Der Rote Terror
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Der Rote Terror
Der Rote Terror war – in erklärter Anknüpfung an die terreur der Französischen Revolution – die von den kommunistischen Bolschewiki nach der Oktoberrevolution 1917 in Russland begonnene Phase, in der sie zur Durchsetzung ihres Machtanspruchs terroristische Mittel gegen von ihnen als konterrevolutionär verstandene Kräfte einsetzten. Der Begriff wurde von ihnen selbst geprägt und zur öffentlichen Drohung benutzt.
Wachen am Grab von Moissei Urizki. Petrograd. Übersetzung der Inschrift auf dem Transparent: „Tod den Bourgeois und ihren Helfern. Es lebe der Rote Terror.“ (Anfang September 1918)
Er stand im Russischen Bürgerkrieg im Gegensatz zum konterrevolutionären Weißen Terror, der bis zum Ende des Bürgerkrieges gleichfalls wütete, jedoch anders als jener nicht strategisch gesteuert und institutionalisiert war.[1] Im Unterschied zur Französischen Revolution, deren Terrorphase einige Monate dauerte und sich überwiegend gegen die Repräsentanten der Aristokratie sowie Revolutionsgegner wandte, stand beim roten Terror als Leitmotiv der Satz des stellvertretenden Leiters der Tscheka, Martyn Iwanowitsch Lazis, veröffentlicht im November 1918 in der Zeitschrift Krasnyi terror (Der rote Terror) im Vordergrund: „Wir führen nicht Krieg gegen einzelne. Wir vernichten die Bourgeoisie als Klasse.“[2]
Darüber hinaus wird der Begriff „Roter Terror“ im westlichen Sprachgebrauch gelegentlich für Menschenrechtsverletzungen in realsozialistischen Staaten[3] oder für die Gewaltakte von Anhängern der Zweiten Münchner Räterepublik (13. April bis 1. Mai 1919) verwendet.[4]
Geschichte
Faktisch begann der Terror unmittelbar nach der Oktoberrevolution und wurde von Anfang an von Lenin entschieden unterstützt.[5] Seine ersten Opfer waren Führer der liberalen Kadettenpartei, „streikende Arbeiter“ und „renitente Bauern“[6] und er intensivierte sich deutlich nach den Attentaten auf den Vorsitzenden der Petrograder Tscheka Urizki sowie den Vorsitzenden der Sowjetregierung Lenin am 30. August 1918 durch Fanny Kaplan.
Der offizielle Beginn des Roten Terrors – die Tscheka als sein Hauptorgan war bereits 1917 gegründet worden – datiert mit dem Dekret der Sowjetregierung Über den Roten Terror vom 5. September 1918:[7]
„In der augenblicklichen Situation ist es absolut lebensnotwendig, die Tscheka zu verstärken […], die Klassenfeinde der Sowjetrepublik in Konzentrationslagern zu isolieren und so die Republik gegen sie zu schützen; jeden, der in weißgardistische Organisationen, in Verschwörungen, Aufstände und Erhebungen verwickelt ist, auf der Stelle zu erschießen, die Namen der Erschossenen mit Angabe des Erschießungsgrundes zu veröffentlichen.“
Die Zeit bis März 1921 (Beginn der Neuen Ökonomischen Politik, NÖP) wird als Roter Terror und Ära der Politik des Kriegskommunismus bezeichnet. Auch danach gingen jedoch die Erschießungen Oppositioneller, Deportationen in Zwangsarbeitslager (siehe Gulag) und Repressionsmaßnahmen gegen dissidente Völker weiter. Ralf Stettner schreibt, dass „in den Zeiten von Kriegskommunismus, NÖP und den Übergangsjahren bis 1928/29 ein […] Geflecht an Konzentrationslagern, Zwangsarbeitslagern und ‚Lagern zur besonderen Verwendung‘“ existierte. Es sei „falsch, das Lagersystem ausschließlich der Stalinzeit zuzuordnen“, wenngleich die Lager der Leninzeit im Vergleich zur späteren Ära des Stalinismus auch „im Ausmaß weniger bedeutend“ waren.[8] Das sowjetische Lagersystem stand, so Stettner, in der Leninzeit erst am Anfang, und die stetige Weiterentwicklung der Kapazitäten unter Stalin nahm naturgemäß viele Jahre in Anspruch.
Das als „Roter Terror“ bezeichnete Terrorregime der Geheimpolizei Tscheka erhielt ab Mai 1922 einen gesetzlichen Rahmen: Lenin entwickelte den Strafgesetzbuch-Paragraphen 58, der Zwangsarbeit und Todesstrafe für „politische Delikte“ vorsah. So schrieb Lenin am 17. Mai 1922 über seinen Rohentwurf des § 58:
„Der Grundgedanke […] ist klar: offen eine prinzipielle und politisch wahrheitsgetreue […] These aufstellen, die das Wesen und die Rechtfertigung des Terrors, seine Notwendigkeit und seine Grenzen motiviert. Das Gericht soll den Terror nicht beseitigen – das zu versprechen wäre Selbstbetrug oder Betrug –, sondern ihn prinzipiell, klar, ohne Falsch und ohne Schminke begründen und gesetzlich verankern.[9]“
Offiziell eingeführt wurde der Artikel 58 aber durch Josef Stalin im Jahre 1927, der ihn erheblich verschärfte; so fügte er neben Terrorismus „Propaganda oder politische Agitation“ und „organisatorische Tätigkeit“ als Gesetzesverstöße hinzu.
Als Roter Terror im engeren Sinne wird das gewaltsame Vorgehen der Tscheka in den Städten – eigentliches Machtzentrum der Bolschewiki – betrachtet. Im gleichen Zusammenhang ereigneten sich auch die Auseinandersetzungen zwischen Staatsmacht und Bauernschaft, insbesondere mit den als wohlhabend geltenden Bauern (Kulaken), deren physische Vernichtung Lenin mit der Politik der Getreiderequirierung betrieb. Lenin hatte etwa im August 1918 die „Genossen Arbeiter“ zum „letzten, entscheidenden Kampf“ aufgerufen:
„Etwa 3 Millionen muss man zur Mittelbauernschaft rechnen, und wohl kaum mehr als 2 Millionen entfallen auf die Kulaken, die Reichen, die Getreideschieber. Diese Blutsauger haben sich im Krieg an der Not des Volkes bereichert […]. Diese Spinnen haben sich auf Kosten der durch den Krieg ruinierten Bauern, auf Kosten der hungernden Arbeiter gemästet. Diese Blutegel haben sich mit dem Blut der Werktätigen vollgesaugt […]. Schonungsloser Krieg den Kulaken! Tod den Kulaken! Hass und Verachtung den Parteien, die sie verteidigen.[10]“
Im selben Monat hatte Lenin auch schon verfügt: „Schonungsloser Massenterror gegen Kulaken …“, „Übermitteln Sie allen Mitgliedern des Exekutivkomitees und allen Kommunisten, dass es ihre Pflicht ist, die Kulaken schonungslos niederzuschlagen und bei den Aufständischen das gesamte Getreide zu konfiszieren“.[9]
Der Rote Terror richtete sich ebenfalls gegen das Bürgertum, gegen zaristische Offiziere, nichtbolschewistische Sozialisten (v. a. Menschewiki, Sozialrevolutionäre), Geistliche sowie oppositionelle Teile der Arbeiterschaft. Die Durchsetzung der Terrormaßnahmen – wie Erschießungen, Folterungen und Einweisungen in Konzentrationslager – erfolgte durch die Geheimpolizei Tscheka, die ab 1922 in die GPU umbenannt wurde. Schätzungen gehen von 250.000 bis 1.000.000 Opfer in diesem Zeitraum aus, teilweise durch Massenexekutionen.[11]
Der Rote Terror endete nicht mit dem Russischen Bürgerkrieg. So wurde die Bezeichnung „Kulaken“ während der Kollektivierung der Landwirtschaft von 1928 bis 1933 mehr und mehr auf alle selbstständigen Bauern ausgedehnt,[12] sodass der Terror nicht nur den als wohlhabend geltenden Bauern galt (→ Entkulakisierung). Mitte der 1930er Jahre begannen die Bolschewiki unter Stalin den Großen Terror, der sich sowohl gegen Angehörige der Eliten als auch gegen einfache Sowjetbürger richtete.
Siehe auch
Stalinsche Säuberungen
Moskauer Prozesse
Rote Armee#Bulgarien - „Tage des roten Terrors“ im September 1944
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Wachen am Grab von Moissei Urizki. Petrograd. Übersetzung der Inschrift auf dem Transparent: „Tod den Bourgeois und ihren Helfern. Es lebe der Rote Terror.“ (Anfang September 1918)
Er stand im Russischen Bürgerkrieg im Gegensatz zum konterrevolutionären Weißen Terror, der bis zum Ende des Bürgerkrieges gleichfalls wütete, jedoch anders als jener nicht strategisch gesteuert und institutionalisiert war.[1] Im Unterschied zur Französischen Revolution, deren Terrorphase einige Monate dauerte und sich überwiegend gegen die Repräsentanten der Aristokratie sowie Revolutionsgegner wandte, stand beim roten Terror als Leitmotiv der Satz des stellvertretenden Leiters der Tscheka, Martyn Iwanowitsch Lazis, veröffentlicht im November 1918 in der Zeitschrift Krasnyi terror (Der rote Terror) im Vordergrund: „Wir führen nicht Krieg gegen einzelne. Wir vernichten die Bourgeoisie als Klasse.“[2]
Darüber hinaus wird der Begriff „Roter Terror“ im westlichen Sprachgebrauch gelegentlich für Menschenrechtsverletzungen in realsozialistischen Staaten[3] oder für die Gewaltakte von Anhängern der Zweiten Münchner Räterepublik (13. April bis 1. Mai 1919) verwendet.[4]
Geschichte
Faktisch begann der Terror unmittelbar nach der Oktoberrevolution und wurde von Anfang an von Lenin entschieden unterstützt.[5] Seine ersten Opfer waren Führer der liberalen Kadettenpartei, „streikende Arbeiter“ und „renitente Bauern“[6] und er intensivierte sich deutlich nach den Attentaten auf den Vorsitzenden der Petrograder Tscheka Urizki sowie den Vorsitzenden der Sowjetregierung Lenin am 30. August 1918 durch Fanny Kaplan.
Der offizielle Beginn des Roten Terrors – die Tscheka als sein Hauptorgan war bereits 1917 gegründet worden – datiert mit dem Dekret der Sowjetregierung Über den Roten Terror vom 5. September 1918:[7]
„In der augenblicklichen Situation ist es absolut lebensnotwendig, die Tscheka zu verstärken […], die Klassenfeinde der Sowjetrepublik in Konzentrationslagern zu isolieren und so die Republik gegen sie zu schützen; jeden, der in weißgardistische Organisationen, in Verschwörungen, Aufstände und Erhebungen verwickelt ist, auf der Stelle zu erschießen, die Namen der Erschossenen mit Angabe des Erschießungsgrundes zu veröffentlichen.“
Die Zeit bis März 1921 (Beginn der Neuen Ökonomischen Politik, NÖP) wird als Roter Terror und Ära der Politik des Kriegskommunismus bezeichnet. Auch danach gingen jedoch die Erschießungen Oppositioneller, Deportationen in Zwangsarbeitslager (siehe Gulag) und Repressionsmaßnahmen gegen dissidente Völker weiter. Ralf Stettner schreibt, dass „in den Zeiten von Kriegskommunismus, NÖP und den Übergangsjahren bis 1928/29 ein […] Geflecht an Konzentrationslagern, Zwangsarbeitslagern und ‚Lagern zur besonderen Verwendung‘“ existierte. Es sei „falsch, das Lagersystem ausschließlich der Stalinzeit zuzuordnen“, wenngleich die Lager der Leninzeit im Vergleich zur späteren Ära des Stalinismus auch „im Ausmaß weniger bedeutend“ waren.[8] Das sowjetische Lagersystem stand, so Stettner, in der Leninzeit erst am Anfang, und die stetige Weiterentwicklung der Kapazitäten unter Stalin nahm naturgemäß viele Jahre in Anspruch.
Das als „Roter Terror“ bezeichnete Terrorregime der Geheimpolizei Tscheka erhielt ab Mai 1922 einen gesetzlichen Rahmen: Lenin entwickelte den Strafgesetzbuch-Paragraphen 58, der Zwangsarbeit und Todesstrafe für „politische Delikte“ vorsah. So schrieb Lenin am 17. Mai 1922 über seinen Rohentwurf des § 58:
„Der Grundgedanke […] ist klar: offen eine prinzipielle und politisch wahrheitsgetreue […] These aufstellen, die das Wesen und die Rechtfertigung des Terrors, seine Notwendigkeit und seine Grenzen motiviert. Das Gericht soll den Terror nicht beseitigen – das zu versprechen wäre Selbstbetrug oder Betrug –, sondern ihn prinzipiell, klar, ohne Falsch und ohne Schminke begründen und gesetzlich verankern.[9]“
Offiziell eingeführt wurde der Artikel 58 aber durch Josef Stalin im Jahre 1927, der ihn erheblich verschärfte; so fügte er neben Terrorismus „Propaganda oder politische Agitation“ und „organisatorische Tätigkeit“ als Gesetzesverstöße hinzu.
Als Roter Terror im engeren Sinne wird das gewaltsame Vorgehen der Tscheka in den Städten – eigentliches Machtzentrum der Bolschewiki – betrachtet. Im gleichen Zusammenhang ereigneten sich auch die Auseinandersetzungen zwischen Staatsmacht und Bauernschaft, insbesondere mit den als wohlhabend geltenden Bauern (Kulaken), deren physische Vernichtung Lenin mit der Politik der Getreiderequirierung betrieb. Lenin hatte etwa im August 1918 die „Genossen Arbeiter“ zum „letzten, entscheidenden Kampf“ aufgerufen:
„Etwa 3 Millionen muss man zur Mittelbauernschaft rechnen, und wohl kaum mehr als 2 Millionen entfallen auf die Kulaken, die Reichen, die Getreideschieber. Diese Blutsauger haben sich im Krieg an der Not des Volkes bereichert […]. Diese Spinnen haben sich auf Kosten der durch den Krieg ruinierten Bauern, auf Kosten der hungernden Arbeiter gemästet. Diese Blutegel haben sich mit dem Blut der Werktätigen vollgesaugt […]. Schonungsloser Krieg den Kulaken! Tod den Kulaken! Hass und Verachtung den Parteien, die sie verteidigen.[10]“
Im selben Monat hatte Lenin auch schon verfügt: „Schonungsloser Massenterror gegen Kulaken …“, „Übermitteln Sie allen Mitgliedern des Exekutivkomitees und allen Kommunisten, dass es ihre Pflicht ist, die Kulaken schonungslos niederzuschlagen und bei den Aufständischen das gesamte Getreide zu konfiszieren“.[9]
Der Rote Terror richtete sich ebenfalls gegen das Bürgertum, gegen zaristische Offiziere, nichtbolschewistische Sozialisten (v. a. Menschewiki, Sozialrevolutionäre), Geistliche sowie oppositionelle Teile der Arbeiterschaft. Die Durchsetzung der Terrormaßnahmen – wie Erschießungen, Folterungen und Einweisungen in Konzentrationslager – erfolgte durch die Geheimpolizei Tscheka, die ab 1922 in die GPU umbenannt wurde. Schätzungen gehen von 250.000 bis 1.000.000 Opfer in diesem Zeitraum aus, teilweise durch Massenexekutionen.[11]
Der Rote Terror endete nicht mit dem Russischen Bürgerkrieg. So wurde die Bezeichnung „Kulaken“ während der Kollektivierung der Landwirtschaft von 1928 bis 1933 mehr und mehr auf alle selbstständigen Bauern ausgedehnt,[12] sodass der Terror nicht nur den als wohlhabend geltenden Bauern galt (→ Entkulakisierung). Mitte der 1930er Jahre begannen die Bolschewiki unter Stalin den Großen Terror, der sich sowohl gegen Angehörige der Eliten als auch gegen einfache Sowjetbürger richtete.
Siehe auch
Stalinsche Säuberungen
Moskauer Prozesse
Rote Armee#Bulgarien - „Tage des roten Terrors“ im September 1944
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