inhaltsverzeichnis
Siehe auch
Geschichte der Zensur
Pressefreiheit
Medienmanipulation
Filmzensur
Theaterzensur
Briefzensur
Zensur im Internet
Internetkontrolle in der Volksrepublik China
Sperrungen von Internetinhalten in Deutschland
Zensur von Landkarten
Selbstzensur
Verzeichnis der verbotenen Bücher der römischen Inquisition
Zensur in einzelnen Ländern
Zensur in Algerien
DA-Notice in Großbritannien
Zur Diskussion über mögliche Zensur in Ungarn siehe Nemzeti Média- és Hírközlési Hatóság
Zensur in Tunesien
Zensur in der Bundesrepublik Deutschland
Zensur in der DDR
Zensur in der Sowjetunion
Steyn-Kommission in Südafrika
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
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