Die Dordrechter Synode
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Die Dordrechter Synode
Die Dordrechter Synode war eine nationale kirchliche Versammlung der niederländischen reformierten Kirche unter Beteiligung von ausländischen reformierten Kirchen, die vom 13. November 1618 bis 9. Mai 1619 in Dordrecht stattfand.
Die Dordrechter Synode (Stich aus dem 17. Jahrhundert) von Bernard Picart.
Geschichte
Der an der Spitze der Generalstaaten stehende Statthalter Moritz von Oranien veranlasste eine endgültige Entscheidung zu einem bedeutsamen Streit, der die calvinistische Prädestinationslehre zum Gegenstand hatte. Moritz von Oranien stellte sich auf die Seite der Contraremonstranten (die nach dem Leidener Theologen Franciscus Gomarus früher auch Gomaristen genannt wurden).
Schon gegen Ende des 16. Jahrhunderts waren einige Prediger in Delft mit der Behauptung aufgetreten, dass sich die göttliche Vorherbestimmung mit Rücksicht auf den Sündenfall vollziehe. Noch weiter ging der angesehene Theologieprofessor Jakob Arminius in Leiden. Er bestritt die absolute Prädestination und lehrte eine Vorherbestimmung aufgrund des Vorherwissens Gottes; Christus sei für alle Menschen gestorben und die Gnade wirke nicht unwiderstehlich. Er fand zahlreiche Gesinnungsgenossen, die nach ihm als Arminianer bezeichnet wurden; nach dem durch sie an die Stände von Holland und Westfriesland 1610 eingereichten Glaubensbekenntnis Remonstranz heißen sie auch Remonstranten, ihre Gegner nach Arminius' Kollegen und Hauptgegner Franz Gomarus „Gomaristen“.
Ziel der Generalsynode war es, diese dogmatischen Streitfragen zu lösen, die in 154 Sitzungen zur Verhandlung standen. Der in alle reformierten Länder ergangenen Einladung zur Teilnahme leisteten auch 28 Theologen aus England, Schottland, Deutschland und Schweiz Folge; Brandenburg beteiligte sich nicht und Frankreich verbot die Beschickung.
Die zur Verantwortung vorgeladenen Remonstranten, mit Simon Episcopius, Professor in Leiden, an der Spitze, überreichten den auswärtigen Theologen eine Apologie und verteidigten sich vor der Synode, wurden aber nach ihrer Weigerung, sich den Beschlüssen derselben zu unterwerfen, in der 57. Sitzung ausgewiesen. Später wurden sie exkommuniziert und aus ihren kirchlichen Ämtern entfernt. Der Heidelberger Katechismus, das Niederländische Glaubensbekenntnis und die Confessio Gallicana wurden einstimmig als rechtgläubige Bekenntnis- und Lehrschriften anerkannt.
Während der Erörterung der fünf strittigen Artikel verhinderte der Widerspruch der anglikanischen und deutschen Abgeordneten, darunter insbesondere Mathias Martinius aus Bremen und Georg Cruciger und Rudolph Goclenius aus Marburg, jede offene und klare Feststellung supralapsarischer Thesen, also der Auffassung, bereits vor dem Sündenfall habe Gott bestimmt, dass ein Teil der Menschen verworfen wird, so dass schließlich die Synodal-Kanones nur einen wesentlich infralapsarischen Prädestinationsbegriff, d. h. die göttliche Vorbestimmung ist erst nach dem Sündenfall wirksam, aufstellen konnten.
Verhandlungsthemen waren unter anderem die Verurteilung der freisinnigen Lehre der Remonstranten, die neue niederländische Bibelübersetzung (niederländisch: Statenvertaling, Staatenübersetzung) unter anderem durch Wilhelm Baudaert und die Kirchenordnung der Kirche, die später die Nederlands Hervormde Kerk (Niederländisch Reformierte Kirche) wurde. Die Synodalen akzeptierten im Wesentlichen die Prädestinationslehre von Johannes Calvin.
Die Beschlüsse der Synode, die so genannten Lehrregeln von Dordrecht, sind noch heute von Bedeutung nicht nur für die reformierten Kirchen, sondern für die Kirchengeschichte.
Quelle
Die Dordrechter Synode (Stich aus dem 17. Jahrhundert) von Bernard Picart.
Geschichte
Der an der Spitze der Generalstaaten stehende Statthalter Moritz von Oranien veranlasste eine endgültige Entscheidung zu einem bedeutsamen Streit, der die calvinistische Prädestinationslehre zum Gegenstand hatte. Moritz von Oranien stellte sich auf die Seite der Contraremonstranten (die nach dem Leidener Theologen Franciscus Gomarus früher auch Gomaristen genannt wurden).
Schon gegen Ende des 16. Jahrhunderts waren einige Prediger in Delft mit der Behauptung aufgetreten, dass sich die göttliche Vorherbestimmung mit Rücksicht auf den Sündenfall vollziehe. Noch weiter ging der angesehene Theologieprofessor Jakob Arminius in Leiden. Er bestritt die absolute Prädestination und lehrte eine Vorherbestimmung aufgrund des Vorherwissens Gottes; Christus sei für alle Menschen gestorben und die Gnade wirke nicht unwiderstehlich. Er fand zahlreiche Gesinnungsgenossen, die nach ihm als Arminianer bezeichnet wurden; nach dem durch sie an die Stände von Holland und Westfriesland 1610 eingereichten Glaubensbekenntnis Remonstranz heißen sie auch Remonstranten, ihre Gegner nach Arminius' Kollegen und Hauptgegner Franz Gomarus „Gomaristen“.
Ziel der Generalsynode war es, diese dogmatischen Streitfragen zu lösen, die in 154 Sitzungen zur Verhandlung standen. Der in alle reformierten Länder ergangenen Einladung zur Teilnahme leisteten auch 28 Theologen aus England, Schottland, Deutschland und Schweiz Folge; Brandenburg beteiligte sich nicht und Frankreich verbot die Beschickung.
Die zur Verantwortung vorgeladenen Remonstranten, mit Simon Episcopius, Professor in Leiden, an der Spitze, überreichten den auswärtigen Theologen eine Apologie und verteidigten sich vor der Synode, wurden aber nach ihrer Weigerung, sich den Beschlüssen derselben zu unterwerfen, in der 57. Sitzung ausgewiesen. Später wurden sie exkommuniziert und aus ihren kirchlichen Ämtern entfernt. Der Heidelberger Katechismus, das Niederländische Glaubensbekenntnis und die Confessio Gallicana wurden einstimmig als rechtgläubige Bekenntnis- und Lehrschriften anerkannt.
Während der Erörterung der fünf strittigen Artikel verhinderte der Widerspruch der anglikanischen und deutschen Abgeordneten, darunter insbesondere Mathias Martinius aus Bremen und Georg Cruciger und Rudolph Goclenius aus Marburg, jede offene und klare Feststellung supralapsarischer Thesen, also der Auffassung, bereits vor dem Sündenfall habe Gott bestimmt, dass ein Teil der Menschen verworfen wird, so dass schließlich die Synodal-Kanones nur einen wesentlich infralapsarischen Prädestinationsbegriff, d. h. die göttliche Vorbestimmung ist erst nach dem Sündenfall wirksam, aufstellen konnten.
Verhandlungsthemen waren unter anderem die Verurteilung der freisinnigen Lehre der Remonstranten, die neue niederländische Bibelübersetzung (niederländisch: Statenvertaling, Staatenübersetzung) unter anderem durch Wilhelm Baudaert und die Kirchenordnung der Kirche, die später die Nederlands Hervormde Kerk (Niederländisch Reformierte Kirche) wurde. Die Synodalen akzeptierten im Wesentlichen die Prädestinationslehre von Johannes Calvin.
Die Beschlüsse der Synode, die so genannten Lehrregeln von Dordrecht, sind noch heute von Bedeutung nicht nur für die reformierten Kirchen, sondern für die Kirchengeschichte.
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