Die Scheindemokratie
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Die Scheindemokratie
Der Begriff Scheindemokratie kennzeichnet als politisches Schlagwort Regierungsformen, die sich den Anschein einer Demokratie geben, bei denen tatsächlich jedoch Elemente der Diktatur oder der Oligarchie überwiegen. Die scheindemokratischen Aspekte sind beispielsweise Scheinwahlen für ein Parlament, das über keine wirklichen Einflussmöglichkeiten verfügt.
Verwendung des Begriffs
Der Soziologe Max Weber verwandte den Begriff Scheindemokratie bereits für seine 1917 erschienene Analyse der Russischen Revolution von 1905. In den letzten Jahrzehnten wurde das Schlagwort vor allem für postkoloniale Staatsgründungen verwendet, wobei Sinn und Zweck ihrer pseudodemokratischen Elemente weniger in der Täuschung der eigenen Bevölkerung als in der Irreführung der Weltöffentlichkeit lagen. Für die Ostblockländer wurde der Begriff selten verwendet, obwohl sich auch dort scheindemokratische Elemente fanden („Wahlen“ zur DDR-Volkskammer über die Einheitslisten der Nationalen Front). Auch für ein Demokratiedefizit in den westlichen Staaten und Institutionen fand und findet der Begriff eher selten Anwendung. In Deutschland existiert seit einigen Jahren für scheindemokratische Verhältnisse auch das Kunstwort „Demokratur“. Verfassungsgeschichtlich geht Hans Boldt im Werk Reich und Länder, 1987, davon aus, dass die ersten deutschen Verfassungsstaaten mit Zensuswahlrecht ebenfalls Scheindemokratien waren. In der württembergischen Verfassung von 1819 z.B. bestand die „Kammer der Abgeordneten“ fix aus u.a. 13 „Mitgliedern des ritterschaftlichen Adels“, während etwa die Stadt Stuttgart bloß das Anrecht besaß, einen einzigen Sitz der Kammer durch Wahl zu besetzen.
Da der Begriff Scheindemokratie auf Mischformen zwischen Demokratien und nichtdemokratischen Regierungsformen verweist, hängt seine Anwendung auf eine Regierungsform von den subjektiven Bewertungs- und Gewichtungskriterien für demokratische bzw. diktatorische Kennzeichen ab. Deshalb wird der Begriff im politikwissenschaftlichen Kontext nur selten und wenn in stark wertender Form verwendet.
Beispiele für die Verwendung des Begriffs
Neben dem Beispiel der Verwendung des Begriffs durch Max Weber gibt es noch andere Anwendungsbeispiele:
Moshe Zuckermann (Leiter des Instituts für Deutsche Geschichte, Universität Tel Aviv) bezeichnete Israel als Scheindemokratie: „Ich sagte vorhin, (...) daß Israel letztlich mit dem Kriterium der durch das Judesein bestimmten Staatsangehörigkeit gar keine Demokratie, sondern höchstens eine ethnische Demokratie, also nur eine Scheindemokratie sein kann.“[1]
Nach Hans Koschnick (1994–1996 EU-Administrator für Mostar) herrscht in Bosnien-Herzegowina eine Scheindemokratie: „Eine formale Demokratie, in der zwar Wahlen stattfinden, aber keine Demokraten da sind, ist eine Scheindemokratie.“[2]
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Verwendung des Begriffs
Der Soziologe Max Weber verwandte den Begriff Scheindemokratie bereits für seine 1917 erschienene Analyse der Russischen Revolution von 1905. In den letzten Jahrzehnten wurde das Schlagwort vor allem für postkoloniale Staatsgründungen verwendet, wobei Sinn und Zweck ihrer pseudodemokratischen Elemente weniger in der Täuschung der eigenen Bevölkerung als in der Irreführung der Weltöffentlichkeit lagen. Für die Ostblockländer wurde der Begriff selten verwendet, obwohl sich auch dort scheindemokratische Elemente fanden („Wahlen“ zur DDR-Volkskammer über die Einheitslisten der Nationalen Front). Auch für ein Demokratiedefizit in den westlichen Staaten und Institutionen fand und findet der Begriff eher selten Anwendung. In Deutschland existiert seit einigen Jahren für scheindemokratische Verhältnisse auch das Kunstwort „Demokratur“. Verfassungsgeschichtlich geht Hans Boldt im Werk Reich und Länder, 1987, davon aus, dass die ersten deutschen Verfassungsstaaten mit Zensuswahlrecht ebenfalls Scheindemokratien waren. In der württembergischen Verfassung von 1819 z.B. bestand die „Kammer der Abgeordneten“ fix aus u.a. 13 „Mitgliedern des ritterschaftlichen Adels“, während etwa die Stadt Stuttgart bloß das Anrecht besaß, einen einzigen Sitz der Kammer durch Wahl zu besetzen.
Da der Begriff Scheindemokratie auf Mischformen zwischen Demokratien und nichtdemokratischen Regierungsformen verweist, hängt seine Anwendung auf eine Regierungsform von den subjektiven Bewertungs- und Gewichtungskriterien für demokratische bzw. diktatorische Kennzeichen ab. Deshalb wird der Begriff im politikwissenschaftlichen Kontext nur selten und wenn in stark wertender Form verwendet.
Beispiele für die Verwendung des Begriffs
Neben dem Beispiel der Verwendung des Begriffs durch Max Weber gibt es noch andere Anwendungsbeispiele:
Moshe Zuckermann (Leiter des Instituts für Deutsche Geschichte, Universität Tel Aviv) bezeichnete Israel als Scheindemokratie: „Ich sagte vorhin, (...) daß Israel letztlich mit dem Kriterium der durch das Judesein bestimmten Staatsangehörigkeit gar keine Demokratie, sondern höchstens eine ethnische Demokratie, also nur eine Scheindemokratie sein kann.“[1]
Nach Hans Koschnick (1994–1996 EU-Administrator für Mostar) herrscht in Bosnien-Herzegowina eine Scheindemokratie: „Eine formale Demokratie, in der zwar Wahlen stattfinden, aber keine Demokraten da sind, ist eine Scheindemokratie.“[2]
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