Die Theokratie
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Die Theokratie
Theokratie (griechisch θεοκρατία, von θεός, theós – Gott und κρατεῖν, krateîn – herrschen) ist eine Herrschaftsform, bei der die Staatsgewalt allein religiös legitimiert und von einer (in der Sicht der Anhänger der Staatsreligion) göttlich erwählten Person (gottberufener Prophet, gottbegnadeter König usw.), einer Priesterschaft (Klerus) oder sakralen Institution (Hierokratie) auf der Grundlage religiöser Prinzipien ausgeübt wird. Ein auf der Theokratie basierender Staat wird auch als Gottesstaat bezeichnet. Führt die religiöse Legitimierung von Macht zu einer klerikalistischen Herrschaft, spricht man in der Politikwissenschaft von Priesteraristokratie.
Theokratien in der Geschichte
Auch die Zwölf Stämme Israels bildeten laut der Bibel in vorstaatlicher Zeit – ob als Amphiktyonie, ist umstritten – von ca. 1250 v. Chr. bis zum Königtum ab Saul rund 1050 v. Chr. nach dem Tanach eine von Gott gelenkte und besonders im Verteidigungskrieg einheitliche auftretende Größe. Kennzeichnend für die israelische Theokratie der Richterzeit war das Fehlen von ständigen Verwaltungsorganen und das geringe Maß an Organisation, sowie die Zuweisung von Eigenverantwortung an die Bürger, die insbesondere an der Verbundenheit zu Gott gemessen wurde. Die in dieser Zeit häufigen Einfälle von Nachbarstämmen wurden genau wie die Einsetzung von Richtern als regulierende Maßnahmen Gottes angesehen, die abhängig von dem allgemeinen Grad an Verbundenheit zu Gott ergriffen wurden. Da aber fast alle biblischen Passagen über diese Zeit erst viel später geschrieben und zudem stark religiös ausgedeutet wurden, gilt dies unter vielen Forschern eher als unhistorisch.
Theokratisch war auch die Regierungspraxis der antiken römischen Kaiser. Nach dem Vorbild Alexanders des Großen und in Anlehnung an die Herrscherkulte im hellenistisch geprägten Osten des Reiches ließen sie sich selbst als Götter verehren. Der römische Kaiserkult hatte eine wichtige staatstragende Funktion, die Huldigung des vergöttlichten Kaisers war gleichzeitig ein Bekenntnis zu den Prinzipien des römischen Reiches. Abgesehen vom öffentlichen Kaiserkult (sacra publica) galt Religion jedoch als Privatangelegenheit (sacra privata). Der polytheistische Götterhimmel der Römer bot Raum für religiöse Vielfalt und Toleranz.
Juden und Christen zogen gleichwohl Zorn auf sich, wenn sie sich beharrlich weigerten, den Kaiser als Gott anzuerkennen und damit aus Sicht der Römer auch die religiös legitimierte Staatsordnung ablehnten. Insbesondere Christen wurden daher als politische Gefahr angesehen und teilweise verfolgt.
Kaiser Konstantin I. leitete eine religiöse Wende ein. Er ließ Christenverfolgungen nun unterbinden, erließ ein Toleranzedikt für die christliche Religion und förderte die Etablierung einer christlich-einheitlichen Kirche mitsamt der Verfolgung von Häretikern, auch wenn bis heute strittig ist, ob bzw. wann er selbst sich taufen ließ. Kaiser Theodosius I. erhob später das Christentum zur Staatsreligion des römischen Reiches und verbot damit auch alle anderen Kulte mit Ausnahme der Juden. Die einst verfolgte Kirche wurde nun mit weitreichenden politischen Privilegien ausgestattet, welche die umfassende Ausbreitung des Christentums ermöglichten. Im Oströmischen Reich lebte der Kaiserkult jedoch in abgewandelter Form fort, indem der Kaiser sich nun als christlicher Priesterkönig (rex sacerdos) und sogar als Stellvertreter Christi auf Erden verstand, was einer der Faktoren in den zunehmenden Konflikten mit dem seinerseits immer monarchistischer eingestellten Papsttum war, das sich seit dem 6. Jahrhundert machtpolitisch etablierte. Dieses erlebte seinen Macht-Höhepunkt bereits unter dem nach Universalherrschaft strebenden Innozenz III. (1198–1216).[1]
Auch die westlichen Kaiser seit Karl dem Großen verstanden sich – mancher mehr, mancher weniger – als theokratisch. Das zeigte sich vor allem in der Praxis, Reichsbischöfe und -äbte ein- und abzusetzen (Investitur). Die Trennung zwischen geistlicher und lehnsrechtlicher Autorität bestand noch nicht im heute bekannten Maße, der Kaiser war sowohl oberster weltlicher als auch geistlicher Herrscher, zumal solange der Einfluss des Papsttums weltkirchlich noch überschaubar blieb. Referenz dieses Verständnisses war die Salbung, die die Gottgebundenheit des Herrschers darstellte. In der Zeitgenössischen Panegyrik wurden immer wieder Vergleiche zu biblischen Königen wie Salomo und David gezogen. Als der Perfektion der theokratischen Praxis wird das sogenannte ottonisch-salische Reichskirchensystem gesehen, dass unter Heinrich III. seinen Höhepunkt erreichte, der sogar Einfluss auf die Besetzung des Heiligen Stuhls nahm. Die von ihm unterstützte kirchliche Reformbewegung bekämpfte allerdings im Investiturstreit mit Heinrich IV. diese Praxis und schuf mit der (kirchen-)rechtlichen Trennung von Spiritualien und Temporalien, ein Konstrukt, das den Kaiser nur auf die weltliche Autorität der Lehnsvergabe reduzierte. Nach dem Ende des Investiturstreites setzten sich allerdings die kaiserliche Investitur wie auch die Konflikte mit dem Papsttum noch lange fort.[2]
Zu einer Fehldeutung kann der Titel der Schrift De civitate Dei (wörtlich: „Von der Bürgergemeinschaft Gottes“) des Kirchenvaters Augustinus verleiten, welche oft unzutreffend mit dem Begriff „Gottesstaat“ übersetzt wird. Dieser epochemachende Text behandelt jedoch keine theokratische Verschmelzung von Religion und Politik, sondern stellt vielmehr die unsichtbare, aber umfassende Herrschaft Gottes über die gesamte Weltgeschichte heraus. Augustinus unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen der „Gemeinschaft Gottes“ (civitas dei) und der rein „irdisch-orientierten Gemeinschaft“ (civitas terrena). Damit liefert Augustinus bereits die theoretische Grundlage für die spätere Zweiteilung von geistlicher und weltlicher Macht, die im christlichen Mittelalter durch die gleichsam rivalisierende Verbindung zwischen Papst und Kaiser – in den modernen politischen Systemen seit der Aufklärung als organisatorische Trennung von Kirche und Staat zum Ausdruck kommt.
Als Theokratie könnte man auch das so genannte heilige Experiment in Pennsylvania von 1681 bis 1756 bezeichnen. Es war der erste und einzige Quäkerstaat. Mehr dazu im Artikel Quäker und William Penn.
Theokratien heute
Theokratische Republiken heute (Rot)
Westliche Staaten strebten seit der Aufklärung eine Trennung zwischen Staat und Religion an. Manche versuchen sogar explizit einen Laizismus zu vertreten, was aber nicht selten fundamentalistische Gegenreaktionen ausgelöst hat.
Ein Beispiel für einen Gottesstaat in der heutigen Zeit ist die 1979 gegründete Islamische Republik Iran, die den Anspruch erhebt, eine Theokratie zu sein. Gleichwohl enthält das politische System des Iran demokratische Elemente. So ist es nach der Verfassung möglich, dass der vom Volk gewählte Expertenrat den obersten Rechtsgelehrten abwählt.
Der Vatikanstaat wird als Theokratie bezeichnet, da er eine eindeutige Priesterherrschaft ist. Der Vatikanstaat ist die letzte absolute Monarchie Europas. Als Angleichung an die Rechtspraxis moderner Verfassungsstaaten verfügt der Vatikanstaat seit seiner Gründung 1929 über ein Grundgesetz, das im Jahr 2000 erneuert wurde.[3] Dennoch subsumiert man den Vatikan nicht auf Anhieb unter dem Begriff der Theokratien, weil die päpstliche Herrschaft in einer für Theokratien unüblich erscheinenden pragmatischen Weise damit begründet wird, dass er für die Freiheit der Kirche (insbesondere von weltlichen Machthabern) eine kleine souveräne territoriale Basis benötige. Insofern der Vatikanstaat unter der Herrschaft von Geistlichen steht, steht er eher in der Erbschaft der Fürstbistümer feudaler Zeiten und natürlich des Kirchenstaates; wobei er wie dieser, und im Unterschied zu jenen keinen Lehnsherren über sich hat.
Theokratismus
Der Theokratismus möchte an der Verwirklichung eines Reiches Gottes „auf Erden“ mitwirken und die Theokratie als politisches Gestaltungsbild durchsetzen. Er wird dadurch zur politischen Religion. Die absolutistische Vorstellung des Gottesgnadentums kommt einer theokratischen Vorstellung sehr nahe
Heilserwartungslehren
Christen erwarten für die Zeit nach der Wiederkunft Christi beim Jüngsten Gericht eine „Königsherrschaft Gottes“ (basileia tou theou) unter der unmittelbaren „Macht und Herrlichkeit“ des Herrn Jesus Christus, die seit der Frühzeit des Christentums mit chiliastischen und millenaristischen Vorstellungen verbunden ist.
Die Zeugen Jehovas und generell die Bibelforscherbewegung, erwarten eine konkrete, diesseitige Theokratie auf der „gereinigten Erde“, während die traditionellen Christen das Reich Gottes als ein jenseitiges Himmelreich in der Ewigkeit des allmächtigen Herrgottes – außerhalb der Raum-Zeit-Dimension – begreifen.
Begriffskritik
Wenn terroristische Aktivitäten mit Verweis auf die Religion – in den letzten Jahren vor allem auf den Islam – legitimiert werden, ist in der Berichterstattung häufig von „Gottesstaaten“ und „Gotteskriegern“ die Rede. Diese Begriffe sind jedoch nach Auffassung Ingrid Thurners falsch, die Berufung auf Gott erfolge missbräuchlich, wenn damit Verbrechen gerechtfertigt werden sollen, hinter denen sich machtpolitische Interessen verstecken.[4]
Siehe auch
Liste von Theokratien
Amphiktyonie
Islamischer Staat (Theorie)
Islamische Revolution
Dominionisten
Staatskirche
Mönchsrepublik
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Theokratien in der Geschichte
Auch die Zwölf Stämme Israels bildeten laut der Bibel in vorstaatlicher Zeit – ob als Amphiktyonie, ist umstritten – von ca. 1250 v. Chr. bis zum Königtum ab Saul rund 1050 v. Chr. nach dem Tanach eine von Gott gelenkte und besonders im Verteidigungskrieg einheitliche auftretende Größe. Kennzeichnend für die israelische Theokratie der Richterzeit war das Fehlen von ständigen Verwaltungsorganen und das geringe Maß an Organisation, sowie die Zuweisung von Eigenverantwortung an die Bürger, die insbesondere an der Verbundenheit zu Gott gemessen wurde. Die in dieser Zeit häufigen Einfälle von Nachbarstämmen wurden genau wie die Einsetzung von Richtern als regulierende Maßnahmen Gottes angesehen, die abhängig von dem allgemeinen Grad an Verbundenheit zu Gott ergriffen wurden. Da aber fast alle biblischen Passagen über diese Zeit erst viel später geschrieben und zudem stark religiös ausgedeutet wurden, gilt dies unter vielen Forschern eher als unhistorisch.
Theokratisch war auch die Regierungspraxis der antiken römischen Kaiser. Nach dem Vorbild Alexanders des Großen und in Anlehnung an die Herrscherkulte im hellenistisch geprägten Osten des Reiches ließen sie sich selbst als Götter verehren. Der römische Kaiserkult hatte eine wichtige staatstragende Funktion, die Huldigung des vergöttlichten Kaisers war gleichzeitig ein Bekenntnis zu den Prinzipien des römischen Reiches. Abgesehen vom öffentlichen Kaiserkult (sacra publica) galt Religion jedoch als Privatangelegenheit (sacra privata). Der polytheistische Götterhimmel der Römer bot Raum für religiöse Vielfalt und Toleranz.
Juden und Christen zogen gleichwohl Zorn auf sich, wenn sie sich beharrlich weigerten, den Kaiser als Gott anzuerkennen und damit aus Sicht der Römer auch die religiös legitimierte Staatsordnung ablehnten. Insbesondere Christen wurden daher als politische Gefahr angesehen und teilweise verfolgt.
Kaiser Konstantin I. leitete eine religiöse Wende ein. Er ließ Christenverfolgungen nun unterbinden, erließ ein Toleranzedikt für die christliche Religion und förderte die Etablierung einer christlich-einheitlichen Kirche mitsamt der Verfolgung von Häretikern, auch wenn bis heute strittig ist, ob bzw. wann er selbst sich taufen ließ. Kaiser Theodosius I. erhob später das Christentum zur Staatsreligion des römischen Reiches und verbot damit auch alle anderen Kulte mit Ausnahme der Juden. Die einst verfolgte Kirche wurde nun mit weitreichenden politischen Privilegien ausgestattet, welche die umfassende Ausbreitung des Christentums ermöglichten. Im Oströmischen Reich lebte der Kaiserkult jedoch in abgewandelter Form fort, indem der Kaiser sich nun als christlicher Priesterkönig (rex sacerdos) und sogar als Stellvertreter Christi auf Erden verstand, was einer der Faktoren in den zunehmenden Konflikten mit dem seinerseits immer monarchistischer eingestellten Papsttum war, das sich seit dem 6. Jahrhundert machtpolitisch etablierte. Dieses erlebte seinen Macht-Höhepunkt bereits unter dem nach Universalherrschaft strebenden Innozenz III. (1198–1216).[1]
Auch die westlichen Kaiser seit Karl dem Großen verstanden sich – mancher mehr, mancher weniger – als theokratisch. Das zeigte sich vor allem in der Praxis, Reichsbischöfe und -äbte ein- und abzusetzen (Investitur). Die Trennung zwischen geistlicher und lehnsrechtlicher Autorität bestand noch nicht im heute bekannten Maße, der Kaiser war sowohl oberster weltlicher als auch geistlicher Herrscher, zumal solange der Einfluss des Papsttums weltkirchlich noch überschaubar blieb. Referenz dieses Verständnisses war die Salbung, die die Gottgebundenheit des Herrschers darstellte. In der Zeitgenössischen Panegyrik wurden immer wieder Vergleiche zu biblischen Königen wie Salomo und David gezogen. Als der Perfektion der theokratischen Praxis wird das sogenannte ottonisch-salische Reichskirchensystem gesehen, dass unter Heinrich III. seinen Höhepunkt erreichte, der sogar Einfluss auf die Besetzung des Heiligen Stuhls nahm. Die von ihm unterstützte kirchliche Reformbewegung bekämpfte allerdings im Investiturstreit mit Heinrich IV. diese Praxis und schuf mit der (kirchen-)rechtlichen Trennung von Spiritualien und Temporalien, ein Konstrukt, das den Kaiser nur auf die weltliche Autorität der Lehnsvergabe reduzierte. Nach dem Ende des Investiturstreites setzten sich allerdings die kaiserliche Investitur wie auch die Konflikte mit dem Papsttum noch lange fort.[2]
Zu einer Fehldeutung kann der Titel der Schrift De civitate Dei (wörtlich: „Von der Bürgergemeinschaft Gottes“) des Kirchenvaters Augustinus verleiten, welche oft unzutreffend mit dem Begriff „Gottesstaat“ übersetzt wird. Dieser epochemachende Text behandelt jedoch keine theokratische Verschmelzung von Religion und Politik, sondern stellt vielmehr die unsichtbare, aber umfassende Herrschaft Gottes über die gesamte Weltgeschichte heraus. Augustinus unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen der „Gemeinschaft Gottes“ (civitas dei) und der rein „irdisch-orientierten Gemeinschaft“ (civitas terrena). Damit liefert Augustinus bereits die theoretische Grundlage für die spätere Zweiteilung von geistlicher und weltlicher Macht, die im christlichen Mittelalter durch die gleichsam rivalisierende Verbindung zwischen Papst und Kaiser – in den modernen politischen Systemen seit der Aufklärung als organisatorische Trennung von Kirche und Staat zum Ausdruck kommt.
Als Theokratie könnte man auch das so genannte heilige Experiment in Pennsylvania von 1681 bis 1756 bezeichnen. Es war der erste und einzige Quäkerstaat. Mehr dazu im Artikel Quäker und William Penn.
Theokratien heute
Theokratische Republiken heute (Rot)
Westliche Staaten strebten seit der Aufklärung eine Trennung zwischen Staat und Religion an. Manche versuchen sogar explizit einen Laizismus zu vertreten, was aber nicht selten fundamentalistische Gegenreaktionen ausgelöst hat.
Ein Beispiel für einen Gottesstaat in der heutigen Zeit ist die 1979 gegründete Islamische Republik Iran, die den Anspruch erhebt, eine Theokratie zu sein. Gleichwohl enthält das politische System des Iran demokratische Elemente. So ist es nach der Verfassung möglich, dass der vom Volk gewählte Expertenrat den obersten Rechtsgelehrten abwählt.
Der Vatikanstaat wird als Theokratie bezeichnet, da er eine eindeutige Priesterherrschaft ist. Der Vatikanstaat ist die letzte absolute Monarchie Europas. Als Angleichung an die Rechtspraxis moderner Verfassungsstaaten verfügt der Vatikanstaat seit seiner Gründung 1929 über ein Grundgesetz, das im Jahr 2000 erneuert wurde.[3] Dennoch subsumiert man den Vatikan nicht auf Anhieb unter dem Begriff der Theokratien, weil die päpstliche Herrschaft in einer für Theokratien unüblich erscheinenden pragmatischen Weise damit begründet wird, dass er für die Freiheit der Kirche (insbesondere von weltlichen Machthabern) eine kleine souveräne territoriale Basis benötige. Insofern der Vatikanstaat unter der Herrschaft von Geistlichen steht, steht er eher in der Erbschaft der Fürstbistümer feudaler Zeiten und natürlich des Kirchenstaates; wobei er wie dieser, und im Unterschied zu jenen keinen Lehnsherren über sich hat.
Theokratismus
Der Theokratismus möchte an der Verwirklichung eines Reiches Gottes „auf Erden“ mitwirken und die Theokratie als politisches Gestaltungsbild durchsetzen. Er wird dadurch zur politischen Religion. Die absolutistische Vorstellung des Gottesgnadentums kommt einer theokratischen Vorstellung sehr nahe
Heilserwartungslehren
Christen erwarten für die Zeit nach der Wiederkunft Christi beim Jüngsten Gericht eine „Königsherrschaft Gottes“ (basileia tou theou) unter der unmittelbaren „Macht und Herrlichkeit“ des Herrn Jesus Christus, die seit der Frühzeit des Christentums mit chiliastischen und millenaristischen Vorstellungen verbunden ist.
Die Zeugen Jehovas und generell die Bibelforscherbewegung, erwarten eine konkrete, diesseitige Theokratie auf der „gereinigten Erde“, während die traditionellen Christen das Reich Gottes als ein jenseitiges Himmelreich in der Ewigkeit des allmächtigen Herrgottes – außerhalb der Raum-Zeit-Dimension – begreifen.
Begriffskritik
Wenn terroristische Aktivitäten mit Verweis auf die Religion – in den letzten Jahren vor allem auf den Islam – legitimiert werden, ist in der Berichterstattung häufig von „Gottesstaaten“ und „Gotteskriegern“ die Rede. Diese Begriffe sind jedoch nach Auffassung Ingrid Thurners falsch, die Berufung auf Gott erfolge missbräuchlich, wenn damit Verbrechen gerechtfertigt werden sollen, hinter denen sich machtpolitische Interessen verstecken.[4]
Siehe auch
Liste von Theokratien
Amphiktyonie
Islamischer Staat (Theorie)
Islamische Revolution
Dominionisten
Staatskirche
Mönchsrepublik
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