Autofahrer rasen durch die Fußgängerzone
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Autofahrer rasen durch die Fußgängerzone
Braunschweigs Autofahrer erobern die Friedrich-Wilhelm-Straße mehr und mehr zurück. Die Straße ist seit Mitte der 1990er-Jahre eine Fußgängerzone und für Fahrzeuge normalerweise gesperrt. Dennoch herrscht dort so starker Verkehr, dass Fußgänger aufpassen müssen, nicht überfahren zu werden.
Heinz Heinig platzte jetzt der Kragen. Er beklagt sich darüber, dass dort schneller als die Polizei erlaubt gefahren werde und man dort auch parke, was nicht zulässig sei.
Folgendes hat Heinig beobachtet: Fast alle Verkehrsteilnehmer führen dort schneller als Schrittgeschwindigkeit, auch Straßenbahn und Polizeifahrzeuge. "Als Fahrradfahrer bin ich schon von einem Straßenbahnfahrer angeklingelt worden, weil ich zu langsam fahren würde."
Auf Anfrage erklärt der städtische Fachbereich Verkehr dazu, grundsätzlich gelte in Fußgängerzonen wie hier für Fahrzeuge die Schrittgeschwindigkeit. "Busse und Stadtbahnen haben aber eine Ausnahmegenehmigung, in der Friedrich-Wilhelm-Straße mit maximal 20 km/h zu fahren, sofern die Gegebenheiten es zulassen und niemand gefährdet wird", so Behördensprecher Adrian Foitzik. Grund für diese Ausnahmegenehmigung sei eine Verkürzung der Fahrzeiten für Busse und Bahnen und die damit verbundene Steigerung der Attraktivität des ÖPNV.
Die Brauschweiger Verkehrs AG beschäftige geschultes Personal, die Einhaltung der maximalen Geschwindigkeiten sei durch Fahrtenschreiber betriebsintern kontrollierbar. "Für die Polizei gelten wie überall Sonderrechte."
Weiterhin sei die Straße durch eine Zusatzbeschilderung für den Lieferverkehr (18 bis 11 Uhr), für Taxen, Radfahrer, Krankentransporte freigegeben. Auch die Zufahrt auf Privatgrundstücke und zu den Hotels sei erlaubt. Das Parken hingegen sei verboten. Doch die Stadt habe in berechtigten Fällen Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Quelle
Teilweise geht es da zu wie auf der Autobahn,genau wie auf dem Kohlmarkt, oder am Rufhäutchenplatz.
Die Polizei kümmert das nicht, ist ja auch damit beschäftigt Kippnapping zu betreiben.
Heinz Heinig platzte jetzt der Kragen. Er beklagt sich darüber, dass dort schneller als die Polizei erlaubt gefahren werde und man dort auch parke, was nicht zulässig sei.
Folgendes hat Heinig beobachtet: Fast alle Verkehrsteilnehmer führen dort schneller als Schrittgeschwindigkeit, auch Straßenbahn und Polizeifahrzeuge. "Als Fahrradfahrer bin ich schon von einem Straßenbahnfahrer angeklingelt worden, weil ich zu langsam fahren würde."
Auf Anfrage erklärt der städtische Fachbereich Verkehr dazu, grundsätzlich gelte in Fußgängerzonen wie hier für Fahrzeuge die Schrittgeschwindigkeit. "Busse und Stadtbahnen haben aber eine Ausnahmegenehmigung, in der Friedrich-Wilhelm-Straße mit maximal 20 km/h zu fahren, sofern die Gegebenheiten es zulassen und niemand gefährdet wird", so Behördensprecher Adrian Foitzik. Grund für diese Ausnahmegenehmigung sei eine Verkürzung der Fahrzeiten für Busse und Bahnen und die damit verbundene Steigerung der Attraktivität des ÖPNV.
Die Brauschweiger Verkehrs AG beschäftige geschultes Personal, die Einhaltung der maximalen Geschwindigkeiten sei durch Fahrtenschreiber betriebsintern kontrollierbar. "Für die Polizei gelten wie überall Sonderrechte."
Weiterhin sei die Straße durch eine Zusatzbeschilderung für den Lieferverkehr (18 bis 11 Uhr), für Taxen, Radfahrer, Krankentransporte freigegeben. Auch die Zufahrt auf Privatgrundstücke und zu den Hotels sei erlaubt. Das Parken hingegen sei verboten. Doch die Stadt habe in berechtigten Fällen Ausnahmegenehmigungen erteilt.
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