Rat der Volksbeauftragten
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Rat der Volksbeauftragten
Rat der Volksbeauftragten war die Bezeichnung des Gremiums, das nach dem Ende des Ersten Weltkrieges 1918/19 die höchste Regierungsgewalt im Deutschen Reich innehatte. In der Übergangsphase vom Kaiserreich zur Weimarer Republik, der Novemberrevolution, kontrollierte es die eigentlichen Regierungsmitglieder. Der Rat wurde am 10. November 1918 von MSPD und USPD gebildet und bestand zunächst aus drei gemäßigten Mehrheitssozialdemokraten und drei radikaleren Unabhängigen Sozialdemokraten. Letztere traten am 29. Dezember zurück, und zwei weitere Mehrheitssozialdemokraten kamen hinzu.
Rat der Volksbeauftragten nach dem 29. Dezember 1918, nur noch aus Mehrheitssozialdemokraten bestehend. Von links: Otto Landsberg, Philipp Scheidemann, Gustav Noske, Friedrich Ebert, Rudolf Wissell.
Vorsitzender des Rates war Friedrich Ebert, dem am 9. November Reichskanzler Max von Baden die Reichskanzlerschaft übertragen hatte. Ebert setzte sich für baldige Wahlen zu einer verfassungsgebenden Nationalversammlung ein, um Deutschland eine demokratisch legitimierte Regierung zu geben. Der Rat der Volksbeauftragten beschloss außerdem, erstmals Frauen das aktive und passive Wahlrecht zu gewähren. Wahlberechtigt waren nach der Verordnung alle deutschen Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten.[1] Die Wahlen erfolgten am 19. Januar 1919. Mit dem Antritt des Kabinetts Scheidemann am 13. Februar war die Aufgabe des Rates der Volksbeauftragten erfüllt.
Entwicklung
Der Rat kam durch eine Koalition der beiden sozialdemokratischen Parteien MSPD und USPD zustande und wurde am 10. November 1918 von der Vollversammlung der Berliner Arbeiter- und Soldatenräte bestätigt, die als Stellvertreter aller revolutionären Räte im Reich handelten.
Bis zum 29. Dezember 1918 gehörten dem Rat drei Mehrheitssozialdemokraten (Friedrich Ebert, Philipp Scheidemann, Otto Landsberg) und drei Unabhängige (Hugo Haase, Wilhelm Dittmann, Emil Barth) an. Den Vorsitz führten Ebert und Haase. Da Ebert noch vom letzten kaiserlichen Reichskanzler Prinz Maximilian von Baden, wenn auch ohne verfassungsmäßige Grundlage, als Reichskanzler eingesetzt worden war, genoss er vor allem in der Ministerialbürokratie eine Vorrangstellung. Besonders die Reichskanzlei und ihr Leiter Walter Simons versorgten Ebert mit exklusiven Informationen.
In dieser Zeit organisierten die Volksbeauftragten vor allem die Abwicklung des Waffenstillstands vom 11. November 1918, d. h. die Rückführung der deutschen Truppen und die Wahl der künftigen Regierungsform: während die USPD ein Rätesystem befürwortete, strebten die Mehrheitssozialdemokraten eine parlamentarische Demokratie an und drangen auf Wahl einer verfassungsgebenden Nationalversammlung. Ein vom 16. bis 21. Dezember tagender Reichsrätekongress der Arbeiter- und Soldatenräte sprach sich für die Nationalversammlung aus, deren Wahlen daraufhin von den Volksbeauftragten vorbereitet wurde.
Diese Entscheidung führte schließlich zum Bruch der Zusammenarbeit der beiden Parteien, zum einen weil die USPD auf dem Reichskongress überstimmt worden war, zum anderen weil Ebert mit dem Ebert-Groener-Pakt die Beschlüsse des Reichskongresses zur Demokratisierung der Armee nicht befolgte. Am 29. Dezember traten die drei Unabhängigen zurück. Anlass war ein bewaffneter Kampf während der Weihnachtstage in Berlin. Der Rat der Volksbeauftragten wurde durch die beiden Sozialdemokraten Gustav Noske und Rudolf Wissell ergänzt.
Am 19. Januar 1919 wurde die Weimarer Nationalversammlung in allgemeinen Wahlen gewählt. Diese nahm am 6. Februar ein Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt an, eine Art vorläufige Verfassung. Dem Gesetz entsprechend wählte die Nationalversammlung am 11. Februar Ebert zum Reichspräsidenten, dieser wiederum setzte am 13. Februar die Regierung Scheidemann ein. Damit endete die Aufgabe des Rats der Volksbeauftragten, eine demokratisch legitimierte Regierung war an der Macht.
Rat der Volksbeauftragten in Sachsen und Braunschweig
Auch im Freistaat Sachsen und im Freistaat Braunschweig hießen die ersten beiden nachrevolutionären Regierungen „Rat der Volksbeauftragten“. Der Rat im Freistaat Braunschweig amtierte vom 22. Februar bis 30. April 1919 (Kabinett Oerter I).
Der Rat in Sachsen regierte vom 15. November 1918 bis zum 14. März 1919:
Kabinett Lipinski unter Richard Lipinski (USPD) (15. November 1918 – 16. Januar 1919)
Kabinett Gradnauer I unter Georg Gradnauer (SPD) (vom 16. Januar 1919 bis 14. März 1919)
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Rat der Volksbeauftragten nach dem 29. Dezember 1918, nur noch aus Mehrheitssozialdemokraten bestehend. Von links: Otto Landsberg, Philipp Scheidemann, Gustav Noske, Friedrich Ebert, Rudolf Wissell.
Vorsitzender des Rates war Friedrich Ebert, dem am 9. November Reichskanzler Max von Baden die Reichskanzlerschaft übertragen hatte. Ebert setzte sich für baldige Wahlen zu einer verfassungsgebenden Nationalversammlung ein, um Deutschland eine demokratisch legitimierte Regierung zu geben. Der Rat der Volksbeauftragten beschloss außerdem, erstmals Frauen das aktive und passive Wahlrecht zu gewähren. Wahlberechtigt waren nach der Verordnung alle deutschen Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet hatten.[1] Die Wahlen erfolgten am 19. Januar 1919. Mit dem Antritt des Kabinetts Scheidemann am 13. Februar war die Aufgabe des Rates der Volksbeauftragten erfüllt.
Entwicklung
Der Rat kam durch eine Koalition der beiden sozialdemokratischen Parteien MSPD und USPD zustande und wurde am 10. November 1918 von der Vollversammlung der Berliner Arbeiter- und Soldatenräte bestätigt, die als Stellvertreter aller revolutionären Räte im Reich handelten.
Bis zum 29. Dezember 1918 gehörten dem Rat drei Mehrheitssozialdemokraten (Friedrich Ebert, Philipp Scheidemann, Otto Landsberg) und drei Unabhängige (Hugo Haase, Wilhelm Dittmann, Emil Barth) an. Den Vorsitz führten Ebert und Haase. Da Ebert noch vom letzten kaiserlichen Reichskanzler Prinz Maximilian von Baden, wenn auch ohne verfassungsmäßige Grundlage, als Reichskanzler eingesetzt worden war, genoss er vor allem in der Ministerialbürokratie eine Vorrangstellung. Besonders die Reichskanzlei und ihr Leiter Walter Simons versorgten Ebert mit exklusiven Informationen.
In dieser Zeit organisierten die Volksbeauftragten vor allem die Abwicklung des Waffenstillstands vom 11. November 1918, d. h. die Rückführung der deutschen Truppen und die Wahl der künftigen Regierungsform: während die USPD ein Rätesystem befürwortete, strebten die Mehrheitssozialdemokraten eine parlamentarische Demokratie an und drangen auf Wahl einer verfassungsgebenden Nationalversammlung. Ein vom 16. bis 21. Dezember tagender Reichsrätekongress der Arbeiter- und Soldatenräte sprach sich für die Nationalversammlung aus, deren Wahlen daraufhin von den Volksbeauftragten vorbereitet wurde.
Diese Entscheidung führte schließlich zum Bruch der Zusammenarbeit der beiden Parteien, zum einen weil die USPD auf dem Reichskongress überstimmt worden war, zum anderen weil Ebert mit dem Ebert-Groener-Pakt die Beschlüsse des Reichskongresses zur Demokratisierung der Armee nicht befolgte. Am 29. Dezember traten die drei Unabhängigen zurück. Anlass war ein bewaffneter Kampf während der Weihnachtstage in Berlin. Der Rat der Volksbeauftragten wurde durch die beiden Sozialdemokraten Gustav Noske und Rudolf Wissell ergänzt.
Am 19. Januar 1919 wurde die Weimarer Nationalversammlung in allgemeinen Wahlen gewählt. Diese nahm am 6. Februar ein Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt an, eine Art vorläufige Verfassung. Dem Gesetz entsprechend wählte die Nationalversammlung am 11. Februar Ebert zum Reichspräsidenten, dieser wiederum setzte am 13. Februar die Regierung Scheidemann ein. Damit endete die Aufgabe des Rats der Volksbeauftragten, eine demokratisch legitimierte Regierung war an der Macht.
Rat der Volksbeauftragten in Sachsen und Braunschweig
Auch im Freistaat Sachsen und im Freistaat Braunschweig hießen die ersten beiden nachrevolutionären Regierungen „Rat der Volksbeauftragten“. Der Rat im Freistaat Braunschweig amtierte vom 22. Februar bis 30. April 1919 (Kabinett Oerter I).
Der Rat in Sachsen regierte vom 15. November 1918 bis zum 14. März 1919:
Kabinett Lipinski unter Richard Lipinski (USPD) (15. November 1918 – 16. Januar 1919)
Kabinett Gradnauer I unter Georg Gradnauer (SPD) (vom 16. Januar 1919 bis 14. März 1919)
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