Der EuroCombi
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Der EuroCombi
Ein EuroCombi (deutscher Name Lang-LKW, Lang-Lkw) ist ein „überlanger Lastkraftwagen“, eine lange LKW-Kombination mit bis zu 25,25 m Fahrzeuglänge und bis zu 60 t (bundesweiter Feldversuch in Deutschland 44 t) Gesamtgewicht.[1][2] Es ist ein in Teilen Europas zugelassener LKW-Typ, der die übliche Längenbegrenzung von 18,75 m überschreitet.
EuroCombi mit Dolly und Auflieger (60 t)
Dolly und Auflieger
Lenkbarer Dolly für den Auflieger
Gemäß der EG-Richtlinie 96/53/EG[3] kann diese große Fahrzeugkombination in den Staaten der Europäischen Union erlaubt werden. Schon seit 1970 gibt es in Finnland und Schweden die Fahrzeuggattung EuroCombi, deren Gewicht bis zu 60 Tonnen beträgt, und es wurde erforderlich, Maße und Gewichte von LKW in der EU bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weiter zu harmonisieren. In den anderen EWR-Mitgliedsländern werden noch einige Untersuchungen bzw. Großversuche absolviert.[4][5]
Weitere Bezeichnungen sind:[6]
Ecocombi: umgangssprachliche Bezeichnung in Skandinavien, den Niederlanden und von Daimler AG für „ökonomische LKW-Kombination“.
Europäisches Modulares System (EMS): ein Begriff für alle EuroCombis der verschiedenen zusammengestellten Nutzfahrzeugeinheiten.
Gigaliner: eine Bezeichnung des Fahrzeugwerks Krone für einen „sehr großen Kraftfahrzeugzug“.[7][8]
Lang-LKW: Bezeichnung für maximal 44t EuroCombi von Ex-Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer und dem Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik Andreas Scheuer.[9]
Langere en Zwaardere Vrachtautocombinatie (LZV): In den Niederlanden eine „längere und schwerere Frachtwagenkombination“.
Long Combination Vehicle (LCV) als typische englischsprachige Bezeichnung für ein Langes Kombinations-Fahrzeug in Schweden, Finnland und anderen Ländern.
Longliner: eine englische Wortwahl für den EuroCombi als „Langer Kraftfahrzeugzug“ vom deutschen Verkehrsministerium.
Riesen-LKW: relativ neutraler Begriff für überlange (25 Meter) und/oder überschwere (60 Tonnen) Lkw.
Road Train: ein englischer Begriff mit der Bedeutung „Straßen-Zug“.
EuroCombi im Europäischen Wirtschaftsraum
In der Europäischen Union wurde aufgrund der EG-Richtlinie 96/53/EG vom 25. Juli 1996 die Möglichkeit geschaffen, längere Nutzfahrzeuge bzw. Kombinationen einzusetzen, die auf bestimmten Straßen und Strecken eine Ausnahmegenehmigung erhalten könnten. Ziel war die Schaffung von Möglichkeiten zur Steigerung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Straßengüterverkehrs.[10]
Die Transportwirtschaft reagierte sofort darauf und begann, zusammen mit der Nutzfahrzeugindustrie entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten bzw. Konzepte in die Tat umzusetzen. Um Entwicklungskosten und -zeit zu minimieren, sollten sich die Längen der einzelnen Lastzug-Module an den zulässigen Abmessungen orientieren. Wichtige Voraussetzung war außerdem, dass eine unzulässige Belastung von Straßen und Brücken ausgeschlossen ist und der vorgeschriebene Wendekreis (der so genannte BOKraft-Kreis nach § 32d StVZO) eingehalten wird. Im Ergebnis standen sieben EuroCombi-Typen für verschiedene Beförderungsaufgaben im EU-Raum zur Verfügung. Gefahrgut- und gefährliche Flüssigkeits-Transporte sind bei diesen LKW-Kombinationen ausgeschlossen (BOKraft-Kreis, § 32d StVZO).
In Deutschland versuchte das Fahrzeugwerk Krone im Mai 2005 mit einer ersten Gigaliner-Testfahrt u. a. nachzuweisen, dass 57 % mehr Ladevolumen (157 m³ statt 100 m³), rund 65 % mehr Stellplätze für Europoolpaletten (56 statt 34), etwa 20 % weniger Schadstoffausstoß und circa 15 % weniger Diesel-Verbrauch bzw. ca. 25 % geringere Transportkosten möglich sind. Für Fahrzeugbetreiber ergäbe sich daraus die Einsparung einiger variabler Kosten, die durch weitere Einsparungen bei den Abschreibungen bzw. Anschaffungs- und vor allem Personalkosten noch erheblich gesteigert würden.
In den deutschen Bundesländern wurden und werden Pilotprojekte mit dem EuroCombi mit jeweiligen spezifischen Sondergenehmigungen getestet. Anfang 2010 wurde ein bundesweiter Feldversuch angekündigt, der bis 2012 laufen und sich an der volumenorientierten niederländischen Variante orientieren soll.[11]
LKW-Variationen und Nutzfahrzeugkombinationen
In Europa bzw. in den EWR-Staaten stehen hauptsächlich acht EuroCombi-Variationen für diverse Beförderungsaufgaben und Güter zur Verfügung.
A – Motorwagen mit Dolly und Sattelauflieger
Motorwagen mit Aufbau, Dolly und Sattelauflieger
Als Beispiel: ein „LZV“ (überlanger LKW) in den Niederlanden; Vierachs-Motorwagen mit Aufbau, Dolly und Sattelauflieger
Diese Variante, bezeichnet als A-Train, wird aus einem Motorwagen mit festem Aufbau oder Wechselbrücke gebildet, an den ein Sattelauflieger mit luftgefederten Tandem- bzw. Doppelachs-Dolly angehängt wird. Optisch erinnert sie an einen herkömmlichen Gliederzug, nur dass der Anhänger etwas länger erscheint. Es ist die in Europa bzw. im EWR am häufigsten anzutreffende Kombination.
Das Fahren und Rangieren ist vergleichbar mit den 18,75 m langen Gliederzügen und in der Fahrstabilität übertrifft diese Variante des EuroCombi die anderen Varianten erheblich. Das ist auf den dreiachsigen Motorwagen und den langen Radstand der angehängten Kombination aus Dolly und Sattelauflieger zurückzuführen. Da im Gegensatz zu anderen Ländern wie Schweden in Deutschland durch den BOKraft-Kreis (§ 32 d StVZO) strengere Anforderungen an die Kurvenlaufeigenschaften gestellt werden, sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, da bei der Verwendung eines starren Dolly der innere Kreisradius des BOKraft-Kreises überfahren wird (in Deutschland 5,3 m Innenradius, in Schweden 2 m). Um dies zu vermeiden kann der Auflieger durch lenkbare Dollysysteme, wie das mechanisch lenkbare Dolly-Patent von Fahrzeugwerk Krone oder einem elektronisch ähnlichen System von BPW auf einem größeren Kurvenradius durch die Kreisfahrt geführt werden, so dass sich kaum Unterschiede zu einem normalen Lastzug ergeben. Es ist verhältnismäßig zeitaufwendig, aus den Einzelelementen von Motorwagen und Sattelauflieger Kombinationen mit den EuroCombi-Abmessungen zu bilden, dazu kommt noch der Kaufpreis von ca. 17.000 € für den benötigten Dolly. Diese Nutzfahrzeug-Kombination wird zurzeit in sechs deutschen Bundesländern als befristeter Versuch mit einer Sondergenehmigung erprobt. Unter der Bezeichnung „Gigaliner“ stellte das Fahrzeugwerk Krone zur IAA 2006 eine derartige Kombination vor.
B – Sattelzug mit Tandem-Anhänger
Diese B-Variante ist ein Sattelzug mit Anhänger und besteht aus drei Elementen, einer Standardsattelzugkombination (Sattelzugmaschine und Auflieger (Trailer)) und einem angekoppelten Tandem-Anhänger mit starrer Deichsel. In Europa und im EWR sind diese Varianten am zweithäufigsten anzutreffen, denn durch geringe Umbaumaßnahmen sind diese EuroCombi-Variante einfach und schnell zu verwirklichen. An einem herkömmlichen 16,5 m langen Sattelzug wird mithilfe einer Anhängerkupplung am Sattelauflieger ein Doppelachs-Anhänger mit starrer Deichsel angehängt. Auch wenn die Rangierbarkeit, Fahrstabilität und die weiteren Fahreigenschaften nicht der A-Variante entsprechen, so ist die B-Variante aufgrund der geringen Mehrkosten als eine sehr preiswerte EuroCombi-Variante recht häufig anzutreffen.
C – Motorwagen mit zwei Tandem-Anhängern
Am Dreiachs-Motorwagen werden zwei Doppelachs- bzw. Tandem-Anhänger mit einer starren Deichsel angehängt. Diese Lösung ist sehr flexibel, nur bei Bedarf wird der zweite Anhänger mitgeführt. Die Fahrstabilität wie auch die Rangierbarkeit sind bei entsprechender Schulung des Fahrers und bei entsprechender technischer Ausstattung unproblematisch. Die vergleichsweise geringere Achszahl beschränkt die Nutzlast auf 48 Tonnen Gesamtgewicht, ist also eine Volumenvariante. Deswegen ist dieser EuroCombi eher selten anzutreffen. Diese einfach zusammengestellte EuroCombi-Variante ist als Gliederzug am ehesten vergleichbar mit der Triple Trailer Combination, welche in Nordamerika gebräuchlich ist. Diese Variante wird ab dem 9. Februar 2007 von der Spedition Meyer & Meyer in Osnabrück zurzeit als Eigenentwicklung unter dem Namen „Road Train System“ (RTS) bis zu 44 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit einer Sondergenehmigung erprobt. Hierbei wird der Motorwagen mit Wechselrahmen und zwei Tandem-Wechselrahmen-Chassis für insgesamt drei Wechselaufbauten (2 × 7,82 m und 1 × 6,05 m – Länge wie 20'-Container) benutzt. Auch ohne lenkbare Achsen durchfährt diese Euro-Combi-Variante den BOKraft-Kreis sehr gut. Am Großversuch in den Niederlanden ist diese Version mit ca. 15 % beteiligt.
D – Sattelzugmaschine und zwei Auflieger
Diese EuroCombi-Variante, auch B-Train, B-Douple oder Super-B genannt, besteht aus einer Sattelzugmaschine mit zwei Sattelaufliegern. Um diese Kombination überhaupt bilden zu können, verfügt der erste Auflieger als Wechselrahmen-Chassis hinter der Zugmaschine über eine fest verbaute zweite Sattelkupplung und der zweite Sattelauflieger kann baulich identisch mit einem herkömmlichen Auflieger sein. Dieser fahrdynamisch stabile doppelte Sattelzug hat ein schlechtes Kurvenfahrverhalten des zweiten Aufliegers, weil er deutlich zum Kurveninneren zieht und auch die Rangierbarkeit ist eingeschränkt. Zum Transport von großen Lasten, also als 60-Tonner, ist diese Variante in Skandinavien sehr gebräuchlich, da das gesamte Gewicht auf den bis zu 10 Achsen gleichmäßig verteilt werden kann. Außerhalb von Skandinavien ist diese Variante im EWR kaum anzutreffen.
E – Motorwagen mit Sattelauflieger
Diese äußerst selten anzutreffende EuroCombi-Variante zeichnet sich durch einen ungewöhnlichen Motorwagen aus.
Im Gegensatz zu den herkömmlichen Motorwagen hat dieser ein vierachsiges extra langes Fahrgestell, das mit einer zusätzlichen lenkbaren Nachlaufachse in maximaler Länge besteht. Dort ist eine Sattelkupplung aufgebaut, auf die der Auflieger aufgesattelt wird. Hier erreicht die Gesamtfahrzeuglänge nicht die maximal möglichen 25,25 m. Bezüglich der Fahrstabilität und der Rangierbarkeit ist diese EuroCombi-Variante mit einem herkömmlichen Sattelzug zu vergleichen.
Weitreres hierzu im Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/EuroCombi
EuroCombi mit Dolly und Auflieger (60 t)
Dolly und Auflieger
Lenkbarer Dolly für den Auflieger
Gemäß der EG-Richtlinie 96/53/EG[3] kann diese große Fahrzeugkombination in den Staaten der Europäischen Union erlaubt werden. Schon seit 1970 gibt es in Finnland und Schweden die Fahrzeuggattung EuroCombi, deren Gewicht bis zu 60 Tonnen beträgt, und es wurde erforderlich, Maße und Gewichte von LKW in der EU bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weiter zu harmonisieren. In den anderen EWR-Mitgliedsländern werden noch einige Untersuchungen bzw. Großversuche absolviert.[4][5]
Weitere Bezeichnungen sind:[6]
Ecocombi: umgangssprachliche Bezeichnung in Skandinavien, den Niederlanden und von Daimler AG für „ökonomische LKW-Kombination“.
Europäisches Modulares System (EMS): ein Begriff für alle EuroCombis der verschiedenen zusammengestellten Nutzfahrzeugeinheiten.
Gigaliner: eine Bezeichnung des Fahrzeugwerks Krone für einen „sehr großen Kraftfahrzeugzug“.[7][8]
Lang-LKW: Bezeichnung für maximal 44t EuroCombi von Ex-Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer und dem Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik Andreas Scheuer.[9]
Langere en Zwaardere Vrachtautocombinatie (LZV): In den Niederlanden eine „längere und schwerere Frachtwagenkombination“.
Long Combination Vehicle (LCV) als typische englischsprachige Bezeichnung für ein Langes Kombinations-Fahrzeug in Schweden, Finnland und anderen Ländern.
Longliner: eine englische Wortwahl für den EuroCombi als „Langer Kraftfahrzeugzug“ vom deutschen Verkehrsministerium.
Riesen-LKW: relativ neutraler Begriff für überlange (25 Meter) und/oder überschwere (60 Tonnen) Lkw.
Road Train: ein englischer Begriff mit der Bedeutung „Straßen-Zug“.
EuroCombi im Europäischen Wirtschaftsraum
In der Europäischen Union wurde aufgrund der EG-Richtlinie 96/53/EG vom 25. Juli 1996 die Möglichkeit geschaffen, längere Nutzfahrzeuge bzw. Kombinationen einzusetzen, die auf bestimmten Straßen und Strecken eine Ausnahmegenehmigung erhalten könnten. Ziel war die Schaffung von Möglichkeiten zur Steigerung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Straßengüterverkehrs.[10]
Die Transportwirtschaft reagierte sofort darauf und begann, zusammen mit der Nutzfahrzeugindustrie entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten bzw. Konzepte in die Tat umzusetzen. Um Entwicklungskosten und -zeit zu minimieren, sollten sich die Längen der einzelnen Lastzug-Module an den zulässigen Abmessungen orientieren. Wichtige Voraussetzung war außerdem, dass eine unzulässige Belastung von Straßen und Brücken ausgeschlossen ist und der vorgeschriebene Wendekreis (der so genannte BOKraft-Kreis nach § 32d StVZO) eingehalten wird. Im Ergebnis standen sieben EuroCombi-Typen für verschiedene Beförderungsaufgaben im EU-Raum zur Verfügung. Gefahrgut- und gefährliche Flüssigkeits-Transporte sind bei diesen LKW-Kombinationen ausgeschlossen (BOKraft-Kreis, § 32d StVZO).
In Deutschland versuchte das Fahrzeugwerk Krone im Mai 2005 mit einer ersten Gigaliner-Testfahrt u. a. nachzuweisen, dass 57 % mehr Ladevolumen (157 m³ statt 100 m³), rund 65 % mehr Stellplätze für Europoolpaletten (56 statt 34), etwa 20 % weniger Schadstoffausstoß und circa 15 % weniger Diesel-Verbrauch bzw. ca. 25 % geringere Transportkosten möglich sind. Für Fahrzeugbetreiber ergäbe sich daraus die Einsparung einiger variabler Kosten, die durch weitere Einsparungen bei den Abschreibungen bzw. Anschaffungs- und vor allem Personalkosten noch erheblich gesteigert würden.
In den deutschen Bundesländern wurden und werden Pilotprojekte mit dem EuroCombi mit jeweiligen spezifischen Sondergenehmigungen getestet. Anfang 2010 wurde ein bundesweiter Feldversuch angekündigt, der bis 2012 laufen und sich an der volumenorientierten niederländischen Variante orientieren soll.[11]
LKW-Variationen und Nutzfahrzeugkombinationen
In Europa bzw. in den EWR-Staaten stehen hauptsächlich acht EuroCombi-Variationen für diverse Beförderungsaufgaben und Güter zur Verfügung.
A – Motorwagen mit Dolly und Sattelauflieger
Motorwagen mit Aufbau, Dolly und Sattelauflieger
Als Beispiel: ein „LZV“ (überlanger LKW) in den Niederlanden; Vierachs-Motorwagen mit Aufbau, Dolly und Sattelauflieger
Diese Variante, bezeichnet als A-Train, wird aus einem Motorwagen mit festem Aufbau oder Wechselbrücke gebildet, an den ein Sattelauflieger mit luftgefederten Tandem- bzw. Doppelachs-Dolly angehängt wird. Optisch erinnert sie an einen herkömmlichen Gliederzug, nur dass der Anhänger etwas länger erscheint. Es ist die in Europa bzw. im EWR am häufigsten anzutreffende Kombination.
Das Fahren und Rangieren ist vergleichbar mit den 18,75 m langen Gliederzügen und in der Fahrstabilität übertrifft diese Variante des EuroCombi die anderen Varianten erheblich. Das ist auf den dreiachsigen Motorwagen und den langen Radstand der angehängten Kombination aus Dolly und Sattelauflieger zurückzuführen. Da im Gegensatz zu anderen Ländern wie Schweden in Deutschland durch den BOKraft-Kreis (§ 32 d StVZO) strengere Anforderungen an die Kurvenlaufeigenschaften gestellt werden, sind zusätzliche Maßnahmen notwendig, da bei der Verwendung eines starren Dolly der innere Kreisradius des BOKraft-Kreises überfahren wird (in Deutschland 5,3 m Innenradius, in Schweden 2 m). Um dies zu vermeiden kann der Auflieger durch lenkbare Dollysysteme, wie das mechanisch lenkbare Dolly-Patent von Fahrzeugwerk Krone oder einem elektronisch ähnlichen System von BPW auf einem größeren Kurvenradius durch die Kreisfahrt geführt werden, so dass sich kaum Unterschiede zu einem normalen Lastzug ergeben. Es ist verhältnismäßig zeitaufwendig, aus den Einzelelementen von Motorwagen und Sattelauflieger Kombinationen mit den EuroCombi-Abmessungen zu bilden, dazu kommt noch der Kaufpreis von ca. 17.000 € für den benötigten Dolly. Diese Nutzfahrzeug-Kombination wird zurzeit in sechs deutschen Bundesländern als befristeter Versuch mit einer Sondergenehmigung erprobt. Unter der Bezeichnung „Gigaliner“ stellte das Fahrzeugwerk Krone zur IAA 2006 eine derartige Kombination vor.
B – Sattelzug mit Tandem-Anhänger
Diese B-Variante ist ein Sattelzug mit Anhänger und besteht aus drei Elementen, einer Standardsattelzugkombination (Sattelzugmaschine und Auflieger (Trailer)) und einem angekoppelten Tandem-Anhänger mit starrer Deichsel. In Europa und im EWR sind diese Varianten am zweithäufigsten anzutreffen, denn durch geringe Umbaumaßnahmen sind diese EuroCombi-Variante einfach und schnell zu verwirklichen. An einem herkömmlichen 16,5 m langen Sattelzug wird mithilfe einer Anhängerkupplung am Sattelauflieger ein Doppelachs-Anhänger mit starrer Deichsel angehängt. Auch wenn die Rangierbarkeit, Fahrstabilität und die weiteren Fahreigenschaften nicht der A-Variante entsprechen, so ist die B-Variante aufgrund der geringen Mehrkosten als eine sehr preiswerte EuroCombi-Variante recht häufig anzutreffen.
C – Motorwagen mit zwei Tandem-Anhängern
Am Dreiachs-Motorwagen werden zwei Doppelachs- bzw. Tandem-Anhänger mit einer starren Deichsel angehängt. Diese Lösung ist sehr flexibel, nur bei Bedarf wird der zweite Anhänger mitgeführt. Die Fahrstabilität wie auch die Rangierbarkeit sind bei entsprechender Schulung des Fahrers und bei entsprechender technischer Ausstattung unproblematisch. Die vergleichsweise geringere Achszahl beschränkt die Nutzlast auf 48 Tonnen Gesamtgewicht, ist also eine Volumenvariante. Deswegen ist dieser EuroCombi eher selten anzutreffen. Diese einfach zusammengestellte EuroCombi-Variante ist als Gliederzug am ehesten vergleichbar mit der Triple Trailer Combination, welche in Nordamerika gebräuchlich ist. Diese Variante wird ab dem 9. Februar 2007 von der Spedition Meyer & Meyer in Osnabrück zurzeit als Eigenentwicklung unter dem Namen „Road Train System“ (RTS) bis zu 44 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit einer Sondergenehmigung erprobt. Hierbei wird der Motorwagen mit Wechselrahmen und zwei Tandem-Wechselrahmen-Chassis für insgesamt drei Wechselaufbauten (2 × 7,82 m und 1 × 6,05 m – Länge wie 20'-Container) benutzt. Auch ohne lenkbare Achsen durchfährt diese Euro-Combi-Variante den BOKraft-Kreis sehr gut. Am Großversuch in den Niederlanden ist diese Version mit ca. 15 % beteiligt.
D – Sattelzugmaschine und zwei Auflieger
Diese EuroCombi-Variante, auch B-Train, B-Douple oder Super-B genannt, besteht aus einer Sattelzugmaschine mit zwei Sattelaufliegern. Um diese Kombination überhaupt bilden zu können, verfügt der erste Auflieger als Wechselrahmen-Chassis hinter der Zugmaschine über eine fest verbaute zweite Sattelkupplung und der zweite Sattelauflieger kann baulich identisch mit einem herkömmlichen Auflieger sein. Dieser fahrdynamisch stabile doppelte Sattelzug hat ein schlechtes Kurvenfahrverhalten des zweiten Aufliegers, weil er deutlich zum Kurveninneren zieht und auch die Rangierbarkeit ist eingeschränkt. Zum Transport von großen Lasten, also als 60-Tonner, ist diese Variante in Skandinavien sehr gebräuchlich, da das gesamte Gewicht auf den bis zu 10 Achsen gleichmäßig verteilt werden kann. Außerhalb von Skandinavien ist diese Variante im EWR kaum anzutreffen.
E – Motorwagen mit Sattelauflieger
Diese äußerst selten anzutreffende EuroCombi-Variante zeichnet sich durch einen ungewöhnlichen Motorwagen aus.
Im Gegensatz zu den herkömmlichen Motorwagen hat dieser ein vierachsiges extra langes Fahrgestell, das mit einer zusätzlichen lenkbaren Nachlaufachse in maximaler Länge besteht. Dort ist eine Sattelkupplung aufgebaut, auf die der Auflieger aufgesattelt wird. Hier erreicht die Gesamtfahrzeuglänge nicht die maximal möglichen 25,25 m. Bezüglich der Fahrstabilität und der Rangierbarkeit ist diese EuroCombi-Variante mit einem herkömmlichen Sattelzug zu vergleichen.
Weitreres hierzu im Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/EuroCombi
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