Die Ausschließbarkeit
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Die Ausschließbarkeit
In der Wirtschaftswissenschaft bezeichnet Ausschließbarkeit die Eigenschaft eines Gutes, dass Verbraucher oder Unternehmen von der Nutzung ausgeschlossen werden können. Ausschließbarkeit ist notwendig, damit für ein Gut ein Preis oder – bei einem staatlichen Angebot – eine Gebühr durchgesetzt werden kann.
Fehlende Ausschließbarkeit könnte aufgrund des Trittbrettfahrerproblems zu Marktversagen führen.[1] Gelegentlich kommt es vor, dass ein (privates) Angebot auch ohne Ausschließbarkeit zustande kommt, beispielsweise wenn Einnahmen auf Sekundärmärkten generiert werden können (Werbung im Rundfunk, Spendengelder). In diesem Fall ist Nichtausschließbarkeit nicht als „Manko“ zu verstehen, sondern als gewollte Eigenschaft eines Gutes. Auch aus politischen Gründen wird oft auf die Ausschließbarkeit verzichtet[2], zum Beispiel bei meritorischen Gütern. Man unterscheidet ökonomische, technologische, institutionelle, normative Gründe, aufgrund derer andere vom Konsum ausgeschlossen werden.
Auch aus wohlfahrtstheoretischen Gründen könnte durch den Verzicht auf einen Ausschluss ein höherer Grad an Pareto-Effizienz erreicht werden. Da öffentliche Güter dadurch gekennzeichnet sind, dass ein gemeinsamer, nichtrivalisierender Konsum möglich ist, und die Einbeziehung weiterer Nutzer Grenzkosten von Null verursacht, könnte ein höheres Nutzenniveau erreicht werden. Der Verzicht darauf durch Konsumausschluss hieße also, einen Zustand geringerer Pareto-Effizienz zu wählen.
Güter, die ausschließbar sind, heißen private Güter. Wenn sie zusätzlich einer Rivalität der Nutzer im Konsum ausgesetzt sind, sind es private Güter. Gilt dieses Rivalitätsprinzip nicht, so spricht man von einem öffentlichen Gut, gelegentlich auch Klubgut genannt. Zur Unterscheidung der Güter wird der Exklusionsgrad verwendet.
Siehe auch
Marktversagen
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Fehlende Ausschließbarkeit könnte aufgrund des Trittbrettfahrerproblems zu Marktversagen führen.[1] Gelegentlich kommt es vor, dass ein (privates) Angebot auch ohne Ausschließbarkeit zustande kommt, beispielsweise wenn Einnahmen auf Sekundärmärkten generiert werden können (Werbung im Rundfunk, Spendengelder). In diesem Fall ist Nichtausschließbarkeit nicht als „Manko“ zu verstehen, sondern als gewollte Eigenschaft eines Gutes. Auch aus politischen Gründen wird oft auf die Ausschließbarkeit verzichtet[2], zum Beispiel bei meritorischen Gütern. Man unterscheidet ökonomische, technologische, institutionelle, normative Gründe, aufgrund derer andere vom Konsum ausgeschlossen werden.
Auch aus wohlfahrtstheoretischen Gründen könnte durch den Verzicht auf einen Ausschluss ein höherer Grad an Pareto-Effizienz erreicht werden. Da öffentliche Güter dadurch gekennzeichnet sind, dass ein gemeinsamer, nichtrivalisierender Konsum möglich ist, und die Einbeziehung weiterer Nutzer Grenzkosten von Null verursacht, könnte ein höheres Nutzenniveau erreicht werden. Der Verzicht darauf durch Konsumausschluss hieße also, einen Zustand geringerer Pareto-Effizienz zu wählen.
Güter, die ausschließbar sind, heißen private Güter. Wenn sie zusätzlich einer Rivalität der Nutzer im Konsum ausgesetzt sind, sind es private Güter. Gilt dieses Rivalitätsprinzip nicht, so spricht man von einem öffentlichen Gut, gelegentlich auch Klubgut genannt. Zur Unterscheidung der Güter wird der Exklusionsgrad verwendet.
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Marktversagen
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