Die Bereederung
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Die Bereederung
Unter Bereederung versteht man die technische und kaufmännische Betriebsführung von Seeschiffen. Der Eigentümer des Schiffes (Reeder) kann die Bereederung einem Dienstleister übertragen. In diesem Fall nennt man den beauftragten Dienstleister Vertragsreeder oder Schiffsmanager.
Die übertragenen Aufgaben sowie Pflichten, Vergütung, Haftungsfragen und sonstige wesentliche Punkte werden im Bereederungsvertrag geregelt. Als Grundlage können Musterverträge dienen, wie sie z. B. die BIMCO herausgegeben hat.[1]
Aufgaben des Vertragsreeders
Zu den typischen Aufgaben des Vertragsreeders zählen:
die Sorge, dass das Schiff ordnungsgemäß bemannt, seetüchtig und ladefähig ist
Bemannung
Einkauf von Bunker (Treibstoff), Schmierölen und Ersatzteilen
Proviant und sonstiger Schiffsbedarf
Vorbereitung von Dockungen, Reparaturen und Klassearbeiten
Abschluss der üblichen Versicherungen des Schiffes und Abrechnung von Schadensfällen
Steuerung und Umsetzung des operativen Einsatzes
Vercharterung des Schiffes an andere Unternehmen
Befrachtung des Schiffes
Abrechnung der Reiseaufträge oder Erstellung der Charterrechnungen
Aufstellen der erwarteten Schiffsbetriebskosten (Jahresbudget)
Berichtswesen für den Eigentümer (Zustand des Schiffes, Soll/Ist Vergleichsrechnungen, Abrechnung von Dockungskosten etc.)
Behebung von Störfällen, Abrechnung von Off-hire Zeiten
Verhältnis zwischen Vertragsreeder und Eigentümer
Der Vertragsreeder führt alle Tätigkeiten im Namen und für Rechnung des Eigentümers aus. Daher trägt der Vertragsreeder üblicherweise kein Risiko hinsichtlich der Höhe der Schiffsbetriebskosten. Ferner hält ihn der Eigentümer in der Regel von allen Ansprüchen Dritter aus seiner Tätigkeit frei, sofern der Vertragsreeder innerhalb seines Aufgabengebietes und mit der erforderlichen Sorgfalt tätig geworden ist.
Für seine Tätigkeit erhält er die vertraglich vereinbarte Vergütung (meist in % der Einnahmen des Schiffes oder in US-Dollar pro Tag). Ob die vereinbarte Vergütung seine Kosten deckt, ist sein Geschäftsrisiko. Die Haftung des Vertragsreeders wird im Regelfall vertraglich auf das 10-fache der jährlichen Bereederungsgebühr beschränkt.
Siehe auch
Schiffsfonds
Quelle
Die übertragenen Aufgaben sowie Pflichten, Vergütung, Haftungsfragen und sonstige wesentliche Punkte werden im Bereederungsvertrag geregelt. Als Grundlage können Musterverträge dienen, wie sie z. B. die BIMCO herausgegeben hat.[1]
Aufgaben des Vertragsreeders
Zu den typischen Aufgaben des Vertragsreeders zählen:
die Sorge, dass das Schiff ordnungsgemäß bemannt, seetüchtig und ladefähig ist
Bemannung
Einkauf von Bunker (Treibstoff), Schmierölen und Ersatzteilen
Proviant und sonstiger Schiffsbedarf
Vorbereitung von Dockungen, Reparaturen und Klassearbeiten
Abschluss der üblichen Versicherungen des Schiffes und Abrechnung von Schadensfällen
Steuerung und Umsetzung des operativen Einsatzes
Vercharterung des Schiffes an andere Unternehmen
Befrachtung des Schiffes
Abrechnung der Reiseaufträge oder Erstellung der Charterrechnungen
Aufstellen der erwarteten Schiffsbetriebskosten (Jahresbudget)
Berichtswesen für den Eigentümer (Zustand des Schiffes, Soll/Ist Vergleichsrechnungen, Abrechnung von Dockungskosten etc.)
Behebung von Störfällen, Abrechnung von Off-hire Zeiten
Verhältnis zwischen Vertragsreeder und Eigentümer
Der Vertragsreeder führt alle Tätigkeiten im Namen und für Rechnung des Eigentümers aus. Daher trägt der Vertragsreeder üblicherweise kein Risiko hinsichtlich der Höhe der Schiffsbetriebskosten. Ferner hält ihn der Eigentümer in der Regel von allen Ansprüchen Dritter aus seiner Tätigkeit frei, sofern der Vertragsreeder innerhalb seines Aufgabengebietes und mit der erforderlichen Sorgfalt tätig geworden ist.
Für seine Tätigkeit erhält er die vertraglich vereinbarte Vergütung (meist in % der Einnahmen des Schiffes oder in US-Dollar pro Tag). Ob die vereinbarte Vergütung seine Kosten deckt, ist sein Geschäftsrisiko. Die Haftung des Vertragsreeders wird im Regelfall vertraglich auf das 10-fache der jährlichen Bereederungsgebühr beschränkt.
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