Der Nerobefehl
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Der Nerobefehl
Adolf Hitlers Befehl betreffend Zerstörungsmaßnahmen im Reichsgebiet vom 19. März 1945, später kurz „Nerobefehl“ genannt, ordnete eine Taktik der verbrannten Erde, wie sie in deutschen Eroberungs- und Besatzungsgebieten unter der beschönigenden Bezeichnung ARLZ-Maßnahmen praktiziert worden war, nun auch im Reichsgebiet an, in dem inzwischen alliierte Truppen vorrückten. Diesen sollte nur unbrauchbare Infrastruktur in die Hände fallen.
Die heute bei deutschen Historikern übliche Bezeichnung „Nerobefehl“ findet man gedruckt erstmals 1957.[1] Sie spielt auf den römischen Kaiser Nero an, dem postum unterstellt wurde, den Großen Brand Roms im Jahr 64 zur Förderung seiner städtebaulichen Pläne selbst herbeigeführt zu haben, was jedoch historisch unzutreffend ist.
Der Nerobefehl wurde teils bewusst unterlaufen – unter anderem durch den zuständigen Reichsminister für Bewaffnung und Munition Albert Speer[2] – oder war im Chaos der letzten Tage des Krieges nicht mehr ausführbar. Karl Dönitz als Reichspräsident untersagte schließlich am 6. Mai 1945 die endgültige oder zeitweise Zerstörung von Industrie- und Infrastrukturanlagen und hob damit den Befehl zu „Zerstörungsmaßnahmen im Reichsgebiet“ auf.[3]
Hitlers Befehl
Der Befehl zu Zerstörungsmaßnahmen im Reichsgebiet wurde am 19. März 1945 von Hitler unterzeichnet, als Geheime Kommandosache vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) verbreitet und ist als Fernschreiben an Speer dokumentiert. Darin heißt es:
„Es ist ein Irrtum zu glauben, nicht zerstörte oder nur kurzfristig gelähmte Verkehrs-, Nachrichten-, Industrie- und Versorgungsanlagen bei der Rückgewinnung verlorener Gebiete für eigene Zwecke wieder in Betrieb nehmen zu können. Der Feind wird bei seinem Rückzug uns nur eine verbrannte Erde zurücklassen und jede Rücksichtnahme auf die Bevölkerung fallen lassen. Ich befehle daher: 1. Alle militärischen Verkehrs-, Nachrichten-, Industrie- und Versorgungsanlagen sowie Sachwerte innerhalb des Reichsgebietes, die sich der Feind zur Fortsetzung seines Kampfes irgendwie sofort oder in absehbarer Zeit nutzbar machen kann, sind zu zerstören.[4]“
Speers Intervention
Speer verfasste unter Datum vom 29. März 1945 ein Gesuch an Hitler, in dem er bat, den Zerstörungsbefehl zurückzunehmen. Speer gibt dort nach dem Einschub – „wenn ich Sie nicht missverstanden habe“ – in indirekter Rede wieder, was Hitler ihm am Abend des 18. März erklärt habe:
„Wenn der Krieg verloren geht, wird auch das Volk verloren sein. […] Es sei nicht notwendig, auf die Grundlagen, die das Volk zu seinem primitivsten Weiterleben braucht, Rücksicht zu nehmen. Im Gegenteil sei es besser, selbst diese Dinge zu zerstören. Denn das Volk hätte sich als das schwächere erwiesen und dem stärkeren Ostvolk gehöre dann ausschliesslich die Zukunft. Was nach dem Kampf übrigbliebe, seien ohnehin nur die Minderwertigen; denn die Guten seien gefallen.[5][2]“
Diese Worte Hitlers sind nur in Speers Version überliefert. Der Historiker Max Domarus (1911–1992) urteilte, sie könnten nur bedingt als authentisch gelten. Hitler habe zwar auch bei anderen Gelegenheiten abfällige Bemerkungen über das deutsche Volk gemacht und es bestehe „kein Zweifel, dass ihm das Schicksal des deutschen Volkes im Grunde gleichgültig war“. Doch habe Hitler Wert darauf gelegt, als Held anerkannt zu werden; er hätte solche Worte niemals öffentlich geäußert.[6] Tatsächlich spart der Nerobefehl derartig verächtliche Gedanken gesichtswahrend aus. Alle Zerstörungsmaßnahmen sollten lediglich den Alliierten (trotz der aussichtslosen militärischen Lage) die Nutzung von Infrastruktur unmöglich machen.
Ende März gelang es Speer schließlich, Hitler zu veranlassen, ihm die Gesamtverantwortung für die Durchführung aller Zerstörungsmaßnahmen zu erteilen und damit die Gauleiter auszuschalten. Ian Kershaw stellt dar, dass Hitler sich der Sabotagepolitik seines Rüstungsministers durchaus bewusst war und auch wusste, dass Speer derartige Zerstörungen, wie er sie im Nerobefehl angeordnet hatte, vermeiden wollte.[7]
Zerstörungen
Ein bekanntes Ereignis, das mit dem Nerobefehl in Verbindung gebracht wird, ist die Sprengung des Berliner Nord-Süd-Tunnels der S-Bahn unter dem Landwehrkanal, die als Folge auch zu einer weitreichenden Flutung der U-Bahn führte; wer tatsächlich die Sprengung ausführte oder auslöste, ist allerdings bis heute nicht bekannt.
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Die heute bei deutschen Historikern übliche Bezeichnung „Nerobefehl“ findet man gedruckt erstmals 1957.[1] Sie spielt auf den römischen Kaiser Nero an, dem postum unterstellt wurde, den Großen Brand Roms im Jahr 64 zur Förderung seiner städtebaulichen Pläne selbst herbeigeführt zu haben, was jedoch historisch unzutreffend ist.
Der Nerobefehl wurde teils bewusst unterlaufen – unter anderem durch den zuständigen Reichsminister für Bewaffnung und Munition Albert Speer[2] – oder war im Chaos der letzten Tage des Krieges nicht mehr ausführbar. Karl Dönitz als Reichspräsident untersagte schließlich am 6. Mai 1945 die endgültige oder zeitweise Zerstörung von Industrie- und Infrastrukturanlagen und hob damit den Befehl zu „Zerstörungsmaßnahmen im Reichsgebiet“ auf.[3]
Hitlers Befehl
Der Befehl zu Zerstörungsmaßnahmen im Reichsgebiet wurde am 19. März 1945 von Hitler unterzeichnet, als Geheime Kommandosache vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) verbreitet und ist als Fernschreiben an Speer dokumentiert. Darin heißt es:
„Es ist ein Irrtum zu glauben, nicht zerstörte oder nur kurzfristig gelähmte Verkehrs-, Nachrichten-, Industrie- und Versorgungsanlagen bei der Rückgewinnung verlorener Gebiete für eigene Zwecke wieder in Betrieb nehmen zu können. Der Feind wird bei seinem Rückzug uns nur eine verbrannte Erde zurücklassen und jede Rücksichtnahme auf die Bevölkerung fallen lassen. Ich befehle daher: 1. Alle militärischen Verkehrs-, Nachrichten-, Industrie- und Versorgungsanlagen sowie Sachwerte innerhalb des Reichsgebietes, die sich der Feind zur Fortsetzung seines Kampfes irgendwie sofort oder in absehbarer Zeit nutzbar machen kann, sind zu zerstören.[4]“
Speers Intervention
Speer verfasste unter Datum vom 29. März 1945 ein Gesuch an Hitler, in dem er bat, den Zerstörungsbefehl zurückzunehmen. Speer gibt dort nach dem Einschub – „wenn ich Sie nicht missverstanden habe“ – in indirekter Rede wieder, was Hitler ihm am Abend des 18. März erklärt habe:
„Wenn der Krieg verloren geht, wird auch das Volk verloren sein. […] Es sei nicht notwendig, auf die Grundlagen, die das Volk zu seinem primitivsten Weiterleben braucht, Rücksicht zu nehmen. Im Gegenteil sei es besser, selbst diese Dinge zu zerstören. Denn das Volk hätte sich als das schwächere erwiesen und dem stärkeren Ostvolk gehöre dann ausschliesslich die Zukunft. Was nach dem Kampf übrigbliebe, seien ohnehin nur die Minderwertigen; denn die Guten seien gefallen.[5][2]“
Diese Worte Hitlers sind nur in Speers Version überliefert. Der Historiker Max Domarus (1911–1992) urteilte, sie könnten nur bedingt als authentisch gelten. Hitler habe zwar auch bei anderen Gelegenheiten abfällige Bemerkungen über das deutsche Volk gemacht und es bestehe „kein Zweifel, dass ihm das Schicksal des deutschen Volkes im Grunde gleichgültig war“. Doch habe Hitler Wert darauf gelegt, als Held anerkannt zu werden; er hätte solche Worte niemals öffentlich geäußert.[6] Tatsächlich spart der Nerobefehl derartig verächtliche Gedanken gesichtswahrend aus. Alle Zerstörungsmaßnahmen sollten lediglich den Alliierten (trotz der aussichtslosen militärischen Lage) die Nutzung von Infrastruktur unmöglich machen.
Ende März gelang es Speer schließlich, Hitler zu veranlassen, ihm die Gesamtverantwortung für die Durchführung aller Zerstörungsmaßnahmen zu erteilen und damit die Gauleiter auszuschalten. Ian Kershaw stellt dar, dass Hitler sich der Sabotagepolitik seines Rüstungsministers durchaus bewusst war und auch wusste, dass Speer derartige Zerstörungen, wie er sie im Nerobefehl angeordnet hatte, vermeiden wollte.[7]
Zerstörungen
Ein bekanntes Ereignis, das mit dem Nerobefehl in Verbindung gebracht wird, ist die Sprengung des Berliner Nord-Süd-Tunnels der S-Bahn unter dem Landwehrkanal, die als Folge auch zu einer weitreichenden Flutung der U-Bahn führte; wer tatsächlich die Sprengung ausführte oder auslöste, ist allerdings bis heute nicht bekannt.
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