Die Kettenstrafe
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Die Kettenstrafe
Die Kettenstrafe war eine im 17., 18. und noch im 19. Jahrhundert verbreitete Art der Freiheitsstrafe für besonders schwere Verbrechen.
Die Kettenstrafe bestand darin, dass der Verurteilte mit einer eisernen Kette an die Wand des Gefängnisses angeschlossen oder dass er durch eine an seine Füße gelegte schwere Kette, an der mitunter noch eine eiserne Kugel befestigt war, in seiner Bewegungsfreiheit gehemmt wurde.
In der preußischen Armee wurde die Kettenstrafe in milderer Form als Festungsbaugefangenschaft vollzogen. Die Kettenstrafe in schwerster Form war im Josephinischen Strafgesetzbuch von 1787 als Ersatz für die Todesstrafe eingeführt, in milderer Form fand sie sich im Bayerischen Strafgesetzbuch von 1813 und in anderen deutschen Strafgesetzbüchern.
Später kam die Fesselung nur noch als Disziplinarmaßnahme in den Strafanstalten vor.
Eine verschärfte Form stellte das Krummschließen dar: Hierbei wurde dem Delinquenten eine der beiden Hände an den Fußknöchel der entgegengesetzten Körperseite gekettet.
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Die Kettenstrafe bestand darin, dass der Verurteilte mit einer eisernen Kette an die Wand des Gefängnisses angeschlossen oder dass er durch eine an seine Füße gelegte schwere Kette, an der mitunter noch eine eiserne Kugel befestigt war, in seiner Bewegungsfreiheit gehemmt wurde.
In der preußischen Armee wurde die Kettenstrafe in milderer Form als Festungsbaugefangenschaft vollzogen. Die Kettenstrafe in schwerster Form war im Josephinischen Strafgesetzbuch von 1787 als Ersatz für die Todesstrafe eingeführt, in milderer Form fand sie sich im Bayerischen Strafgesetzbuch von 1813 und in anderen deutschen Strafgesetzbüchern.
Später kam die Fesselung nur noch als Disziplinarmaßnahme in den Strafanstalten vor.
Eine verschärfte Form stellte das Krummschließen dar: Hierbei wurde dem Delinquenten eine der beiden Hände an den Fußknöchel der entgegengesetzten Körperseite gekettet.
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