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    Das Nadelgeld

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    Das Nadelgeld Empty Das Nadelgeld

    Beitrag  Andy Mi Sep 23, 2015 9:58 pm

    Nadelgeld oder Spielgeld bezeichnete im gemeinen deutschen Recht einen Betrag, den ein Mann seiner Ehefrau in regelmäßigen Abständen gab. Über dieses Geld konnte sie für persönliche Zwecke und Anschaffungen, etwa für Kleidung, frei verfügen, insoweit unterlag sie also nicht der Vormundschaft ihres Mannes. Beim Adel war es üblich, die Höhe des Spielgeldes ehevertraglich festzulegen.[1]

    Ältere Werke erwähnen als Nadel-, Spiel- oder Trüffelgeld auch dasjenige Geld, welches Töchter bei der Eheschließung zusätzlich zu dinglicher Ausstattung und Heiratsgut erhalten.[2][3]

    Siehe auch

    Brautgeld
    Schlüsselgewalt
    Taschengeldanspruch


    Quelle - Literatur & Einzelnachweise
    Andy
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