Alter Kämpfer
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Alter Kämpfer
Alter Kämpfer war seit Oktober 1933[1] eine Bezeichnung für NSDAP-Mitglieder, die der Partei bereits vor der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ beigetreten waren und dabei eine Mitgliedsnummer unter 300.000 führten, sowie für „Amtswalter der NSDAP“, die diese Funktion vor dem Stichtag 1. Oktober 1933 schon seit einem Jahr ausübten.[2] Als Alte Kämpfer wurden außerdem Angehörige der SA und der SS bezeichnet, die der NSDAP und den „Kampforganisationen“ vor 1933 beigetreten waren.[3]
Für Österreich und das Sudetenland galt ab Dezember 1938 die Regelung, dass unter dem Begriff Alter Kämpfer alle ehemaligen Mitglieder der „Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei“ (DNSAP) und der „Sudetendeutschen Partei“ (SdP) eingeschlossen waren. Ebenso wurden alle Mitglieder der österreichischen NSDAP eingerechnet, die in diese Partei zwischen 1926 und vor dem März 1938 eingetreten waren bzw. sich ab 1933 in der Illegalität als Nationalsozialisten betätigt hatten.[4]
Alte Garde
Das Korps der Alten Kämpfer, auch Alte Garde genannt[5] bestand aus Parteimitgliedern, die der NSDAP oder auch den „NS-Kampforganisationen“ wie der Sturmabteilung und dem Stoßtrupp Adolf Hitler bereits von 1919 bis 1923 angehört hatten oder 1923 am Hitlerputsch in München teilgenommen hatten. Die Parteimitglieder traten nach der Neugründung der Partei im Februar 1925 unter ihrer alten Mitgliedsnummer wieder bei und den Angehörigen der „Kampforganisationen“ wurde bei Eintritt in die NSDAP eine der 550 reservierten Mitgliedsnummern verliehen. Vor allem Angehörige dieses Korps bildeten die ranghöchsten Politischen Leiter der Partei.
Die Gruppe der Alten Garde waren Inhaber des „Goldenen Parteiabzeichens“ der NSDAP, teils auch des „Blutordens“. Auf ihren Uniformen trugen sie zahlreiche Insignien, wie zum Beispiel verschiedene Ehrenwinkel und Ärmelstreifen, die diese Gruppe schon äußerlich als Alte Kämpfer erscheinen ließen.[6]
Am 8. und 9. November eines jeden Jahres fand in München der „Tag des Korps der Alten Kämpfer“ statt, der an den „Marsch auf die Feldherrnhalle“ (den missglückten Hitler-Putsch von 1923) erinnerte.
Bevorzugte Versorgung
Im Mai 1933 verpflichtete die NSDAP-Fraktion im Preußischen Landtag ihre Mitglieder, für die „Unterbringung“ aller Parteimitglieder in bezahlte Stellungen zu sorgen, die eine Partei-Mitgliedsnummer unter 100.000 besaßen.[7] Im Juli verfügte Rudolf Heß per Runderlass, dass alle arbeitslosen „Altparteigenossen“ bevorzugt werden sollten, d. h. alle Mitglieder, die der NSDAP vor dem 30. Januar 1933 beigetreten waren. Begründet wurde diese Bevorzugung, weil die Altmitglieder in Zeiten „des alten Systems in vieler Hinsicht schwere Nachteile erfuhren und teils ihre Arbeitsplätze verloren, teils bei der Vergebung von Arbeitsplätzen hintangestellt wurden.“[8] Im Oktober 1933 wurde die Sonderaktion zur beschleunigten Unterbringung von Parteigenossen bei der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Berlin zentral gesteuert. Bevorzugt eingestellt werden sollten insbesondere Parteiangehörige mit Mitgliedsnummern bis 300.000 (d. h. Parteieintritt vor Ende 1930) sowie Amtswalter der NSDAP, die mindestens ein Jahr tätig waren; außerdem alle Angehörigen von SA, SS und Stahlhelm, die vor dem 30. Januar 1933 beigetreten waren.
Frank Bajohr zufolge erwiesen sich derartige Differenzierung in der Praxis als wenig relevant: Tatsächlich rückten Parteigenossen vielfach unabhängig von der Mitgliedsnummer in lukrative Posten und Arbeitsstellen ein. Von den mehr als 3000 Stellen, die zum Beispiel bis 1936 im mittleren und unteren Dienst eines Ministeriums mit Parteigenossen besetzt wurden, waren zuvor lediglich 369 als arbeitslos gemeldet.[9]
Nach Kriegsende
Mehrere Gesetze, Richtlinien und Anweisungen der drei westlichen Besatzungsmächte zwischen März und September 1945 zielten auf die Entlassung aller „aktiven und überzeugten Nazis aus ihren Ämtern und Machtstellungen“. Als Merkmal galt der Stichtag des Parteibeitritts am 1. April 1933.[10] Die „Direktive Nr. 24 des Alliierten Kontrollrats“ vom 12. Januar 1946 enthält eine Liste der Personen, die aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen zu entfernen seien.[11] Aufgeführt sind dort als Träger folgender und weiterer Parteiauszeichnungen:
Nationalsozialistischer Blutorden vom 9. November 1923
Ehrenzeichen für Mitglieder unter Nummer 100.000
Siehe auch
Mitglieder-Aufnahmesperre der NSDAP
Struktur der NSDAP
Adolf-Hitler-Freiplatzspende (für Alte Kämpfer)
Quelle
Für Österreich und das Sudetenland galt ab Dezember 1938 die Regelung, dass unter dem Begriff Alter Kämpfer alle ehemaligen Mitglieder der „Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei“ (DNSAP) und der „Sudetendeutschen Partei“ (SdP) eingeschlossen waren. Ebenso wurden alle Mitglieder der österreichischen NSDAP eingerechnet, die in diese Partei zwischen 1926 und vor dem März 1938 eingetreten waren bzw. sich ab 1933 in der Illegalität als Nationalsozialisten betätigt hatten.[4]
Alte Garde
Das Korps der Alten Kämpfer, auch Alte Garde genannt[5] bestand aus Parteimitgliedern, die der NSDAP oder auch den „NS-Kampforganisationen“ wie der Sturmabteilung und dem Stoßtrupp Adolf Hitler bereits von 1919 bis 1923 angehört hatten oder 1923 am Hitlerputsch in München teilgenommen hatten. Die Parteimitglieder traten nach der Neugründung der Partei im Februar 1925 unter ihrer alten Mitgliedsnummer wieder bei und den Angehörigen der „Kampforganisationen“ wurde bei Eintritt in die NSDAP eine der 550 reservierten Mitgliedsnummern verliehen. Vor allem Angehörige dieses Korps bildeten die ranghöchsten Politischen Leiter der Partei.
Die Gruppe der Alten Garde waren Inhaber des „Goldenen Parteiabzeichens“ der NSDAP, teils auch des „Blutordens“. Auf ihren Uniformen trugen sie zahlreiche Insignien, wie zum Beispiel verschiedene Ehrenwinkel und Ärmelstreifen, die diese Gruppe schon äußerlich als Alte Kämpfer erscheinen ließen.[6]
Am 8. und 9. November eines jeden Jahres fand in München der „Tag des Korps der Alten Kämpfer“ statt, der an den „Marsch auf die Feldherrnhalle“ (den missglückten Hitler-Putsch von 1923) erinnerte.
Bevorzugte Versorgung
Im Mai 1933 verpflichtete die NSDAP-Fraktion im Preußischen Landtag ihre Mitglieder, für die „Unterbringung“ aller Parteimitglieder in bezahlte Stellungen zu sorgen, die eine Partei-Mitgliedsnummer unter 100.000 besaßen.[7] Im Juli verfügte Rudolf Heß per Runderlass, dass alle arbeitslosen „Altparteigenossen“ bevorzugt werden sollten, d. h. alle Mitglieder, die der NSDAP vor dem 30. Januar 1933 beigetreten waren. Begründet wurde diese Bevorzugung, weil die Altmitglieder in Zeiten „des alten Systems in vieler Hinsicht schwere Nachteile erfuhren und teils ihre Arbeitsplätze verloren, teils bei der Vergebung von Arbeitsplätzen hintangestellt wurden.“[8] Im Oktober 1933 wurde die Sonderaktion zur beschleunigten Unterbringung von Parteigenossen bei der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Berlin zentral gesteuert. Bevorzugt eingestellt werden sollten insbesondere Parteiangehörige mit Mitgliedsnummern bis 300.000 (d. h. Parteieintritt vor Ende 1930) sowie Amtswalter der NSDAP, die mindestens ein Jahr tätig waren; außerdem alle Angehörigen von SA, SS und Stahlhelm, die vor dem 30. Januar 1933 beigetreten waren.
Frank Bajohr zufolge erwiesen sich derartige Differenzierung in der Praxis als wenig relevant: Tatsächlich rückten Parteigenossen vielfach unabhängig von der Mitgliedsnummer in lukrative Posten und Arbeitsstellen ein. Von den mehr als 3000 Stellen, die zum Beispiel bis 1936 im mittleren und unteren Dienst eines Ministeriums mit Parteigenossen besetzt wurden, waren zuvor lediglich 369 als arbeitslos gemeldet.[9]
Nach Kriegsende
Mehrere Gesetze, Richtlinien und Anweisungen der drei westlichen Besatzungsmächte zwischen März und September 1945 zielten auf die Entlassung aller „aktiven und überzeugten Nazis aus ihren Ämtern und Machtstellungen“. Als Merkmal galt der Stichtag des Parteibeitritts am 1. April 1933.[10] Die „Direktive Nr. 24 des Alliierten Kontrollrats“ vom 12. Januar 1946 enthält eine Liste der Personen, die aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen zu entfernen seien.[11] Aufgeführt sind dort als Träger folgender und weiterer Parteiauszeichnungen:
Nationalsozialistischer Blutorden vom 9. November 1923
Ehrenzeichen für Mitglieder unter Nummer 100.000
Siehe auch
Mitglieder-Aufnahmesperre der NSDAP
Struktur der NSDAP
Adolf-Hitler-Freiplatzspende (für Alte Kämpfer)
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