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Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

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Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Empty Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

Beitrag  Andy Fr Sep 30, 2016 12:37 am

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist die für das (gewerbliche) Güter-Verkehrswesen in Deutschland zuständige selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), vgl. § 10 GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz). Das BAG hat seinen Sitz in Köln; Präsident ist Andreas Marquardt. Sein Vertreter (Vizepräsident) ist Robert Maiworm.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) 140px-BAG-Logo_neu.svg
Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Gründung 19. Oktober 1952 als Bundesanstalt für den Güterfernverkehr
Hauptsitz Köln, Nordrhein-Westfalen
Behördenleitung Andreas Marquardt, Präsident
Bedienstete 1750
Website bag.bund.de


Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) 1024px-BAG_Logo-alt
Ehemaliges Logo

Struktur

Geleitet wird das BAG durch einen Präsidenten. Er arbeitet am Hauptsitz Köln. Daneben gibt es noch weitere acht Außenstellen und drei Außenstellen mit Schwerpunktaufgaben.

Die Zentrale in Köln gliedert sich in sechs Abteilungen und 21 Referate, die sich mit den allgemeingültigen Aufgaben befassen. Die acht Außenstellen in Schwerin, Hannover, Münster, Dresden, Erfurt, Mainz, Stuttgart und München sind für die Arbeit mit den Außenaufgaben verantwortlich. Sie sind in Sachbereiche aufgegliedert. Sachbereich 1 (SB 1) ist zuständig für die Koordination von Straßenkontrollen und die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Sachbereich 2 (SB 2) ist zuständig für die Bußgeldbearbeitung und Sachbereich 3 (SB 3) für die Personalbearbeitung und die Materialbeschaffung bzw. -koordination. Die drei Außenstellen mit Schwerpunktaufgaben in Kiel, Bremen und Saarbrücken befassen sich ausschließlich mit ordnungsrechtlichen Verfahren. Diese Außenstellen haben keinen Sachbereich 1.
Aufgabenverteilung

Die Zentrale des BAG arbeitet in folgenden Aufgabenfeldern:

Rechtsentwicklung
Planung, Koordinierung und Steuerung der Straßenkontrollen, der Marktzugangs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie der zivilen Notfallvorsorge
Verkehrsträgerübergreifende Marktbeobachtung
Verkehrsfachstatistik
Erhebung und Verwaltung der Autobahnbenutzungsgebühr sowie der Konzessionsabgabe der Autobahnnebenbetriebe
Genehmigung und Überwachung der Beförderungsentgelte im Fluglinienverkehr
Allgemeine zentrale Verwaltungsaufgaben (Organisation, Personal, Haushalt Kassen- und Rechnungswesen, Informationstechnik, Innerer Dienst) sowie Disposition und Aufsicht über den Shuttle- und Pendlerverkehr Bonn—Berlin
Erhebung und Verwaltung der Lkw-Maut, Kontroll-, Prüfungs- und Überwachungsfunktionen (zum Teil auch Durchführung durch Toll Collect, soweit es sich nicht um hoheitliche Aufgaben handelt)
Zuwendungsverfahren -Förderung des Güterkraftverkehrs-

Dabei sind die Aufgaben allgemeingültig und zweckgebunden für den Betrieb des gesamten Amtes.

Die Außenstellen befassen sich vorrangig mit den Aufgaben, die den Kontakt zu den Teilnehmern des Güterverkehrs (Unternehmen, Personal, Verbände, Einrichtungen) und anderen zuständigen Behörden wie den Landesverkehrsämtern beinhalten. Im Wesentlichen sind das:

Durchführung von Straßenkontrollen
Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
Einleitung von Marktzugangsverfahren
Durchführung von Betriebskontrollen
Allgemeine, dezentrale Verwaltungsaufgaben

Die Schwerpunktstandorte sind ausschließlich mit der Durchführung von ordnungsrechtlichen Verfahren befasst; vorrangig dabei Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Betroffene aus dem Ausland.
Aufgaben und Ziele
Die Mitwirkung bei der Rechtsentwicklung ist im Wesentlichen die Angleichung bestehenden nationalen und multilateralen Rechts an die Gegebenheiten der alltäglichen Arbeit des BAG sowie die Beurteilung von Neuentwürfen durch das Verkehrsministerium und andere Stellen.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) 800px-VW-Bus_BAG
Dienstfahrzeug des BAG zur Durchführung von Maut-Kontrollen

Straßenkontrollen sind das Hauptaufgabenfeld des BAG. Dadurch sollen die Straßenverkehrssicherheit erhöht und der Umweltschutz sichergestellt werden sowie die Einhaltung der Marktordnung im Straßengüterverkehr. Kontrolliert werden Lkw, Busse und deren Fahrer u. a. auf technische Sicherheit, Einhaltung der betreffenden Güterverkehrsgesetze (Lenkzeiten, Genehmigungen etc.) sowie allgemein des Verkehrsrechts (Fahrerlaubnis, Fahrtüchtigkeit usw.). Es werden auch gemeinsame Kontrollen mit anderen Behörden (Zoll, Polizei, verschiedene Landesämter) durchgeführt. Diese werden vom Sachbereich 1 der einzelnen Außenstellen koordiniert. 2003 wurden 649.148 Kontrollen durchgeführt. Bei 21,5 % der Kontrollen wurden Verstöße festgestellt.

Die Arbeit im Bereich Marktzugang besteht im Wesentlichen in Genehmigungsvergabe und Kontrolle, Betriebskontrollen, Zusammenarbeit mit zuständigen (Landes-)Ministerien sowie die internationale Kooperation mit Behörden und Unternehmen.

Die Verhängung von Sanktionen besteht im Wesentlichen aus der Ermittlungstätigkeit und der Verhängung von Bußgeldern. 2003 wurden 68.764 Verfahren durchgeführt, bei denen eine Bußgeldsumme von rund 9,15 Millionen Euro verhängt wurde.

Die Marktbeobachtung betrifft die Zusammenarbeit des BAG mit der Privatwirtschaft sowie die Auswertung statistischer Daten, um die Gewährleistung eines geregelten Marktablaufes sicherzustellen. Durch die Marktbeobachtung sollen z. B. Dumping-Aktionen und strukturelle Probleme erkannt und eliminiert werden. Hier kommt die Gewinnabschöpfung zum Einsatz, um künftige Verstöße präventiv unwirtschaftlich zu machen. (Kabotageverbot).

Eine weitere Aufgabe ist die Zivile Notfallvorsorge im Straßenverkehr gemäß Verkehrssicherstellungsgesetz und Verkehrsleistungsgesetz.[1] Das Referat Zivile Notfallvorsorge ist mit der Planung und Aufstellung der Transportorganisation des Bundes (TOB) befasst.[2]

Gebührenerhebung – „Maut“

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) 320px-Toll_Collect_Automat
Toll Collect Maut-Terminal zur manuellen Mautentrichtung

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) 800px-Toll_Collect_Automat_Kleingedrucktes
Das „Kleingedruckte“

Das BAG war bis August 2003 für die Erhebung der bis dahin gültigen Autobahnbenutzungsgebühr (ABBG) durch die Eurovignette verantwortlich. Dabei handelte es sich um eine zeitlich gebundene Gebühr für LKW, nach deren Entrichtung die Benutzung des deutschen Autobahnnetzes für den bezahlten Zeitraum erlaubt war. 2003 wurden durch die Gebühren rund 367 Millionen Euro eingenommen.

Seit Januar 2005 gilt die neue streckenbezogene Lkw-Maut, die sich nach zurückgelegter Strecke, der Achszahl (bis 3 oder 4 und mehr) und der Schadstoffklasse berechnet und sich auch auf einige Bundesstraßen-Abschnitte erstreckt. Dabei wird eine stationäre Kontrolle über die Mautbrücken des OBU [On-Board-Unit] oder Autokennzeichens per Infrarot durchgeführt, welche die ordnungsgemäße Einbuchung in das deutsche Mautsystem überwacht. Ausländische Fahrzeuge können ein OBU-Gerät mitführen, welches ebenfalls sich in das Mautsystem einbucht. Dann erfolgt eine automatische Abbuchung des Guthabens bei Toll Collect, bei dem das Guthaben auch wieder aufgefüllt werden kann. Kontrollen durch das BAG werden im fließenden Verkehr durchgeführt, nicht ordnungsgemäß eingebuchte Fahrzeuge (Nichtzahler/Falschzahler) werden auf geeignete Plätze ausgeleitet und kontrolliert. Ferner besteht die Möglichkeit die Maut an Mautautomaten oder, falls bei Toll Collect angemeldet, per Internet zu entrichten. Die beiden für die Mauterhebung einschlägigen Gesetze sind das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) und die Mauthöheverordnung (MautHV), (beide zum 19. Juli 2011 ersetzt durch das Bundesfernstraßenmautgesetz, BFStrMG) sowie die (eingearbeitete) Mautstreckenausdehnungsverordnung (MautStrAusdehnV). Relevante Daten können auf der Website des BAG eingesehen werden.

Verantwortlich für die Eintreibung der Maut-Gebühren ist Toll Collect, ein Unternehmenskonsortium der Deutsche Telekom AG, Daimler AG und der französischen Cofiroute S.A. Der Betreibervertrag wurde im September 2002 unterzeichnet.

Im neuen Mautsystem übernimmt das BAG als hoheitlich tätige Behörde einen Teil der Kontrollfunktionen, z. B. die ordnungsrechtliche Ahndung von Verstößen gegen die Mautpflicht. Dazu wurde beim BAG die Abteilung Maut eingeführt, die sich um die Kontrolltätigkeiten im Mautsystem sowie die Aufsicht über Toll Collect kümmert sowie Verstöße gegen die Mautbestimmungen ahndet.

Für die neuen Funktionen wurden Stellen für 530 Mautkontrolleure eingerichtet. Zur Durchführung wurden 278 Mercedes-Benz Vito beschafft, die über eine mobile Büroeinrichtung verfügen. Inzwischen werden für den Maut-Kontrolldienst VW-Busse eingesetzt. Der Kontrolldienst wird von Zwei-Personen-Teams durchgeführt. Die Kontrollteams haben dabei die nötige Ausstattung für die Maut-Kontrollen. Die Verstöße von (LuR- und LaSi- bzw. Abstand-Verstößen) werden von anderen Kontrollteams, in der Regel auch Zwei-Personen-Teams, durchgeführt, weil die Maut-Kontrolleure und die sogenannte Klassik-Kontrolleure in verschiedenen Abteilungen innerhalb des BAG untergebracht sind.

Seit dem 6. Oktober 2009 ist das Bundesamt mit der Erhebung und der Führung des EETS-Registers betraut.[3]
Haushalt

Den Einnahmen von rund 29 Millionen Euro standen 2004 Ausgaben von rund 85 Millionen Euro gegenüber. Der Grund für die geringeren Einnahmen gegenüber 2003 liegt in der streckenbezogenen Lkw-Maut, deren Einführung auf den 1. Januar 2005 verschoben wurde. 2009 beliefen sich die Einnahmen aus der Lkw-Maut in Deutschland auf 4,41 Milliarden Euro.[4] Dem standen 3,73 Milliarden Euro an Ausgaben gegenüber, die vollinhaltlich in die Verkehrsinfrastruktur einflossen.[5]
Ausrüstung

Einige Klassikkontrollfahrzeuge sind ausgerüstet mit Rad/Achslastwaagen zur Feststellung von Gewichten (Überladungen). Außerdem befinden sich Höhen- bzw. Längenmessstäbe in den Fahrzeugen um Abweichungen bei den zulässigen Abmessungen festzustellen.
Kontrollfahrzeuge

Das BAG verwendet im Kontrolldienst aktuell unter anderem folgende Fahrzeugtypen:[6]

Mercedes-Benz Sprinter
VW Transporter
VW Crafter (seit Januar 2012)

Es kommen auch PKWs zum Einsatz, zum Beispiel:

VW Golf Variant
VW Passat Variant

Diese werden von den Leitern der Kontrolleinheiten gefahren. Des Weiteren werden diese als zivile Fahrzeuge eingesetzt, benutzt vom Betriebskontrolldienst und Innendienstmitarbeitern. Ferner verfügt das BAG noch über zwei Lichtmastwagen (LIMA) auf Basis des Mercedes Sprinter zum Beleuchten der Kontrollplätze bei Nachtkontrollen.

Quelle
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