Der Schrittmacher
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Der Schrittmacher
Eigentlich müsste der Schrittmacher in die Rubrik Motorräder,aber da der Schrittmacher ein Teil des Radsportes ist, belassen wir ihn bei Fahrrädern.
Dazu findet sich folgendes:
Als Schrittmacher wird im Radsport der vorausfahrende Teil des Gespanns bei Steher- oder Dernyrennen bezeichnet.
Steherrennen 1958 auf der Radrennbahn in Berlin-Weißensee
Der französische Stehermeister Paul Bourotte hinter einem Fünferrad (Quintuplet) als Schrittmacher (1897)
Geschichte
Ursprünglich wurden als „Schrittmacher“ mehrsitzige Fahrräder benutzt, sogenannte Trip-, Quadrup-, Quintup- und Sextuplets, um Radrennen ab den 1880er Jahren schneller zu machen. Motorisierte Schrittmachermaschinen kamen erstmals bei den Bahn-Radweltmeisterschaften 1899 in Montreal zum Einsatz. Ende der 1890er Jahre kamen sogar Elektro-Tandems zum Einsatz, aber auch Motor-Tandems. Frühe Schrittmachermaschinen waren zumeist eigene Konstruktionen, die in Zusammenarbeit von Unternehmen, Rennfahrer und Schrittmacher entstanden.
Rechtlich gesehen sind Schrittmacher Angestellte ihres jeweiligen Fahrers, bei Meisterschaften werden sie jedoch mitgeehrt, so dass ein niederländischer Schrittmacher deutscher Meister werden kann. 1973, anlässlich der UCI-Bahn-Weltmeisterschaften 1973 in San Sebastián, wollte die Union Cycliste Internationale (UCI) (Weltradsport-Verband) dies ändern und festlegen, dass Schrittmacher und Steher dieselbe Staatsangehörigkeit haben müssten. Dem niederländischen Schrittmacher Bruno Walrave wurde es damit verwehrt, seinen gemeinsam mit dem Nürnberger Amateursteher Horst Gnas 1971 und 1972 errungenen Weltmeistertitel zu verteidigen.
Walrave und sein niederländischer Kollege Norbert Koch sahen sich durch diese Regelung in ihrem Recht auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) behindert. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36-74 zu Gunsten von Walrave und Koch ist neben anderen auch Grundlage der sogenannten „Bosman-Entscheidung“ aus dem Jahr 1995.[1]
Technik
Heute sind Schrittmachermaschinen speziell umgebaute Motorräder. Sie basieren meist auf Serienmaschinen mit 500 bis 1000 cm³ Hubraum. Die Besonderheiten sind die Sattelkonstruktion, die Fußrasten, der Lenker und das Rollengestell. Die Rolle dient dazu, jedem Fahrer (Steher) den gleichen Abstand zum Schrittmacher (und somit den gleichen Windschatten) sowie ein nötiges Maß an Sicherheit zu garantieren. Die Sitzbank wird entfernt und durch einen Dreiecks-Sattel ersetzt. Dieser ist schräg gestellt und höher angebracht als die normale Sitzbank. Dies und der Speziallenker sowie die speziellen Fußrasten ermöglichen es dem Schrittmacher, auf der Maschine eine stehende Position einzunehmen. Der Begriff „Steher“ hat damit allerdings nichts zu tun, sondern beruht auf dem englischen, aus dem Reitsport kommenden Begriff „stayer“ für ein Pferd mit Stehvermögen.
Der Steher fährt frei hinter der Schrittmachermaschine. Er ist in keiner Weise mit ihr verbunden. Er bewegt sich lediglich durch seine eigene Beinkraft fort. Am Hintergestell der Schrittmachermaschine ist die sich frei drehende Rolle montiert, die den notwendigen Abstand des Stehers zum Motorrad garantiert; sie dient der Sicherheit der Steher, indem sie ein Anfahren des Stehers an das Hinterrad des Schrittmachers unmöglich macht. Je größer der Abstand der Rolle, desto geringer die Geschwindigkeit, denn dadurch wird der Steher aus dem Windschatten der Schrittmachermaschine nach hinten geschoben.[2] Vorschrift wurde die Schutzrolle nach der Rennbahnkatastrophe von Berlin auf der Radrennbahn „Botanischer Garten“ am 18. Juli 1909, bei der neun Zuschauer tödlich verletzt und über 40 Menschen schwer verletzt wurden.
In der Anfangszeit der Steherrennen versuchten Schrittmacher durch Anbauten an die Motorräder und durch ihre Kluft den Windschatten für den Fahrer zu vergrößern (siehe Foto von Bruno Demke, unten). Das ist heutzutage verboten. Die Schrittmacher tragen bei Rennen eine einheitliche Lederkluft, die in der Regel schwarz ist, weshalb sie in der Schweiz „Cholesack“ genannt werden.[3]
Das Steherrennen ist eine der schwierigsten Leistungssportarten. Dabei werden Geschwindigkeiten von teilweise über 100 km/h erzielt und über längere Abschnitte gehalten. Steherrennen gehen über Distanzen bis zu 100 km. Die Verständigung zwischen Steher und Schrittmacher erfolgt durch international festgelegte Rufzeichen. Die Erfahrung und das taktische Geschick des Schrittmachers können rennentscheidend sein.
Quelle
Dazu findet sich folgendes:
Als Schrittmacher wird im Radsport der vorausfahrende Teil des Gespanns bei Steher- oder Dernyrennen bezeichnet.
Steherrennen 1958 auf der Radrennbahn in Berlin-Weißensee
Der französische Stehermeister Paul Bourotte hinter einem Fünferrad (Quintuplet) als Schrittmacher (1897)
Geschichte
Ursprünglich wurden als „Schrittmacher“ mehrsitzige Fahrräder benutzt, sogenannte Trip-, Quadrup-, Quintup- und Sextuplets, um Radrennen ab den 1880er Jahren schneller zu machen. Motorisierte Schrittmachermaschinen kamen erstmals bei den Bahn-Radweltmeisterschaften 1899 in Montreal zum Einsatz. Ende der 1890er Jahre kamen sogar Elektro-Tandems zum Einsatz, aber auch Motor-Tandems. Frühe Schrittmachermaschinen waren zumeist eigene Konstruktionen, die in Zusammenarbeit von Unternehmen, Rennfahrer und Schrittmacher entstanden.
Rechtlich gesehen sind Schrittmacher Angestellte ihres jeweiligen Fahrers, bei Meisterschaften werden sie jedoch mitgeehrt, so dass ein niederländischer Schrittmacher deutscher Meister werden kann. 1973, anlässlich der UCI-Bahn-Weltmeisterschaften 1973 in San Sebastián, wollte die Union Cycliste Internationale (UCI) (Weltradsport-Verband) dies ändern und festlegen, dass Schrittmacher und Steher dieselbe Staatsangehörigkeit haben müssten. Dem niederländischen Schrittmacher Bruno Walrave wurde es damit verwehrt, seinen gemeinsam mit dem Nürnberger Amateursteher Horst Gnas 1971 und 1972 errungenen Weltmeistertitel zu verteidigen.
Walrave und sein niederländischer Kollege Norbert Koch sahen sich durch diese Regelung in ihrem Recht auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) behindert. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36-74 zu Gunsten von Walrave und Koch ist neben anderen auch Grundlage der sogenannten „Bosman-Entscheidung“ aus dem Jahr 1995.[1]
Technik
Heute sind Schrittmachermaschinen speziell umgebaute Motorräder. Sie basieren meist auf Serienmaschinen mit 500 bis 1000 cm³ Hubraum. Die Besonderheiten sind die Sattelkonstruktion, die Fußrasten, der Lenker und das Rollengestell. Die Rolle dient dazu, jedem Fahrer (Steher) den gleichen Abstand zum Schrittmacher (und somit den gleichen Windschatten) sowie ein nötiges Maß an Sicherheit zu garantieren. Die Sitzbank wird entfernt und durch einen Dreiecks-Sattel ersetzt. Dieser ist schräg gestellt und höher angebracht als die normale Sitzbank. Dies und der Speziallenker sowie die speziellen Fußrasten ermöglichen es dem Schrittmacher, auf der Maschine eine stehende Position einzunehmen. Der Begriff „Steher“ hat damit allerdings nichts zu tun, sondern beruht auf dem englischen, aus dem Reitsport kommenden Begriff „stayer“ für ein Pferd mit Stehvermögen.
Der Steher fährt frei hinter der Schrittmachermaschine. Er ist in keiner Weise mit ihr verbunden. Er bewegt sich lediglich durch seine eigene Beinkraft fort. Am Hintergestell der Schrittmachermaschine ist die sich frei drehende Rolle montiert, die den notwendigen Abstand des Stehers zum Motorrad garantiert; sie dient der Sicherheit der Steher, indem sie ein Anfahren des Stehers an das Hinterrad des Schrittmachers unmöglich macht. Je größer der Abstand der Rolle, desto geringer die Geschwindigkeit, denn dadurch wird der Steher aus dem Windschatten der Schrittmachermaschine nach hinten geschoben.[2] Vorschrift wurde die Schutzrolle nach der Rennbahnkatastrophe von Berlin auf der Radrennbahn „Botanischer Garten“ am 18. Juli 1909, bei der neun Zuschauer tödlich verletzt und über 40 Menschen schwer verletzt wurden.
In der Anfangszeit der Steherrennen versuchten Schrittmacher durch Anbauten an die Motorräder und durch ihre Kluft den Windschatten für den Fahrer zu vergrößern (siehe Foto von Bruno Demke, unten). Das ist heutzutage verboten. Die Schrittmacher tragen bei Rennen eine einheitliche Lederkluft, die in der Regel schwarz ist, weshalb sie in der Schweiz „Cholesack“ genannt werden.[3]
Das Steherrennen ist eine der schwierigsten Leistungssportarten. Dabei werden Geschwindigkeiten von teilweise über 100 km/h erzielt und über längere Abschnitte gehalten. Steherrennen gehen über Distanzen bis zu 100 km. Die Verständigung zwischen Steher und Schrittmacher erfolgt durch international festgelegte Rufzeichen. Die Erfahrung und das taktische Geschick des Schrittmachers können rennentscheidend sein.
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