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    Die Allmende

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    Die Allmende Empty Die Allmende

    Beitrag  checker Do Dez 15, 2016 8:37 am

    Die Allmende, in der Schweiz Allmend, Allmeind oder Allmein, ist eine Rechtsform gemeinschaftlichen Eigentums.

    Als landwirtschaftlicher Begriff bezeichnet Allmende oder „Gemeine Mark“ Gemeinschafts- oder Genossenschaftsbesitz abseits der parzellierten (in Fluren aufgeteilten) landwirtschaftlichen Nutzfläche.[1] Allmenden sind heute noch im Alpenraum, auf der schwedischen Insel Gotland, vereinzelt im Nord- und im Südschwarzwald (Hotzenwald) und Südbayern, vor allem aber in ländlichen Gebieten der Entwicklungsländer verbreitet.

    Im über die Landwirtschaft hinausgehenden Sinne wird der Begriff in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und den Informationswissenschaften verwendet, siehe unter anderem Allmendegut, Wissensallmende, Tragik der Allmende und Tragik der Anti-Allmende. Dabei wird oft die englischsprachige Entsprechung commons verwendet.

    Etymologie

    Der Begriff entstand im Hochmittelalter als mittelhochdeutsch al(ge)meinde, almeine oder almeide ‚Gemeindeflur‘ oder ‚Gemeinweide‘ und bezeichnete ein im Besitz einer Dorfgemeinschaft befindliches Grundeigentum innerhalb einer Gemarkung.[2][3] Sprachliche Varianten sind auch Allmeind, Allmande, in Teilen Südtirols Gemoana und im nordwestlichen niederdeutschen (niedersächsischen) Sprachraum Meent, was wiederum auf den alten Begriff der Meinheit hinweist.

    Die englische Bezeichnung commons bezieht sich auch auf spezifische Landnutzungsrechte (Servitute), die es bestimmten Bauern, den commoners erlaubten und erlauben, auf Land in Privat-, Kron- oder Gemeineigentum zuzugreifen.

    Der Begriff der Trift, wie z. B. in Weidetrift, bezeichnet ein allen zugängliches Land oder einen Weg, der prinzipiell allmendhaft ist. Die Weidetrift wird beispielsweise im Alten Testament bei Hesekiel 48 (Vers 14–17) erwähnt.[4]

    Allmende als Rechtsform

    Die Allmende 220px-Windsor_Great_Park_oak
    Huteeiche im Windsor Great Park

    Die Allmende ist jener Teil des Gemeindevermögens, der nicht unmittelbar im Interesse der ganzen Gemeinde zur Bestreitung von deren Ausgaben verwendet wird, sondern an dem alle Gemeindemitglieder das Recht zur Nutzung haben. Die Allmende besteht meist aus unbeweglichem Gut wie Wegen, dem Wald, Gewässern zur Löschwasserversorgung, oder Weideland wie der Gemeindewiese, einem Hutewald oder Sömmerungsgebieten der Alpen (Alm/Alp), auf der jeder Berechtigte eine nach einem vereinbarten Schlüssel vorgegebene Anzahl von Nutztieren weiden lassen kann.

    Die Nutzung ist meistens auf Gemeinde- (oder Genossenschafts-) Mitglieder beschränkt oder generell öffentlich zugänglich, wie bei öffentlichen Wegen, Brunnen oder dem dörflichen Anger: Nur bei letzterem handelt es sich um Allgemeingut (im Sinne eines Gemeinguts), das keinen Eigentümer hat und wo die freie Benutzung als Grundrecht vorliegt.

    Daneben gibt es auch Rechte von Nutzungsberechtigten (commons sowie commoners im Englischen). Sie umfassen Rechte (Servitute) wie:

    das Wasserrecht,
    das Weiderecht,
    das Fischereirecht,
    das Recht zum Abbau von Sand oder Kies und weiteren Rohstoffen im Rahmen des Bergregals sowie das Recht zum Torfabbau,
    das Mastungsrecht,
    das Recht zur Entnahme von Bau- und Brennholz, oft auf kleinere Bäume und Fallholz begrenzt (Holzrecht).

    Die entsprechenden Rechte waren zumeist in Art und Menge begrenzt und wurden mit pauschalen oder quantifizierten Gebühren belegt, durften aber nicht verwehrt werden. Das Eigentum am Land verblieb beim Grundherrn.
    Formen

    Die Allmende wird entweder von allen Gemeindemitgliedern oder nur von einzelnen bestimmten Berechtigten (der Realgemeinde oder Nutzungsgemeinde) benutzt:

    Nutzung durch alle Gemeindemitglieder: Im ersteren Fall benutzt sie entweder die ganze Gemeinde ungeteilt oder sie wird alljährlich nach Losen verliehen oder auch alljährlich unter öffentlicher Autorität verwaltet und nur der Ertrag wird verteilt. Ein typisches Beispiel ist der Anger.
    Nutzung durch einzelne Berechtigte: Im letztern Fall bleibt die Allmende zwar Eigentum der Korporation, jedoch mit der Besonderheit, dass ihre Benutzung nicht allen Gemeindemitgliedern, sondern nur einer bestimmten Anzahl, meist den Besitzern bestimmter Güter (Bauernhöfe, Hofgüter, im Gegensatz zu den bloßen Katen), zusteht.

    Die einzelnen Nutzungsanteile (Gemeindeteile, Rechtsame, Meenten, Waren, Gewalten) sind in der Regel als Zubehörungen der betreffenden Bauerngüter zu betrachten. Diese Nutzungsrechte an den Allmenden hängen mit den Verhältnissen der alten Markgenossenschaften zusammen, welche an Wald und Wiese noch nicht ein Alleineigentum, sondern nur ein durch Hofbesitz bedingtes Miteigentum zu ideellen Teilen kannten (und kennen).

    Gemeinsam ist den Formen aber, dass die Rechte nie an natürliche Personen, sondern an die Gemeinde selbst oder die jeweiligen Höfe (im Sinne einer juristischen Person) gebunden sind. Die Inanspruchnahme des Anrechts erfordert also Gemeindemitgliedschaft oder den Status eines Haushaltsvorstandes.
    Geschichte und Entwicklung

    Im frühen Mittelalter gab es praktisch in jedem Dorf eine Allmende. Sie ging auf das Gemeineigentum der alten Markgenossenschaft, die „Gemeine Mark“ zurück. Vor allem in Norddeutschland waren Allmenden für die bäuerlichen Betriebe von besonderer Bedeutung. Heiden und Niedermoore dienten zur Plaggengewinnung und -düngung um einen intensiven Anbau auf Eschländereien zu ermöglichen. Sie dienten als Weide oder der Holzgewinnung. Großflächig vorhandene Hochmoore dienten der Torfgewinnung.[5]

    In Spanien gab es mit fortschreitender reconquista in den Gebieten mit freien Männern neu besiedelte Kommunen, zu deren Bestellung sich die Anrainer zusammenfanden. Daraus erwuchs eine bis heute vereinzelt erhaltene Grundeigentumsstruktur bedeutender ejido-Flächen (Feld-, Flur- und Waldgemeinschaften), die von den Kommunen in gemeinsamer Regie kultiviert und genutzt wurde. In den englischsprachigen Ländern war und ist ein Großteil des Landes im Eigentum der Krone (vgl. Kronland (Kanada)). Die Commons ermöglichten den Erwerb entsprechender Nutzungsrechte.

    Im 15. und 16. Jahrhundert eigneten sich in Deutschland und England in vielen Fällen weltliche Herrscher die Gemeindeflächen an (Allmende-Raub), was ein wichtiger Grund für den deutschen Bauernkrieg war.[6] In der Schweiz kam infolge der Bevölkerungszunahme im 15. Jahrhundert zu ersten Allmendteilungen, und im 16. und 17. Jahrhundert gingen die Gemeinden umfassend dazu über, den Dorfgenossen Nutzungsrechte (Gerechtigkeiten oder Rechtsamen) zuzuteilen, was den Gemeindebesitz zunehmend in Sondereigentum verwandelte.[7]

    Zu einer noch stärkeren Verkleinerung der Allmende kam es durch Inanspruchnahme durch Markkötter, die seit Anbeginn der Neuzeit durch Allmenderodungen Landbesitz zu erringen suchten.[5] In England trieb die Enclosure-Bewegung die Kommerzialisierung der britischen Landwirtschaft voran und wurde zu einer wichtigen Bedingung für die industrielle Revolution. Der Wegfall der Allmende führte zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen und Verarmung von Kleinbauern. Aus der verarmten und durch das Bevölkerungswachstum zunehmenden Landbevölkerung rekrutierte sich dann die Arbeiterschaft in den schnellwachsenden nordenglischen Industriestädten.

    Ende des 19. Jahrhunderts wurde durch die Intensivierung der Landwirtschaft vielfach eine Teilung der Allmenden (siehe auch Markenteilung, Separation oder Verkoppelung) herbeigeführt, welche juristisch nichts anderes war als völlige Veräußerung des Eigentums der Korporation an die Gemeindeglieder und zu einer frühen Form der Flurbereinigung führte.

    Das ursprüngliche Rechtsgut der Allmende hat sich vereinzelt in Süddeutschland sowie in den Alpengebieten Österreichs und der Schweiz erhalten, während in den meisten Fällen die Allmende in das Eigentum der Einzelberechtigten oder der politischen Gemeinde oder in dasjenige einer besonderen Nutzungsgemeinde (Real-, Nachbar-, Alt-, Mark-, Bürgergemeinde) übergegangen ist.

    Weil vielfach die überlieferten Bewirtschaftungsregeln für die Allmendeflächen nicht mit modernen landwirtschaftlichen Methoden in Einklang zu bringen waren, ging im 20. Jahrhundert die wirtschaftliche Nutzung der Allmende weitgehend zurück. Oft wurde dann auf solche Flächen z. B. für die Schaffung von Neubau- oder Industriegebieten oder Sportanlagen zurückgegriffen.
    Moderne Allmenden

    Auf der Suche nach Bewältigungsstrategien für die ökologischen Krisen des 21. Jahrhunderts rückt die Allmendbewirtschaftung wieder in den Fokus der Öffentlichkeit. Gleichzeitig werden Allmenden und Allmendegüter im Zuge der Finanzkrise zunehmend privatisiert. Michael Hudson von der University of Missouri kritisiert, dass private Finanzunternehmen sich zunehmend vom Kreditgeschäft ab- und dem Aufkauf von natürlichen Ressourcen, Infrastrukturen und Allmendegütern (z. B. Wasser, Inseln, aber auch Ausbildungseinrichtungen) in den von der Austeritätspolitik von Weltbank und IMF besonders betroffenen Staaten zuwenden, die diese zu ungünstigen Konditionen abgeben müssen. Daraus können die Finanzinvestoren hohe permanente Renten beziehen.[8] Dies kann als moderne Form des Allmende-Raubs angesehen werden.
    Alpgenossenschaften

    Im ganzen Alpen- und Voralpenraum existieren Allmenden auch heute, zum Beispiel in der Schweiz in der Allmendkorporation Reiti in Horgen am Zürichsee. Diese Allmenden sind teils privatrechtlich, teils (als Korporationsgemeinden) öffentlichrechtlich organisiert. Manche alpine Allmenden (Allmeinden) umfassen neben Alpweiden und Wälder auch Immobilien, so etwa die Oberallmeindkorporation Schwyz. Bei Allmeinden, die Alpweiden umfassen, haben die beteiligten Landwirte das Recht, ihr Vieh nach bestimmten Nutzungsregeln darauf weiden zu lassen. Die Nutzung wird nach Kuhrechten vergeben. Ein Kuhrecht besagt, dass der Landwirt eine Kuh darauf weiden lassen darf. Auch sind die Weide- und Triftwege, welche zu den verschiedenen Wirtschaftsflächen der Bauern führen, meist Gemeingut. Ebenso gibt es im norditalienischen Fusine noch Gemeinschaftsalmen mit Kuhrechten.
    Allmendweiden

    In Deutschland existieren solche heute (2010) zum Beispiel im südlichen Hotzenwald um die Gemeinde Ibach herum sowie in Südbayern.

    In Nordamerika beruht das Projekt Buffalo Commons zur Wiederverbreitung des Amerikanischen Bisons in den Great Plains auf dem Prinzip der Allmend-Bewirtschaftung.
    Der Begriff der Allmende im übertragenen Sinn

    In erweiterter Form findet der Begriff auch in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und der Informatik[9] Verwendung:

    So werden in der Mikroökonomie allgemein bestimmte Güter als Allmendegüter bezeichnet.
    Als Wissensallmende, englisch commons, bezeichnet man gemeinsames Gut der modernen Informationsgesellschaft.[10]
    Die Tragik der Allmende (the tragedy of the commons) führt zur Übernutzung einer Ressource, wenn zu viele Eigner das (faktische) Recht haben, die Ressource zu nutzen, keine wirksamen Nutzungsregeln bestehen und keiner das (faktische) Recht hat, andere von der Nutzung auszuschließen.[11]
    Die Tragik der Anti-Allmende (the tragedy of the anticommons) führt zur Unternutzung einer Ressource, wenn viele Eigentümer das Recht haben, andere von der Nutzung der Ressourcen auszuschließen und keiner ein effektives Nutzungsprivileg hat.[12]

    Der englische Begriff ‘Tragedy of the Commons’ wird unter anderem auf Überlegungen von William Forster Lloyd (1795–1852) zur Bevölkerungsentwicklung zurückgeführt.[13]

    Nach Joachim Radkau[14] steht er damit in einer ganzen Reihe von Wissenschaftlern und Agrarreformern, die seit dem 18. Jahrhundert ein angebliches Allmendeproblem diskutierten und exemplarisch für die Abschaffung von hergebrachten Formen des Gemeineigentums verwendeten. Der Mikrobiologe und Ökologe Garrett Hardin erweiterte den Begriff 1968 in einem Essay für die Zeitschrift Science, ebenfalls unter dem Titel The Tragedy of the Commons.[15] Die (deutsch) Tragik der Allmende sei nach Hardin ein unvermeidliches Schicksal der Menschheit, für das es keine technologische Lösung gebe. Hardin, der sich selbst in die Tradition Robert Malthus stellt,[16] sah den Begriff als Metapher für Überbevölkerung und forderte eine globale Geburtenkontrolle und rigide internationale Beschränkungen etwa des Fischfangs. 1994 relativierte Hardin seine Kritik der Allmende in dem Artikel The Tragedy of the Unmanaged Commons.[17]

    Radkau sieht bei Hardin eine deutlich veränderte Verwendung des Allmendebeispiels.[14] Hardin fordere damit nicht mehr den privaten Zugriff auf ehemals gemeinsam verwaltete Güter. Es ging umgekehrt um eine vermehrte staatliche oder internationale Regulation von Gemeingütern auf globaler Ebene (eine „Ökodiktatur“ bei Radkau[14]:S. 92).

    Auf die tatsächliche Allmendewirtschaft gehe die Modellvorstellung in beiden Ausprägungen kaum ein. Diese sei (gerade auch bei einer gewissen Überweidung) ökologisch sehr interessant und von einem großen Artenreichtum geprägt. Die Allmendewirtschaft geht mittlerweile mit wissenschaftlich begründeten Strategien nachhaltig vor. Die wahre 'Tragik der Allmende' bestand Radkau zufolge im Aufruf zu einer „ökonomischen“, sprich ungehemmten Nutzung der Allmendebestände, was in der Neuzeit auch eingetreten sei und im Sinne einer 'self fulfilling prophecy' zeitweise krisenhafte Auswirkungen hatte.[14]

    Moderne Formen der Allmenderegulierung, im direkten[18][19] bezogen auf die Ressource Landschaft wie im übertragenen, sozialwissenschaftlichen Sinn[20] sind mittlerweile Gegenstand von internationalen Forschungsprojekten wie auch der Untersuchung von Handlungs- und Prozessmustern etwa in der Psychologie. Elinor Ostrom erhielt gemeinsam mit Oliver E. Williamson 2009 den Wirtschaftsnobelpreis. Ostrom habe gezeigt, „wie gemeinschaftliches Eigentum von Nutzerorganisationen erfolgreich verwaltet werden kann“.

    In der Entwicklungspolitik, etwa am Beispiel des landwirtschaftlichen Umbruchs in China werden unter dem Schlagwort „the tragedy of the commons revisited“ statt einer modellhaft strikten Unterscheidung zwischen privatem, staatlichem oder Gemeineigentum und einer gänzlich freien Verfügbarkeit historisch wie aktuell Übergangsformen festgestellt und ein Co-Management derselben empfohlen.[21]
    Siehe auch

    Allod, Agrargemeinschaft
    Gemeingut
    Korporationsgemeinde
    Gesellschaftliches Eigentum
    Ejido
    Feldmark
    Jedermannsrecht, Markgenossenschaft, Osing (Freimarkung), Prinzip des Gemeineigentums, Privateigentum
    Mapuche (Allmende-Praxis)
    Voede


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