Die Medizin im Nationalsozialismus
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Die Medizin im Nationalsozialismus
Die Medizin im Nationalsozialismus war geprägt durch das Bemühen der nationalsozialistischen Politik, das Gesundheitswesen für ihre Ziele nutzbar zu machen. Wesentliche Merkmale waren die Etablierung der sozialdarwinistischen „Rassenhygiene“ als neuer Leitideologie, eine ausgeprägte Leistungsmedizin und die „Gesundheitsführung“. 45 Prozent der 52.000 Mediziner wurden NSDAP-Mitglieder. Diese Konzepte fanden ihre zugespitzte Umsetzung in hunderttausendfach durchgeführten Zwangssterilisationen, skrupellosen Menschenversuchen mit tausenden Todesopfern und euphemistisch als Euthanasie bezeichneten zehntausenden Morden an Kranken und Behinderten. Konzepte zu einer „Neuen Deutsche Heilkunde“, die unter anderem Naturheilkunde und Schulmedizin vereinbaren sollte, kamen über Ansätze nicht hinaus. Etwa 8000 der Mediziner von 1933 wurden als Juden verfolgt. Gerade in dieser Berufsgruppe war Verfolgung sehr oft mit dem Vorteil für einen Nachfolger direkt verbunden. Zirka 3000 mussten bereits 1933 ihre Praxen schließen. Viele der Verfolgten emigrierten. Lediglich fünf Prozent von ihnen kehrten nach dem Zweiten Weltkrieg nach Deutschland zurück. Eine große Anzahl derjenigen, denen die Flucht nicht gelang, wurde nach 1941 ermordet.
Gruppenbezogene Diskriminierung im Bereich des medizinischen Personals
1933 trat das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums in Kraft. Es war die Grundlage für die Entfernung von Beamten und Angestellten nicht-arischer Abstammung aus dem öffentlichen Dienst. Künftig durften Minderheiten wie Juden, Slawen, Sinti und Roma nicht mehr im öffentlichen Dienst als Beamter oder Angestellter tätig sein. Davon betroffen waren Professoren, Ärzte und medizinisches Personal z.B. an Hochschulen, in Gesundheitsämtern und staatlichen Krankenhäusern. Durch die Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen vom 22. April 1933 wurde nicht arischen Ärzten und solchen, die sich im kommunistischen Sinne betätigt hatten, die kassenärztliche Zulassung entzogen. Es wurde jüdischen Ärzten ebenfalls verboten Ehrenämter in Aufsichtsgremien, in Ausschüssen oder als Berater und Gutachter wahrzunehmen. Die Bildung von Praxisgemeinschaften oder -vertretungen zwischen arischen und nicht-arischen Ärzten wurde auch verboten, ebenso wie Überweisungen an nicht-arische Ärzte.[1]
1938 wurde mit der Vierten Verordnung zum Reichsbürgergesetz den jüdischen Ärzten die Approbation entzogen.
Die Neue Deutsche Heilkunde
Schon seit etwa den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts gab es in Deutschland Stimmen, die der Schulmedizin einen zu engen Blickwinkel vorwarfen und den naturwissenschaftlichen Charakter der Medizin als Einengung medizinischer Behandlungsmethoden charakterisierten.
Diese offen geführte und sogar als „Krise der Medizin“ bezeichnete Debatte griffen die Nationalsozialisten auf. Der „Reichsärzteführer“ Gerhard Wagner veröffentlichte 1933 im Deutschen Ärzteblatt einen Artikel An alle Ärzte Deutschlands, die sich mit biologischen Heilverfahren befassen, in dem er deutlich zum Ausdruck brachte, dass Behandlungserfolge auch mit nicht schulmedizinischen Behandlungsmethoden zu erzielen seien. Die naturheilkundlich orientierten Ärzte aller Richtungen sollten sich zusammengefasst organisieren. Naturheilkundliche Methoden, die sich als wirksam erwiesen hätten, sollten mit der Schulmedizin verschmelzen.
Zu diesem Zweck wurde im Jahr 1935 die „Arbeitsgemeinschaft für eine Neue Deutsche Heilkunde“ gegründet. Es folgte eine Welle von Publikationen zum Thema naturheilkundliche Heilverfahren und eine ebensolche Welle schulmedizinischer Gegenpublikationen. Die geplante Verschmelzung naturheilkundlicher und schulmedizinischer Ansätze fand nicht statt, 1937 wurde die Arbeitsgemeinschaft wieder aufgelöst.
Zentraler Paradigmenwechsel in der Medizin
Das Ziel der Unterstützung naturheilkundlich tätiger Ärzte war für die Nationalsozialisten aber nicht nur eine Debatte über therapeutische Methoden, auch wenn naturheilkundliche Verfahren sicher der Mode und Rassentheorie des alten Germanischen besser entsprochen haben als die moderne Medizin. Im nationalsozialistischen Sinn war der Gedanke der Naturheilkunde, die einen eher ganzheitlichen Zugang zur Medizin propagierte, nahezu ideal, um sich im nationalsozialistischen Sinne weiterentwickeln zu lassen.
Oberstes Ziel medizinischer Bemühungen sollte nicht mehr die Behandlung einzelner Patienten sein. Die nationalsozialistische Medizin war zur Gesunderhaltung des „deutschen Volkskörpers“ bestimmt. Über den Umweg der Neuen Deutschen Heilkunde legten die Nationalsozialisten den Grundstein für die Verankerung der Ideen zur nationalsozialistischen „Rassenhygiene“ in der Medizin.
Konzept der Gesundheitsführung
Das nationalsozialistische Konzept zur „Gesundheitsführung“ wurde vom stellvertretenden Reichsärzteführer Friedrich Bartels im Jahr 1936 ausformuliert. Es enthält für jeden Einzelnen gewissermaßen eine Verpflichtung zur Gesundheit, um die „aufgrund seines Erb- und Rassegutes überhaupt erreichbaren Leistungsfähigkeit und Gesundheit“ des „deutschen Volkes“ zu sichern. Vor dem Hintergrund der Kriegsvorbereitungen und der dazu benötigten Arbeitskräfte war es für Bartels nicht hinnehmbar, dass Arbeiter bereits vor Erreichen des Rentenalters deutlich in ihrer Leistungsfähigkeit nachließen.
Für die Medizin bedeutete dies eine deutliche Hinwendung zum Präventionsgedanken und eine erhebliche Stärkung der Arbeitsmedizin. Beide Aspekte gelten bis heute. Für die Nationalsozialisten bedeutete das Konzept jedoch eine weitere Abkehr vom Prinzip der Individualmedizin und einen weiteren Verlust der Bedeutung des Individuums. Entscheidendes Kriterium für die erfolgreiche Behandlung war lediglich die Bedeutung der Arbeitskraft, die es zu erhalten galt − auch zum längerfristigen gesundheitlichen Nachteil des Einzelnen.
Im Bereich der gewünschten „Wehrertüchtigung“ kamen auch dem Sport oder der Bewegungstherapie und Krankengymnastik (den Vorläufern der modernen Physiotherapie) gewichtige Rollen zu. Die von dem Sportmediziner Wolfgang Kohlrausch entwickelten Grundlagen beeinflussen die Sportmedizin bis heute.
Der Ärzteschaft erfüllte eine zentrale Aufgabe im Konzept der Gesundheitsführung. Die Neue Deutsche Heilkunde sollte den Vertrauensverlust innerhalb der Bevölkerung wettmachen, den die Schulmedizin im Zuge der Debatte um die „Krise der Medizin“ hinnehmen musste.
Wagners Nachfolger als Reichsärzteführer Leonardo Conti verbreiterte den Ansatz des Konzeptes zur Gesundheitsführung und versuchte, zum Beispiel mit Hilfe der Deutschen Lebensreform-Bewegung, „volksheilkundliche“ Verfahren zu verbreiten und dadurch nicht nur der Medizin, sondern jedem Einzelnen mehr Verantwortung für seine eigene Gesundheit zu übertragen.
Eine anfänglich angestrebte „Synthese“ von Schulmedizin und Naturheilkunde im Sinne einer „Deutschen Medizin“ im Rahmen der „Reichsarbeitsgemeinschaft für eine Neue Deutsche Heilkunde“ kam über einzelne Ansätze nicht hinaus, die Arbeitsgemeinschaft wurde Anfang 1937 wieder aufgelöst.[2] Spätestens mit dem Inkrafttreten des Vierjahresplanes 1936 traten Synthesebestrebungen von Volksheilkunde und Schulmedizin in den Hintergrund, der Schwerpunkt wurde auf eine den Erfordernissen des Krieges angepasste Ernährung, einfache Maßnahmen der persönlichen Gesunderhaltung und häusliche Krankenpflege gelegt.
Zusammenschlüsse der Volksheilkundlichen Laienverbände wurden von verschiedenen Seiten angestrebt und hatten länger Bestand. Julius Streichers Versuch, die Laienverbände um seinen „Kampfbund für Deutsche Gesundheits- und Rassenpflege” zu sammeln, der unter anderem Schutzimpfungen und Tierversuche abgelehnt hatte, scheiterte, der Kampfbund wurde 1935 verboten. Gerhard Wagner, Leiter der ärztlichen Spitzenverbände, versuchte eine „Reichsarbeitsgemeinschaft der Verbände für naturgemäße Lebens- und Heilweise” zu organisieren. Dieser Zusammenschluss bestand bis 1941,[3] die Einzelverbände wurden durch Karl-Heinrich Franke im September 1941 aufgelöst und in den „Deutschen Volksgesundheitsbund” überführt.
Im Nachhinein wird mehrfach eine mangelnde Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit gerade im Bereich der Homöopathie angeführt.[2][3]
Beitrag zu Nationalsozialistischen Verbrechen
Menschenversuche
Propagandaplakat für Erbgesundheitsgesetz 1936
Durch die Wehrmacht, die Forschungsgemeinschaft Deutsches Ahnenerbe, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, diverse Universitäten und die Pharmaindustrie wurden Menschenversuche finanziell, personell und mit Geräten gefördert. An als Probanden ausgewählten KZ-Häftlingen wurden von Ärzten der SS oder auch Wehrmacht (unterstützt von zwangsrekrutierten Funktionshäftlingen mit teilweise pflegerischer oder ärztlicher Ausbildung) medizinische Experimente vorgenommen, in deren Verlauf die Häftlinge meist qualvoll starben. Die überlebenden Versuchspersonen und das involvierte Personal wurden mitunter wie im Fall Bullenhuser Damm zur Vertuschung getötet.[4] Bekannt sind Fleckfieberversuche, Malaria- und TBC-Versuche, Operationsversuche bei denen den Probanden verschmutzte Schuss-, Explosions- oder Brandbombenverletzungen zugefügt wurden. In Dachau erfolgten Salzwasserversuche, in Natzweiler-Struthof wurde mit chemischen Kampfstoffen in der Gaskammer experimentiert und in Auschwitz Verfahren zur Massensterilisation von Frauen erprobt.[5][6]
Auch außerhalb der Konzentrationslager wurden Menschenversuche ohne Zustimmung der Probanden vor allem an Zwangsarbeitern und psychisch Kranken durchgeführt. Auch Versuche zur effizienten Ermordung von Menschen wurden wie bei der Brandenburger Probevergasung im Alten Zuchthaus Brandenburg an der Havel durchgeführt.[7]
Schädelmessung, Rassenhygienische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes, Pfalz 1938
Eugenik
Im Sinne der Nationalsozialistische Rassenhygiene war die Weitervererbung von Krankheiten, insbesondere von psychischen Erkrankungen und Epilepsie und die Vermischung der arischen Rasse mit angeblich minderwertigeren „Rassen“ (hauptsächlich Juden, Slawen, Sinti und Roma) mit der Auffassung der Volksgesundheit unvereinbar und sollte durch das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 und das Blutschutzgesetz vom 15. September 1935 (sogenannte Nürnberger Gesetzte) verhindert werden. Diese Gesetze erforderten zahlreiche medizinische Begutachtungen durch unterschiedlichste Ärzte und hatten für die Betroffenen weitreichende Folgen. Von den Erbgesundheitsgerichten wurden etwa 400.000 Zwangssterilisationen angeordnet und von Ärzten durchgeführt.[8] Etwa 5.000 Menschen meist Frauen starben an den Folgen der Eingriffe.[9]
Krankenmorde
Mit Runderlass des Reichsministers des Innern vom 18. August 1939 wurden Ärzte und Hebammen sowie Entbindungsanstalten, geburtshilfliche Abteilungen und Kinderkrankenhäuser verpflichtet formblattmäßige Mitteilung an das zuständige Gesundheitsamt zu Kindern mit schweren Erberkrankungen zu machen. Das war der Ausgangspunkt für eine Reihe von systematischen Tötungsaktionen an diversen Patientengruppen:
1939 - 1945 Kinder-Euthanasie
1940 - 1941 Aktion T4 (erwachsene psychisch Kranke in Tötungsanstalten)
1941 - 1944 Aktion 14f13 (nicht arbeitsfähige KZ-Häftlinge)
1943 - 1945 Aktion Brandt (psychisch Kranke in Krankenhäusern)
Die Tötungen wurden verharmlosend als sogenannte Euthanasie im Sinne von Sterbehilfe bezeichnet. Aufgrund öffentlicher Ablehnung und nach kirchlichen Protesten wurde die Aktion T4 im Jahr 1941 offiziell abgebrochen. Hausärzte wurden mit der verhängnisvollen Diagnose der Erbkrankheit bei ihren Patienten vorsichtiger. Als aufgrund fehlender Rechtsgrundlage immer mehr Anzeigen und juristische Komplikationen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften entstanden, fand eine Besprechung führender Richter und Staatsanwälte in Berlin statt und vom Reichsjustizministerium wurde mit Rundverfügung (betrifft: Vernichtung lebensunwerten Lebens) vom 22. April 1941 angeordnet, dass diese und künftige juristische Vorgänge unbearbeitet von den Staatsanwaltschaften und Gerichten an das Ministerium zu geben sind.[10]
Zwangsarbeit
Arbeitstauglichkeitsuntersuchung, Arbeitsamt Artemowsk, Mai 1942, (Propagandaaufnahme Wehrmacht)
Die Ärzte waren je nach Funktion unterschiedlich in den Komplex der Zwangsarbeit im Dritten Reich und den besetzten Gebieten eingebunden. Sie waren als KZ-Ärzte oder Amtsärzte für die Arbeitstauglichkeitsuntersuchung, für die Entwesung, für die Einhaltung gesundheitlicher Arbeitsstandards, für die Einweisung ins Krankenhaus oder die Krankenstation usw. verantwortlich. Arbeitsunfähigen Zwangsarbeitern wurde unter dem Euphemismus Diätkost die knappe Nahrung weiter gekürzt. Der Lagerarzt war bei Strafen zu hören. Bei Zwangsarbeiterinnen wurden teilweise Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen aus rassistischen und arbeitsökonomischen Gründen vorgenommen.[11]
Im medizinischen Sektor selbst wurden Zwangsarbeiter in staatlichen, privaten und kirchlichen Krankenhäusern, Lazaretten, Pflege- und Erholungsheimen als kriegswichtig eingesetzt. Zu Lehr- und Forschungszwecken wurde von der Universität Göttingen um verstärkte Zuweisung von schwangeren fremdvölkischen Zwangsarbeiterinnen gebeten.[12][13]
Der Arzt konnte bei der Selektion in arbeitsfähig bzw. nicht arbeitsfähig über Leben und Tod entscheiden.
Umgang mit Toten
Seziertisch im KZ Natzweiler-Struthof
Das Zahngold von Euthanasie-Opfern bzw. toter russischer, jüdischer oder polnischer KZ-Häftlinge wurde systematisch unter Aufsicht des zahnärztlichen Personals den Leichen meist durch Zwangsarbeiter entnommen. Im Fall der Konzentrationslager wurde das Beutegut an das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt abgeliefert.[14]
Menschliche Leichenteile wurden als medizinische Präparate für Forschungszwecke entnommen. Die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften erhielt aus der T4-Aktion zahlreiche Gehirnpräparate und die Reichsuniversität Straßburg bestellte durch ihren Direktor des Anatomischen Instituts (August Hirt) im KZ Natzweiler-Struthof eine Sammlung von 86 Skeletten lebender Häftlinge. Soweit bekannt ist, nahmen alle anatomischen Institute gerne Leichen der zahlreichen Hinrichtungen an, um an lebensfrische Gewebe und Organe teilweise sogar in unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Nähe zur Hinrichtung zu kommen.[15]
Häufig wurden Totenscheine mit falschen Todesursachen ausgestellt, um Straftaten zu vertuschen.[16]
Aufarbeitung
Die 23 Angeklagten im Nürnberger Ärzteprozess, 1946/47
Organpräparate von Gefangenen des KZ Buchenwald werden gezeigt, 27. Mai 1945
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde vom Dezember 1946 bis August 1947 der Nürnberger Ärzteprozess gegen 20 KZ-Ärzte, zwei Verwaltungsfachleute und einen Juristen durch die Alliierten geführt. Diverse Euthanasie-Prozesse fanden in Dresden, Frankfurt, Klagenfurt und weiteren Orten statt. SS-Ärzte wurden zumindest wegen ihrer Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation verfolgt. Dr. Joseph Mengele konnte über die Rattenlinie nach Südamerika fliehen und wurde nie zur Verantwortung gezogen.
Der langjährige Prozess der Wiedergutmachung an den Opfern der Menschenversuche, wie 1951 der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zugunsten überlebender Opfer der Menschenversuche, 1959 Wiedergutmachung an polnischen Betroffenen, 1960 Kabinettsbeschluss für bilaterale Verhandlungen mit osteuropäischen Staaten und die daran anschließenden Globalabkommen mit Jugoslawien 1961/63, Ungarn 1971, Tschechoaslowakei 1969 und Polen 1972, wird von den Leitmotiven und der Effektivität kontrovers gesehen. Im Jahr 2000 folgte dann die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft, die im Jahr 2005 den letzten Antrag beschied. Eine Entschädigung für den körperlichen und seelischen Schaden wurde nicht geleistet. [17]
Als 1989 die israelische Gedenkstätte Yad Vashem sich beim Bundeskanzler nach den anatomischen Sammlungen deutscher Forschungseinrichtungen aus der NS-Zeit erkundigte, kam es zu hastigen Bestattungen zweifelhafter Präparate. Die Dokumentation der Herkunft und das Schicksal der Opfer stand dabei meist nicht im Fokus. Erst Jahre später begannen diese Institutionen ihre Rolle während der NS-Zeit zu hinterfragen.[15][18]
Eponyme
Krankheiten werden oft nach ihrem Erstbeschreiber benannt, womit man Mediziner ehren möchte. Dies hilft auch, die Forschung in den historischen Kontext einzuordnen. Am 8. Juni 2015 fand an der Universität La Sapienza in Rom ein Symposium statt, das sich mit den Eponymen von nationalsozialistischen Ärzten beschäftigte und ihre Umbenennung und Ersetzung forderte.[19] Es gehe um etwa 15 Krankheitsbezeichnungen, die nach Nazi-Ärzten benannt sind, die nicht nur Sympathisanten, sondern aktiv an Menschenversuchen in nationalsozialistischen Konzentrationslagern beteiligt waren,[20][21] wie beispielsweise
Morbus Reiter (Reaktive Arthritis), nach Hans Reiter
Morbus Wegener (Granulomatose mit Polyangiitis), nach Friedrich Wegener[22]
Hallervorden-Spatz Syndrom (Neurodegeneration mit Eisenablagerung im Gehirn), nach Julius Hallervorden[23] und Hugo Spatz
Cauchois-Eppinger-Frugoni-Syndrom, (Pfortaderthrombose) nach Hans Eppinger junior[23]
Van-Bogaert-Scherer-Epstein-Syndrom (Zerebrotendinöse Xanthomatose), nach Hans Joachim Scherer[24]
Clauberg-Test (Progesteron-Test) nach Carl Clauberg
Seitelberger-Krankheit (Infantile Neuroaxonale Dystrophie), nach Franz Seitelberger
Clara-Zelle (Club-Zelle, bzw. Sekretorische Zellen der distalen Luftwege), nach Max Clara[25]
Beck-Ibrahim Syndrom (Soordermatomykose), nach Jussuf Ibrahim[26]
Spatz-Stiefler-Reaktion (Paresetest) nach Hugo Spatz[23], Georg Stiefler
Siehe auch
Zahnmedizin im Nationalsozialismus
Liste von NS-Ärzten und Beteiligten an NS-Medizinverbrechen
Krankenpflege im Nationalsozialismus
Menschenversuche in nationalsozialistischen Konzentrationslagern
Filmografie
Hitlers Eliten nach 1945. Ärzte – Medizin ohne Gewissen. Dokumentation, 45 Min., ein Film von Gerolf Karwath, Produktion: SWR, Erstsendung: 31. Juli 2002
Quelle - literatur & Einzelnachweise
Gruppenbezogene Diskriminierung im Bereich des medizinischen Personals
1933 trat das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums in Kraft. Es war die Grundlage für die Entfernung von Beamten und Angestellten nicht-arischer Abstammung aus dem öffentlichen Dienst. Künftig durften Minderheiten wie Juden, Slawen, Sinti und Roma nicht mehr im öffentlichen Dienst als Beamter oder Angestellter tätig sein. Davon betroffen waren Professoren, Ärzte und medizinisches Personal z.B. an Hochschulen, in Gesundheitsämtern und staatlichen Krankenhäusern. Durch die Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen vom 22. April 1933 wurde nicht arischen Ärzten und solchen, die sich im kommunistischen Sinne betätigt hatten, die kassenärztliche Zulassung entzogen. Es wurde jüdischen Ärzten ebenfalls verboten Ehrenämter in Aufsichtsgremien, in Ausschüssen oder als Berater und Gutachter wahrzunehmen. Die Bildung von Praxisgemeinschaften oder -vertretungen zwischen arischen und nicht-arischen Ärzten wurde auch verboten, ebenso wie Überweisungen an nicht-arische Ärzte.[1]
1938 wurde mit der Vierten Verordnung zum Reichsbürgergesetz den jüdischen Ärzten die Approbation entzogen.
Die Neue Deutsche Heilkunde
Schon seit etwa den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts gab es in Deutschland Stimmen, die der Schulmedizin einen zu engen Blickwinkel vorwarfen und den naturwissenschaftlichen Charakter der Medizin als Einengung medizinischer Behandlungsmethoden charakterisierten.
Diese offen geführte und sogar als „Krise der Medizin“ bezeichnete Debatte griffen die Nationalsozialisten auf. Der „Reichsärzteführer“ Gerhard Wagner veröffentlichte 1933 im Deutschen Ärzteblatt einen Artikel An alle Ärzte Deutschlands, die sich mit biologischen Heilverfahren befassen, in dem er deutlich zum Ausdruck brachte, dass Behandlungserfolge auch mit nicht schulmedizinischen Behandlungsmethoden zu erzielen seien. Die naturheilkundlich orientierten Ärzte aller Richtungen sollten sich zusammengefasst organisieren. Naturheilkundliche Methoden, die sich als wirksam erwiesen hätten, sollten mit der Schulmedizin verschmelzen.
Zu diesem Zweck wurde im Jahr 1935 die „Arbeitsgemeinschaft für eine Neue Deutsche Heilkunde“ gegründet. Es folgte eine Welle von Publikationen zum Thema naturheilkundliche Heilverfahren und eine ebensolche Welle schulmedizinischer Gegenpublikationen. Die geplante Verschmelzung naturheilkundlicher und schulmedizinischer Ansätze fand nicht statt, 1937 wurde die Arbeitsgemeinschaft wieder aufgelöst.
Zentraler Paradigmenwechsel in der Medizin
Das Ziel der Unterstützung naturheilkundlich tätiger Ärzte war für die Nationalsozialisten aber nicht nur eine Debatte über therapeutische Methoden, auch wenn naturheilkundliche Verfahren sicher der Mode und Rassentheorie des alten Germanischen besser entsprochen haben als die moderne Medizin. Im nationalsozialistischen Sinn war der Gedanke der Naturheilkunde, die einen eher ganzheitlichen Zugang zur Medizin propagierte, nahezu ideal, um sich im nationalsozialistischen Sinne weiterentwickeln zu lassen.
Oberstes Ziel medizinischer Bemühungen sollte nicht mehr die Behandlung einzelner Patienten sein. Die nationalsozialistische Medizin war zur Gesunderhaltung des „deutschen Volkskörpers“ bestimmt. Über den Umweg der Neuen Deutschen Heilkunde legten die Nationalsozialisten den Grundstein für die Verankerung der Ideen zur nationalsozialistischen „Rassenhygiene“ in der Medizin.
Konzept der Gesundheitsführung
Das nationalsozialistische Konzept zur „Gesundheitsführung“ wurde vom stellvertretenden Reichsärzteführer Friedrich Bartels im Jahr 1936 ausformuliert. Es enthält für jeden Einzelnen gewissermaßen eine Verpflichtung zur Gesundheit, um die „aufgrund seines Erb- und Rassegutes überhaupt erreichbaren Leistungsfähigkeit und Gesundheit“ des „deutschen Volkes“ zu sichern. Vor dem Hintergrund der Kriegsvorbereitungen und der dazu benötigten Arbeitskräfte war es für Bartels nicht hinnehmbar, dass Arbeiter bereits vor Erreichen des Rentenalters deutlich in ihrer Leistungsfähigkeit nachließen.
Für die Medizin bedeutete dies eine deutliche Hinwendung zum Präventionsgedanken und eine erhebliche Stärkung der Arbeitsmedizin. Beide Aspekte gelten bis heute. Für die Nationalsozialisten bedeutete das Konzept jedoch eine weitere Abkehr vom Prinzip der Individualmedizin und einen weiteren Verlust der Bedeutung des Individuums. Entscheidendes Kriterium für die erfolgreiche Behandlung war lediglich die Bedeutung der Arbeitskraft, die es zu erhalten galt − auch zum längerfristigen gesundheitlichen Nachteil des Einzelnen.
Im Bereich der gewünschten „Wehrertüchtigung“ kamen auch dem Sport oder der Bewegungstherapie und Krankengymnastik (den Vorläufern der modernen Physiotherapie) gewichtige Rollen zu. Die von dem Sportmediziner Wolfgang Kohlrausch entwickelten Grundlagen beeinflussen die Sportmedizin bis heute.
Der Ärzteschaft erfüllte eine zentrale Aufgabe im Konzept der Gesundheitsführung. Die Neue Deutsche Heilkunde sollte den Vertrauensverlust innerhalb der Bevölkerung wettmachen, den die Schulmedizin im Zuge der Debatte um die „Krise der Medizin“ hinnehmen musste.
Wagners Nachfolger als Reichsärzteführer Leonardo Conti verbreiterte den Ansatz des Konzeptes zur Gesundheitsführung und versuchte, zum Beispiel mit Hilfe der Deutschen Lebensreform-Bewegung, „volksheilkundliche“ Verfahren zu verbreiten und dadurch nicht nur der Medizin, sondern jedem Einzelnen mehr Verantwortung für seine eigene Gesundheit zu übertragen.
Eine anfänglich angestrebte „Synthese“ von Schulmedizin und Naturheilkunde im Sinne einer „Deutschen Medizin“ im Rahmen der „Reichsarbeitsgemeinschaft für eine Neue Deutsche Heilkunde“ kam über einzelne Ansätze nicht hinaus, die Arbeitsgemeinschaft wurde Anfang 1937 wieder aufgelöst.[2] Spätestens mit dem Inkrafttreten des Vierjahresplanes 1936 traten Synthesebestrebungen von Volksheilkunde und Schulmedizin in den Hintergrund, der Schwerpunkt wurde auf eine den Erfordernissen des Krieges angepasste Ernährung, einfache Maßnahmen der persönlichen Gesunderhaltung und häusliche Krankenpflege gelegt.
Zusammenschlüsse der Volksheilkundlichen Laienverbände wurden von verschiedenen Seiten angestrebt und hatten länger Bestand. Julius Streichers Versuch, die Laienverbände um seinen „Kampfbund für Deutsche Gesundheits- und Rassenpflege” zu sammeln, der unter anderem Schutzimpfungen und Tierversuche abgelehnt hatte, scheiterte, der Kampfbund wurde 1935 verboten. Gerhard Wagner, Leiter der ärztlichen Spitzenverbände, versuchte eine „Reichsarbeitsgemeinschaft der Verbände für naturgemäße Lebens- und Heilweise” zu organisieren. Dieser Zusammenschluss bestand bis 1941,[3] die Einzelverbände wurden durch Karl-Heinrich Franke im September 1941 aufgelöst und in den „Deutschen Volksgesundheitsbund” überführt.
Im Nachhinein wird mehrfach eine mangelnde Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit gerade im Bereich der Homöopathie angeführt.[2][3]
Beitrag zu Nationalsozialistischen Verbrechen
Menschenversuche
Propagandaplakat für Erbgesundheitsgesetz 1936
Durch die Wehrmacht, die Forschungsgemeinschaft Deutsches Ahnenerbe, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, diverse Universitäten und die Pharmaindustrie wurden Menschenversuche finanziell, personell und mit Geräten gefördert. An als Probanden ausgewählten KZ-Häftlingen wurden von Ärzten der SS oder auch Wehrmacht (unterstützt von zwangsrekrutierten Funktionshäftlingen mit teilweise pflegerischer oder ärztlicher Ausbildung) medizinische Experimente vorgenommen, in deren Verlauf die Häftlinge meist qualvoll starben. Die überlebenden Versuchspersonen und das involvierte Personal wurden mitunter wie im Fall Bullenhuser Damm zur Vertuschung getötet.[4] Bekannt sind Fleckfieberversuche, Malaria- und TBC-Versuche, Operationsversuche bei denen den Probanden verschmutzte Schuss-, Explosions- oder Brandbombenverletzungen zugefügt wurden. In Dachau erfolgten Salzwasserversuche, in Natzweiler-Struthof wurde mit chemischen Kampfstoffen in der Gaskammer experimentiert und in Auschwitz Verfahren zur Massensterilisation von Frauen erprobt.[5][6]
Auch außerhalb der Konzentrationslager wurden Menschenversuche ohne Zustimmung der Probanden vor allem an Zwangsarbeitern und psychisch Kranken durchgeführt. Auch Versuche zur effizienten Ermordung von Menschen wurden wie bei der Brandenburger Probevergasung im Alten Zuchthaus Brandenburg an der Havel durchgeführt.[7]
Schädelmessung, Rassenhygienische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes, Pfalz 1938
Eugenik
Im Sinne der Nationalsozialistische Rassenhygiene war die Weitervererbung von Krankheiten, insbesondere von psychischen Erkrankungen und Epilepsie und die Vermischung der arischen Rasse mit angeblich minderwertigeren „Rassen“ (hauptsächlich Juden, Slawen, Sinti und Roma) mit der Auffassung der Volksgesundheit unvereinbar und sollte durch das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 und das Blutschutzgesetz vom 15. September 1935 (sogenannte Nürnberger Gesetzte) verhindert werden. Diese Gesetze erforderten zahlreiche medizinische Begutachtungen durch unterschiedlichste Ärzte und hatten für die Betroffenen weitreichende Folgen. Von den Erbgesundheitsgerichten wurden etwa 400.000 Zwangssterilisationen angeordnet und von Ärzten durchgeführt.[8] Etwa 5.000 Menschen meist Frauen starben an den Folgen der Eingriffe.[9]
Krankenmorde
Mit Runderlass des Reichsministers des Innern vom 18. August 1939 wurden Ärzte und Hebammen sowie Entbindungsanstalten, geburtshilfliche Abteilungen und Kinderkrankenhäuser verpflichtet formblattmäßige Mitteilung an das zuständige Gesundheitsamt zu Kindern mit schweren Erberkrankungen zu machen. Das war der Ausgangspunkt für eine Reihe von systematischen Tötungsaktionen an diversen Patientengruppen:
1939 - 1945 Kinder-Euthanasie
1940 - 1941 Aktion T4 (erwachsene psychisch Kranke in Tötungsanstalten)
1941 - 1944 Aktion 14f13 (nicht arbeitsfähige KZ-Häftlinge)
1943 - 1945 Aktion Brandt (psychisch Kranke in Krankenhäusern)
Die Tötungen wurden verharmlosend als sogenannte Euthanasie im Sinne von Sterbehilfe bezeichnet. Aufgrund öffentlicher Ablehnung und nach kirchlichen Protesten wurde die Aktion T4 im Jahr 1941 offiziell abgebrochen. Hausärzte wurden mit der verhängnisvollen Diagnose der Erbkrankheit bei ihren Patienten vorsichtiger. Als aufgrund fehlender Rechtsgrundlage immer mehr Anzeigen und juristische Komplikationen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften entstanden, fand eine Besprechung führender Richter und Staatsanwälte in Berlin statt und vom Reichsjustizministerium wurde mit Rundverfügung (betrifft: Vernichtung lebensunwerten Lebens) vom 22. April 1941 angeordnet, dass diese und künftige juristische Vorgänge unbearbeitet von den Staatsanwaltschaften und Gerichten an das Ministerium zu geben sind.[10]
Zwangsarbeit
Arbeitstauglichkeitsuntersuchung, Arbeitsamt Artemowsk, Mai 1942, (Propagandaaufnahme Wehrmacht)
Die Ärzte waren je nach Funktion unterschiedlich in den Komplex der Zwangsarbeit im Dritten Reich und den besetzten Gebieten eingebunden. Sie waren als KZ-Ärzte oder Amtsärzte für die Arbeitstauglichkeitsuntersuchung, für die Entwesung, für die Einhaltung gesundheitlicher Arbeitsstandards, für die Einweisung ins Krankenhaus oder die Krankenstation usw. verantwortlich. Arbeitsunfähigen Zwangsarbeitern wurde unter dem Euphemismus Diätkost die knappe Nahrung weiter gekürzt. Der Lagerarzt war bei Strafen zu hören. Bei Zwangsarbeiterinnen wurden teilweise Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen aus rassistischen und arbeitsökonomischen Gründen vorgenommen.[11]
Im medizinischen Sektor selbst wurden Zwangsarbeiter in staatlichen, privaten und kirchlichen Krankenhäusern, Lazaretten, Pflege- und Erholungsheimen als kriegswichtig eingesetzt. Zu Lehr- und Forschungszwecken wurde von der Universität Göttingen um verstärkte Zuweisung von schwangeren fremdvölkischen Zwangsarbeiterinnen gebeten.[12][13]
Der Arzt konnte bei der Selektion in arbeitsfähig bzw. nicht arbeitsfähig über Leben und Tod entscheiden.
Umgang mit Toten
Seziertisch im KZ Natzweiler-Struthof
Das Zahngold von Euthanasie-Opfern bzw. toter russischer, jüdischer oder polnischer KZ-Häftlinge wurde systematisch unter Aufsicht des zahnärztlichen Personals den Leichen meist durch Zwangsarbeiter entnommen. Im Fall der Konzentrationslager wurde das Beutegut an das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt abgeliefert.[14]
Menschliche Leichenteile wurden als medizinische Präparate für Forschungszwecke entnommen. Die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften erhielt aus der T4-Aktion zahlreiche Gehirnpräparate und die Reichsuniversität Straßburg bestellte durch ihren Direktor des Anatomischen Instituts (August Hirt) im KZ Natzweiler-Struthof eine Sammlung von 86 Skeletten lebender Häftlinge. Soweit bekannt ist, nahmen alle anatomischen Institute gerne Leichen der zahlreichen Hinrichtungen an, um an lebensfrische Gewebe und Organe teilweise sogar in unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Nähe zur Hinrichtung zu kommen.[15]
Häufig wurden Totenscheine mit falschen Todesursachen ausgestellt, um Straftaten zu vertuschen.[16]
Aufarbeitung
Die 23 Angeklagten im Nürnberger Ärzteprozess, 1946/47
Organpräparate von Gefangenen des KZ Buchenwald werden gezeigt, 27. Mai 1945
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde vom Dezember 1946 bis August 1947 der Nürnberger Ärzteprozess gegen 20 KZ-Ärzte, zwei Verwaltungsfachleute und einen Juristen durch die Alliierten geführt. Diverse Euthanasie-Prozesse fanden in Dresden, Frankfurt, Klagenfurt und weiteren Orten statt. SS-Ärzte wurden zumindest wegen ihrer Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation verfolgt. Dr. Joseph Mengele konnte über die Rattenlinie nach Südamerika fliehen und wurde nie zur Verantwortung gezogen.
Der langjährige Prozess der Wiedergutmachung an den Opfern der Menschenversuche, wie 1951 der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zugunsten überlebender Opfer der Menschenversuche, 1959 Wiedergutmachung an polnischen Betroffenen, 1960 Kabinettsbeschluss für bilaterale Verhandlungen mit osteuropäischen Staaten und die daran anschließenden Globalabkommen mit Jugoslawien 1961/63, Ungarn 1971, Tschechoaslowakei 1969 und Polen 1972, wird von den Leitmotiven und der Effektivität kontrovers gesehen. Im Jahr 2000 folgte dann die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft, die im Jahr 2005 den letzten Antrag beschied. Eine Entschädigung für den körperlichen und seelischen Schaden wurde nicht geleistet. [17]
Als 1989 die israelische Gedenkstätte Yad Vashem sich beim Bundeskanzler nach den anatomischen Sammlungen deutscher Forschungseinrichtungen aus der NS-Zeit erkundigte, kam es zu hastigen Bestattungen zweifelhafter Präparate. Die Dokumentation der Herkunft und das Schicksal der Opfer stand dabei meist nicht im Fokus. Erst Jahre später begannen diese Institutionen ihre Rolle während der NS-Zeit zu hinterfragen.[15][18]
Eponyme
Krankheiten werden oft nach ihrem Erstbeschreiber benannt, womit man Mediziner ehren möchte. Dies hilft auch, die Forschung in den historischen Kontext einzuordnen. Am 8. Juni 2015 fand an der Universität La Sapienza in Rom ein Symposium statt, das sich mit den Eponymen von nationalsozialistischen Ärzten beschäftigte und ihre Umbenennung und Ersetzung forderte.[19] Es gehe um etwa 15 Krankheitsbezeichnungen, die nach Nazi-Ärzten benannt sind, die nicht nur Sympathisanten, sondern aktiv an Menschenversuchen in nationalsozialistischen Konzentrationslagern beteiligt waren,[20][21] wie beispielsweise
Morbus Reiter (Reaktive Arthritis), nach Hans Reiter
Morbus Wegener (Granulomatose mit Polyangiitis), nach Friedrich Wegener[22]
Hallervorden-Spatz Syndrom (Neurodegeneration mit Eisenablagerung im Gehirn), nach Julius Hallervorden[23] und Hugo Spatz
Cauchois-Eppinger-Frugoni-Syndrom, (Pfortaderthrombose) nach Hans Eppinger junior[23]
Van-Bogaert-Scherer-Epstein-Syndrom (Zerebrotendinöse Xanthomatose), nach Hans Joachim Scherer[24]
Clauberg-Test (Progesteron-Test) nach Carl Clauberg
Seitelberger-Krankheit (Infantile Neuroaxonale Dystrophie), nach Franz Seitelberger
Clara-Zelle (Club-Zelle, bzw. Sekretorische Zellen der distalen Luftwege), nach Max Clara[25]
Beck-Ibrahim Syndrom (Soordermatomykose), nach Jussuf Ibrahim[26]
Spatz-Stiefler-Reaktion (Paresetest) nach Hugo Spatz[23], Georg Stiefler
Siehe auch
Zahnmedizin im Nationalsozialismus
Liste von NS-Ärzten und Beteiligten an NS-Medizinverbrechen
Krankenpflege im Nationalsozialismus
Menschenversuche in nationalsozialistischen Konzentrationslagern
Filmografie
Hitlers Eliten nach 1945. Ärzte – Medizin ohne Gewissen. Dokumentation, 45 Min., ein Film von Gerolf Karwath, Produktion: SWR, Erstsendung: 31. Juli 2002
Quelle - literatur & Einzelnachweise
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