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Levin Goldschmidt

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Beitrag  checker Mi Nov 25, 2015 11:45 am

Levin Goldschmidt (* 30. Mai 1829 in Danzig; † 16. Juli 1897 in Bad Wilhelmshöhe) war ein deutscher Jurist und Handelsrechtler.

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Levin Goldschmidt

Leben

Levin Goldschmidt studierte 1847 bis 1851 zuerst Medizin, dann Jurisprudenz in Berlin, Bonn und Heidelberg. In Berlin gehörte er der Landsmannschaft Normannia an.[1] 1851 erwarb er an der Universität Halle die juristische Doktorwürde, mit einem Thema über Kommanditgesellschaften (De societate en commandite - Specimen I), und arbeitete dann bei den Danziger Gerichten.

Nachdem er 1855 an der Universität Heidelberg über eine Digestenstelle mit der Arbeit Untersuchungen zur l. 122 § 1 D. de V. O. [45,1] habilitiert wurde, arbeitete er zunächst als Privatdozent an der Universität Heidelberg. Dort wurde er 1860 zum außerordentlichen und 1866 zum ordentlichen Professor der Rechte ernannt. Im August 1870 wurde er als Rat in das Bundes-, später Reichsoberhandelsgericht nach Leipzig, 1875 als Professor, an dem eigens für ihn errichteten ersten Lehrstuhl für Handelsrecht, und Geheimer Justizrat an die Universität Berlin berufen. Goldschmidt wurde 1873 aufgrund seiner herausragenden juristischen Fähigkeit in die Vorkommission zur Erarbeitung eines einheitlichen Zivilgesetzbuches für Deutschland, dem BGB, berufen. In den darauffolgenden Kommissionen in den Jahren 1874 und 1890, die sich dann tatsächlich mit Formulierung des BGB befassten, wurde Goldschmidt vermutlich auch wegen seiner jüdischen Abstammung zu seiner großen Enttäuschung allerdings nicht mehr bestellt.
Politische Betätigung

Goldschmidt betätigte sich aber auch auf politischer Ebene. Als glühender Anhänger der Einigung Deutschlands durch Bismarck, unter Ausschluss Österreichs, wurde er 1875 in den Reichstag gewählt,[2] wo er als Mitglied der Nationalliberalen Partei zweiter Vorsitzender der Kommission für die Konkursordnung war.
Leistungen

Durch Begründung der Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht (1858) wie durch sein in großartigem Maßstab angelegtes, aber unvollendet gebliebenes, Handbuch des Handelsrechts (Erlangen 1864–1868, Band 1; 2. Auflage 1874–1883) hat er sich um die universale Behandlung des Handelsrechts die größten Verdienste erworben. Als Vertreter der Romanisten versuchte er dabei handelsrechtliche Institute anhand historischer Untersuchungen aus dem mittelalterlichen Handelsverkehr, insbesondere den Geschäften italienischer Kaufleute, zu beweisen.

Er war auch einer der ersten, welche die Notwendigkeit eines deutschen Zivilgesetzbuchs mit Entschiedenheit betonten, und fungierte in der vom Bundesrat berufenen Kommission zur Feststellung von Plan und Methode dieses Gesetzbuchs als Referent.

An den Entscheidungen des Bundes- (dann Reichs-) Oberhandelsgerichts (Stuttgart 1870–1880, 25 Bände) hatte er hervorragenden Anteil. Von der Stadt Leipzig ward er im Sommer 1875 zu ihrem Vertreter im deutschen Reichstag erwählt.
Werke (Auswahl)

Außer vielen Abhandlungen in Zeitschriften schrieb er noch:

Kritik des Entwurfs eines Handels-Gesetzbuchs für die preußischen Staaten (Heidelberg 1857, 2 Abteilungen)
Der Lucca-Pistoja-Aktienstreit (Frankfurt a. M. 1859, Nachtrag 1861)
Gutachten über den Entwurf eines deutschen Handelsgesetzbuchs nach den Beschlüssen zweiter Lesung (Erlangen 1860)
Encyklopädie der Rechtswissenschaft im Grundriß (Heidelberg 1862)
Handbuch des Handelsrechts (Erlangen 1864-)
Band 1, Abtheilung 1 [1]
Band 1, Abtheilung 2 [2]
Vermischte Schriften
Band 1
Band 2 [3]

Quelle - literatur & Einzelnachweise
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