Die Reichskammer der bildenden Künste
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Die Reichskammer der bildenden Künste
Die Reichskunstkammer, eigentlich Reichskammer der bildenden Künste, war eine Institution im Dritten Reich, welche die Aufgabe hatte, Bildende Kunst zu fördern, die der damaligen Gesinnung entsprach, aber auch Richtungen zu unterdrücken, die ihr widersprachen. Damit trug sie zur Gleichschaltung von Kunst und Gesellschaft während der Zeit des Nationalsozialismus bei.
Aufgaben
Sie wurde am 1. November 1933 als eine von sieben Abteilungen der Reichskulturkammer gegründet und hatte folgende Aufgabe:[1]
„Aufgabe durch Zusammenwirken der Angehörigen aller von ihr umfaßten Tätigkeitszweige unter der Führung des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda die deutsche Kultur in Verantwortung für Volk und Reich zu fördern, die wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten der Kulturberufe zu regeln und zwischen allen Bestrebungen der ihr angehörenden Gruppen einen Ausgleich zu bewirken“
Sie hatte als NS-Dachverband ferner die Aufgabe, Künstler zu fördern, die ihre Werke im Sinne der deutschen Nationalsozialisten gestalteten.
Um zu Ausstellungen zugelassen zu werden, war eine Mitgliedschaft in der Reichskunstkammer unerlässlich. Manche Künstler wurden abgelehnt oder ausgeschlossen, „wenn Tatsachen vorlagen, daß die in Frage kommende Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung nicht besitzt.'“'[2]
Zu den Präsidialräten der Reichskammer der bildenden Künste gehörten Albert Speer, Hans Herbert Schweitzer, Hans Weidemann, Otto von Kursell und Richard Klein.
Erster Präsident der RKdBK war der Architekt Prof. Eugen Hönig von 1933 bis 1936
Adolf Ziegler, schon seit 1925 mit Hitler gut bekannt und langjähriger Sachbearbeiter für bildende Kunst in der NSDAP, war der Präsident der RBK von 1936 bis 1943.
Wilhelm Kreis war Präsident der RBK von 1943 bis 1945.
Im Jahre 1941 wurde Arno Breker zum Vizepräsidenten der RBK ernannt.
Die offizielle Zeitschrift für den Fachverband für Baukunst wurde von dem Verleger Otto Karl Stollberg unter dem Titel „Die Baugilde - Zeitschrift des Bundes Deutscher Architekten“ herausgegeben.
Struktur
Die Reichskammer der bildenden Künste gliederte sich in folgende Fachverbände[3]:
Bund Deutscher Architekten e.V.
Bund Deutscher Gartengestalter e.V.
Bund Deutscher Gebrauchsgraphiker e.V.
Bund Deutscher Maler und Graphiker e.V.
Bund Deutscher Bildhauer e.V.
Bund Deutscher Kopisten e.V.
Bund Deutscher Kunsthandwerker e.V.
Bund Deutscher Kunst- und Antiquitätenhändler e.V.
Bund Deutscher Kunstverleger und Kunstblatthändler e.V.
Reichsfachschaft Deutscher Werbefachleute NSRDW e.V., Fachgruppe Gebrauchswerber
Bund Deutscher Kunstwissenschaftler e.V.
Bund Deutscher Museen und Sammlungen e.V.
Bund Deutscher Künstlervereine e.V.
Bund Deutscher Kunstvereine e.V.
Katholische Reichsgemeinschaft christlicher Kunst
Evangelische Reichsgemeinschaft christlicher Kunst
Auswirkungen
Die Reichskammer der Bildenden Künste verstand sich, wie alle anderen Reichskammern, als Standes- und Berufsvertretung aller ihr zugehörigen Künstler. Zugehörig waren alle hauptamtlich arbeitenden Personen, soweit sie den Fachverbänden der Berufsgruppen zuzuordnen wurden. Die Mitgliedschaft in der Reichskulturkammer war für alle Deutschen Künstler verbindlich. Diese Institution war eine staatliche Behörde, die obrigkeitlich im Sinne der NS-Diktatur handelte.
Alle bisherigen Standesorganisationen (inklusive aller freier Künstlergruppen und -vereinigungen) wurden aufgelöst bzw. zwangsweise in die Reichskulturkammer überführt. Personen ohne Ariernachweis wurden nach und nach ausgeschlossen. Zudem wurden Künstler und Künstlerinnen ausgeschlossen, deren Werke systemkritische Inhalte und/oder Entartete Kunst darstellten und erhielten Mal- und Ausstellungsverbot. Die entsprechenden Feststellungen wurden durch einschlägige Gaukammerausschüsse getroffen. Diese entschieden in der Regel nach Feldbeobachtungen durch parteilich gebundene Kunstbeauftragte in Ausstellungen, im Kunsthandel oder durch private Anzeige. Anonyme Denunziationen waren an der Tagesordnung und wurden von allen Künstlern gefürchtet, deren Werke nicht dem Volksgeschmack entsprachen. Neuaufnahmen in die Reichskulturkammer erfolgten ausschließlich auf Antrag. 1936/37 war die organisatorische Gleichschaltung der Deutschen Kunst im Sinne einer „nationalsozialistisch geprägten Volkskultur“ weitgehend abgeschlossen. Nur diejenigen, die als Mitglieder der Reichskammer der Bildenden Künste registriert waren, erhielten fortan staatliche Förderungen, öffentliche Aufträge und Ausstellungsmöglichkeiten im deutschen Kunsthandel. Letztentlich bedeutete der systematische Entzug der wirtschaftlichen Grundlage ein Berufsverbot für alle unorganisierten Künstler.
In den Biografien fast aller damals tätigen hauptamtlichen Künstler wird die obligatorische Mitgliedschaft in der Reichskulturkammer (und ihren Untergruppierungen) verschwiegen. Tatsächlich begründet die reine Mitgliedschaft in der Reichskulturkammer noch nicht den Verdacht, dass das jeweilige Mitglied ein aktive/r Unterstützer/in und Verfechter/in des nationalsozialistischen Gedankenguts gewesen ist. Mit der organisatorischen Gleichschaltung der Deutschen Kunst und der damit verbundenen Ächtung aller volkszersetzenden Kunstrichtungen standen alle professionellen Künstler, sofern sie kein Berufsverbot riskieren wollten, vor einer inhaltlich-stilistischen Überprüfung, ggf. auch Nach- oder Neujustierung ihrer künstlerischen Arbeit. Jeder Künstler hatte darauf seine eigene Antwort zu finden. So gingen einige in die Innere Emigration und bemühten sich um unverfängliche Sujets wie Portraits, Stillleben, Landschaftsmalerei oder einem apolitischen Naturalismus. Einige wenige Künstler standen weiterhin zu ihrer Kunst und ihrem eigenen künstlerischen Ausdrucksstil. Wurde ihre Kunst als entartet angezeigt, sahen sie ihr Heil in der Flucht ins Exil. Andere sagten sich ganz von der Deutschen Kunst und dem organisierten Kunstbetrieb los und nahmen einen völlig anderen Beruf an.
uelle - literatur & Einzelnachweise
Aufgaben
Sie wurde am 1. November 1933 als eine von sieben Abteilungen der Reichskulturkammer gegründet und hatte folgende Aufgabe:[1]
„Aufgabe durch Zusammenwirken der Angehörigen aller von ihr umfaßten Tätigkeitszweige unter der Führung des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda die deutsche Kultur in Verantwortung für Volk und Reich zu fördern, die wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten der Kulturberufe zu regeln und zwischen allen Bestrebungen der ihr angehörenden Gruppen einen Ausgleich zu bewirken“
Sie hatte als NS-Dachverband ferner die Aufgabe, Künstler zu fördern, die ihre Werke im Sinne der deutschen Nationalsozialisten gestalteten.
Um zu Ausstellungen zugelassen zu werden, war eine Mitgliedschaft in der Reichskunstkammer unerlässlich. Manche Künstler wurden abgelehnt oder ausgeschlossen, „wenn Tatsachen vorlagen, daß die in Frage kommende Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung nicht besitzt.'“'[2]
Zu den Präsidialräten der Reichskammer der bildenden Künste gehörten Albert Speer, Hans Herbert Schweitzer, Hans Weidemann, Otto von Kursell und Richard Klein.
Erster Präsident der RKdBK war der Architekt Prof. Eugen Hönig von 1933 bis 1936
Adolf Ziegler, schon seit 1925 mit Hitler gut bekannt und langjähriger Sachbearbeiter für bildende Kunst in der NSDAP, war der Präsident der RBK von 1936 bis 1943.
Wilhelm Kreis war Präsident der RBK von 1943 bis 1945.
Im Jahre 1941 wurde Arno Breker zum Vizepräsidenten der RBK ernannt.
Die offizielle Zeitschrift für den Fachverband für Baukunst wurde von dem Verleger Otto Karl Stollberg unter dem Titel „Die Baugilde - Zeitschrift des Bundes Deutscher Architekten“ herausgegeben.
Struktur
Die Reichskammer der bildenden Künste gliederte sich in folgende Fachverbände[3]:
Bund Deutscher Architekten e.V.
Bund Deutscher Gartengestalter e.V.
Bund Deutscher Gebrauchsgraphiker e.V.
Bund Deutscher Maler und Graphiker e.V.
Bund Deutscher Bildhauer e.V.
Bund Deutscher Kopisten e.V.
Bund Deutscher Kunsthandwerker e.V.
Bund Deutscher Kunst- und Antiquitätenhändler e.V.
Bund Deutscher Kunstverleger und Kunstblatthändler e.V.
Reichsfachschaft Deutscher Werbefachleute NSRDW e.V., Fachgruppe Gebrauchswerber
Bund Deutscher Kunstwissenschaftler e.V.
Bund Deutscher Museen und Sammlungen e.V.
Bund Deutscher Künstlervereine e.V.
Bund Deutscher Kunstvereine e.V.
Katholische Reichsgemeinschaft christlicher Kunst
Evangelische Reichsgemeinschaft christlicher Kunst
Auswirkungen
Die Reichskammer der Bildenden Künste verstand sich, wie alle anderen Reichskammern, als Standes- und Berufsvertretung aller ihr zugehörigen Künstler. Zugehörig waren alle hauptamtlich arbeitenden Personen, soweit sie den Fachverbänden der Berufsgruppen zuzuordnen wurden. Die Mitgliedschaft in der Reichskulturkammer war für alle Deutschen Künstler verbindlich. Diese Institution war eine staatliche Behörde, die obrigkeitlich im Sinne der NS-Diktatur handelte.
Alle bisherigen Standesorganisationen (inklusive aller freier Künstlergruppen und -vereinigungen) wurden aufgelöst bzw. zwangsweise in die Reichskulturkammer überführt. Personen ohne Ariernachweis wurden nach und nach ausgeschlossen. Zudem wurden Künstler und Künstlerinnen ausgeschlossen, deren Werke systemkritische Inhalte und/oder Entartete Kunst darstellten und erhielten Mal- und Ausstellungsverbot. Die entsprechenden Feststellungen wurden durch einschlägige Gaukammerausschüsse getroffen. Diese entschieden in der Regel nach Feldbeobachtungen durch parteilich gebundene Kunstbeauftragte in Ausstellungen, im Kunsthandel oder durch private Anzeige. Anonyme Denunziationen waren an der Tagesordnung und wurden von allen Künstlern gefürchtet, deren Werke nicht dem Volksgeschmack entsprachen. Neuaufnahmen in die Reichskulturkammer erfolgten ausschließlich auf Antrag. 1936/37 war die organisatorische Gleichschaltung der Deutschen Kunst im Sinne einer „nationalsozialistisch geprägten Volkskultur“ weitgehend abgeschlossen. Nur diejenigen, die als Mitglieder der Reichskammer der Bildenden Künste registriert waren, erhielten fortan staatliche Förderungen, öffentliche Aufträge und Ausstellungsmöglichkeiten im deutschen Kunsthandel. Letztentlich bedeutete der systematische Entzug der wirtschaftlichen Grundlage ein Berufsverbot für alle unorganisierten Künstler.
In den Biografien fast aller damals tätigen hauptamtlichen Künstler wird die obligatorische Mitgliedschaft in der Reichskulturkammer (und ihren Untergruppierungen) verschwiegen. Tatsächlich begründet die reine Mitgliedschaft in der Reichskulturkammer noch nicht den Verdacht, dass das jeweilige Mitglied ein aktive/r Unterstützer/in und Verfechter/in des nationalsozialistischen Gedankenguts gewesen ist. Mit der organisatorischen Gleichschaltung der Deutschen Kunst und der damit verbundenen Ächtung aller volkszersetzenden Kunstrichtungen standen alle professionellen Künstler, sofern sie kein Berufsverbot riskieren wollten, vor einer inhaltlich-stilistischen Überprüfung, ggf. auch Nach- oder Neujustierung ihrer künstlerischen Arbeit. Jeder Künstler hatte darauf seine eigene Antwort zu finden. So gingen einige in die Innere Emigration und bemühten sich um unverfängliche Sujets wie Portraits, Stillleben, Landschaftsmalerei oder einem apolitischen Naturalismus. Einige wenige Künstler standen weiterhin zu ihrer Kunst und ihrem eigenen künstlerischen Ausdrucksstil. Wurde ihre Kunst als entartet angezeigt, sahen sie ihr Heil in der Flucht ins Exil. Andere sagten sich ganz von der Deutschen Kunst und dem organisierten Kunstbetrieb los und nahmen einen völlig anderen Beruf an.
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