Das Reichskriminalpolizeiamt (RKPA)
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Das Reichskriminalpolizeiamt (RKPA)
Das Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) war eine am 16. Juli 1937 aus dem preußischen Landeskriminalpolizeiamt (LKPA) hervorgegangene Zentralinstanz für die kriminalpolizeilichen Angelegenheiten im Deutschen Reich. Gründungsleiter war bis 1944 der zum Reichskriminaldirektor beförderte Kriminalbeamte Arthur Nebe, der 1941 zum SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei aufrückte. Nachfolger wurde am 15. August 1944 SS-Obersturmbannführer und Oberregierungsrat Friedrich Panzinger.
Geschichte
Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde aus dem Kreis der Kriminalpolizei eine Zentralisierung durch Schaffung einer Spitzenbehörde für den kriminalpolizeilichen Apparat als zweckdienlich und effizienzsteigernd erkannt. Am 18. Juli 1922 beschloss daher der Reichstag ein Gesetz über die Schaffung eines Reichskriminalpolizeiamtes.[1] Dem Reichsministerium des Innern unterstellt, sollte dieses auf Kriminalpolizeiämtern aufbauen, die von den Ländern zu schaffen wären. Nach den Bestimmungen des Gesetzes hatte die Reichsregierung das Inkrafttreten des Gesetzes mit Zustimmung des Reichsrates festzulegen. Allerdings kam es zwar teilweise (nicht z. B. in Baden) zum Aufbau der Länderkriminalpolizeiämter in den Jahren 1922 bis 1928, nicht jedoch zur Einrichtung eines Reichskriminalpolizeiamtes als länderübergreifende Zentralinstanz. Dieses Scheitern lässt sich auf die verschiedenen Bedenken und Vorbehalte einzelner Länder zurückführen, die ihre Kompetenzen berührt sahen, da z. B. Beamte des RKPA im ganzen Reich eingesetzt werden durften und diese den Landesbeamten Weisungen erteilen durften.
In der Praxis wirkte allerdings das preußische Landeskriminalpolizeiamt als größtes im Deutschen Reich schon als Quasi-Zentralbehörde für die Kriminalpolizei.
Nach dem Gesetz sollte es in jedem Land ein Landeskriminalpolizeiamt (LKPA), mit nachgeordneten Kriminalpolizei-Leitstellen (KPLSt) und diesen wiederum nachgeordneten Kriminalpolizei-Stellen (KPSt) geben. Die KPLSt waren an ihrem Sitz gleichzeitig KPSt. Die meisten Länder führten eine KPLSt ein, lediglich in Preußen gab es mehrere.
Nach dem Tod Paul von Hindenburgs und der vollkommenen Übernahme der Macht durch Adolf Hitler und die Nationalsozialisten erfolgte kurz danach die Eindämmung der Länderhoheiten, begann Reichsinnenminister Frick das Konzept aus den Anfängen der Weimarer Republik aufzugreifen und das preußische LKPA durch Eingliederung der Politischen Polizei und Unterstellung der Länderzentralen zur Bekämpfung von Falschgelddelikten, Taschendieben und Mädchenhandel, des Erkennungsdienstes sowie der Reichszentrale zur Bekämpfung von Rauschgiftvergehen, zur kriminalpolizeilichen Reichszentralstelle umzubauen. Schon am 18. Dezember 1934 wurde das preußische LKPA von der Berliner Kriminalpolizei gelöst und im Berliner Polizeipräsidium als eigenständige „fachliche Zentrale für die preußische Polizei“ organisiert. Als vorletzter Schritt erfolgte durch Erlass des preußischen Innenministers vom 20. September 1936 die Trennung des preußischen LKPA vom Berliner Polizeipräsidium und dessen Beauftragung mit der „fachlichen Leitung der Kriminalpolizei aller deutschen Länder“. Am 16. Juli 1937 wurde dann endgültig das preußische LKPA in das Reichskriminalpolizeiamt umgewandelt. Die personelle Ausstattung umfasste 1939 302 Kriminalbeamte, 24 Verwaltungsbeamte, 62 Angestellte und 24 sonstige Mitarbeiter.
Im Zuge der Verschmelzung von Partei- und Staatsaufgaben und der Transformation staatlicher in „führerunmittelbare“ Organisationen, wurde schließlich das RKPA zusammen mit der Geheimen Staatspolizei zunächst im Hauptamt Sicherheitspolizei zusammengefasst und am 27. September 1939 als Amt V in das neugeschaffene Reichssicherheitshauptamt (RSHA) integriert. Chef des RSHA wurde Reinhard Heydrich. Leiter des preußischen LKPA, des RKPA und schließlich des Amtes V des RSHA war seit 1935 bzw. 1937 Arthur Nebe.
Dienstsitz war im Gebäude des ehemaligen Preußischen Landeskriminalpolizeiamtes Werderscher Markt 5–6 (Hauptsitz), in der Wörthstraße 20 (Abteilungen V B 1 und V B 2) und in der Hauptstraße 144 (Abteilung V C).
Aufbau und Gliederung
Aufgabe des RKPA war die reichsweite Zentralisierung des Kampfes gegen die Kriminalität, gegen die die neuesten Erkenntnisse und kriminaltechnischen Methoden zu jeder Zeit und an jedem Ort durch Spezialisten verfügbar gemacht werden sollten. Außerdem sollte eine zentrale Datensammlung aufgebaut und örtliche Kompetenzkonflikte ausgeräumt werden. Dem RKPA standen hierfür ein Netz von 51 Kriminalpolizeistellen, die in einem organisatorischen Überbau von 14 Kriminalpolizeileitstellen zusammengefasst wurden, sowie die verschiedenen Reichszentralen, wie z. B. für „Kapitalverbrechen“, „Rauschgiftvergehen“, „Mädchenhandel“, „Geldfälschungen“, zur „Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ usw. zur Verfügung.
Angegliederte und neugebildete Reichszentralen vom 20. September 1936:
Reichserkennungsdienst-Zentrale,
die Reichszentralen zur Bekämpfung von Geldfälschungen,
zur Bekämpfung von Rauschgiftvergehen,
für Vermißte und unbekannte Tote,
zur Bekämpfung unzüchtiger Bilder, Schriften und Inserate,
zur Bekämpfung des internationalen Mädchenhandels,
zur Bekämpfung internationaler Taschendiebe,
zur Bekämpfung des Glücks- und Falschspiels,
zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens
zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen,
zur Bekämpfung reisender und gewerbsmäßiger Betrüger und Fälscher,
zur Bekämpfung reisender und gewerbsmäßiger Einbrecher
Die Gliederung des RKPA als Amt V des RSHA stellte sich nach dem Geschäftsverteilungsplan vom März 1941 wie folgt dar:
Amt V (Verbrechensbekämpfung – Reichskriminalpolizeiamt) Chef SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Arthur Nebe, ab 15. August 1944 SS-Obersturmbannführer und Oberregierungsrat Friedrich Panzinger
V A (Kriminalpolitik und Vorbeugung): SS-Standartenführer Paul Werner
V A 1 (Rechtsfragen, internationale Zusammenarbeit und Kriminalforschung): Regierungs- und Kriminalrat Franz Wächter, später SS-Sturmbannführer und Regierungs- und Kriminalrat Josef Menke
V A 2 (Vorbeugung): SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Friedrich Riese
V A 3 (Weibliche Kriminalpolizei): Regierungs- und Kriminalrat Friederike Wieking
V B (Einsatz): Regierungs- und Kriminalrat Georg Galzow
V B 1 (Kapitalverbrechen): Regierungs- und Kriminalrat Hans Lobbes
V B 2 (Betrug): Kriminaldirektor Ernst Rassow
V B 3 (Sittlichkeitsverbrechen): Kriminaldirektor Gerhard Nauck
V C (Erkennungsdienst und Fahndung): Oberregierungs- und Kriminalrat Wolfgang Berger
V C 1 (Reichserkennungsdienstzentrale): SS-Sturmbannführer und Kriminaldirektor Helmuth Müller
V C 2 (Fahndung): Kriminaldirektor Karl Baum
V D (Kriminaltechnisches Institut der Sicherheitspolizei): SS-Obersturmbannführer und Oberregierungs- und Kriminalrat Walter Heeß
V D 1 (Spurenidentifikation): SS-Hauptsturmführer und Kriminalrat Walter Schade
V D 2 (Chemie und Biologie): SS-Untersturmführer Albert Widmann (erprobte und entwickelte auch Techniken zum Massenmord mittels Giftgasen und Motorabgasen und wickelte die Beschaffung von Giftgas für die Aktion T4 ab.)
V D 3 (Urkundenprüfung): Kriminalrat Felix Wittlich
Das als Amtsgruppe D bezeichnete Kriminaltechnische Institut (KTI) wurde bereits im April 1938 aus der Abteilung gerichtliche Chemie und Kriminaltechnik der Chemischen Landesanstalt Stuttgart gebildet. Der Leiter dieser Abteilung, Walter Heeß, wurde auch mit der Führung des KTI beauftragt, das im Oktober 1938 seine Tätigkeit aufnahm und mit den neuesten technischen Instrumenten und Mitteln an der Identifizierung von Werkzeug-, Faserspuren, der Untersuchung von Brand- und Schusswaffen, der Fälschung von Urkunden usw. arbeitete. Das KTI verantwortete die Entwicklung der Massentötung von Menschen durch Giftgase (Kohlenmonoxyd, Motorabgase) in Gaskammern und Gaswagen, die zunächst im Rahmen der Aktion T4 verwendet wurden.
Nachfolgeeinrichtungen
Nach Kriegsende fand das RKPA im Bundeskriminalpolizeiamt (BKA) am 15. März 1951 einen direkten Nachfolger. Als Sitz des neuen Amtes wurde Wiesbaden bestimmt. Aufgrund der Erfahrungen mit der exekutiv wirkenden Zentralbehörde des RKPA, wurden allerdings die Kompetenzen des BKA im Wesentlichen auf Koordinierungsfunktionen ohne eigene Exekutivbefugnisse beschränkt (vgl. Art. 87 und 73 Grundgesetz).
In der Abteilung Kriminaltechnik des BKA fand auch das KTI einen Nachfolger mit einem ähnlichen Aufgabenkatalog, wie Forschungen zur Verbesserung und Etablierung effizienter Untersuchungsverfahren, Bereitstellung von Geräten und Daten aus Straftaten sowie technische und naturwissenschaftliche Einrichtungen für Ballistik, Brand- und Explosionsuntersuchungen, DNA-Analysen usw.
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
Geschichte
Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde aus dem Kreis der Kriminalpolizei eine Zentralisierung durch Schaffung einer Spitzenbehörde für den kriminalpolizeilichen Apparat als zweckdienlich und effizienzsteigernd erkannt. Am 18. Juli 1922 beschloss daher der Reichstag ein Gesetz über die Schaffung eines Reichskriminalpolizeiamtes.[1] Dem Reichsministerium des Innern unterstellt, sollte dieses auf Kriminalpolizeiämtern aufbauen, die von den Ländern zu schaffen wären. Nach den Bestimmungen des Gesetzes hatte die Reichsregierung das Inkrafttreten des Gesetzes mit Zustimmung des Reichsrates festzulegen. Allerdings kam es zwar teilweise (nicht z. B. in Baden) zum Aufbau der Länderkriminalpolizeiämter in den Jahren 1922 bis 1928, nicht jedoch zur Einrichtung eines Reichskriminalpolizeiamtes als länderübergreifende Zentralinstanz. Dieses Scheitern lässt sich auf die verschiedenen Bedenken und Vorbehalte einzelner Länder zurückführen, die ihre Kompetenzen berührt sahen, da z. B. Beamte des RKPA im ganzen Reich eingesetzt werden durften und diese den Landesbeamten Weisungen erteilen durften.
In der Praxis wirkte allerdings das preußische Landeskriminalpolizeiamt als größtes im Deutschen Reich schon als Quasi-Zentralbehörde für die Kriminalpolizei.
Nach dem Gesetz sollte es in jedem Land ein Landeskriminalpolizeiamt (LKPA), mit nachgeordneten Kriminalpolizei-Leitstellen (KPLSt) und diesen wiederum nachgeordneten Kriminalpolizei-Stellen (KPSt) geben. Die KPLSt waren an ihrem Sitz gleichzeitig KPSt. Die meisten Länder führten eine KPLSt ein, lediglich in Preußen gab es mehrere.
Nach dem Tod Paul von Hindenburgs und der vollkommenen Übernahme der Macht durch Adolf Hitler und die Nationalsozialisten erfolgte kurz danach die Eindämmung der Länderhoheiten, begann Reichsinnenminister Frick das Konzept aus den Anfängen der Weimarer Republik aufzugreifen und das preußische LKPA durch Eingliederung der Politischen Polizei und Unterstellung der Länderzentralen zur Bekämpfung von Falschgelddelikten, Taschendieben und Mädchenhandel, des Erkennungsdienstes sowie der Reichszentrale zur Bekämpfung von Rauschgiftvergehen, zur kriminalpolizeilichen Reichszentralstelle umzubauen. Schon am 18. Dezember 1934 wurde das preußische LKPA von der Berliner Kriminalpolizei gelöst und im Berliner Polizeipräsidium als eigenständige „fachliche Zentrale für die preußische Polizei“ organisiert. Als vorletzter Schritt erfolgte durch Erlass des preußischen Innenministers vom 20. September 1936 die Trennung des preußischen LKPA vom Berliner Polizeipräsidium und dessen Beauftragung mit der „fachlichen Leitung der Kriminalpolizei aller deutschen Länder“. Am 16. Juli 1937 wurde dann endgültig das preußische LKPA in das Reichskriminalpolizeiamt umgewandelt. Die personelle Ausstattung umfasste 1939 302 Kriminalbeamte, 24 Verwaltungsbeamte, 62 Angestellte und 24 sonstige Mitarbeiter.
Im Zuge der Verschmelzung von Partei- und Staatsaufgaben und der Transformation staatlicher in „führerunmittelbare“ Organisationen, wurde schließlich das RKPA zusammen mit der Geheimen Staatspolizei zunächst im Hauptamt Sicherheitspolizei zusammengefasst und am 27. September 1939 als Amt V in das neugeschaffene Reichssicherheitshauptamt (RSHA) integriert. Chef des RSHA wurde Reinhard Heydrich. Leiter des preußischen LKPA, des RKPA und schließlich des Amtes V des RSHA war seit 1935 bzw. 1937 Arthur Nebe.
Dienstsitz war im Gebäude des ehemaligen Preußischen Landeskriminalpolizeiamtes Werderscher Markt 5–6 (Hauptsitz), in der Wörthstraße 20 (Abteilungen V B 1 und V B 2) und in der Hauptstraße 144 (Abteilung V C).
Aufbau und Gliederung
Aufgabe des RKPA war die reichsweite Zentralisierung des Kampfes gegen die Kriminalität, gegen die die neuesten Erkenntnisse und kriminaltechnischen Methoden zu jeder Zeit und an jedem Ort durch Spezialisten verfügbar gemacht werden sollten. Außerdem sollte eine zentrale Datensammlung aufgebaut und örtliche Kompetenzkonflikte ausgeräumt werden. Dem RKPA standen hierfür ein Netz von 51 Kriminalpolizeistellen, die in einem organisatorischen Überbau von 14 Kriminalpolizeileitstellen zusammengefasst wurden, sowie die verschiedenen Reichszentralen, wie z. B. für „Kapitalverbrechen“, „Rauschgiftvergehen“, „Mädchenhandel“, „Geldfälschungen“, zur „Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ usw. zur Verfügung.
Angegliederte und neugebildete Reichszentralen vom 20. September 1936:
Reichserkennungsdienst-Zentrale,
die Reichszentralen zur Bekämpfung von Geldfälschungen,
zur Bekämpfung von Rauschgiftvergehen,
für Vermißte und unbekannte Tote,
zur Bekämpfung unzüchtiger Bilder, Schriften und Inserate,
zur Bekämpfung des internationalen Mädchenhandels,
zur Bekämpfung internationaler Taschendiebe,
zur Bekämpfung des Glücks- und Falschspiels,
zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens
zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen,
zur Bekämpfung reisender und gewerbsmäßiger Betrüger und Fälscher,
zur Bekämpfung reisender und gewerbsmäßiger Einbrecher
Die Gliederung des RKPA als Amt V des RSHA stellte sich nach dem Geschäftsverteilungsplan vom März 1941 wie folgt dar:
Amt V (Verbrechensbekämpfung – Reichskriminalpolizeiamt) Chef SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Arthur Nebe, ab 15. August 1944 SS-Obersturmbannführer und Oberregierungsrat Friedrich Panzinger
V A (Kriminalpolitik und Vorbeugung): SS-Standartenführer Paul Werner
V A 1 (Rechtsfragen, internationale Zusammenarbeit und Kriminalforschung): Regierungs- und Kriminalrat Franz Wächter, später SS-Sturmbannführer und Regierungs- und Kriminalrat Josef Menke
V A 2 (Vorbeugung): SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Friedrich Riese
V A 3 (Weibliche Kriminalpolizei): Regierungs- und Kriminalrat Friederike Wieking
V B (Einsatz): Regierungs- und Kriminalrat Georg Galzow
V B 1 (Kapitalverbrechen): Regierungs- und Kriminalrat Hans Lobbes
V B 2 (Betrug): Kriminaldirektor Ernst Rassow
V B 3 (Sittlichkeitsverbrechen): Kriminaldirektor Gerhard Nauck
V C (Erkennungsdienst und Fahndung): Oberregierungs- und Kriminalrat Wolfgang Berger
V C 1 (Reichserkennungsdienstzentrale): SS-Sturmbannführer und Kriminaldirektor Helmuth Müller
V C 2 (Fahndung): Kriminaldirektor Karl Baum
V D (Kriminaltechnisches Institut der Sicherheitspolizei): SS-Obersturmbannführer und Oberregierungs- und Kriminalrat Walter Heeß
V D 1 (Spurenidentifikation): SS-Hauptsturmführer und Kriminalrat Walter Schade
V D 2 (Chemie und Biologie): SS-Untersturmführer Albert Widmann (erprobte und entwickelte auch Techniken zum Massenmord mittels Giftgasen und Motorabgasen und wickelte die Beschaffung von Giftgas für die Aktion T4 ab.)
V D 3 (Urkundenprüfung): Kriminalrat Felix Wittlich
Das als Amtsgruppe D bezeichnete Kriminaltechnische Institut (KTI) wurde bereits im April 1938 aus der Abteilung gerichtliche Chemie und Kriminaltechnik der Chemischen Landesanstalt Stuttgart gebildet. Der Leiter dieser Abteilung, Walter Heeß, wurde auch mit der Führung des KTI beauftragt, das im Oktober 1938 seine Tätigkeit aufnahm und mit den neuesten technischen Instrumenten und Mitteln an der Identifizierung von Werkzeug-, Faserspuren, der Untersuchung von Brand- und Schusswaffen, der Fälschung von Urkunden usw. arbeitete. Das KTI verantwortete die Entwicklung der Massentötung von Menschen durch Giftgase (Kohlenmonoxyd, Motorabgase) in Gaskammern und Gaswagen, die zunächst im Rahmen der Aktion T4 verwendet wurden.
Nachfolgeeinrichtungen
Nach Kriegsende fand das RKPA im Bundeskriminalpolizeiamt (BKA) am 15. März 1951 einen direkten Nachfolger. Als Sitz des neuen Amtes wurde Wiesbaden bestimmt. Aufgrund der Erfahrungen mit der exekutiv wirkenden Zentralbehörde des RKPA, wurden allerdings die Kompetenzen des BKA im Wesentlichen auf Koordinierungsfunktionen ohne eigene Exekutivbefugnisse beschränkt (vgl. Art. 87 und 73 Grundgesetz).
In der Abteilung Kriminaltechnik des BKA fand auch das KTI einen Nachfolger mit einem ähnlichen Aufgabenkatalog, wie Forschungen zur Verbesserung und Etablierung effizienter Untersuchungsverfahren, Bereitstellung von Geräten und Daten aus Straftaten sowie technische und naturwissenschaftliche Einrichtungen für Ballistik, Brand- und Explosionsuntersuchungen, DNA-Analysen usw.
Quelle - Literatur & Einzelnachweise
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