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Hans Globke

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Hans Globke Empty Hans Globke

Beitrag  Andy Mi Okt 14, 2015 11:05 pm

Hans Josef Maria Globke (* 10. September 1898 in Düsseldorf; † 13. Februar 1973 in Bonn) war Verwaltungsjurist im preußischen und im Reichsinnenministerium sowie Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze in der Zeit des Nationalsozialismus und von 1953 bis 1963 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer Chef des Bundeskanzleramts.

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Globke gilt als Paradebeispiel für die personelle Kontinuität der Verwaltungseliten zwischen dem „Dritten Reich“ und der frühen Bundesrepublik Deutschland. In deren Anfangsjahren spielte er eine bedeutende Rolle als „graue Eminenz“ Adenauers. Wegen seiner Tätigkeit während der nationalsozialistischen Diktatur blieb Globke sowohl im Ausland als auch in der Bundesrepublik stets umstritten.

Leben
Anfänge

Globke wurde 1898 als Sohn eines Tuchgroßhändlers in Düsseldorf geboren. Die Familie zog kurz nach der Geburt von Hans Globke nach Aachen. Nach dem Abitur am Kaiser-Karls-Gymnasium trat er 1916 in den Militärdienst ein. Er diente bis zum Ende des Ersten Weltkriegs in einer Artillerieeinheit an der Westfront.

Unmittelbar nach Kriegsende begann Globke ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten von Bonn und Köln. Er war Mitglied der katholischen Studentenverbindung Bavaria Bonn. Nach seiner Promotion über „Die Immunität der Mitglieder des Reichstages und der Landtage“ in Gießen 1922 schlug er eine Karriere im öffentlichen Dienst ein. Im gleichen Jahr trat er der Zentrumspartei bei, der er bis zu deren Auflösung im Jahr 1933 angehörte.

Im Jahr 1925 wurde er stellvertretender Polizeipräsident in Aachen. Im folgenden Jahr sicherte die Ernennung zum Regierungsassessor seine endgültige Übernahme in den preußischen Staatsdienst.
Beginn der Karriere als Ministerialbeamter

Globke wurde 1929 Regierungsrat im preußischen Innenministerium. Dort bearbeitete er unter anderem die Themengebiete Standesämter, Namensänderungen, Saarfragen, Entmilitarisierung des Rheinlandes und Folgen des Friedensvertrages von Versailles. Als Folge des Preußenschlags der Regierung Franz von Papen wurde Preußen 1932 einem Reichskommissar unterstellt und die Innenministerien des Landes und des Reiches allmählich miteinander verschmolzen.

Im November 1932 entstanden unter Globkes Federführung zunächst eine Verordnung und ein Runderlass des preußischen Innenministeriums zum Namensrecht und im Dezember die dazugehörigen Ausführungsrichtlinien. Sie sollten es Juden erschweren, einen als spezifisch jüdisch geltenden Familiennamen abzulegen. Diese Ungleichbehandlung der Juden bereits in der Endphase der Weimarer Republik, an der Globke maßgeblich mitwirkte, gilt in der Forschung als Vorstufe zu den namensrechtlichen Diskriminierungen in der Zeit des Nationalsozialismus.[1]
Globkes Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten Anfang 1933 war Globke an der Ausarbeitung einer Reihe von Gesetzen beteiligt, die auf die Gleichschaltung der Rechtsordnung Preußens mit dem Reich abzielten. Im Dezember 1933 erfolgte seine Ernennung zum Oberregierungsrat, die (so zumindest Globkes spätere Darstellung) zuvor aufgrund seiner im Ministerium bekannten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des „Preußenschlags“ von 1932 zeitweilig zurückgestellt worden war.

Nach der Vereinigung des Preußischen Innenministeriums mit dem Reichsinnenministerium wurde Globke ab 1. November 1934 als Referent in das neu gebildete Reichs- und Preußische Ministerium des Innern unter Minister Wilhelm Frick übernommen, wo er bis 1945 tätig war. 1938 erfolgte letztmals in der NS-Zeit eine Beförderung Globkes, diesmal zum Ministerialrat.

In seiner Tätigkeit ab 1934 war Globke weiterhin hauptsächlich für Namensänderungen und Personenstandsfragen verantwortlich; ab 1937 kam der Aufgabenbereich „Internationale Fragen auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeitswesens und Optionsverträge“ hinzu. Als Korreferent beschäftigte er sich auch mit „Allgemeinen Rassefragen“, „Ein- und Auswanderungen“ und Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem antisemitischen „Blutschutzgesetz“. Globkes Wirken umschloss auch die Erarbeitung von Vorlagen und Entwürfen für Gesetze und Verordnungen. In diesem Zusammenhang war er führend beteiligt an der Vorbereitung der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935, dem Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes vom 18. Oktober 1935 und dem Personenstandsgesetz (3. November 1937). Das „J“, das in Pässe von Juden eingeprägt wurde, hat Globke mit konzipiert.[2]

Auch das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (5. Januar 1938) und die zugehörigen Ausführungsverordnungen wurden von Globke verfasst. Es bestimmte, dass Juden, die keinen in einer Anlage genannten Liste aufgeführten Vornamen trugen, diesem den Vornamen „Sara“ (bei Frauen) bzw. „Israel“ (bei Männern) hinzufügen mussten. Die „Liste“ der Männer begann mit Abel, Abieser, Abimelech, Abner, Absalom, Ahab, Ahasja, Ahaser und so fort. Teilweise waren die Namen auf der Liste frei erfunden oder strittig ausgewählt. Es ist unklar, ob dies auf die Absicht zurückzuführen ist, Juden zusätzlich herabzusetzen oder es sich um Fehler oder Ungenauigkeiten handelte. Eine Überraschung auf der Liste war z. B. „Isidor“, ein Name, den u. a. der Kirchenvater Isidor von Sevilla oder der Namenspatron etlicher süddeutscher Dorfkirchen, Isidor von Madrid, trugen. Allerdings war der Name Isidor in jener Zeit in Deutschland vor allem unter Juden verbreitet.[3] Globke schuf mit der Erfassung der als jüdisch angesehenen Bevölkerung die verwaltungstechnischen Voraussetzungen, ohne die der bereits 1941 anlaufende Völkermord, der in der Wannsee-Konferenz 1942 koordiniert und den höchsten Beamten aller wichtigen Ministerien zur Kenntnis gebracht wurde, nicht in der bekannten Form hätte umgesetzt werden können.

In Globkes Verantwortung fiel auch die Vorbereitung von Gesetzeskommentaren und -erläuterungen für seine Aufgabengebiete. 1936 gab er gemeinsam mit seinem Vorgesetzten, Staatssekretär Wilhelm Stuckart, den ersten Kommentar zu den Nürnberger Gesetzen und deren Ausführungsverordnungen heraus. Dieser erwies sich als besonders einflussreich für die Auslegung der Nürnberger Gesetze, weil ihm ein offiziöser Charakter beigemessen wurde. Stuckart steuerte dabei nur die Einführung bei, in der er sich eines stark von der nationalsozialistischen Rassenlehre geprägten Vokabulars bediente. Der eigentliche Gesetzeskommentar stammte von Globke. Seine späteren Verteidiger verweisen in diesem Zusammenhang darauf, dass Globke nicht für die rassistische Wortwahl Stuckarts verantwortlich zu machen sei und Globkes Gesetzeskommentar im Vergleich zu späteren Kommentaren die Nürnberger Gesetze eng auslegte. Dies habe sich in Einzelfällen, insbesondere bei sogenannten „Mischehen“, als günstig für die Betroffenen erwiesen.[4]

Den Begriff des Beischlafs allerdings dehnten Stuckart und Globke in ihren Kommentaren sehr weit und damit für die Betroffenen nachteilig aus: So bestraften die Gerichte nicht nur den eigentlichen Geschlechtsverkehr, sondern bereits „beischlafähnliche Handlungen, z. B. gegenseitige Onanie“. Wegen der von Globke so definierten „Rassenschande“ wurden bis 1940 insgesamt 1.911 Personen durch offizielle, also rechtsförmliche Urteile verurteilt; Angriffe anderer NS-Institutionen (Gestapo usw.) nicht mitgerechnet.[5]

Anfang September 1941 begleitete Globke Innenminister Frick und Staatssekretär Stuckart bei einem offiziellen Besuch in der Slowakei, das damals ein Satellitenstaat des Deutschen Reichs war. Gleich im Anschluss an diesen Besuch gab die Regierung der Slowakei die Einführung des so genannten „Judenkodex“ bekannt, der die juristische Grundlage für die späteren Enteignungen und Deportationen der slowakischen Juden schuf. Globke bestritt 1961 jeden Zusammenhang zwischen den beiden Ereignissen und den Vorwurf, er habe an der Entstehung des Kodex' mitgewirkt. Eindeutige Belege dafür konnten in der Tat nie beigebracht werden.[6]

Laut CIA-Unterlagen war Globke möglicherweise auch für die Deportation von 20.000 Juden aus Nordgriechenland in deutsche Vernichtungslager in Polen mitverantwortlich.[7][8]

Globke stellte einen Antrag auf Mitgliedschaft in der NSDAP, der aber wegen seiner früheren Zugehörigkeit zur Deutschen Zentrumspartei 1943 endgültig abgelehnt wurde.[9]

Andererseits unterhielt Globke Kontakte zu militärischen und zivilen Kreisen des Widerstandes: Er war Informant des Berliner Bischofs Konrad Graf von Preysing und Mitwisser der Staatsstreichvorbereitungen durch die Hitler-Gegner um Carl Friedrich Goerdeler und Ludwig Beck. Nach Zeugnissen von Jakob Kaiser und Otto Lenz war Globke für den Fall, dass der Sturz des nationalsozialistischen Regimes gelungen wäre, für einen gehobenen Ministerialposten in einer von Goerdeler gebildeten Reichsregierung vorgesehen.[10] Es fand sich jedoch nie ein Beleg für Globkes spätere Behauptung, die Nationalsozialisten hätten ihn noch 1945 verhaften wollen, seien daran aber durch das Vorrücken der Alliierten gehindert worden.
Nachkriegszeit

Bei seiner Entnazifizierung gab Globke an, er sei im Widerstand gegen den Nationalsozialismus gewesen, und wurde von der Spruchkammer daher am 8. September 1947 in die Kategorie V (unbelastet) eingeordnet.[11] Globke war beim Wilhelmstraßen-Prozess sowohl Zeuge der Verteidigung als auch Zeuge der Anklage.[12] Im Prozess gegen Stuckart sagte er als Zeuge des Angeklagten aus: „Ich wußte, daß die Juden massenweise umgebracht wurden.“[13]
Globke in der Adenauer-Ära

In der Bundesrepublik wurde Globke unter Bundeskanzler Konrad Adenauer zunächst Ministerialdirigent im Bundeskanzleramt und stieg schnell im Anschluss an die Bundestagswahl 1953 Ende Oktober als Nachfolger des in den Bundestag gewählten Otto Lenz zum Staatssekretär des Bundeskanzleramts auf.[14] In dieser Funktion war er Mitglied des engsten Führungszirkels um Adenauer und dessen engster Vertrauter. Im Schatten des Bundeskanzlers zog Globke im Hintergrund die Fäden und fungierte so als wichtiger Stützpfeiler von Adenauers „Kanzlerdemokratie“.

Seine Aufgaben ergeben sich aus der bis heute unveränderten Regelung in § 7 der Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg), wonach der Staatssekretär des Bundeskanzleramtes zugleich die Geschäfte eines Staatssekretärs der Bundesregierung wahrnimmt. In dieser Position beeinflusste Globke die Regierungspolitik maßgeblich. Er beriet Adenauer bei politischen Entscheidungen auf gemeinsamen Spaziergängen im Garten des Kanzleramtes, etwa zum Wiedergutmachungsabkommen mit Israel oder den Notstandsgesetzen; er machte Adenauer Personalvorschläge für die Ministerien und überwachte deren Linientreue, u. a. durch die von ihm geschaffenen Spiegel-Referate im Kanzleramt; er pflegte den engen Kontakt zur CDU/CSU-Bundestagsfraktion, insbesondere durch seine gute Beziehung zum CDU-Fraktionsvorsitzenden Heinrich Krone; er war als „heimlicher Generalsekretär“ der CDU die zentrale Kontaktstelle, um das Gehör des Kanzlers zu erhalten und er verwaltete maßgeblich die Wirtschaftsspenden der CDU, die über die „Staatsbürgerliche Vereinigung“ flossen.[15]

Im Wahlkampf 1961 gegen den später (1969) gewählten Bundeskanzler Willy Brandt machte Globke laut CIA-Dokumenten Brandt das Angebot, aus dessen Exilzeit resultierende vorgebliche Vaterlandsverratsvorwürfe nicht zum Wahlkampfthema zu machen, vorausgesetzt, die SPD würde das Thema Globke nicht verwenden. Brandt soll – so die Unterlagen – auf den Vorschlag eingegangen sein.[16]

Am 15. Oktober 1963, also vier Tage nachdem Adenauer sein Amt niedergelegt hatte, wurde Globke auf Vorschlag des Altkanzlers vom damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Er blieb auch weiterhin für Adenauer beratend aktiv. Insbesondere bei der Suche nach einem Nachfolger für Ludwig Erhard schaltete er sich ein.

Nach der Pensionierung beschloss Globke, in die Schweiz überzusiedeln. Die Schweizer Regierung erklärte ihn aber zu einem unerwünschten Ausländer und erteilte ihm ein Einreiseverbot.

Globke wurde auf dem Zentralfriedhof Bad Godesberg im Ortsteil Plittersdorf begraben.
Diskussion um Globkes NS-Vergangenheit und „Globke-Prozess“ 1963

In der Bundestagsdebatte am 12. Juli 1950 zitierte Adolf Arndt, der rechtspolitische Sprecher der SPD, aus den Kommentaren zu den Nürnberger Gesetzen u. a. eine Passage, in der Globke diskutiert, ob nicht auch die im Ausland begangene Rassenschande bestraft werden könne. Bundesinnenminister Gustav Heinemann (damals noch CDU) verwies in seiner Antwort auf das entlastende Leumundszeugnis des Nürnberger Anklägers Robert Kempner, dem Globke mit seiner Aussagebereitschaft gedient hatte. Obwohl Globke wegen seiner NS-Vergangenheit umstritten war, hielt Adenauer bis zum Ende seiner Amtszeit 1963 an ihm fest. Einerseits kommentierte er die Debatte um Globkes Beteiligung an der Ausarbeitung der Nürnberger Rassegesetze mit den Worten „Man schüttet kein schmutziges Wasser weg, solange man kein sauberes hat.“[17], andererseits erklärte er am 25. März 1956 in einem Zeitungsinterview, Behauptungen, sein enger Mitarbeiter sei ein eifriger Gehilfe der Nationalsozialisten gewesen, entbehrten jeder Grundlage. Viele Personen, auch aus den Reihen der katholischen Kirche, bescheinigten Globke, er habe sich mehrfach für verfolgte Personen eingesetzt.[18]

Das Festhalten an Globke erwies sich aber zunehmend als Belastung für die Regierung Adenauer, insbesondere in den Jahren nach 1960, als der israelische Geheimdienst Mossad in Argentinien Adolf Eichmann aufgespürt hatte.

In dieser Zeit kam es in der DDR zu einer großen, von dem Politbüro-Mitglied Albert Norden geleiteten Kampagne des Ministeriums für Staatssicherheit gegen den so bezeichneten „Verfasser der Nürnberger Blutgesetze“ sowie „Hetzer und Organisator der Judenverfolgungen“[19]. Ihr Ziel war es, Globke Kontakte mit Eichmann nachzuweisen. In einer Aktennotiz von 1961 hielt Norden fest, dass dafür „in Zusammenarbeit mit Mielke bestimmte Materialien besorgt bzw. hergestellt werden sollten. Wir brauchen unbedingt ein Dokument, das in irgend einer Form die direkte Zusammenarbeit Eichmanns mit Globke beweist.“[20] Im Juli 1963 eröffnete das Oberste Gericht der DDR unter Vorsitz von Gerichtspräsident Heinrich Toeplitz "im deutschen Staat des Friedens und des Rechts" das "Weltgericht über Globke"[21] und verurteilte ihn in Abwesenheit zu lebenslangem Zuchthaus. Es versuchte, in dem Schauprozess die angebliche „Wesensgleichheit des Bonner Regimes“ mit dem Terrorstaat Hitlers nachzuweisen. Grund für die Verurteilung war Globkes Mitwirkung an Gesetzen und Regelungen, die während der NS-Zeit die juristische Grundlage für die Judenverfolgung und die Germanisierung unterworfener Völker in den besetzten Ostgebieten geschaffen hatten.

Im Juni 2006 wurde bekannt, dass die Regierung Adenauer den US-Geheimdienst CIA im März 1958 über den Aufenthaltsort Adolf Eichmanns informiert hat. Dem US-amerikanischen Historiker Timothy Naftali zufolge sorgte sie aber durch Kontakte auf höchster Ebene gleichzeitig dafür, dass die CIA dieses Wissen nicht nutzte. Weder die Bundesregierung noch die CIA informierten Israel über die neuen Kenntnisse.[22][23][24][25] Naftali vermutet, dass Adenauer so eine direkte Belastung Globkes durch Eichmann verhindern wollte. Eichmann hatte zuvor dem niederländischen Journalisten und ehemaligen SS-Mann Willem Sassen umfangreiche Interviews gegeben, aus denen seine Memoiren entstehen sollten. Seit 1957 waren Sassens Versuche, dieses Material an das US-amerikanische Magazin Life zu verkaufen, vergeblich geblieben. Das änderte sich mit Eichmanns spektakulärer Entführung durch den Mossad im Mai 1960 – die durch einen inoffiziellen Hinweis des hessischen Generalstaatsanwaltes Fritz Bauer ermöglicht worden war – und mit der Vorbereitung des Eichmann-Prozesses in Israel. Life veröffentlichte nun in zwei Artikeln, am 28. November und 5. Dezember 1960, Auszüge aus Sassens Material über Eichmann. (Die Tantiemen wollte dessen Familie für seine Verteidigung verwenden.) Allerdings hatte die Bundesregierung, die ohnehin über die Ost-Berliner Kampagne beunruhigt war, zuvor die CIA eingeschaltet und so erreicht, dass jeder Hinweis auf Globke aus den Life-Artikeln gestrichen wurde. CIA-Chef Allen Dulles hielt in einem internen Memo vom 20. September 1960 fest: „Gesamtes Material wurde gelesen. Eine unklare Erwähnung von Globke, die Life auf unsere Forderung hin wegläßt.“[26]

Im Jahr 1961 erschien im zu Bertelsmann gehörenden Rütten & Loening-Verlag Reinhard-M. Streckers Buch Dr. Hans Globke – Aktenauszüge, Dokumente, das auf Recherchen Streckers in polnischen und tschechischen Archiven beruhte.[27] Globke versuchte, die weitere Veröffentlichung gerichtlich zu verhindern. Der Bundesnachrichtendienst, damals noch unter der Führung des ehemaligen Generals der Wehrmacht Reinhard Gehlen, soll 50.000 Mark investiert haben, um das Buch schnellstmöglich vom Markt zu nehmen. Aufgrund zweier unwesentlicher Fehler kam es zu einem Prozessvergleich, in dem Bertelsmann sich einverstanden erklärte, auf weitere Auflagen zu verzichten. Dem sollen Drohungen Bonns vorausgegangen sein, andernfalls keine Bücher des Bertelsmann-Verlages mehr für amtliche Stellen zu erwerben.[28]

2009 erschien im Campus-Verlag eine Monographie des Historikers Erik Lommatzsch, für die er den Nachlass Globkes im Archiv der Konrad-Adenauer-Stiftung hatte auswerten können.[29] Globkes tatsächliches Verhältnis zum Nationalsozialismus sowie sein Einfluss auf die Regierung Adenauers werden darin jedoch nicht wirklich geklärt.[30] Auch die Hintergründe der MfS-Kampagne gegen Globke bleiben weitgehend im Dunkeln.[31]

Die Auswirkungen des deutsch-deutschen Systemkonflikts auf den Umgang mit NS-Tätern unter gesamtdeutscher Perspektive zu untersuchen, hat erst begonnen.[32]
Ehrungen
Vor 1945

Ehrenkreuz für Frontkämpfer (1934)[33]
Medaille zur Erinnerung an den 13. März 1938 (1938)
Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938 (1939)
Silbernes Treudienstehrenzeichen (1941)[34]
Kriegsverdienstkreuz 2.Klasse (1942)
Komturkreuz des Ordens Stern von Rumänien (1942)[35]

Nach 1945

Großes Goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich (1956)[36]
Großkreuz des Verdienstordens der Italienischen Republik (1956)[37]
Großkreuz zum Orden der Eichenkrone des Großherzogtums Luxemburg (1957)[38]
Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik (1959)
Großkreuz des portugiesischen Christusordens (1960)[39]
Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (1963)

Veröffentlichungen

Die Immunität der Mitglieder des Reichstags und der Landtage. Dissertation. Universität Gießen, 1923.
Volksbegehren und Volksentscheid. Berliner Aktien-Gesellschaft f. Druck u. Verlag, Berlin 1931. Staatsbürgerliche Bildung, Heft 1.
Die Namensänderung auf Grund der preußischen Verordnung vom 3. November 1919 und der übrigen einschlägigen Bestimmungen, R. Müller, Eberswalde-Berlin 1934 (mit Walter Kriege und Fritz Opitz).
Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935. Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935. Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes (Ehegesundheitsgesetz) vom 18. Oktober 1935. Nebst allen Ausführungsvorschriften und den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Beck, München, Berlin 1936 (erläutert mit Wilhelm Stuckart)[40]

Dokumentationen

Jürgen Bevers, Bernhard Pfletschinger: Der Mann hinter Adenauer: Hans Maria Globke. Dokumentarfilm, WDR/ARTE, 52 Min., Deutschland 2008.
Jean-Michel Meurice: Schwarze Kassen. Dokumentarfilm, ARTE France, Maha und Anthracite, 70 Min., Frankreich 2008.


Quelle - literatur & Einzelnachweise
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